Die Gemeinde Am Mellensee schreibt den Verkauf eines Grundstückes im OT Sperenberg, Karl-Fiedler Straße 8, Gemarkung Sperenberg, Flur 5, Flurstück 136 und134, Größe : 2.515 m² aus.
Lagebeschreibung
Die Gemeinde Am Mellensee liegt südlich von Berlin. Es bestehen Busverbindungen nach Zossen, Wünsdorf, Luckenwalde und ist über die angrenzenden B96 schnell zu erreichen. Das Grundstück liegt verkehrsgünstig im OT Sperenberg. Der Ortsteil verfügt eine gute Infrastruktur mit Einkaufsmöglichkeiten, Grundschule, Kindertagesstätte und medizinische Betreuung.
Objektbeschreibung
Es handelt sich um ein bebautes Grundstück, welches aus zwei Flurstücke besteht.
Auf dem Grundstück befinden sich Garage, einfaches Nebengebäude und ein Wohnhaus mit Anbau, welches als Verwaltungsgebäude bis 2011 genutzt sowie einer leerstehenden 2 1/2 Zimmerwohnung. Stellflächen und Gehweg bestehen aus Betonsteinpflaster. Das Gebäude befindet sich in einem schlechten Bauzustand und ist stark sanierungsbedürftig.
Sämtliche Medien wie Strom-, Trinkwasser-, Schmutzwasser- und Gasleistung sind angeschlossen. Das Grundstück befindet sich im Innenbereich nach § 34 BauGB.
Der Flächennutzungsplan weist die gesamte Fläche als Wohnbaufläche aus.
Ein Geh- Fahr – und Leitungsrecht für das Flurstück 135/1 ist zu Lasten des Flurstückes 134 grundbuchlich gesichert. Im straßenseitigen Bereich des Grundstückes befindet sich eine Trafostation, wobei eine Dienstbarkeit zu Gunsten der Energieversorgung eingeräumt wird.
Vor Abschluss eines notariellen Kaufvertrages ist ein Finanzierungsnachweis zu erbringen. Der Erwerber trägt alle anfallenden Vertragsnebenkosten die mit dem Erwerb des Grundstückes entstehen.
Der Mindestgebotspreis beträgt 55.000,00 €.
Angebote können bis 30.04.2014 unter folgender Anschrift:
Gemeinde Am Mellensee
Liegenschaften
Zossener Straße 21 c
15838 Am Mellensee
eingereicht werden.
Das Angebot ist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag abzugeben. Der Umschlag ist mit der Aufschrift „Karl-Fiedler Straße 8“ und Absender zu kennzeichnen.
Die Gemeinde behält sich die Entscheidung darüber vor, ob und gegebenenfalls an wen, in welchem Umfang und zu welchen Bedingungen der Zuschlag erteilt wird. Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinen Angebot den Zuschlag zu erteilen.
Broshog
Bürgermeister