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News-Ticker

 

Gemeinde Am Mellensee

Vorschaubild Gemeinde Am Mellensee

Zossener Str. 21 c
15838 Am Mellensee OT Klausdorf

(033703) 959-0
(033703) 95969

E-Mail:
Homepage: www.gemeinde-am-mellensee.de

Vorschaubild Gemeinde Am Mellensee

Die Gemeinde Am Mellensee liegt im Bundesland Brandenburg, Landkreis Teltow - Fläming, nur ca. 30 Autominuten vom südlichen Stadtrand Berlins entfernt. Ungefähr die gleiche Fahrtzeit benötigt man um in die Landeshauptstadt Potsdam bzw. in den Spreewald zu gelangen. Der Mellensee selbst liegt in einer reizvollen Umgebung, eingebettet in ausgedehnte Wiesen und Wälder.

 

Hier finden Sie vielfältige Erholungsmöglichkeiten wie: Wandern, Radfahren, Baden, Angeln oder Draisine fahren. Daneben bieten sich zahlreiche Ausflugsmöglichkeiten, wie die Scheunenwindmühle im Ortsteil Saalow, das Naturschutzgebiet Gipsbrüche mit den Torfseen im Ortsteil Sperenberg oder eine Fahrt auf Deutschlands längster Draisinenstrecke von Zossen bis Jänickendorf, quer durch unsere Gemeinde an.

Wenn Sie neugierig geworden sind, besuchen Sie uns und seien Sie herzlich willkommen.


Aktuelle Meldungen

Telekom modernisiert Mobilfunkstandort in Gadsdorf

(30.​07.​2026)

Information der Gemeinde Am Mellensee

 

Die Deutsche Telekom wird den Mobilfunkstandort Am Mellensee/Gadsdorf in der 32. Kalenderwoche 2026 (03. bis 09. August 2026) technisch modernisieren.

 

Während der Arbeiten kann es zeitweise zu Einschränkungen im Mobilfunknetz kommen. Die Telekom plant, die Modernisierung innerhalb dieser Woche abzuschließen. Wer währenddessen über ein WLAN verbunden ist, wird mögliche Beeinträchtigungen in der Regel nicht bemerken.

 

Die Gemeinde Am Mellensee bedankt sich für das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger.

Laubentsorgung 2026

(24.​07.​2026)

Auch in diesem Jahr bietet Ihnen die Gemeinde Am Mellensee die Möglichkeit, aufgenommenes Laub vom öffentlichen Straßenland kostenfrei abzugeben. Das Laub soll frei von Unrat, Astwerk und Rasenschnitt sein.


Im Zeitraum vom 14. September bis 11. Dezember 2026 nimmt ein Gemeindemitarbeiter im Bauhof der Gemeinde Am Mellensee, Puschkinstraße 6, OT Sperenberg (hinter der Schule) zu nachfolgend benannten Zeiten Laub entgegen:

 

 

Montag bis Donnerstag08:00 Uhr - 15:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Sa. 26. September, 

Sa. 17. Oktober, 

Sa. 07. November,

Sa. 21. November

09:00 Uhr - 12:00 Uhr


 
 
 

 

Foto zur Meldung: Laubentsorgung 2026
Foto: Laubentsorgung 2026

Kroatien ist Weltmeister der Mini Kicker WM Am Mellensee!

(24.​07.​2026)

Was für ein Turnier, was für Spiele, was für ein Finale!

 

Nach einem langen Kicker-Tag mit vielen spannenden Begegnungen, starken Teams und jeder Menge Einsatz steht der Weltmeister fest:

 

1. Kroatien

2. Ägypten

3. Frankreich

 

Herzlichen Glückwunsch an die Siegerteams – und ein riesiges Dankeschön an alle Mannschaften, die dabei waren. Ihr habt gekämpft, gezittert, gejubelt und bis zum letzten Ball alles gegeben. Genau so muss Sport sein! 

 

Ein großes Dankeschön geht auch an alle Besucherinnen und Besucher, die den ganzen Tag für Stimmung gesorgt, angefeuert und mitgefiebert haben.

Ohne Unterstützung geht so ein Tag nicht. Deshalb sagen wir Danke an alle Sponsoren, Helferinnen, Helfer und Unterstützer – ganz besonders an den KSV Sperenberg für die starke Hilfe rund um die Veranstaltung.

 

Danke auch an das rbb Fernsehen und Antenne Brandenburg für den Besuch bei unserer MINI KICKER WM.

Ein besonderer Dank geht an unseren Bürgermeister Tobias Krüger und an Babett Colberg, Vorsitzende des SV Klausdorf 1900, für die Unterstützung im Kontrollzentrum. Dort wurde gerechnet, sortiert, organisiert und der Spielbetrieb am Laufen gehalten.

 

Danke an Ortsvorsteher Dargo Porath für die Pokalübergabe bei der Siegerehrung. Das war ein schöner Abschluss für einen starken Turniertag.

Am Ende bleibt vor allem eins: Viele Tore, faire Spiele, gute Laune und ein tolles Miteinander in Am Mellensee.

 

Wir freuen uns schon jetzt auf die MINI KICKER EM 2028! 

 

 

Foto zur Meldung: Kroatien ist Weltmeister der Mini Kicker WM Am Mellensee!
Foto: Kroatien ist Weltmeister der Mini Kicker WM Am Mellensee!

Bevölkerungsschutz lebt von Vorbereitung, Zusammenarbeit und regelmäßigen Übungen.

(16.​06.​2026)

Die Gemeinde Am Mellensee hat gemeinsam mit zahlreichen Partnern aus Feuerwehr, Hilfsorganisationen, Verwaltung und Ehrenamt eine umfangreiche Katastrophenschutzübung durchgeführt. Im Mittelpunkt stand dabei insbesondere die Arbeit des Verwaltungsstabes und das Zusammenspiel aller beteiligten Kräfte.

 

Wie werden Informationen verarbeitet, Entscheidungen getroffen und Maßnahmen koordiniert? Wie arbeiten Verwaltungsstab, Feuerwehr, Hilfsorganisationen, Informationspunkte und ehrenamtliche Verwaltungshelfer zusammen? Und welche Rolle spielen alternative Kommunikationswege wie DMR-Funk, PMR-Funk und Meshtastic-Netzwerke?

 

Diese Dokumentation gibt Einblicke in die verschiedenen Übungsszenarien, die Stabsarbeit, die Kommunikation sowie die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure. Sie zeigt, wie wichtig ein gut abgestimmtes Zusammenspiel aller Beteiligten für eine leistungsfähige Gefahrenabwehr ist.

 

Mein herzlicher Dank gilt allen Mitwirkenden, die mit ihrem Engagement und ihrer Unterstützung zum Erfolg dieser Übung beigetragen haben. Besonders danke ich der Freiwilligen Feuerwehr Am Mellensee, dem Verwaltungsstab, dem Bauhof, dem Ordnungsamt, den ehrenamtlichen Verwaltungshelfern, dem THW, dem DRK, den Johannitern, dem ASB, den Maltesern, der DLRG, der Einsatznachsorge, den Übungsbeobachtern, Schiedsrichtern, dem Presseteam, den Statisten, der Verletztendarstellung sowie allen weiteren Helfern und Unterstützern.

 

Ein besonderer Dank gilt Robert Bogs für die professionelle Erstellung dieser Dokumentation. Durch seinen Einsatz wurden die Übung, die Zusammenarbeit der beteiligten Kräfte und die gewonnenen Erkenntnisse eindrucksvoll festgehalten und für die Öffentlichkeit nachvollziehbar dokumentiert.

Foto zur Meldung: Bevölkerungsschutz lebt von Vorbereitung, Zusammenarbeit und regelmäßigen Übungen.
Foto: Bevölkerungsschutz lebt von Vorbereitung, Zusammenarbeit und regelmäßigen Übungen.

Gemeinde Am Mellensee im bundesweiten IW-Gemeindecheck

(08.​06.​2026)

Der aktuelle IW-Gemeindecheck zur Daseinsvorsorge hat alle 10.817 Gemeinden Deutschlands untersucht. Bewertet wurden unter anderem die Bereiche Bildung, Gesundheit, Mobilität, Digitalisierung und Freizeitangebote.

 

Die Gemeinde Am Mellensee wurde dabei bundesweit auf Rang 5.897 eingeordnet und insgesamt mit der Kategorie „mittel“ bewertet.

Besonders erfreulich ist unser gutes Abschneiden in den Bereichen:


Digitalisierung – Rang 2.798
✔ Freizeitangebote – Rang 3.727

 

Hier zeigt sich, dass unsere Gemeinde bereits heute in wichtigen Zukunftsbereichen gut aufgestellt ist.

Gleichzeitig macht die Studie deutlich, wo weiterhin Herausforderungen bestehen — etwa bei Bildung, Gesundheit und Mobilität. Genau daran arbeiten wir kontinuierlich gemeinsam mit dem Landkreis, dem Landesbetrieb Straßenwesen sowie weiteren Partnern. Gerade bei Straßen- und Radwegeprojekten ist die enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen des Landes von großer Bedeutung.

 

Mit Blick auf das Sondervermögen werden die Schwerpunkte insbesondere in den Bereichen


Bildung
Infrastruktur
✔ gesellschaftliches Leben
✔ Bevölkerungsschutz
✔ Digitalisierung

 

gesetzt.

 

Die zur Verfügung stehenden Mittel sollen dabei in enger Abstimmung mit der Gemeindevertretung planvoll eingesetzt werden — mit Blick auf die organisatorische Umsetzbarkeit und realistische Zeithorizonte. Unser Ziel ist es, Projekte nachhaltig und verantwortungsvoll voranzubringen, damit die Gemeinde Am Mellensee auch künftig lebenswert und zukunftsfähig bleibt.

 

Ich danke allen Bürgerinnen und Bürgern, den Vereinen, Feuerwehren, Unternehmen sowie den vielen Ehrenamtlichen, die unsere Gemeinde jeden Tag aktiv mitgestalten.

Foto zur Meldung: Gemeinde Am Mellensee im bundesweiten IW-Gemeindecheck
Foto: Gemeinde Am Mellensee im bundesweiten IW-Gemeindecheck

Eigenanteil an Lernmittel

(02.​06.​2026)

Sehr geehrte Sorgeberechtigten,

 

auf eigene Kosten (Eigenanteil) sollen Sorgeberechtigte für ihre Kinder Lernmittel beschaffen. Die Lernmittelverordnung - LernMV vom 14. Februar 1997 (GVBI. II/97,

[Nr. 07], S. 88), zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. Juni 2018 regelt die Details.

 

Der Eigenanteil für Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 4 ist auf 12,00 und für die Jahrgangsstufe 5 und 6 auf 25,00 festgesetzt (§12 LernMV).

 

Nach § 12 Abs. 1 Satz 3 LernMV entfällt der Eigenanteil für Schüler, deren Sorgeberechtigte am 01. August eines Jahres:

a. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

b. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel des Zwölften Buches

Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe -

oder

c. Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Kapital 3 des Zweiten Buches

Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

erhalten.

 

Er ermäßigt sich um die Hälfte für das dritte und jedes weitere Kind, wenn mindestens drei Kinder derselben Familie eine Schule besuchen und dies durch die Vorlage einer nicht formgebundenen Bescheinigung der jeweiligen Schule nachgewiesen wird (§12 Abs. 1 Satz4LemMV).

 

Die Anträge auf Erstattung des Eigenanteils (§12 Absatz 1 Satz 4 LernMV) sollten bis zum 30. 09.2026 im Bildungsamt der Gemeinde Am Mellensee eingehen. Die

Originalrechnung, die Bankverbindung für die Erstattung mit handschriftlicher Unterschrift der Sorgeberechtigten und die Schulbescheinigung der Kinder sind

beizufügen.

 

In den Fällen gemäß §12 Abs. 1, Satz 3 und 4 LernMV wird der Schulträger (Gemeinde Am Mellensee) die Lernmittel zur Verfügung stellen. Sollten Sorgeberechtigten die

Lernmittel verauslagt haben, erhalten sie die Gelder zurück. Hierzu bitten wir um Einreichung der Originalrechnung und der Bankverbindung für die Erstattung mit

handschriftlicher Unterschrift der Sorgeberechtigten.

 

Es wird darum gebeten, die Anträge auf Bereitstellung mit den entsprechenden Nachweisen bis zum 17.07.2026 im Bildungsamt der Gemeinde Am Mellensee

einzureichen, damit die Lernmittel pünktlich zu Schuljahresbeginn bereitstehen. 

 

Hinweisen möchten wir, dass diese Regelung für die Grundschulen Mellensee und Sperenberg gilt. Sollte Ihr Kind eine andere Schule besuchen, so richten Sie die

Anträge an den dortigen Schulträger.

[Download]

STADTRADELN 2026 – Machen Sie mit in Am Mellensee!

(19.​05.​2026)

Die Gemeinde Am Mellensee lädt alle Bürgerinnen und Bürger auch in diesem Jahr herzlich dazu ein, am STADTRADELN teilzunehmen. Unter dem Teamnamen „Offenes Team - Am Mellensee“ können alle Interessierten gemeinsam beim STADTRADELN mitmachen. Ebenso ist die Anmeldung eigener Teams unter Angabe der Kommune möglich. Auch dieses Jahr möchte unser Bürgermeister mit gutem Beispiel vorangehen und hat seine Teilnahme zugesagt. 

 

Was ist STADTRADELN?
STADTRADELN ist eine bundesweite Kampagne, die dazu aufruft, möglichst viele Kilometer mit dem Fahrrad zu sammeln, um ein starkes Zeichen für den Klimaschutz zu setzen. Ziel der Kampagne ist es, den Radverkehr in den Vordergrund zu rücken und die Teilnahme an umweltfreundlichen Verkehrsmitteln zu fördern. Jeder geradelte Kilometer hilft dabei, CO₂-Emissionen einzusparen und trägt so aktiv zum Klimaschutz bei. Gleichzeitig fördert Radfahren die eigene Gesundheit, da es eine effiziente und gleichzeitig angenehme Möglichkeit ist, sich zu bewegen.

 

Wer zum ersten Mal an der Aktion teilnehmen möchte, registriert sich bitte hier: STADTRADELN - Registrieren. Die Aktion stellt eine eigene App bereit (STADTRADELN - STADTRADELN-App), mit der die zurückgelegten Strecken per GPS getrackt werden. Die Kilometer werden dem jeweiligen Team und unserer Gemeinde gutgeschrieben. Die Anwendung enthält eine Ergebnisübersicht, um auf einen Blick zu sehen, wo das eigene Team und die Gemeinde stehen. Informationen zur Teilnahme und ein FAQ (Fragen und Antworten) finden Sie hier: STADTRADELN - Infos zur Teilnahme | FAQ.

 

Wann findet STADTRADELN 2026 statt?
Das STADTRADELN 2026 beginnt am 23. Mai 2026 und endet am 12. Juni 2026. Die Anmeldung ist auch nach dem Starttermin noch möglich, und wir laden alle Bürgerinnen und Bürger von Am Mellensee ein, sich anzumelden und gemeinsam als Team Kilometer zu sammeln.

 

So funktioniert die Teilnahme:

  1. Anmelden: Gehen Sie auf die Webseite https://www.stadtradeln.de/am-mellensee und melden Sie sich für das STADTRADELN an.

  2. Kilometer sammeln: Nutzen Sie das Fahrrad für Ihre alltäglichen Wege, sei es für den Arbeitsweg, den Schulweg oder für Freizeitfahrten. Jeder Kilometer zählt!

  3. Team wählen: Sofern Sie kein eigenes Team wählen, melden Sie sich gerne im Team „Offenes Team - Am Mellensee“, um sich mit anderen Teilnehmern aus der Region zu verbinden und ein gemeinsames Ziel zu verfolgen.

  4. Kilometer loggen: Tragen Sie Ihre gefahrenen Kilometer in die STADTRADELN-App oder auf der Webseite ein. So können Sie nicht nur Ihre eigene Leistung verfolgen, sondern auch sehen, wie Ihre Kilometer im Vergleich zu denen anderer Teilnehmer abschneiden.

Die Teilnahme am STADTRADELN ist kostenlos, und jeder Kilometer, den Sie mit dem Fahrrad zurücklegen, zählt. Gemeinsam können wir so einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten und die Vorteile des Radfahrens in den Alltag integrieren.

 

Terminhinweis im Rahmen von STADTRADELN 2026:

  • Sonntag, 7. Juni 2026: 50. ADFC-Sternfahrt nach Berlin. Dieses vom ADFC organisierte Jubiläumsevent führt Radelnde aus der gesamten Region gemeinsam in die Hauptstadt, um den Zusammenhalt und die Radverkehrsförderung zu stärken. Die Teilnahme ist eine freiwillige Aktion während des STADTRADELN-Zeitraums. Lokale Teams und Gemeinden können sich der Sternfahrt eigenständig oder in Gruppen anschließen. Weitere Informationen und aktuelle Routen: https://berlin.adfc.de/sternfahrt#c66856. Der örtlich nächste Treffpunkt ist in Zossen (Marktplatz), Start 9:30 Uhr.

 

Warum sollten Sie mitmachen?
Mit der Teilnahme am STADTRADELN leisten Sie einen wertvollen Beitrag für eine nachhaltigere Zukunft und für eine lebenswertere Region. Wer auf das Fahrrad umsteigt, hilft den CO₂-Ausstoß, hohes Verkehrsaufkommen und Lärm zu reduzieren. Zugleich stärkt das Radfahren die Gesundheit. Der Kilometer-Wettbewerb mit anderen oder das Radeln zusammen mit Freunden, Familie oder Kollegen können dabei für zusätzliche Motivation und für Spaß sorgen. Lassen Sie uns zeigen, wie viele Kilometer wir als Gemeinde Am Mellensee in der gemeinsamen STADTRADELN-Aktion sammeln können!

Jetzt anmelden und dabei sein!


Melden Sie sich noch heute unter https://www.stadtradeln.de/am-mellensee an und machen Sie mit. Jeder Kilometer zählt – für das Klima, die Umwelt und Ihre Gesundheit!

 

Wir freuen uns auf eine erfolgreiche und radelreiche Zeit mit Ihnen!

Foto zur Meldung: STADTRADELN 2026 – Machen Sie mit in Am Mellensee!
Foto: STADTRADELN 2026 – Machen Sie mit in Am Mellensee!

Landkreis Teltow-Fläming erlässt Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz vor der Newcastle-Krankheit

(07.​05.​2026)

Neue Allgemeinverfügung erlassen und im Amtsblatt veröffentlicht

Ergänzend zur Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises Teltow-Fläming zum Schutz gegen die Newcastle-Krankheit (ND) vom 16. März 2026 werden auf Grundlage des Erlasses des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg vom 29. April 2026 („Newcastle Disease – Anordnung von Maßnahmen zur Vorbeugung vor der Einschleppung und zur frühzeitigen Erkennung“) weitere Maßnahmen bekannt gegeben und angeordnet, da aufgrund zusätzlicher Fälle eine Ausbreitung der Krankheit, insbesondere im Raum Bestensee, festgestellt wurde. Sie wird im vollen Wortlaut im Amtsblatt 15/2026 veröffentlicht.

 

Schutz- und Überwachungszone

Um eine Ausbreitung der Newcastle Disease rund um einen betroffenen Betrieb auszuschließen, gelten in den eingerichteten Zonen klare Kontrollmaßnahmen:

  • Im Umkreis von 1 km um den Ausbruchsbetrieb (Hochrisikozone) werden alle Geflügelhaltungen virologisch untersucht. Zusätzlich werden in der Schutzzone mindestens 10 Prozent der Betriebe stichprobenartig überprüft.

  • In der Überwachungszone werden ebenfalls Kontrollen durchgeführt. Hier werden mindestens 10 Prozent der Geflügelhaltungen ausgewählt und risikoorientiert vor Ort überprüft.

  • Für alle Geflügelhaltungen in den Sperrzonen gilt außerdem: Wenn innerhalb von 24 Stunden mehr als 0,5 Prozent der Tiere sterben oder sich die Legeleistung bzw. die Gewichtszunahme auffällig verändert, muss sofort ein amtlicher Tierarzt eingeschaltet werden. Dieser führt dann eine Untersuchung auf Newcastle Disease durch.

 

Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen

Zu den Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen gehören u. a.:

  • Alle Geflügelausstellungen, Märkte, Messen sowie sonstige Veranstaltungen und Zusammenführungen von Geflügel und Tauben sind ab sofort verboten.

  • Geflügel- und Taubenhalter müssen strenge Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen einhalten, einschließlich Schutzkleidung, Reinigung und Desinfektion.

  • Tierhalter müssen ihre Bestände täglich kontrollieren und auffällige Veränderungen unverzüglich dem Veterinäramt melden.

  • Verendete oder getötete Tiere sind gemäß den geltenden EU-Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen.

 

Weitere Einzelheiten sind der Tierseuchenallgemeinverfügung zu entnehmen. 

Auf der Internetseite des Landkreises Teltow-Fläming finden Sie einen Link zum Friedrich-Loeffler-Institut mit Hinweisen zum Schutz des eigenen Geflügels: Newcastle-Krankheit - Flyer Biosicherheit im Stall (Protected link to openagrar.de)

 

Weitere Informationen zur Newcastle-Krankheit

Das Virus der Newcastle-Krankheit (aviäres Paramyxovirus) ist weltweit verbreitet. Fast alle Vogelarten können infiziert werden. Die Schwere der Erkrankung ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Beim Haushuhn kann sie von sehr milden Verläufen bis zum plötzlichen Tod mit 100-prozentiger Mortalität der Herde variieren. Die häufigsten Symptome sind Atemnot, grüner Durchfall, Apathie, verringerte Legeleistung, geschwollene Augenlider und bläuliche Kämme, aber auch neurologische Anzeichen wie Halsverdrehen (Torticollis), Lähmungen und Zittern. Die Übertragung erfolgt direkt von Tier zu Tier (Luft, Sekrete) oder indirekt über Menschen, Fahrzeuge, Futter, Eier oder Gerätschaften. Für Hühner und Puten gilt in Deutschland eine Impfpflicht. 

 

Für Menschen ist das Virus ungefährlich. Bei sehr engem Kontakt mit erkrankten Tieren kann es zu Bindehautentzündungen kommen. 

 

Kontaktmöglichkeiten

E-Mail: 

Telefon: 03371 608 2215

Adresse: Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde

Außerhalb der Öffnungszeiten kann der Kontakt im Bedarfsfall über den wöchentlich wechselnden amtstierärztlichen Bereitschaftsdienst gesucht werden: https://www.teltow-flaeming.de/amtstierarzt-bereitschaft

Berufsfeuerwehrtag der Jugendfeuerwehr

(05.​05.​2026)

Hinweis zum Berufsfeuerwehrtag der Jugendfeuerwehr

 

Am 8. und 9. Mai 2026 führt die Jugendfeuerwehr der Gemeinde Am Mellensee ihren diesjährigen Berufsfeuerwehrtag durch. Im Rahmen dieser Ausbildungsmaßnahme kann es im gesamten Gemeindegebiet zu einem erhöhten Aufkommen von Einsatzfahrzeugen sowie zu realitätsnahen Übungseinsätzen kommen.

Dabei sind kurzfristige Verkehrsbeeinträchtigungen oder ungewöhnliche Einsatzszenarien möglich. Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und Rücksichtnahme.

 

Der Berufsfeuerwehrtag ist ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung unserer Nachwuchskräfte. Die Kinder und Jugendlichen lernen hierbei praxisnah Teamarbeit, Verantwortung und den Umgang mit realistischen Einsatzsituationen.

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung der Kinder- und Jugendfeuerwehr der Gemeinde Am Mellensee.

[Download]

Ehrenamt mit Verantwortung gesucht!

(30.​04.​2026)

Die Gemeinde Am Mellensee sucht eine
👉 stellvertretende Schiedsperson (m/w/d)
für die Wahlperiode 2026–2031.

 

Sie verfügen über ein gutes Gespür für Menschen, bleiben auch in schwierigen Gesprächen ruhig und fair und möchten sich ehrenamtlich engagieren? Dann könnte diese Aufgabe genau das Richtige für Sie sein!

 

Ihre Aufgabe:
Schlichten statt streiten – Sie helfen dabei, Konflikte außergerichtlich zu lösen, z. B. bei Nachbarschaftsstreitigkeiten oder kleineren rechtlichen Auseinandersetzungen.

 

Das sollten Sie mitbringen:
• Wohnsitz in der Gemeinde Am Mellensee
• Lebenserfahrung, Geduld & Neutralität
• Kommunikationsstärke
• Keine Vorstrafen
• Bereitschaft zu Fortbildungen

 

Bewerbungsfrist: 17.05.2026

 

📨 Jetzt bewerben!
Senden Sie Ihre Bewerbung mit Lebenslauf an:
Gemeinde Am Mellensee
Ordnungsamt
Zossener Straße 21c
15838 Am Mellensee

 

Engagieren Sie sich für ein gutes Miteinander in Ihrer Gemeinde!

[Bewerbungsformular]

Informationsveranstaltung der Deutschen Bahn zum Bauvorhaben Bahnübergang Thomas-Müntzer-Straße

(30.​04.​2026)

Informationsveranstaltung der Deutschen Bahn zum Bauvorhaben Bahnübergang Thomas-Müntzer-Straße

 

Im Rahmen der Sitzung des Hauptausschusses am 07. Mai 2026 wird die Deutsche Bahn über den aktuellen Stand des Bauvorhabens am Bahnübergang Thomas-Müntzer-Straße informieren.

 

Die ursprünglich geplante separate Informationsveranstaltung konnte aus terminlichen Gründen in die Sitzung des Hauptausschusses integriert werden und bildet dort einen zentralen Tagesordnungspunkt.

 

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, sich über das Projekt zu informieren und ihre Fragen direkt an die anwesenden Vertreter der Deutschen Bahn zu richten.

 

Termin: Donnerstag, 07.05.2026, 18:00 Uhr
Ort: Gemeindeverwaltung, großer Sitzungssaal
Zossener Str. 21c
15838 Am Mellensee, OT Klausdorf

Informationen zum Bahnübergang Thomas-Müntzer-Straße (Zossen)

(01.​04.​2026)

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

Wichtige Projektänderung vorab:
Die zweite Baustufe der Ausbaustrecke Berlin–Dresden wurde in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr in die frühen 2030er Jahre verschoben.
Neuer geplanter Termin für die Gesamtinbetriebnahme: Ende 2033

 

Wichtig zur Einordnung:
Bei diesem Termin handelt es sich um das geplante Brückenbauwerk (Ersatzmaßnahme für den Bahnübergang).

 

Aktuell steht jedoch zunächst etwas anderes an:
Unabhängig davon wird der bestehende Bahnübergang bis 2027 modernisiert, um den Betrieb mit dem neuen elektronischen Stellwerk sicherzustellen.
Das bedeutet: Es wird vorerst kein Brückenbau umgesetzt, sondern ein neuer, technisch angepasster Bahnübergang errichtet.

 

Warum wird jetzt gebaut?
Für die Inbetriebnahme des elektronischen Stellwerks (ESTW) in Zossen im Frühjahr 2027 ist der Umbau des Bahnübergangs erforderlich. Der Übergang wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben modernisiert und mit einer neuen Schrankenanlage ausgestattet.

 

Was wird umgesetzt?
• Neubau einer modernen Schrankenanlage
• Anpassung an aktuelle Sicherheitsstandards (EBO)
• Verschwenkung des Johnewegs im Bereich des Übergangs (Anschluss an die L791)
• Genehmigung durch das Eisenbahn-Bundesamt liegt vor

 

Straßensperrungen – bitte beachten:
• 30.11. – 04.12.2026: Tief- und Gleisbauarbeiten
• Januar – Februar 2027: ca. 6 Wochen Umbau & technische Abnahme

 

Umleitungen:
• Über die neue Straßenüberführung B246n (Zossen)
• Alternativ über Chausseestraße und B96 (Wünsdorf-Waldstadt)

 

Fuß- und Radverkehr:
• Querung über Nottekanal / Oertelufer möglich

 

Wir bitten um Ihr Verständnis für die Einschränkungen während der Bauzeit.

 

Ausblick:
Es ist geplant, Vertreter der Deutschen Bahn zur weitergehenden Information in den Hauptausschuss der Gemeinde einzuladen. Nähere Informationen folgen.

Verzögerungen bei der Bearbeitung verkehrsrechtlicher Anträge

(25.​03.​2026)

Verzögerungen bei der Bearbeitung verkehrsrechtlicher Anträge

 

Straßenverkehrsamt bittet um frühzeitige Antragstellung

 

Zu Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung kommt es derzeit im Bereich Verkehrssicherheit und -lenkung des Straßenverkehrsamtes Teltow-Fläming. Grund dafür sind personelle Engpässe, die voraussichtlich bis 10. April 2026 dauern werden. Aktuell sind die sonst üblichen Bearbeitungszeiten (weniger als 2 Wochen bzw. weniger als 4 Wochen für Maßnahmen mit Umleitungen) nicht zu gewährleisten. Deshalb sollten verkehrsrechtliche Anträge für Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum so zeitig wie möglich gestellt werden. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern können momentan nur in dringenden Fällen beantwortet werden. Das Straßenverkehrsamt bittet um Verständnis.

Holzfeuer im Freien

(16.​03.​2026)

Holzfeuer im Freien - das Ordnungsamt informiert

 

Mit den Sommertagen beginnt auch das Abbrennen
von kleinen Gartenfeuern.

Was ist zu beachten?

  • Die Obergrenze für Höhe und Durchmesser des Brennstoffhaufens
    beträgt 1 Meter

  • Nur trockenes und naturbelassenes Holz verwenden

  • Bei anhaltender Trockenheit oder starkem Wind kein Holzfeuer
    entzünden

  • Abfälle gehören niemals ins Holzfeuer

  • Holzfeuer mit Holzspänen oder Kohlen- bzw. Grillanzünder
    entfachen

  • Löschmittel immer bereithalten (z.B. Wasser, Sand, Feuerlöscher)

  • "Brandbeschleuniger" wie Benzin, Verdünnung, Spiritus niemals
    verwenden, Explosionsgefahr!

  • Die Feuerstelle stets im ausreichenden Abstand zu Gebäuden
    und brandgefährdeten Materialien anlegen

  • Bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug Feuer unverzüglich
    löschen

  • Feuer immer bis zum Erlöschen der Glut beaufsichtigen

  • Abstand eines Feuers zum Wald muss mindestens 50 Meter
    betragen, bei selbstgenutzten Grundstücken in Waldnähe
    mindestens 30 Meter Abstand einhalten

  • Ab Waldbrandwarnstufe 4 ist jegliche Art von Feuer
    (z. B. Feuertonne, Feuerschale, offenes Feuer) zu
    unterlassen


Jeder Bürger ist verpflichtet, sich im Vorfeld über die Waldbrandwarnstufen
im jeweiligen Landkreis zu informieren. Dies
kann man im Internet, Videotext oder durch einen Anruf bei der
Ordnungsbehörde.


Sollten Sie noch dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das
Ordnungsamt der Gemeinde Am Mellensee, Zossener Straße 21c,
Tel.:033703/959-42.

Probleme mit Altkleidercontainern – Gemeinde informiert über richtige Entsorgung

(16.​03.​2026)

Probleme mit Altkleidercontainern – Gemeinde informiert über richtige Entsorgung

 

In vielen Städten und Gemeinden kommt es derzeit zunehmend zu Problemen rund um Altkleidercontainer. Auch in unserem Gemeindegebiet werden vermehrt überfüllte Container sowie abgestellte Altkleidersäcke neben den Containern festgestellt.

 

Häufige Ursachen sind Missverständnisse bei der seit 2025 geltenden getrennten Sammlung von Alttextilien, steigende Mengen minderwertiger Kleidung sowie wirtschaftliche Veränderungen im Alttextilmarkt. Hinzu kommt, dass einige Containerstandorte zurückgebaut wurden.

 

Wichtig ist: Nicht alle Textilien gehören in den Altkleidercontainer.
Nur saubere und tragbare Kleidung sollte dort eingeworfen werden. Stark verschmutzte oder beschädigte Textilien gehören weiterhin in den Restmüll.

 

Das Abstellen von Säcken neben Containern ist unzulässig und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Zudem werden die Textilien durch Witterung häufig unbrauchbar und müssen letztlich entsorgt werden.

 

Die Gemeinde Am Mellensee hat daher einen Handlungsleitfaden zum Umgang mit Altkleidercontainern erstellt. Darin werden die Hintergründe der aktuellen Situation erläutert sowie Hinweise zur richtigen Entsorgung gegeben.

[Download]

Jugendclub im "Haus Seekids"

(10.​03.​2026)

Der Jugendclub im „Haus Seekids“ in Mellensee öffnet seine Türen und lädt interessierte Kinder und Jugendliche zu einem ersten Kennenlernen ein.

 

📅 Mittwoch, 11. März 2026
16:00 – 17:30 Uhr

 

An diesem Nachmittag besteht die Möglichkeit, die Räumlichkeiten kennenzulernen, Spiele auszuprobieren, Musik zu hören und mit den Verantwortlichen ins Gespräch zu kommen. Außerdem können Fragen gestellt sowie Ideen und Wünsche für zukünftige Angebote eingebracht werden.

Interessierte Kinder und Jugendliche sind herzlich eingeladen, vorbeizukommen – gerne auch gemeinsam mit Freundinnen und Freunden.

 

📍 Haus Seekids
IB Berlin-Brandenburg gGmbH
Hauptstraße 16 A
15838 Mellensee

Zu vergeben: Denkmalpflegepreis des Landkreises Teltow-Fläming 2026

(02.​03.​2026)

Nicht verpassen: Vorschläge bis zum 15. März 2026 einreichen!

 

Sie haben selbst ein Denkmal gerettet oder kennen jemanden, der besondere Verdienste im Denkmalschutz hat? Dann ist jetzt die Gelegenheit, dieses Engagement zu würdigen! Nur noch zwei Wochen lang besteht die Möglichkeit, Vorschläge zur Ehrung mit dem diesjährigen Denkmalpflegepreis des Landkreises Teltow-Fläming einzureichen. Verpassen Sie diese Möglichkeit nicht!

 

Denkmalpflegepreis des Landkreises

 

Mit dieser Auszeichnung würdigt der Landkreis alle zwei Jahre Personen, Vereine oder Initiativen, die sich in besonderer Weise für den Denkmalschutz engagieren.

Die Auszeichnungen erfolgen in drei Kategorien:

  • vorbildliche Instandsetzung nach Maßstäben der Denkmalpflege,

  • ehrenamtliches Engagement für die Bewahrung, Vermittlung und Erforschung des baukulturellen und/oder archäologischen Erbes

  • und herausragende architektonische, handwerkliche oder wissenschaftliche Leistungen bei der Instandsetzung und Erforschung von Denkmalen.

Die Ausgezeichneten erhalten eine Urkunde sowie eine hochwertige Plakette. Diese wurde eigens für diese Ehrung von der Künstlerin Armgard Stenzel entworfen und kann am jeweiligen Denkmal angebracht werden. Grundlage für die Preisvergabe ist eine am 26. Februar 2018 vom Kreistag beschlossene Richtlinie.

 

Bewerbungsschluss: 15. März 2026

 

Bewerbungen sind sowohl für eigene Leistungen im Bereich des Denkmalschutzes, als auch in Form von Vorschlägen für das Engagement Dritter möglich. Nutzen Sie die verbleibende Zeit und reichen Sie Ihre Unterlagen ein. 

 

Einsendeschluss ist der 15. März 2026. Die Unterlagen sind an die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Teltow-Fläming, Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde, zu richten. Eine Einreichung ist sowohl postalisch als auch per E-Mail an  möglich.

 

Die eingereichten Unterlagen sollten kurz darlegen, weshalb die vorgeschlagene Person, der Verein oder die Initiative den Denkmalpreis verdient. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn Maßnahmen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus umgesetzt wurden und dabei der Denkmalwert besonders berücksichtigt wurde oder wenn sich ein Verein in herausragender Weise für den Erhalt eines Denkmals einsetzt. Voraussetzung ist, dass die instandgesetzten oder erforschenden Objekte in der Denkmalliste des Landkreises verzeichnet sind.

 

Zur Unterstützung der Entscheidungsfindung sind aussagekräftige Fotos der Denkmale, Zeitungsartikel, Pläne oder vergleichbare Unterlagen hilfreich. Über die Vergabe des Preises entscheidet der Kreisausschuss nach einer Vorprüfung durch die Untere Denkmalschutzbehörde.

 

Preisverleihung am 11. September 2026

Die feierliche Preisverleihung findet wie gewohnt am Freitag vor dem Tag des offenen Denkmals statt – in diesem Jahr am 11. September 2026. Austragungsort ist stets ein Objekt, das in den vergangenen Jahren mit dem Denkmalpreis ausgezeichnet wurde.

 

Das Einwohnermeldeamt bleibt am 22.05.2026 geschlossen.

(23.​02.​2026)

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

das Einwohnermeldeamt bleibt am 22.05.2026 geschlossen.

 

Wir bitten um Verständnis.

Information Reduzierung Öffnungszeit (Kita Storchennest)

(16.​02.​2026)

Sehr geehrte Sorgeberechtigte,

 

leider ist die personelle Situation derzeit angespannt, da mehrere pädagogische Fachkräfte noch nicht vor Ort sind. Eine Unterstützung durch andere Einrichtungen ist aktuell nicht möglich.

 

Daher können wir noch nicht vollständig in den "Regelbetrieb" übergehen. Ab Montag, den 16.02.2026, bis einschließlich Mittwoch, den 18.02.2026 müssen wir die 

Öffnungszeiten vorübergehend auf 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr verkürzen.

 

Zusätzlich sind in unserer Einrichtung mehrere Fälle von Influenza A aufgetreten. Das zuständige Gesundheitsamt des Landkreises wurde bereits informiert.

 

Bitte achten Sie bei Ihren Kindern besonders auf mögliche Symptome wie:

 

. plötzliches Fieber

 . trockener Husten

 . Kopf- und Gliederschmerzen

 . Schnupfen

 . Halsschmerzen

 . Erbrechen

 

Da sich Infektionen schnell ausbreiten können, sind weitere Einschränkungen leider nicht ganz auszuschließen. Wir hoffen jedoch sehr, dass es dazu nicht kommen wird.

Wir informieren am Mittwoch, ob die verkürzten Öffnungszeiten weiterhin notwendig sind.

 

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung. 
 

Mit freundlichen Grüßen

 

i.A. Haase

Teamleitung 1

 

 

 

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Badesaison 2026: Vorbereitungen beginnen

(10.​02.​2026)

Ausweisung der Badestellen im Landkreis – Hinweise bis 10. März 2026 möglich

 

Die Vorbereitungen für die Badesaison 2026 haben begonnen. Dazu gehört auch die jährlich erforderliche Ausweisung der Badestellen, die während der Saison nach einheitlichen europäischen Kriterien überwacht werden. Die regelmäßige Beurteilung erfolgt durch das Gesundheitsamt in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde.

 

Interessierte Personen oder Institutionen, die Meinungen und Vorschläge zu den ausgewiesenen Badestellen haben, können sich bis zum 10. März 2026 an das Gesundheitsamt des Landkreises Teltow-Fläming, Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde, wenden. 

Das Gesundheitsamt ist unter der Telefonnummer 03371/608 3818 oder per E-Mail: zu erreichen.

 

Für die Saison 2026 beabsichtigt der Landkreis Teltow-Fläming folgende Badestellen auszuweisen:

 

 Gewässer:Badestellen:
1.GlienikseeCamp Dobbrikow
2.Gottower SeeGottow
3.Großer Wünsdorfer See

Strandbad Wünsdorf

Strand Neuhof

4.Großer ZeschseeLindenbrück OT Zesch
5.Kiessee HorstfeldeHorstfelde, Wasserskianlage
6.Kiessee RangsdorfStrand am Kiessee 
7.Kliestower SeeKliestow
8.Körbaer SeeErholungsgebiet Körbaer Teich
9.Krummer SeeStrandbad Sperenberg
10.Mahlower SeeMahlow
11.Mellensee

Strandbad Klausdorf,

Strandbad Mellensee

12.Motzener See

Strandbad Kallinchen,

Campingplatz Kallinchen

Campingplatz AKK Kallinchen

13.Rangsdorfer SeeStrand am Rangsdorfer See
14.Siethener SeeSiethen, Strand Potsdamer Chaussee, Ortsausgang
15.VorderseeDobbrikow

 

 

Während der Badesaison, also vom 15. Mai bis 15. September 2026, informiert das Gesundheitsamt an den überwachten Badegewässern mittels Informationstafeln. 

Weiterhin finden sich auf der Internetseite des Landkreises unter www.teltow-flaeming.de in der Rubrik Freizeit/Baden in TF aktuelle Hinweise zu Bademöglichkeiten in der Region.

 

Information Reduzierung Öffnungszeit (Kita Storchennest)

(09.​02.​2026)

Sehr geehrte Sorgeberechtigte,

 

leider ist die personelle Situation derzeit angespannt, da mehrere pädagogische Fachkräfte erkrankt sind. Eine Unterstützung durch andere Einrichtungen ist aktuell

nicht möglich.

 

Daher müssen wir die Öffnungszeiten ab morgen, Dienstag, den 10.02.2026, bis einschließlich Freitag, den 13.02.2026, auf 8:30 Uhr bis 15:00 Uhr verkürzen.

 

Zusätzlich sind in unserer Einrichtung mehrere Fälle von Influenza A aufgetreten. Das zuständige Gesundheitsamt des Landkreises wurde bereits informiert.

 

Bitte achten Sie bei Ihren Kindern besonders auf mögliche Symptome wie:

 

. plötzliches Fieber

. trockener Husten

. Kopf- und Gliederschmerzen

. Schnupfen

. Halsschmerzen

. Erbrechen

 

Da sich Infektionen schnell ausbreiten können, sind weitere Einschränkungen leider nicht ganz auszuschließen. Wir hoffen jedoch sehr, dass es dazu nicht kommen wird.

 

Zum Ende der Woche informieren wir Sie, ob die verkürzten Öffnungszeiten weiterhin notwendig sind.

 

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung. 

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⚠️ Wichtige Information zur Abwasserentsorgung in der Gemeinde Am Mellensee ⚠️

(06.​02.​2026)

Wichtige Information zur Abwasserentsorgung in der Gemeinde Am Mellensee

 

Aufgrund der aktuellen Witterung mit Glätte und Eisregen kann es derzeit zu Einschränkungen bei der Abfuhr von Gruben und Abwassersammelbehältern in der Gemeinde Am Mellensee kommen.

 

Die Firma Schuster Entsorgung sowie der Zweckverband arbeiten mit Hochdruck daran, die Situation zu stabilisieren. Dennoch lassen sich kurzfristige Terminausfälle und Verschiebungen leider nicht immer vermeiden.

 

Aktuelle bekannte Straßen und Grundstücke sind:

 

Rehagen: Ziegelstraße

Kummersdorf-Gut: Schulzestraße

 

Wir bitten daher um Verständnis und darum, die Dringlichkeit der Abfuhr realistisch einzuschätzen. In besonders dringenden Fällen wenden Sie sich bitte direkt an die bekannten Kontaktstellen.

Neue Informationen - Geflügelpest im Landkreis Teltow Fläming

(03.​02.​2026)

🚨 Geflügelpest im Landkreis Teltow-Fläming bestätigt 🚨

 

In Trebbin wurde die Geflügelpest (H5N1) amtlich festgestellt. Schutz- und Überwachungszonen (3 / 10 km) werden eingerichtet.

 

Einrichtung von Schutz- und Überwachungszonen

 

Rund um den Ausbruchsbetrieb in Trebbin wurden folgende Sperrzonen festgelegt:

 

  • Schutzzone: Radius 3 km

  • Überwachungszone: Radius 10 km

 

🐔 Wichtig für Geflügelhalter:

        •       Kontakt zu Wildvögeln vermeiden

        •       Fütterung nur im Stall

        •       Strenge Hygienemaßnahmen einhalten

        •       Geflügelhaltung beim Veterinäramt anmelden

 

📞 Veterinäramt Teltow-Fläming

Tel.: 03371 608 2225

️ 

Update - wichtiger Hinweis zum Schülerverkehr

(29.​01.​2026)

Update – wichtiger Hinweis zum Schülerverkehr

 

Aufgrund der aktuellen Situation bleibt der Schülerverkehr weiterhin eingeschränkt.

Nach Rücksprache mit dem VTF wird der Schülerverkehr erst nach den Ferien wieder planmäßig aufgenommen.

 

Letzte angefahren Haltestelle: Dorfaue Saalow

Die Haltestelle Saalower Berg wird nicht angefahren.

 

Wichtig: Der Rufbus fährt weiterhin regulär und kann wie gewohnt genutzt werden.

 

Wir bitten alle Eltern, Schülerinnen und Schüler um Verständnis und entsprechende Planung.

Weitere Informationen folgen, sobald es neue Erkenntnisse gibt.

 

Bitte bleiben Sie vorsichtig!

 

Denkmalpflegekreis des Landkreises Teltow-Fläming 2026

(29.​01.​2026)

Denkmalpflegepreis des Landkreises Teltow-Fläming 2026

 

Vorschläge bis zum 15. März einreichen

 

Der Landkreis Teltow-Fläming ruft zur Beteiligung auf: Auch im Jahr 2026 wird erneut der Denkmalpflegepreis verliehen. 

 

Mit dieser Auszeichnung würdigt der Landkreis alle zwei Jahre Personen, Vereine oder Initiativen, die sich in besonderer Weise für den Denkmalschutz engagieren. 

 

Die Auszeichnungen erfolgen in drei Kategorien:

 

  • vorbildliche Instandsetzung nach Maßstäben der Denkmalpflege,

  • ehrenamtliches Engagement für die Bewahrung, Vermittlung und Erforschung des baukulturellen und/oder archäologischen Erbes 

  • und herausragende architektonische, handwerkliche oder wissenschaftliche Leistungen bei der Instandsetzung und Erforschung von Denkmalen.

  •  

Die Ausgezeichneten erhalten eine Urkunde sowie eine hochwertige Plakette. Diese wurde eigens für diese Ehrung von Armgard Stenzel entworfen und kann am jeweiligen Denkmal angebracht werden. Grundlage für die Preisvergabe ist eine am 26. Februar 2018 vom Kreistag beschlossene Richtlinie.

 

Vorschläge und Bewerbungen bis zum 15. März 2026

 

Bewerbungen sind sowohl für eigene Leistungen im Bereich des Denkmalschutzes, als auch in Form von Vorschlägen für das Engagement Dritter möglich. Einsendeschluss ist der 15. März 2026. Die Unterlagen sind an die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Teltow-Fläming, Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde, zu richten. Eine Einreichung ist sowohl postalisch als auch per E-Mail an möglich.

 

Die eingereichten Unterlagen sollten kurz darlegen, weshalb die vorgeschlagene Person, der Verein oder die Initiative den Denkmalpreis verdient. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn Maßnahmen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus umgesetzt wurden und dabei der Denkmalwert besonders berücksichtigt wurde oder wenn sich ein Verein in herausragender Weise für den Erhalt eines Denkmals einsetzt. Voraussetzung ist, dass die instandgesetzten oder erforschenden Objekte in der Denkmalliste des Landkreises verzeichnet sind.

 

Zur Unterstützung der Entscheidungsfindung sind aussagekräftige Fotos der Denkmale, Zeitungsartikel, Pläne oder vergleichbare Unterlagen hilfreich. Über die Vergabe des Preises entscheidet der Kreisausschuss nach einer Vorprüfung durch die Untere Denkmalschutzbehörde.

 

Preisverleihung am 11. September 2026

 

Die feierliche Preisverleihung findet wie gewohnt am Freitag vor dem Tag des offenen Denkmals statt – in diesem Jahr am 11. September 2026. Austragungsort ist stets ein Objekt, das in den vergangenen Jahren mit dem Denkmalpreis ausgezeichnet wurde.

Wichtige Information zur dezentralen Entsorgung

(22.​01.​2026)

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

seit dem 1. Januar 2026 ist das Unternehmen Schuster Entsorgung GmbH im Verbandsgebiet des Zweckverbandes KMS Zossen für die Abfuhr von Fäkalgruben und Kleinkläranlagen zuständig.

 

Aller Anfang ist bekanntlich schwer. In den ersten beiden Wochen kam es daher leider zu Verzögerungen beziehungsweise Ausfällen bei der Abfuhr. Ursachen hierfür waren krankheitsbedingte Ausfälle von Fahrern, technische Probleme bei der Übernahme der turnusmäßigen Abfuhren sowie witterungsbedingte Einflüsse.

 

In der Übergangsphase kann es hilfreich sein, dass Kundinnen und Kunden, die bislang mit unserem ehemaligen Abfuhrunternehmen Fa. Thomas einen festen Abfuhrturnus vereinbart hatten, die vereinbarten Abfuhrtermine besonders aufmerksam begleiten. In der Regel finden Sie – wie gewohnt – einen Entsorgungsbeleg in Ihrem Briefkasten; alternativ lässt sich eine erfolgte Abfuhr auch durch einen kurzen Blick in die Fäkalgrube feststellen.

 

Sollte es hierbei zu Unstimmigkeiten kommen, setzen Sie sich bitte umgehend mit der

 

Schuster Entsorgung GmbH
Telefon: 03371 / 619990
Telefonzeiten: Montag bis Freitag von 7:00 bis 17:00 Uhr
(außerhalb dieser Zeiten bitte den Anrufbeantworter nutzen)
E-Mail:

 

in Verbindung.

 

Kundinnen und Kunden ohne festen Abfuhrturnus, die die Entsorgung bisher telefonisch beauftragt haben, werden gebeten zu beachten, dass für die Disposition der Abfuhr eine Vorlaufzeit von 5 bis 7 Werktagen erforderlich ist. Bitte melden Sie sich daher rechtzeitig.

 

Für die bislang entstandenen Unannehmlichkeiten bitte ich um Entschuldigung und danke Ihnen für Ihr Verständnis.

 

M. Körner

stellv. Verbandsvorsteherin

Information Personalsituation (Kita Wirbelwind)

(19.​01.​2026)

Sehr geehrte Sorgeberechtigte,

 

die aktuelle personelle Situation im Bereich der pädagogischen Fachkräfte ist derzeit sehr herausfordernd, da nicht alle Mitarbeitenden vor Ort sind und eine Unterstützung durch andere Einrichtungen momentan leider nicht möglich ist. 

 

Wir bitten Sie daher, Ihre Kinder – sofern es Ihnen möglich ist – später zu bringen und früher abzuholen, um uns in dieser Situation zu unterstützen. Ebenso möchten wir Sie darum bitten, die Einrichtung zu informieren, wenn Ihr Kind nicht kommt. 

 

Aufgrund der Personalsituation müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass wir ab Dienstag, dem 20.01.2026 bis voraussichtlich einschließlich Freitag, dem 23.01.2026 eine Reduzierung der Öffnungszeiten auf 7:30 Uhr bis 15:00 Uhr durchführen müssen.

 

Bitte denken Sie auch daran, dass am 26.01.2026 ein Weiterbildungstag stattfindet und die Einrichtung geschlossen ist.

 

Sofern sich die personelle Situation verändert, erhalten Sie kurzfristig eine Information. Eine Mitteilung erhalten Sie spätestens am Freitag.

 

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

Racholdt

Stellvertretung Teamleitung

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Information zu Schließ- und Weiterbildungstagen 2026 (Kita Storchennest)

(14.​01.​2026)

Sehr geehrte Personensorgeberechtigte, sehr geehrte Eltern,

 

gemäß § 10 der Satzung über die Betreuung in Kindereinrichtungen der Gemeinde möchten wir Sie über die Schließtage und Weiterbildungstage im Jahr 2026 informieren.

 

1. Schließtage (Brückentage/Weihnachten)

Die Kita bleibt an den folgenden Tagen geschlossen:

  • Freitag, 15. Mai 2026

  • Montag, 28. Dezember 2026

  • Dienstag, 29. Dezember 2026

  • Mittwoch, 30. Dezember 2026

 

2. Sommerschließzeit

In der Zeit vom 20. Juli 2026 bis 31. Juli 2026 sind alle Kindereinrichtungen geschlossen, ausgenommen ist die Sommerkita/-hort.

  • Sommerkita/-hort 2026: Kita „Abenteuerland“

 

3. Weiterbildungstage (Schließtage)

Die Kita bleibt an den folgenden Tagen geschlossen:

  • Montag, 26.Januar 2026

  • Montag, 09. Februar 2026

  • Freitag, 10. Juli 2026

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Im Auftrag 


Racholdt

Stell. Teamleitung I 
 

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Information zu Schließ- und Weiterbildungstagen 2026 (Kita Knallbonbon)

(13.​01.​2026)

Sehr geehrte Personensorgeberechtigte, sehr geehrte Eltern,

 

gemäß § 10 der Satzung über die Betreuung in Kindereinrichtungen der Gemeinde möchten wir Sie über die Schließtage und Weiterbildungstage im Jahr 2026 informieren.

 

1. Schließtage (Brückentage/Weihnachten)

Der Hort bleibt an den folgenden Tagen geschlossen:

  • Freitag, 15. Mai 2026

  • Montag, 28. Dezember 2026

  • Dienstag, 29. Dezember 2026

  • Mittwoch, 30. Dezember 2026

 

2. Sommerschließzeit

In der Zeit vom 20. Juli 2026 bis 31. Juli 2026 sind alle Kindereinrichtungen geschlossen, ausgenommen ist die Sommerkita/-hort.

  • Sommerkita/-hort 2026: Kita „Abenteuerland“

 

3. Weiterbildungstage (Schließtage)

Der Hort bleibt an den folgenden Tagen geschlossen:

  • Montag, 26.Januar 2026

  • Montag, 09. Februar 2026

  • Freitag, 05. Juni 2026

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Im Auftrag 
Racholdt

 

Stell. Teamleitung I 
 

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Winterdienst in der Gemeinde Am Mellensee

(07.​01.​2026)

Winterdienst in der Gemeinde Am Mellensee

 

Aufgrund zahlreicher Anfragen aus der Einwohnerschaft und der daraus resultierenden Unklarheiten hinsichtlich des Verfahrens sowie der Zuständigkeiten im Winterdienst möchten wir heute näher über die geltenden Regelungen informieren.

 

Der Winterdienst kann grundsätzlich in fünf Zuständigkeitsbereiche unterteilt werden. Hinweise, Beschwerden und Verantwortlichkeiten sind entsprechend adressatengerecht zu steuern und zu bearbeiten.

 

1. Landesstraßen

Landesstraßen unterliegen nicht der Zuständigkeit der Gemeinde. Der Winterdienst wird durch die jeweils zuständige Landesbehörde durchgeführt.

2. Kreisstraßen

Auch Kreisstraßen fallen nicht in die Verantwortung der Gemeinde, sondern in die Zuständigkeit des Landkreises.

3. Kommunale Straßen mit beauftragtem Winterdienst

Ein Teil der gemeindeeigenen Straßen wird durch einen extern beauftragten Winterdienst betreut. Hier besteht ein vertragliches Verhältnis, dessen Einhaltung durch die Gemeinde konsequent überprüft wird. Bei nicht vertragskonformer Leistungserbringung werden entsprechende Zahlungen nicht geleistet.

4. Kommunale Straßen in direkter Zuständigkeit der Gemeinde

In bestimmten Bereichen erfolgt der Winterdienst unmittelbar durch den gemeindlichen Bauhof.

5. Anliegerpflichten

Für einzelne Bereiche sind die jeweiligen Anliegerinnen und Anlieger im Rahmen der geltenden Satzungen selbst für den Winterdienst verantwortlich, insbesondere für Gehwege und angrenzende Flächen.

 

Abschließend stellen wir fest, dass der Winterdienst in einzelnen Bereichen derzeit nicht in dem Umfang erfolgt, wie es vertraglich vereinbart ist. Entsprechende Konsequenzen werden aktuell umgesetzt. Langfristig wird sich die Gemeinde in diesem Bereich organisatorisch neu aufstellen, um eine nachhaltige Verbesserung der Situation zu erreichen.

 

Der Winterdienst in unserer Gemeinde ist auch in dieser Wintersaison täglich im Einsatz und bemüht sich, seine Aufgaben verantwortungsvoll und zuverlässig zu erfüllen. Hauptverkehrswege, Gefahrenstellen und wichtige Verbindungen haben dabei stets Priorität. Trotz sorgfältiger Planung und großem Engagement aller Mitarbeitenden lassen sich witterungsbedingte Einschränkungen nicht immer vollständig vermeiden.

 

Zur Information, der Winterdienst auf den Straßen muss so früh begonnen werden, dass er Werktags bis 07:00 Uhr abgeschlossen ist.

An Sonn- und Feiertagen ist der Winterdienst bis 09:00 Uhr abzuschließen.

 

Um Hinweise und Beschwerden effizient bearbeiten zu können, bitten wir die Einwohnerinnen und Einwohner, sich bevorzugt über unser Onlineportal „Maerker“ an die Gemeinde zu wenden. Eine möglichst detaillierte Beschreibung des Anliegens sowie die  Angabe des genauen Ortes und der Uhrzeit helfen bei der raschen Bearbeitung. Wenn möglich, laden Sie bitte auch ein aussagekräftiges Foto hoch. So kann der Winterdienst gezielt reagieren und die Situation zeitnah prüfen. In Fällen der Nichtzuständigkeit der Gemeinde werden die Hinweise unserseits an die jeweils richtige Stelle weitergeleitet.

 

Wir bitten um Verständnis, dass nicht alle Eingaben, aufgrund des hohen Aufkommens, beantwortet werden können.

 

Wir möchten alle Einwohner darüber informieren, dass der Winterdienst nicht auf allen Straßen im Gemeindegebiet durchgeführt wird. Der Zuständigkeitsbereich der Kommune beschränkt sich ausschließlich auf die gemeindeeigenen Straßen. Straßen in der Gemeinde die nicht in der Verantwortung der Kommune unterliegen:

 

Klausdorf: Am Denkmalplatz, Am Umspannwerk, Dorfaue, Straße nach Wünsdorf und Zossener Straße.

Gadsdorf: Gadsdorfer Straße

Mellensee: Bahnhofsallee, Luckenwalder Straße, Hauptstraße, Saalower Allee und Zossener Chaussee.

Sperenberg: Zossener Allee, Baruther Landstraße, Karl-Fiedler-Straße, Neuendorfer Straße, Klausdorfer Chaussee und Trebbiner Straße.

Saalow: Horstfelder Straße und Mellenseestraße.

Kummersdorf-Alexanderdorf: Sperenberger Straße, Parkstraße, Lüdersdorfer Straße, Klosterstraße und Rehagener Straße.

Rehagen: Weg um den Wasserturm, Chausseestraße und Sperenberger Straße.

Kummersdorf Gut: Straße nach Luckenwalde, Straße nach Sperenberg

 

Wir bitten um Verständnis und empfehlen, insbesondere bei winterlichen Straßenverhältnissen, erhöhte Vorsicht im Straßenverkehr.

Foto zur Meldung: Winterdienst in der Gemeinde Am Mellensee
Foto: Winterdienst in der Gemeinde Am Mellensee

Gemeinde Am Mellensee sucht Wappen – machen Sie mit!

(09.​12.​2025)

Unsere Gemeinde möchte sich ein offizielles Gemeindewappen geben – und Sie können mitbestimmen!

 

Zur Auswahl stehen vier Entwürfe, die Sie in den Bekanntmachungskästen oder auf unserer Homepage sehen können, welche bereits in den Ortsbeiräten beraten wurden. 

 

Im Januar 2026 werden die Ortsbeiräte sich erneut damit befassen und das Stimmungsbild der Bürgerinnen und Bürger auffangen und dann weitergeben, das dann im Februar 2026 als Grundlage für einen Gemeindeabschluss dient. Sprechen Sie Ihre Gemeindevertreter und Ortsbeiräte an!

 

Darauf kommt es bei unserem Wappen an:

 

  • klar und einfach in Form und Farbe gestaltet

  • traditionell heraldisch stilisiert

  • einzigartig und unverwechselbar

  • mit Bezug zur Gemeinde

 

Wir hoffen auf eine breite Beteiligung, damit wir im Jahr 2026 einen offiziellen Antrag auf Anerkennung beim Landeshauptarchiv stellen können.

 

Machen Sie mit und gestalten Sie unser Markenzeichen aktiv mit!

 


 

Erklärungen zu den Entwürfen

 

 

  1. Entwurf mit Klassischer Dreiteilung im Wappenschild.

Wasser mit Fischen für den Fischreichtum und den Mellensee, die märkische

Kiefer für den Waldreichtum, sowie die Ziegelindustrie (Klausdorf / Rehagen) mit stilisiertem Ringbrennofen.

Der Entwurf entspricht den gestalterischen Vorlagen der Heraldik.

 

  1. Entwurf mit Klassischer Dreiteilung im Wappenschild. 

Wasser mit Fischen für den Fischreichtum und den Mellensee, die märkische Kiefer für den Waldreichtum, sowie die Ziegelindustrie (Klausdorf / Rehagen) mit stilisiertem Ringbrennofen.

Der Entwurf entspricht den gestalterischen Vorlagen der Heraldik.

 

  1. Entwurf mit Klassischer Dreiteilung im Wappenschild.

Brandenburger Adler, als Wappentier von Brandenburg, Wasser mit Fisch für den Fischreichtum und den Mellensee, sowie die Ziegelindustrie (Klausdorf / Rehagen) mit stilisiertem Ringbrennofen, sowie die stilisierte Scheunenwindmühle in Saalow mit gekreuzten Ähren, damit erkennbar ist, welchem Zweck sie dient. 

Der Entwurf entspricht den gestalterischen Vorlagen der Heraldik.

 

  1. Entwurf mit Klassischer Dreiteilung im Wappenschild. 

Brandenburger Adler, als Wappentier von Brandenburg, Wasser mit Fisch für den Fischreichtum und den Mellensee, die märkische Kiefer für den Waldreichtum, sowie die Ziegelindustrie (Klausdorf / Rehagen) mit stilisiertem Ringbrennofen. 

Der Entwurf entspricht den gestalterischen Vorlagen der Heraldik.

 

Foto zur Meldung: Gemeinde Am Mellensee sucht Wappen – machen Sie mit!
Foto: Gemeinde Am Mellensee sucht Wappen – machen Sie mit!

Ein sicheres und friedliches Silvester – gemeinsam

(09.​12.​2025)

Zum Jahreswechsel wünschen sich viele Menschen ein friedliches, sicheres und gemeinschaftliches Erlebnis. Für viele gehört ein schönes, verantwortungsvoll gezündetes Feuerwerk einfach dazu.

 

Damit Silvester sicher gelingt, setzt sich der bvpk – Bundesverband für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk e. V. – für Aufklärung und Prävention ein. Dazu gehören klare Regeln für den verantwortungsbewussten Umgang mit zugelassenem und geprüftem Feuerwerk sowie Hinweise, wie illegale und gefährliche Pyrotechnik erkannt werden kann.

 

Ein besonderes Augenmerk liegt auf Jugendlichen: Feuerwerk der Kategorie F2 ist für Personen unter 18 Jahren verboten. Gerade junge Menschen sind durch Leichtsinn oder Angebote aus unsicheren Quellen besonders gefährdet.

 

Um Kommunen bei der Aufklärungsarbeit zu unterstützen, stellt der bvpk das Plakat „SILVESTER? kostenlos zum Ausdrucken bereit. Es eignet sich für den Aushang in Rathäusern, Bürgerämtern, Schulen, Bibliotheken, Feuerwehrstandorten, kommunalen Unternehmen und vielen weiteren öffentlichen Einrichtungen.

 

Das gemeinsame Ziel: Unfälle vermeiden, Rettungskräfte entlasten und Rechtsverstöße eindämmen – damit wir alle sicher und mit Freude ins neue Jahr starten können.

Foto zur Meldung: Ein sicheres und friedliches Silvester – gemeinsam
Foto: Silvester? #sicherundbunt

Wichtige Information des Zweckverbandes KMS Zossen zur dezentralen Entsorgung ab 2026

(03.​12.​2025)

Ab dem 01. Januar 2026 übernimmt die Schuster Entsorgung GmbH, Ruhlsdorfer Straße 8, 14947 Nuthe-Urstromtal die Abfuhr von Fäkalgruben und Kleinkläranlagen im Gebiet des Zweckverbandes KMS Zossen.

 

Kontakt für die Beauftragung:

Telefon: 03371 / 619990       eMail:

Zusatz-Angebot für Kinderuntersuchungen im Landkreis Teltow-Fläming!

(02.​12.​2025)

Weiteres Ergebnis vom „Runden Tisch kinderärztliche Versorgung“: U-Untersuchungen, Schutzimpfungen nach STIKO-Empfehlung und Gesundheitsberatungen ab 5. Dezember 2025 

Um die derzeitige kinderärztliche Versorgungslücke – insbesondere im südlichen Landkreis – abzufedern, erweitert das Gesundheitsamt des Landkreises Teltow-Fläming sein Angebot. Ab Dezember werden neben den regulären Aufgaben auch vertragsärztliche ärztliche Präventionsaufgaben durchgeführt. „Damit kommt der Landkreis einem weiteren Vorschlag nach, der im Rahmen des ‚Runden Tischs kinderärztliche Versorgung‘ auf den Weg gebracht worden war“, so Landrätin Kornelia Wehlan. Sie hatte das Gesprächsformat im Juli und Oktober 2025 initiiert, um auf der Suche nach Lösungen wichtige Akteurinnen und Akteure zusammenzubringen. Gemeinsames Ziel ist es, die kinderärztliche Versorgung vor allem im Süden des Landkreises zu verbessern.

Zusätzliche Leistungen des Gesundheitsamts Teltow-Fläming

Die zusätzlichen vertragsärztlichen Leistungen des Gesundheitsamts umfassen:

  • Früherkennungsuntersuchungen (sogenannte U-Untersuchungen von der U 3 bis U 9 sowie J1) im Rahmen der gesetzlichen Früherkennungsprogramme für Kinder und Jugendliche

  • Impfungen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO),

  • Individuelle Gesundheits- und Präventionsberatungen, insbesondere zu Themen wie Ernährung, Bewegung und Infektionsschutz.

Wann und wo?

Die Untersuchungen und Beratungen finden immer freitags von 8 bis 12 Uhr in der Nebenstelle des Gesundheitsamts in Jüterbog, Schillerstraße 50 statt. Sie beginnen ab dem 5. Dezember 2025.

Wie erhalte ich einen Untersuchungstermin?

Das Angebot kann ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung in Anspruch genommen werden. Das ist ab sofort möglich. Kontakt:

Gesundheitsamt Teltow-Fläming, Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Schillerstraße 50, 14913 Jüterbog
Telefon: 03372 44 392 21 oder 03372 44 39 24
E-Mail:

Erforderliche Unterlagen

Für den Termin mitzubringen sind:

  • die Gesundheitskarte der Krankenversicherung,

  • das gelbe Untersuchungsheft (U-Heft),

  • der Impfausweis, 

  • ggf. Hilfsmittel, wie z. B. Hör- und Sehhilfen.

Wichtige Hinweise – unbedingt beachten!

Es handelt sich um keine kinderärztliche Akutsprechstunde, die mit akut erkrankten Kindern aufgesucht werden kann. Nutzen Sie in diesem Fall Ihre Hausarztpraxis! Das Untersuchungsangebot ersetzt nicht die kinderärztliche Beratung oder Sprechstunde.

Foto zur Meldung: Zusatz-Angebot für Kinderuntersuchungen im Landkreis Teltow-Fläming!
Foto: Zusatz-Angebot für Kinderuntersuchungen im Landkreis Teltow-Fläming!

Aktuelles zur Geflügelpest

(28.​11.​2025)

Verwaltungshandeln erklärt: Warum das Federvieh noch im Stall bleiben muss

Ist die Geflügelpest nicht längst im Abklingen? Warum müssen die Tiere im Landkreis Teltow-Fläming nach wie vor im Stall bleiben? Fragen wie diese erreichen das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt dieser Tage regelmäßig. Hier die Erklärung:

Aktuelle Lage

Nach wie vor gibt es Nachweise von Geflügelpestbefunden bei Wildvögeln im Landkreis Teltow-Fläming. Eine Übersicht wird im Internetauftritt des Landkreises veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert.

teltow-flaeming.de

Weitere (neue) Maßnahmen, die über die Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel und das Verbot von Ausstallungen vom 28.10.2025 hinaus gehen, gibt es im Landkreis Teltow-Fläming derzeit nicht. 

Allgemeinverfügung nicht befristet – die Gründe

Der Landkreis Teltow-Fläming hat die Allgemeinverfügung aus gutem Grund nicht befristet. Derzeit gibt es hier, aber auch im gesamten Land Brandenburg nach wie vor positive Befunde für die Geflügelpest bei Wildvögeln. In mehreren Landkreisen gibt es auch Geflügelpest beim Hausgeflügel (derzeit sind 13 Geflügelhaltungen im Land Brandenburg betroffen). Tritt die Geflügelpest beim Hausgeflügel auf, ist nicht nur der Bestand zu töten, es gibt auch viele Maßnahmen für alle Geflügelhalter in den dann zu bildenden Schutzzonen. Außerdem ist der Wildvogelzug noch nicht beendet. Damit hat sich an der Risikobewertung für den Landkreis Teltow-Fläming nichts geändert und die genannte Allgemeinverfügung bleibt bestehen.

Risikobewertung erfolgt fortlaufend

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt beschäftigt sich regelmäßig mit der Risikobewertung für die Geflügelpest. Den Veterinären ist selbstverständlich bewusst, dass die Aufstallung von Geflügel aus Tierschutzgründen nur so lange erfolgen sollte, bis die erhöhte Infektionsgefahr des Eintrages von Geflügelpestviren in die Hausgeflügelbestände wieder vorbei ist.

Weitere Informationen

Alle aktuellen Informationen sind im Internetauftritt des Landkreises zu finden. Dort gibt es auf der Startseite sogar einen extra Button für das „Top-Thema“ Geflügelpest. Sobald die Allgemeinverfügung aufgehoben werden kann, wird die Information u. a. dort veröffentlicht und im Amtsblatt bekanntgegeben.

Zuständigkeitswechsel bei Rechtsansprüchen und Kostenübernahmen

(27.​11.​2025)

Sehr geehrte Personensorgeberechtigte,

 

seit 2011 besteht zwischen der Gemeinde Am Mellensee und dem Landkreis Teltow-Fläming ein öffentlich-rechtlicher-Vertrag nach § 12 Abs. 1 KitaG, der die Übernahme verschiedener Aufgaben des Landkreises durch die Gemeinde regelt. Dieser Vertrag läuft zum 31.12.2025 aus. Bitte wenden Sie sich daher ab dem 01.01.2026 in folgenden Angelegenheiten nur noch an den Landkreis Teltow-Fläming:

 

Vor der Aufnahme in eine Kinderbetreuungseinrichtung:

  • Beantragung des erweiterten Rechtsanspruchs auf Betreuungszeiten von mehr als 6 Stunden täglich in der Krippe / Kita oder von mehr als 4 Stunden täglich im Hort,

  • Antrag auf Gewährung des Kostenausgleichs bei geplanter Betreuung Ihres Kindes in einem anderen Landkreis oder in Berlin.

 

Bei bereits bestehendem Betreuungsverhältnis:

  • Beantragung der Gewährung längerer Betreuungszeiten,

  • Antrag auf Gewährung des Kostenausgleichs bei geplantem Wechsel in eine Betreuungseinrichtung in einem anderen Landkreis oder in Berlin.

 

Ansprechpartner und weiterführende Informationen sowie das Antragsformular des Landkreises für den erweiterten Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung finden Sie unter folgendem Link: 

https://www.teltow-flaeming.de/was-erledige-ich-wo/dienstleistungen/details/kindertagesbetreuung-beratung-zum-rechtsanspruch

 

Für Rückragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

i.A. Haase

Teamleitung I

[Infoschreiben bzgl. ÖR-Vertrag]

Tierseuchenallgemeinverfügung zur Feststellung und Bekämpfung der Aviären Influenza beim Geflügel (Geflügelpest)

(29.​10.​2025)

Auf Grund mehrerer Nachweise hochpathogener aviärer Influenza-Viren (HPAIV) bei Wildvogeln in den Orten Glau, Trebbin, Schoneweide (N-U) und Genshagen sowie weiterer zahlreicher tot aufgefundener Wildvogel im gesamten Kreisgebiet und im Land Brandenburg sowie mehrerer Ausbruche von Geflügelpest bei Hausgeflügel im Land Brandenburg wird nachfolgende Tierseuchenallgemeinverfugung zur Vermeidung des Eintrages der Geflügelpest in Geflügelbestande durch Wildvogel erlassen.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokument im Downloadbereich.

[Tierseuchenallgemeinverfügung zur Feststellung und Bekämpfung der Aviären Influenza beim Geflügel (Geflügelpest)]

Informationen zur aktuellen Entwicklung im Zusammenhang mit der Geflügelpest im Landkreis Teltow-Fläming und der Gemeinde Am Mellensee

(27.​10.​2025)

1. Aktuelle Lage


Im Landkreis Teltow-Fläming wurde ein bestätigter Geflügelpestbefund festgestellt.


2. Prognose


Es ist damit zu rechnen, dass im gesamten Landkreis vermehrt tote Wildvögel aufgefunden
werden. Sollte es zu weiteren positiven Nachweisen bei Wildvögeln kommen, wird der
Landkreis voraussichtlich eine Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel erlassen.


3. Zuständigkeit


Zuständig für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Geflügelpest ist das Veterinärund
Lebensmittelüberwachungsamt Teltow-Fläming (siehe Ziff. 6).


4. Allgemeine Hinweise zum Verhalten bei Verdachtsfällen


- Verhindern Sie jeden Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln.
- Betreten Sie den Stall nur mit gesonderter Kleidung und Schuhen, um keine Erreger einzuschleppen.
- Halten Sie Möglichkeiten zum Händewaschen und zur Desinfektion des Schuhwerks bereit.
- Überlegen Sie bereits jetzt, wie Sie Ihr Geflügel vor Kontakten zu Wildvögeln schützen und ob Sie auf eine mögliche Aufstallung vorbereitet sind.
- Beim Auffinden toter Wildvögel werden, sofern möglich, die genauen Koordinaten des Fundortes oder eine möglichst genaue Ortsbeschreibung benötigt.


5. Meldepflicht für Geflügelhalter


Alle Geflügelhalter – auch wenn nur wenige Tiere zu Hobbyzwecken gehalten werden – sind
meldepflichtig. Gemäß der Viehverkehrsverordnung ist die Haltung folgender Tierarten dem
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt mitzuteilen:
Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse.
Bei der Meldung ist anzugeben, ob die Tiere im Stall oder im Freien gehalten werden.

 

6. Meldungen bei Verdachtsfällen und Erreichbarkeiten


Wenn Ihnen gehäuftes Sterben von Vögeln – insbesondere bei Wassergeflügel oder Greifvögeln – auffällt, melden Sie dies bitte umgehend an das Veterinäramt des Landkreises:


📞 Telefon: 03371 608-2201, -2210, -2215

📧 E-Mail:


7. Gefahrenhinweise für Menschen


Das Veterinäramt weist darauf hin, dass sich auch Menschen mit dem Erreger der Geflügelpest infizieren können. Infektionsquellen sind kranke oder verendete Tiere sowie deren Ausscheidungen, insbesondere Kot.
Eine saisonale Influenza-Schutzimpfung (Grippeschutzimpfung) kann helfen, sich wirksam zu schützen.


8. Weiterführende Informationen


Weitere Informationen und aktuelle Hinweise finden Sie auf folgenden Internetseiten:


• Internetauftritt des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV)
• Informationen des Friedrich-Loeffler-Instituts
• Fragen und Antworten zur Geflügelpest im Internetauftritt des Landkreises Teltow-Fläming

 


Mit freundlichen Grüßen


T. Krüger
Bürgermeister

[Informationen Gepflügelpest - 26.10.2025]

„Bis auf weiteres können aufgrund technischer Probleme keine Passfotos im Meldeamt erstellt werden!!! Ausweisdokumente können nur mit Bildern mittels QR-Code vom Fotographen beantragt werden.“

(24.​10.​2025)

Ab dem 1. Mai 2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente ( Personalausweis und Reisepass) genutzt werden. 

 

!! Ausnahme: 
-> für Führerscheinanträge werden weiterhin papiergebundene biometrische Bilder (vom Fotografen) benötigt.

 

Diese dürfen auch weiterhin nicht älter als ein halbes Jahr sein!!!

 

• Erstellung des Lichtbilds in der Behörde: 

 

Der Behörde steht das Kamerasystem Point-ID der Bundesdruckerei zur Verfügung, mit welchem die Lichtbilder direkt vor Ort gemacht und zum Preis von 6,00 € berechnet werden. (Werden Personalausweis und Reisepass zusammen beantragt, wird die Gebühr nur einmalig erhoben und nicht pro Dokument!)

 

• Erstellung des Lichtbildes außerhalb der Behörde durch einen Fotodienstleister: 

 

Zertifizierte Fotografinnen/ Fotografen) registrieren sich selbst bei einem privaten Cloudbetreiber und die Übermittlung der Fotos erfolgt per QR-Code an die Behörde. Registrierte Fotographen finden Sie unter folgendem Link: 

 

https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/

 

• Verarbeitung papiergebundener Lichtbilder erstellt durch einen Fotodienstleister außerhalb der Behörde:

 

Die Übergangsfrist zur Verarbeitung papiergebundener Lichtbilder für hoheitliche Dokumente endet am 31.07.2025! 

Foto zur Meldung: „Bis auf weiteres können aufgrund technischer Probleme keine Passfotos im Meldeamt erstellt werden!!!  Ausweisdokumente können nur mit Bildern mittels QR-Code vom Fotographen beantragt werden.“
Foto: „Bis auf weiteres können aufgrund technischer Probleme keine Passfotos im Meldeamt erstellt werden!!! Ausweisdokumente können nur mit Bildern mittels QR-Code vom Fotographen beantragt werden.“

FaktenSicher für Demokratie – Online-Veranstaltungen der VHS Teltow-Fläming in Kooperation mit der ARD

(16.​10.​2025)

Wie entstehen eigentlich Nachrichten – und wie erkennt man Fake News?

Die bundesweite Online-Reihe „FaktenSicher für Demokratie“ bietet spannende Einblicke in die journalistische Arbeit der ARD und lädt zum Mitdiskutieren ein. Auch die Volkshochschule Teltow-Fläming ist Teil dieses Projekts.

 

In den kostenfreien Online-Veranstaltungen können Interessierte erfahren,

        •       wie Desinformation entsteht,

        •       warum Faktenprüfung wichtig ist,

        •       und wie wir alle dazu beitragen können, unsere Demokratie gegen Populismus und Hass zu stärken.

 

Die Reihe ermöglicht es, direkt mit Journalistinnen und Journalisten der ARD ins Gespräch zu kommen – bequem von zuhause aus!

 

Veranstaltungstermine:

        •       23.10.2025: Deepfake und Desinformation

        •       20.11.2025: ARD Retro – Zurück in die Gegenwart: Was macht die ARD wertvoll?

        •       04.12.2025: Desinformation als Gefahr für die Demokratie

        •       08.01.2026: NEWSROOM – So arbeitet eine Nachrichtenredaktion

        •       22.01.2026: Pressefreiheit

        •       05.02.2026: Wenn Desinformation entfalten

        •       19.02.2026: Erinnerungskultur – Das Projekt „Stolpersteine NRW“

 

Alle Veranstaltungen finden online und kostenfrei statt.

Weitere Infos und Anmeldemöglichkeiten gibt es bei der VHS Teltow-Fläming.

 

👉 Ein starkes Zeichen für Demokratie, Medienkompetenz und faktenbasierten Austausch!

Vorläufige Anordnung im Bodenordnungsverfahren Christinendorf Verf.-Nr. 300212 (alt 3002 V)

(16.​10.​2025)

Die Vorläufige Anordnung im Bodenordnungsverfahren Christinendorf Verf.-Nr. 300212 (alt 3002 V) finden Sie im Downloadbereich.

[Vorläufige Anordnung im Bodenordnungsverfahren Christinendorf Verf.-Nr. 300212 (alt 3002 V)]

Änderung der Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg

(15.​10.​2025)

Am 16. September 2025 ist die Änderung der Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg in Kraft getreten.

 

Die neuen Regelungen enthalten u.a. deutliche Änderungen der folgenden Gebühren:

 

Grundgebühr

 

Für Maßnahmen der Vollstreckungsbehörde zur Beitreibung von Geldforderungen wird eine Grundgebühr erhoben, die mit der Beauftragung der Vollstreckungsbehörde entsteht.

Sie richtet sich nach der Höhe der beizutreibenden Forderung.

 

Die Höhe der Grundgebühr beträgt neu 50,00€, höchstens 140,00€.

 

Pfändungsgebühr

 

Für Pfändungsmaßnahmen werden Pfändungsgebühren erhoben, die sich nach der Höhe der beizutreibenden Geldforderung richten.

 

Die Höhe der Pfändungsgebühr beträgt neu 22,00€, höchstens 160,00€.

 

Die entsprechenden Gesetzestexte finden Sie unter:

www.bravors.brandenburg.de

 

Zur Vermeidung von zusätzlichen Kosten für Mahnung und Vollstreckung, die für die verspätete Zahlung entstehen, zahlen Sie bitte fristgemäß zu den Fälligkeiten.

 

Sie können auch die Vorteile eines SEPA-Lastschriftmandats nutzen. 

Das Formular finden Sie auf der Internetseite www.gemeinde-am-mellensee.de /Bürger/Formulare.

 

Foto zur Meldung: Änderung der Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg
Foto: Änderung der Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg

Bekanntmachung des Schuljahres 2026/27 zur Schulanmeldung der Schulanfänger

(13.​10.​2025)

Sehr geehrte Personensorgeberechtigten,


auf der Grundlage der Regelungen des § 37 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) beginnt die Schulpflicht für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 01. August desselben Kalenderjahres.


Die für die Schulanmeldung maßgebliche Satzung wurde am 18.10.2022 durch die Gemeindevertretung beschlossen. Die Gemeinde Am Mellensee legt dabei fest, dass für die Ortsteile Mellensee und Saalow die Grundschule am Mellensee und für die Ortsteile Sperenberg, Gadsdorf, Kummersdorf-Alexanderdorf, Kummersdorf-Gut, Klausdorf und Rehagen die Anne Frank Grundschule Sperenberg für die Entgegennahme der Aufnahmeanträge zuständige Schule ist.


Durch diese Grundschulen erfolgt die administrative Aufgabenerledigung und die Überwachung der Schulpflicht im Aufnahmeverfahren. Unabhängig davon besteht die Wahlfreiheit nach dem Schulgesetz. Die Schulbezirke sind deckungsgleich. Sie umfassen das Gemeindegebiet mit den Ortsteilen. Für die Grundschule Mellensee wird eine Einzügigkeit und für die Grundschule Sperenberg eine Zweizügigkeit festgelegt.


Wünschen Eltern von schulpflichtigen Kindern eine Einschulung in eine andere Schule, erfolgt die Anmeldung in der zuständigen Grundschule. Dort können Sie einem Antrag auf Besuch einer anderen als der zuständigen Schule beim Staatlichen Schulamt Brandenburg an der Havel (gemäß § 106 Abs. 4 Satz 1 BbgSchulG) stellen. Die Formulare erhalten interessierte Eltern in der zuständigen Grundschule.


Über die Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleitung unter Beachtung der Vorgaben der Schulbehörde (Staatliches Schulamt Brandenburg an der Havel).


Ergänzende Informationen können Sie vorrangig in den Grundschulen sowie in der Gemeinde von Frau Racholdt unter der Telefonnummer: 033703 / 95925 oder erhalten.

 

Zur Schulanmeldung, zu der Sie bitte Ihr Kind mitbringen, ist die Vorlage folgender Dokumente erforderlich:

  • Geburtsurkunde des Kindes

  • Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung

  • Vollmacht des nichtanwesenden Elternteils

  • ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht oder andere Sorgerechts-entscheidungen

  • Kopie des Betreuungsvertrages bei Besuch einer Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg

  • eine Meldebescheinigung ist nur erforderlich, wenn Ihr Kind vorzeitig eingeschult werden soll bzw. wenn Ihr Kind nach dem 30.06.2025 mit Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet angemeldet wurde


Die Anmeldung in den Grundschulen Am Mellensee erfolgt zu folgenden Zeiten:

 

Grundschule am Mellensee, Hauptstraße 16, 15838 Am Mellensee
(Telefon: 03377 / 300697)
Schulbezirk: Ortsteile Mellensee und Saalow
Die Anmeldungen in der Grundschule am Mellensee sind vom:

Montag, den 05.01.2026

Dienstag, den 06.01.2026

Mittwoch, den 07.01.2026

von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Die Terminauswahl ist sowohl im digitalen Terminportal als auch per Telefon möglich. Das digitale Terminportal ist auf der Internetseite der Gemeinde unter diesem Link zu finden:
 

 

Anne Frank Grundschule Sperenberg, Puschkinstraße 6, 15838 Am Mellensee
E-Mail:
Schulbezirk: Ortsteile Sperenberg, Kummersdorf-Gut, Kummersdorf-Alexanderdorf, Gadsdorf, Klausdorf und Rehagen.
Die Anmeldungen in der Anne Frank Grundschule Sperenberg sind vom:
Montag, den 09.02.2026
Dienstag, den 10.02.2026
Mittwoch, den 11.02.2026
Donnerstag, den 12.02.2026
Freitag, den 13.02.2026

von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr

von 07.30 Uhr bis 18.00 Uhr

von 07.30 Uhr bis 15.00 Uhr

von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr

von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Die Terminauswahl ist sowohl im digitalen Terminportal als auch per Mail möglich. Das digitale Terminportal ist auf der Internetseite der Gemeinde unter diesem Link zu finden:
 

 

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


Haase
Teamleitung I 

[Bekanntmachung zur Schulanmeldung der Lernanfänger_26_27]

Gemeinsam gestalten: Der 6. Runde Tisch der Vereine Am Mellensee

(02.​10.​2025)

Liebe Vertreterinnen und Vertreter der Vereine in Am Mellensee, wir laden Sie herzlich zum sechsten „Runden Tisch der Vereine“ ein

 

Donnerstag, 13. November 2025 19:00 Uhr im Strandbad Sperenberg, Seestraße 10a, 15838 Am Mellensee.

 

Das Treffen bietet die Gelegenheit, Erfahrungen auszutauschen, Ideen zu entwickeln und gemeinsame Veranstaltungen besser zu koordinieren. So können
wir Ressourcen bündeln und ein abwechslungsreiches Programm für unsere Gemeinde gestalten.


Im Mittelpunkt stehen diesmal:


- der Bürgermeisterpokal 2026,
- die Entgeltordnung für den Verleih von Festequipment,
- sowie die Gründung eines Dachvereins.


Darüber hinaus bleibt Raum für weitere Themen und Anregungen. Ihr Engagement und Ihre Expertise sind entscheidend, damit wir Veranstaltungen planen, die die
Vielfalt und Bedürfnisse unserer Bürgerinnen und Bürger widerspiegeln Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Bitte melden Sie sich bis zum 31.10.2025 unter
an.

 

Vielen Dank für Ihr Engagement!

Foto zur Meldung: Gemeinsam gestalten: Der 6. Runde Tisch der Vereine Am Mellensee
Foto: Einladung - Runder Tisch - 13.11.2025-1

Ausstellung „Kummersdorf 1875–2025: Labor für den Krieg – Gedenkort gegen Militarismus“

(25.​08.​2025)

Swen Bernitz und Hannes Forster – bis zum 28. September in der Galerie im Kreishaus Luckenwalde

 

Unter dem Motto „Kummersdorf 1875–2025: Labor für den Krieg – Gedenkort gegen Militarismus“ zeigt die Galerie im Kreishaus in Luckenwalde bis zum 28. September Fotografien von Swen Bernitz und Hannes Forster. Die Ausstellung ist täglich von 8 bis 18 Uhr zu sehen. Ein Ausstellungsrundgang mit Gesprächsrunde findet am 29. September um 17 Uhr statt – mit Dr. Rita Mohr de Pérez (Amtsleiterin Bildung und Kultur), Swen Bernitz und Hannes Forster. Interessierte können sich per E-Mail an , telefonisch unter 03371 608 3600 oder persönlich bei Thomas Haetge (Büro C3-0-02) anmelden.

 

Swen Bernitz – Militärgeschichtslandschaft Kummersdorf

 

Ein wichtiger Ausgangspunkt der militärischen Entwicklung in Brandenburg in den letzten 150 Jahren war die Errichtung des Artillerieschießplatzes Kummersdorf im Jahr 1875 im Auftrag der Artillerieprüfungskommission. Nach und nach wurde der Standort gemeinsam mit den umliegenden Ortschaften umfassend ausgebaut – zur Entwicklung und Erprobung von Waffen, Geräten, Transportmitteln und Bauwerken.

 

Während der Zeit des Nationalsozialismus nutzte das Heereswaffenamt das Gelände als Heeresversuchsstelle. Seit über 20 Jahren setzt sich der Förderverein Museum Kummersdorf e. V. für den Erhalt und eine museale Nutzung ein.

 

Das künstlerische Fotoprojekt von Swen Bernitz rückt diesen geschichtsträchtigen Ort und seine ungewisse Zukunft erneut in den Fokus. Seine Serie ist in den letzten sechs Monaten entstanden. Die 65 Fotografien dokumentieren den aktuellen Zustand aller wichtigen, unter Denkmalschutz stehenden Gebäude und Objekte des Gesamtareals. Begleitend ist ein Fotobuch erschienen.

 

Hannes Forster – KriegeDenkmal Kummersdorf

 

Hannes Forster: „Wichtig finde ich, dass ein Denkmal nicht den Menschen vorgesetzt wird. Das Wort Denkmal sagt ja schon, dass man (selbst) denken soll. Begleitend zu dem Denkmal gibt es einen Internetauftritt, in dem die Jahreszahlen mit den Kriegen, Okkupationen und Aufständen seit 1618 erklärt werden. Die Verbindung der drei Positionen mit Heeresversuchsstelle, Historisch-Technischem Museum und KriegeDenkmal ermöglicht einen anschaulichen Geschichtsunterricht, wo die Schulklassen den Zusammenhang von der Entwicklung, dem Einsatz und den Folgen von Waffen vor Ort erfahren können.“ 

 

Wir sind gespannt auf den Gedankenaustausch über die Zeitgeschichte und zur Gegenwart. 

Denn das Thema der Doppelausstellung ist wieder sehr aktuell:

 

„Von daher betrachtet, kann man fast von einer geschichtspädagogischen Dreieinigkeit zwischen ehemals militärischem Versuchsgelände, Museum und dem Kriege-Denkmal von Hannes Forster sprechen. Dass gesellschaftliche Teilhabe am Projekt willkommen ist, wird jederzeit mit dem Erwerb eines weiteren Steines ermöglicht, der mit oder ohne Markierung danach aufgemauert wird und der wie eine finanzielle und ideelle Patenschaft des Projektes erscheint. Zweifellos handelt es sich dabei um eine Investition in die Zukunft, nicht nur des Denkmals.“  

(Schlussworte aus der Laudatio von Herbert Schirmer zur Einweihung am 09.03.2025)

Foto zur Meldung: Ausstellung „Kummersdorf 1875–2025: Labor für den Krieg – Gedenkort gegen Militarismus“
Foto: Ausstellung „Kummersdorf 1875–2025: Labor für den Krieg – Gedenkort gegen Militarismus“

Engagement für Kinder und Jugendliche in der Gemeinde Am Mellensee

(13.​08.​2025)

Aufruf zur Neubesetzung

 

Kinder und Jugendliche brauchen starke Stimmen, die ihre Interessen vertreten und sich für ihre Bedürfnisse einsetzen. Die Gemeinde Am Mellensee möchte jungen Menschen die bestmöglichen Chancen bieten – sei es durch Freizeitangebote, Mitbestimmung oder Schutz. Um dies zu gewährleisten, suchen wir engagierte Bürgerinnen und Bürger für zwei wichtige Ehrenämter: 

 

Kinder- und Jugendbeauftragte – Für eine starke junge Generation 

Für die Altersgruppe 0–21 Jahre werden zwei Beauftragte gesucht, die sich aktiv für die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde einsetzen. Gesucht werden in der Gemeinde wohnhafte Personen ab 18 Jahren, die idealerweise bereits Erfahrung in der Arbeit mit jungen Menschen haben. Auch eine Beteiligung im Jugendclub der Gemeinde wäre wünschenswert. 

 

Kinder- und Jugendschutzbeauftragte – Verantwortung für sichere Strukturen 

Zusätzlich wird ein Kinder- und Jugendschutzbeauftragter gesucht, der als Bindeglied zwischen Familien, Einrichtungen und der Gemeinde agiert und sich für den Schutz und die Rechte der jungen Generation einsetzt. Auch hier können sich Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in der Gemeinde bewerben. 

 

Jetzt bewerben! 

Für beide Ehrenämter wird eine schriftliche Bewerbung mit Namen, Kontaktdaten und einer kurzen Darstellung der persönlichen Motivation erbeten. Die Bestellung der Beauftragten erfolgt voraussichtlich am 22.07.2025 durch die Gemeindevertretung.

 

Bewerbungen an:
Herr Haase
 

 

Wir freuen uns über zahlreiche Bewerbungen und danken bereits im Vorfeld für Ihr Interesse und Ihr Engagement! 

 

Die Gemeindeverwaltung

Engagement für Menschen mit Behinderung in der Gemeinde Am Mellensee

(13.​08.​2025)

Aufruf zur Neubesetzung

 

Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen stehen oft vor besonderen Herausforderungen. Um ihre Interessen und Bedürfnisse in der Gemeinde besser zu vertreten, sucht die Gemeinde Am Mellensee eine engagierte Person für das Ehrenamt des Beauftragten für Menschen mit Behinderung.

 

Der Beauftragte setzt sich für die Belange von Menschen mit Behinderung ein, unterstützt deren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und fungiert als Ansprechpartner für Betroffene und deren Angehörige. Ziel ist es, Barrieren abzubauen und eine inklusive Gemeinschaft zu fördern.

 

Gesucht werden Personen, die am Tag der Bestellung (voraussichtlich am 22.07.2025) mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Am Mellensee haben.

 

Jetzt bewerben!

Für das Ehrenamt wird eine schriftliche Bewerbung mit Namen, Kontaktdaten und einer kurzen Darstellung der persönlichen Motivation erbeten. Bewerbungen bitte an Frau Benz | Schnittstelle Behindertenbeauftragte unter .

 

Wir freuen uns über engagierte Bewerbungen und danken Ihnen für Ihren Einsatz!

 

Ihre Gemeindeverwaltung

Seniorenbeirat der Gemeinde Am Mellensee

(13.​08.​2025)

Aufruf zur Neubesetzung

 

Der Seniorenbeirat der Gemeinde Am Mellensee ist eine wichtige Stimme für die älteren Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde. Er setzt sich für die Interessen, Anliegen und Bedürfnisse der Seniorinnen und Senioren ein und trägt dazu bei, die Lebensqualität im Alter zu verbessern. Der Beirat berät die Gemeindevertretung in seniorenrelevanten Themen, engagiert sich für generationenübergreifende Projekte und bringt wertvolle Impulse für eine altersgerechte Gestaltung des Gemeindelebens ein.

 

Diese wichtige Vertretung unserer älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger wird dieses Jahr neu besetzt. Unser Ziel ist eine Repräsentation jedes Ortsteils durch eine engagierte ehrenamtliche Person.

 

Wir laden daher interessierte Seniorinnen und Senioren ein, sich für einen der insgesamt 9 Plätze im Seniorenbeirat zu bewerben. Gesucht werden Bürgerinnen und Bürger, die am Tag der Bestellung durch die Gemeindevertretung – voraussichtlich am 22. Juli 2025 – das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Am Mellensee haben.

 

Ihre Meinungen und Erfahrungen sind uns wichtig! Bringen Sie sich aktiv ein und gestalten Sie die Zukunft unserer Gemeinde mit. Der Seniorenbeirat bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Interessen und Anliegen einzubringen und die Lebensqualität für ältere Menschen in unserer Gemeinde aktiv mitzugestalten.

 

Senden Sie Ihre schriftliche Bewerbung bitte mit Namen, Kontaktdaten und einer kurzen Darstellung Ihrer Motivation für die Mitarbeit im Seniorenbeirat an die Gemeinde: Sachbearbeitung Senioren / Herr Zabel, E-Mail: .

 

Wir freuen uns auf zahlreiche Bewerbungen und danken Ihnen bereits jetzt für Ihr Engagement!

 

Die Gemeindeverwaltung

Hinweis: Polizeisprechstunde am 14.08.25 entfällt

(23.​07.​2025)

Die nächste Polizei-Sprechstunde im Verwaltungsgebäude am 14. August 2025 findet nicht statt.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 

Wir erinnern daran, dass die Sprechstunde der Polizei grundsätzlich jeden 2. Donnerstag im Monat von 15:00 bis 17:00 Uhr im Verwaltungsgebäude, Zossener Str. 21c, Ortsteil Klausdorf angeboten wird.

Einschränkungen am Bahnhof Zossen ab Juli 2025

(18.​07.​2025)

 Bahnhof Zossen - Einschränkungen 

Foto zur Meldung: Einschränkungen am Bahnhof Zossen ab Juli 2025
Foto: Einschränkungen am Bahnhof Zossen ab Juli 2025

Schulung für Katastrophenschutzhelfer: Versorgung von Verletzten im Ernstfall

(18.​07.​2025)

Am Donnerstag, den 17. Juli 2025, fand in unserer Gemeinde eine wichtige Schulung für die ehrenamtlichen Verwaltungshelfer statt. Thema war die Rolle des Katastrophenschutz-Leuchtturms im Ernstfall – insbesondere der richtige Umgang mit Verletzten, Hilferufen und die korrekte Übergabe an Rettungskräfte.

 

Die Helfer lernten, wie sie in einer Krisensituation trotz eingeschränkter Mittel lebensrettende Maßnahmen einleiten können. Ein besonderer Schwerpunkt lag auf der sorgfältigen Dokumentation aller Maßnahmen, um bei der Übergabe an den Rettungsdienst vollständige Informationen bereitstellen zu können. Hierzu wurde ein Standardformular entwickelt, welches diese Abläufe strukturiert. 

 

Ebenso wurde vermittelt, wie Hilferufe erfasst und priorisiert werden, wenn Kommunikationswege eingeschränkt sind, und wie die Bevölkerung im Leuchtturm unterstützt werden kann. „Im Katastrophenfall ist klare Struktur und schnelle Organisation entscheidend, um Leben zu retten“, betonte der ehrenamtliche Ausbildungsleiter Herr Quint.

 

Mit dieser Schulung ist unsere Gemeinde einen weiteren Schritt gegangen, um für mögliche Krisenlagen gut vorbereitet zu sein. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich mit dem Standort und der Funktion des Katastrophenschutz-Leuchtturms vertraut zu machen. Im Notfall kann er eine wichtige Anlaufstelle sein. Interessenten (auch für die vielfältigen anderen Aufgaben) können sich weiter unter  anmelden.

 

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Foto zur Meldung: Schulung für Katastrophenschutzhelfer: Versorgung von Verletzten im Ernstfall
Foto: Schulung für Katastrophenschutzhelfer: Versorgung von Verletzten im Ernstfall

Grünflächenpatenschaft in der Gemeinde Am Mellensee

(17.​07.​2025)

Engagement zeigen – Lebensqualität fördern!


Werden Sie Grünflächenpate und helfen Sie mit, unsere Gemeinde noch lebenswerter zu gestalten.

 

Was ist eine Grünflächenpatenschaft?

Mit einer Grünflächenpatenschaft übernehmen Bürgerinnen und Bürger freiwillig die regelmäßige Pflege einer öffentlichen, gemeindeeigenen Grünfläche – zum Beispiel:

  • Verkehrsinseln

  • kleine Parkflächen

  • Baumscheiben

  • Beete vor öffentlichen Einrichtungen

 

Öffentliches Engagement sichtbar machen

Ihr Engagement verdient Anerkennung!
Als Grünflächenpate/-patin können Sie auf Wunsch öffentlich gewürdigt werden:

 

Möglichkeiten der Veröffentlichung:

  • im Gemeindemagazin

  • auf der Internetseite der Gemeinde

  • über die Social Media Kanäle

  • bei Veranstaltungen oder Gemeindejubiläen

  • bei weiteren geeigneten Anlässen

 

Für die Veröffentlichung benötigen wir Ihre Einwilligung mittels folgendem Formular: 

(Download)  Ihre Einwilligung ist dabei freiwillig.

 

Mitmachen – so geht's!

  1. Formular zur Grünflächenpatenschaft ausfüllen

  2. Einwilligungen ausfüllen

  3. Unterzeichnen und an die Gemeindeverwaltung übermitteln

 

Formular jetzt herunterladen (Download)

Freiwilliges Soziales Jahr in der „Grundschule am Mellensee“

(17.​07.​2025)

Du bist mit der Schule fertig und weißt noch nicht, wie es jetzt weitergehen soll? 

Wie wäre es mit einem Freiwilligen Sozialen Jahr an der Grundschule am Mellensee? 

 

Hier sind 5 gute Gründe dafür: 

  • Du kannst dich nach der Schule erst einmal orientieren. 

  • Du kannst dich engagieren. 

  • Du lernst neue Leute kennen. 

  • Du kannst die Bildungsangebote des BSJ nutzen. 

  • Du kannst dein erstes Geld verdienen. 

 

Im kommenden Schuljahr 2025/26 wurde die „Grundschule am Mellensee“ von der Brandenburgischen Sportjugend für das Sonderprojekt „Freiwilligendienst an Schulen“ ausgewählt. 

 

Jugendliche bis 25 Jahren, die die Schule beendet haben und in Brandenburg wohnen, können sich für ein freiwilliges Jahr an der Schule bewerben. 

 

Das FSJ im Rahmen eines Sonderprogramms an Schulen bietet dir (z.B. als zukünftigem Lehramtsstudierenden) eine interessante Möglichkeit, in den Schulalltag hineinzuschnuppern. Du kannst praktische Erfahrungen im Bildungsbereich sammeln und den Schulalltag aus erster Hand kennenlernen.  

 

So wirkst du in verschiedenen Bereichen unseres Konzeptes „Gesunde Schule“ mit und entwickelst pädagogische und organisatorische Fähigkeiten. Vielleicht beeinflusst das sogar dein weiteres Berufsleben. Die finanzielle Unterstützung durch das Land Brandenburg sorgt dafür, dass du dich auf das FSJ in Schule konzentrieren kannst. 

Beginn/Dauer:                ab 01.09.25 möglich oder später (mindestens 6 und maximal 18 Monate) 

 

Voraussetzungen: 

  • Vollzeitschulpflicht ist erfüllt

  • keine besonderen Schulabschlüsse oder Ausbildungen erforderlich  

  • bei Beginn deines FSJ höchstens 25 Jahre alt 

  • Erst- oder Zweitwohnsitz im Land Brandenburg 

Genauere Informationen gibt es auf der Internetseite www.sportjugend-bb.de 

[Download]

Bericht des Bürgermeisters zur medizinischen Versorgung in der Gemeinde

(16.​07.​2025)

In der Bevölkerung wird zunehmend eine Unterversorgung mit Ärztinnen und Ärzten wahrgenommen. Die objektiven Zahlen der Kassenärztlichen Vereinigung kommen jedoch zu einem anderen Ergebnis. Im Vergleich mit anderen ländlichen Gemeinden ist unsere Gemeinde aktuell noch als gut versorgt einzustufen.

Die Gemeindeverwaltung nimmt den Wunsch nach einer positiven Entwicklung der medizinischen Versorgung nichts desto trotz ernst.

Die Ansiedlung neuer Arztpraxen ist jedoch ein komplexer Prozess und unterliegt strengen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Eine Praxisgründung erfordert in der Regel eine Wirtschaftlichkeitsprüfung. Ist der potenzielle Patientenstamm im Einzugsbereich nicht ausreichend groß, gestaltet sich eine Finanzierung – insbesondere über Kredite – oft schwierig. Dies gilt besonders im Bereich der technischen Ausstattung, die hohe Investitionskosten mit sich bringt.

Daher geben meist die objektiven Versorgungszahlen den Ausschlag, ob sich neue Ärztinnen und Ärzte in der Gemeinde niederlassen können und wollen.

Ein zusätzliches Hindernis stellt die Standortsuche dar. Nicht alle Immobilien sind geeignet – etwa aufgrund mangelnder Barrierefreiheit oder unzureichender Parkmöglichkeiten. Auch die Lage innerhalb des Gemeindegebiets spielt eine Rolle für die Attraktivität eines Standortes.

Aktuell reichen die demografischen und infrastrukturellen Voraussetzungen in der Gemeinde noch nicht aus, um die Ansiedlung neuer medizinischer Versorgungseinrichtungen wirtschaftlich darstellbar zu machen.

Mit der Entwicklung neuer Bebauungspläne, insbesondere in den Gebieten „Borsiggelände an der Bahnhofsallee“ und „Am Bullenberg“ in Mellensee, könnte sich dieses Bild jedoch grundlegend ändern.

Im Rahmen erster Gespräche zum Vorhaben „Am Bullenberg“ wurde von Investorenseite bereits signalisiert, dass die Errichtung einer Arztpraxis ausdrücklich gewünscht und auch baulich vorgesehen ist.

Diese Entwicklungen geben Anlass zur Zuversicht, dass sich die medizinische Versorgung in unserer Gemeinde in Zukunft positiv weiterentwickeln kann – vorausgesetzt, die demografische und infrastrukturelle Entwicklung schreitet im geplanten Maße fort.

Broschüren für Frauen, die von Gewalt betroffen sind

(15.​07.​2025)

Im Rathaus liegen ab sofort neue Broschüren für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, aus. 

 

Diese sind in leicht verständlicher Sprache verfasst und enthalten eine Notfall-Telefonnummer, die 24 Stunden erreichbar ist.

 

Es gibt mehrsprachige Flyer (Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch, Arabisch, Türkisch, Polnisch, Farsi / Dari).

 

Seniorenbeirat - Stuhlyoga-Kurs für Seniorinnen und Senioren

(30.​06.​2025)

Dank der Unterstützung der Gemeinde Am Mellensee konnte unter anderem in Gadsdorf ein kostenfreier Stuhlyoga-Kurs für Seniorinnen und Senioren angeboten werden. Der Kurs erfreute sich großer Beliebtheit und bot den Teilnehmenden nicht nur eine sanfte Möglichkeit zur körperlichen Betätigung, sondern förderte auch das Gemeinschaftsgefühl und das persönliche Wohlbefinden.

 

Unter der fachkundigen und einfühlsamen Anleitung von Frau Andrea Grant erlebten die Teilnehmenden regelmäßig Stunden voller Ruhe, Bewegung und Achtsamkeit.

 

Der Seniorenbeirat bedankt sich herzlich bei der Gemeindeverwaltung für die Unterstützung und bei Frau Grant für ihr Engagement. Vielen Dank auch an alle Teilnehmenden für ihr Interesse und ihre Offenheit. Das Angebot zeigt, wie wichtig wohnortnahe Gesundheits- und Bewegungsangebote für ältere Menschen sind – sowohl für die körperliche als auch für die soziale Gesundheit.

 

Andrea Splisteser

Seniorenbeirat

Betreuungsbeginn im ,Haus Seekids'

(27.​06.​2025)

Sehr geehrte Personensorgeberechtigte,


nun steht es endlich fest:
Der erste Betreuungstag im neuen Hort Mellensee im ,Haus Seekids' ist der 01.07.2025.


Die Abmeldungen der Betreuungsplätze des alten Hortes Mellensee gehen Ihnen in den nächsten Tagen per Post zu.


Info zur Essenversorgung mittags:


Die Mittagsversorgung aller Kinder der Grundschule Mellensee wird im Monat Juli im neuen Haus ,Seekids' stattfinden und direkt über den Träger bestellt. Die eingenommenen Essenportionen Ihres Kindes werden Ihnen nachträglich in Rechnung gestellt. 

Ab August bitte das Essen selbstständig über den neuen Essenanbieter bestellen. Bei Fragen zum neuen Anbieter wenden Sie sich bitte an Frau Boege.


Vielen Dank!


Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

[Download]

Hinweise im Maerker-Portal – Bitte keine anonymen Meldungen

(20.​06.​2025)

Die Gemeinde Am Mellensee freut sich über Ihre Hinweise im Maerker-Portal, die helfen, Missstände und Probleme in unserer Gemeinde schnell zu erkennen und zu beheben. Vielen Dank für Ihr Engagement!

 

Leider kommt es vermehrt zu anonym eingereichten Meldungen. Dies führt dazu, dass der Außendienst häufig nicht tätig werden kann, da wichtige Rückfragen – etwa zur genauen Lage, zum Zeitpunkt oder zur Art eines Problems – offenbleiben. Ohne Kontaktmöglichkeit sind viele Meldungen nicht bearbeitbar.

 

Aus diesem Grund hat die Gemeinde entschieden, anonyme Hinweise ohne Angabe von Kontaktmöglichkeiten grundsätzlich nicht zu bearbeiten, sofern andere Gründe dem nicht entgegenstehen. 

 

Wir bitten daher eindringlich, bei eingereichten Hinweisen mindestens eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer zu hinterlassen. Nur so kann bei Bedarf Rücksprache gehalten und die Meldung zielführend bearbeitet werden. Ihre Kontaktdaten werden nicht über den Märker veröffentlicht.

 

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung – gemeinsam sorgen wir für eine lebenswerte Gemeinde!

 

Die Gemeindeverwaltung

Foto zur Meldung: Hinweise im Maerker-Portal – Bitte keine anonymen Meldungen
Foto: Hinweise im Maerker-Portal – Bitte keine anonymen Meldungen

Wichtiger Hinweis zur Ableitung von Regenwasser auf öffentliche Flächen

(12.​06.​2025)

Wichtiger Hinweis zur Ableitung von Regenwasser auf öffentliche Flächen

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

wir weisen mit Nachdruck darauf hin, dass die Ableitung von Regenwasser von privaten Grundstücken auf öffentliche Flächen – insbesondere Straßen, Gehwege oder Plätze – nicht gestattet ist und bei Zuwiderhandlung ordnungsgeldbewährt geahndet werden kann.

 

Die geltenden Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) sehen ausdrücklich vor, dass:

  • Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück zu versickern oder zurückzuhalten ist – etwa über Mulden, Rigolen oder Zisternen.

  • Eine Einleitung in die öffentliche Kanalisation oder Entwässerungseinrichtungen nur mit ausdrücklicher Genehmigung zulässig ist.

  • Die Ableitung auf öffentliche Verkehrsflächen (Straßen, Wege, Plätze) grundsätzlich unzulässig ist und erhebliche Folgeschäden verursachen kann.

Trotz dieser eindeutigen rechtlichen Lage stellen wir immer noch fest, dass Regenwasseranlagen oder Grundstücksentwässerungen unsachgemäß errichtet oder betrieben werden – mit der Folge von Überflutungen, Straßenschäden und Verkehrsgefährdungen. Dies ist für die Gemeinde nicht hinnehmbar.

 

👉 Wir fordern daher alle Grundstückseigentümer und Bauherren eindringlich auf, bestehende Anlagen umgehend zu überprüfen und ggf. umzustellen.

👉 Die Gemeinde steht für Beratung zur Verfügung – bitte wenden Sie sich bei Unsicherheiten rechtzeitig an die zuständige Stelle.

👉 Zuwiderhandlungen können mit Ordnungsmaßnahmen oder Bußgeldern geahndet werden.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre aktive Mitwirkung, um Schäden an öffentlicher Infrastruktur sowie Umweltbelastungen zu vermeiden.

Information zur langfristigen Gehweg-, Straßen- und Radwegeplanung in der Gemeinde Am Mellensee

(12.​06.​2025)

Information zur langfristigen Gehweg-, Straßen- und Radwegeplanung in der Gemeinde Am Mellensee

 

 

Die derzeitige Haushaltslage zieht in vielen Bereichen Einsparungen nach sich. Allein diese Tatsache bedeutet nicht, dass damit Stillstand einhergeht. Denn durch eine vorausschauende Planung wird es uns möglich sein kontinuierlich voranzukommen.

 

Gleichwohl sind einige Faktoren für uns maßgeblich und bindend. Insofern – im Sinne einer transparenten Verwaltung und in einfacherer Sprache – zunächst einige Erklärungen.

 

Für den Straßenbau ist der jeweiligen Straßenbaulastträger verantwortlich; oder vereinfacht gesagt: Zuständig ist der Eigentümer. Bei innerörtlichen Geh- oder Radwegen liegt – unabhängig vom Grundstückseigentum – die Baulast in der Regel bei der Gemeinde.

 

1. Kommunale Straßen

Zum größten Anteil in unserem Gemeindegebiet gehören die kommunalen Straßen. Dies sind grundsätzlich die „Nebenstraßen“ in den Wohn- und Gewerbegebieten, sogenannte Erschließungs- oder Anliegerstraßen. 

 

2. Kreisstraßen

Straßen mit höherer Verkehrsbelastung sind oftmals Kreisstraßen. Diese sind an der Kennzeichnung „K mit Nummer“ erkenntlich. Hier ist unser Landkreis Teltow-Fläming Straßenbaulastträger. 

 

  • von Kummersdorf-Alexanderdorf über Rehagen bis nach Mellensee (Rehagener Str., Chausseestr., Luckenwalder Str.; K 7227). 

  • von Sperenberg nach Neuhof (Neuendorfer Str.; K 7226) 

  • von Sperenberg nach Rehagen (Zossener Allee; K 7228)

  • durch Gadsdorf (Gadsdorfer Str.; K 7229)

  • von Kummersdorf-Gut nach Horstwalde (K 7225)

 

3. Landesstraßen

Mit hoher Relevanz für den Verkehr verfügen wir in unserem Gemeindegebiet über mehrere Landesstraßen. 

 

  • von Saalow über Mellensee bis Klausdorf (Mellenseestr., Saalower Allee, Luckenwalder Str., Klausdorfer Str., Zossener Str.; L 79)  

  • von Zossen durch Mellensee (Zossener Chaussee, Hauptstr., Bahnhofsallee; L 791)

  • von Sperenberg über Klausdorf nach Wünsdorf (Klausdorfer Chaussee, Am Umspannwerk, Am Denkmalplatz, Dorfaue, Straße nach Wünsdorf; L 74)

  • von Kummersdorf-Gut über Sperenberg und Kummersdorf-Alexanderdorf Richtung Lüdersdorf; L 70)

 

Gemeindliche Planung

 

Kommunaler Straßenbau

Der kommunale Straßenbau fokussiert sich aktuell auf Teile des Finkenschlags und Hohe Föhren in Klausdorf.

 

Haushaltsmittel für Reparaturen sind jährlich vorgesehen. Eine besondere Berücksichtigung erfolgt im Sinne von gemeinsamen Planungen (zwischen Anwohnern/Anliegern und Gemeinde).

 

Der Investitionsbedarf ist bekanntermaßen außerordentlich umfangreich und zugleich steigend.

 

Kommunale Gehwegplanung

Im Vergleich zur Straßenplanung bekommt die Gehwegplanung in unserer Gemeinde eine erhöhte Priorisierung. Dies darf schon damit begründet sein, dass hier die Verkehrssicherheit von wesentlicher Bedeutung ist.

 

Die Gehwegplanung sieht wie folgt aus:

 

2025:  Ausführung der Baumaßnahme Klausdorf Zossener Str. (vom Fußgängerüberweg bis Ortseingang Mellensee)

 

2025:  Planungsmaßnahmen Klausdorf (vom Fußgängerüberweg Richtung Denkmalplatz bis Anschluss zum fertiggestellten Gehweg)

 

2026: Ausführung der Baumaßnahme Klausdorf (vom Fußgängerüberweg Richtung Denkmalplatz bis Anschluss zum fertiggestellten Gehweg)

 

2026:  Planungsmaßnahmen Mellensee Ortseingang (Klausdorfer Str. bis Saalower Allee, Luckenwalder Str.)

 

2027: Ausführung der Baumaßnahme Mellensee Ortseingang (Klausdorfer Str. bis Saalower Allee, Luckenwalder Str.)

 

2027:  Planungsmaßnahmen Mellensee (Hauptstr. Ab Nottebrücke bis zum fertiggestellten Anschluss Hauptstr. 12 und weiter Hauptstr. 25 bis Ortsausgang)

 

2028:  Ausführung der Baumaßnahme Mellensee (Hauptstr. Ab Nottebrücke bis zum fertiggestellten Anschluss Hauptstr. 12 und weiter Hauptstr. 25 bis Ortsausgang)

 

 

Ausdrücklich gesondert zu betrachten ist der Bereich der Bahnhofsallee. Dieser erfolgt verknüpft mit der dortigen Straßenbaumaßnahme.

 

Zudem können Abweichungen dann entstehen, wenn die Chausseestr. in Rehagen erneuert wird; auch hier kann der dann begleitenden Gehwegbau sinnvoll werden.

 

Die vorgenannten Planungen unterliegen der jeweiligen (Haushalts-)Beschlüsse und der Gesamtfinanzlage und erzeugen ihre Verbindlichkeit jeweils mit Beschussfassung. 

 

Kommunale Radwege

Bei den kommunalen Radwegen sieht die Planung vor, dass in 2025 die Planungsmaßnahmen in Mellensee (Richtung Saalow; Saalower Allee ab Luckenwalder Str. bis zur Alten Horstfelder Str.) erfolgen, so dass die Ausführung hierzu im Jahr 2026 erfolgen kann.

Bürgersprechstunden mit Bürgermeister Krüger in den Strandbädern

(12.​06.​2025)

In diesem Sommer gibt es eine Premiere in unserer Gemeinde: Bürgermeister Herr Krüger lädt erstmals zu Bürgersprechstunden direkt in unseren Strandbädern ein. In lockerer Atmosphäre und mit Blick aufs Wasser möchte er ins Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern kommen, Fragen beantworten und Anliegen persönlich entgegennehmen.

 

Die Sprechstunden finden an folgenden Terminen jeweils ab 16:00 Uhr statt:

 

  • Donnerstag, 19. Juni 2025, im Strandbad Klausdorf

  • Donnerstag, 24. Juli 2025, im Strandbad Mellensee

  • Donnerstag, 7. August 2025, im Strandbad Sperenberg

 

Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, diese neue Gelegenheit zum direkten Austausch mit dem Bürgermeister zu nutzen. Kommen Sie vorbei – Ihr Anliegen findet Gehör!

Ideenschmiede für Kinder und Jugendliche in der Gemeinde Am Mellensee

(10.​06.​2025)

Die Kinder- und Jugendbeauftragten der Gemeinde Am Mellensee möchten Kinder und Jugendliche ermutigen, sich aktiv in die Entwicklung ihres Wohnortes einzubringen. Kinder und Jugendliche sind ein wichtiger Teil unserer Gemeinschaft – ihre Ideen und Anregungen tragen dazu bei, die Gemeinde noch lebenswerter zu gestalten.

 

Um den Austausch untereinander zu fördern, wurde eine WhatsApp-Gruppe ins Leben gerufen. Hier können Jugendliche ihre Gedanken teilen, sich gegenseitig inspirieren und gemeinsam Projekte anstoßen.

 

Teilnahmebedingungen:

  • Für Kinder und Jugendliche ab 13 Jahren

  • Eine kurze Bestätigung durch die Erziehungsberechtigten ist erwünscht.

 

Die Beauftragten freuen sich über viele motivierte Teilnehmende und auf spannende Ideen – gemeinsam können wir viel bewegen!

 

📩 Bei Interesse oder Fragen zur Teilnahme einfach melden unter:
.
WhatsApp-Gruppe unter 0174 / 90 86 864

 

Hinweis: Laut WhatsApp-Richtlinien ist die Nutzung der App Kindern unter 13 Jahren nicht erlaubt. Jugendliche bis 18 Jahre dürfen die App nur mit Zustimmung der Eltern nutzen.

Eigenanteil an Lernmittel für Schüler

(10.​06.​2025)

Informationen zum Eigenanteil an Lernmitteln für Schüler finden Sie im hier.

 

 

 

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Rücksicht auf unsere Igel – Bitte Rasenmähroboter abends pausieren

(06.​06.​2025)

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

auch in diesem Jahr möchte ich Sie herzlich darum bitten, Ihre Rasenmähroboter insbesondere in den Abend- und Dämmerungsstunden nicht einzusetzen.

 

Gerade jetzt im Frühsommer sind Igel vermehrt unterwegs, um Futter zu suchen oder ihre Jungen zu versorgen. Die leisen und automatisierten Mäher stellen dabei eine ernstzunehmende Gefahr für diese nützlichen Tiere dar – schwere Verletzungen oder sogar der Tod sind leider keine Seltenheit.

 

Igel sind geschützte Wildtiere und übernehmen eine wichtige Rolle im ökologischen Gleichgewicht. Ihr Schutz liegt nicht nur im allgemeinen Interesse, sondern ist auch ein Zeichen für den respektvollen Umgang mit unserer heimischen Tierwelt.

 

Bitte helfen Sie mit, dass sich unsere stacheligen Nachbarn sicher durch die Gärten bewegen können.

 

Herzlichen Dank für Ihre Rücksichtnahme und Ihr Engagement im Sinne des Naturschutzes!

 

Mit freundlichen Grüßen
T. Krüger
Bürgermeister

Laubentsorgung 2025

(03.​06.​2025)

Auch in diesem Jahr bietet Ihnen die Gemeinde Am Mellensee die Möglichkeit, aufgenommenes Laub vom öffentlichen Straßenland kostenfrei abzugeben. Das Laub soll frei von Unrat, Astwerk und Rasenschnitt sein.


Im Zeitraum vom 15. September bis 12. Dezember 2025 nimmt ein Gemeindemitarbeiter im Bauhof der Gemeinde Am Mellensee, Puschkinstraße 6, OT Sperenberg (hinter der Schule) zu nachfolgend benannten Zeiten Laub entgegen:

 

 

Montag bis Donnerstag08:00 Uhr - 15:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Sa. 27. September, 

Sa. 18. Oktober, 

Sa. 08. November,

Sa. 22. November

09:00 Uhr - 12:00 Uhr


 
 
 

 

Foto zur Meldung: Laubentsorgung 2025
Foto: Laubentsorgung 2025

Wappen für Am Mellensee Ehrenamtlicher Heraldiker (m/w/d) gesucht

(03.​06.​2025)

Die Gemeinde Am Mellensee gehört zu den wenigen Kommunen in Brandenburg – und ist im Landkreis Teltow-Fläming sogar die einzige – die kein eigenes Wappen führen. Das möchten wir ändern.

 

Ein Wappen ist nicht nur ein gestalterisches Element, sondern ein wichtiges Symbol kommunaler Identität und historischer Verbundenheit. Doch die Entwicklung eines solchen Wappens erfordert Fachwissen, Zeit und – im Normalfall – finanzielle Mittel, die derzeit nicht im Haushalt der Gemeinde abgebildet werden können.

 

Daher soll der erste Schritt auf ehrenamtlicher Basis erfolgen. Gesucht wird eine Person mit Kenntnissen im Bereich Heraldik oder mit großem Interesse an Geschichte und Symbolik, die bereit ist, sich dieser Aufgabe unentgeltlich zu widmen. Dazu zählen unter anderem die Recherche zur Gemeindegeschichte, die Erarbeitung heraldischer Entwürfe und die Vorbereitung für ein späteres offizielles Anerkennungsverfahren.

 

Mit diesem öffentlichen Aufruf wollen wir den Startschuss für ein Projekt setzen, das das Profil unserer schönen und lebendigen Gemeinde schärft.

 

Interessierte melden sich bitte bei der Gemeindeverwaltung Am Mellensee unter:  oder 033703 959 57

Öffentliche Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverband „Nuthe-Nieplitz“

(02.​06.​2025)

Öffentliche Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverband „Nuthe-Nieplitz“ (Körperschaft des öffentlichen Rechts)


Verbandssitz: Am Anger 13, 14959 Trebbin OT Großbeuthen 

Tel.:033731/13626, 

Fax: 033731/13628, 

E-Mail:


In der Zeit vom 1. Juni 2025 bis 31. Mai 2026 führen der Wasser- und Bodenverband „Nuthe-Nieplitz“ sowie die von uns beauftragten Unternehmen die planmäßigen Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern 1. Ordnung und 2. Ordnung innerhalb des Verbandsgebietes durch. In wasserwirtschaftlichen Bedarfsfällen (zur Sicherung des Wasserabflusses oder der Hochwasservorsorge) muss die Gewässerunterhaltung auch außerhalb dieser Zeit erfolgen.

 

Gemäß § 41 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBI. I S. 2585), zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBI. I S. 3901) geändert, § 41 in Verbindung mit § 84 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2012 (GVBI. 1/12, [Nr. 20]) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Dezember 2017 (GVBl. 1/17, [Nr. 28]) kündigen wir die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten und die damit verbundene vorübergehende Benutzung der Anliegergrundstücke an.


Entsprechend § 41 WHG und der § 84 BbgWG haben die Eigentümer, Anlieger und Hinterlieger sowie Nutzungsberechtigten der Gewässer zu dulden, dass die Unterhaltungspflichtigen oder deren Beauftragte die Grundstücke betreten, befahren, vorübergehend benutzen, Kraut und Aushub ablegen, auf den Grundstücken einebnen und aus ihnen bei Bedarf Bestandteile für die Unterhaltung entnehmen. Sie haben ferner zu dulden, dass die Uferbereiche im Interesse der Unterhaltung oder der naturnahen Entwicklung der Gewässer standorttypisch bepflanzt werden (§ 41 Abs. 1, Nr. 3 WHG).Zudem sind alle Handlungen zu unterlassen, die die Gewässerunterhaltung unmöglich machen oder wesentlich erschweren würden (§ 41 Abs. 2 WHG).


Mit der Ankündigung der beabsichtigten Gewässerunterhaltungsmaßnahmen ergeht gleichzeitig gemäß §41 Abs. 3 WHG für alle duldungspflichtigen Personen im Sinne des § 41 WHG die Verpflichtung, die Ufergrundstücke in einer erforderlichen Breite von 5,00 m ab Böschungsoberkante landeinwärts so zu bewirtschaften, dass die Gewässerunterhaltung und die damit verbundenen Begleitarbeiten, wie z. B. das Einebnen des Aushubes und Mähgutes nicht beeinträchtigt werden. Zuwiderhandlungen schließen einen Schadenersatzanspruch nach § 41 Abs. 4 WHG in Verbindung mit § 254 BGB aus.


Die Errichtung aller Anlagen (auch Zäune, feste Koppeln, Gehölzpflanzungen, u. a.) in und an Gewässern oder den vorgenannten Uferbereichen ist gemäß § 87 BbgWG durch die Wasserbehörde genehmigungspflichtig. Zuständige Wasserbehörde ist gemäß § 126 BbgWG die Untere Wasserbehörde des betreffenden Landkreises.


Entsprechend §80 Abs. 1 BbgWG i.V m. §85 BbgWG hat der Verursacher oder der Eigentümer des Grundstücks oder der Anlage dem Gewässerunterhaltungspflichtigen die Mehrkosten zu ersetzen, wenn sich durch besondere, die Unterhaltung erschwerende Umstände (Erschwerung) die Kosten der Unterhaltung erhöhen. Nach § 85 BbgWG sind Erschwerungen insbesondere:

 

[…]
1. Einleitungen in Gewässer und Einträge von Stoffen durch Gewässerbenutzungen, die zusätzliche Kontrollen, zusätzliches Krauten und Mähen oder die Entnahme von eingespültem Material erfordern, 

2. Anlagen in, an, unter oder über Gewässern, insbesondere Querbauwerke, Durchlässe und Verrohrungen, Zäune, Stege und Gebäude, die den Unterhaltungsaufwand erhöhen, 

3. Nutzungen im Uferbereich, die den Unterhaltungsaufwand erhöhen, 

4. Grundstücke, die in ihrem Bestand besonders gesichert werden müssen 

[...]

 

Die Mehrkosten der Unterhaltung durch Erschwerungen gem. § 85 BbgWG werden über separate Leistungsbescheide gegenüber den Grundstückseigentümern, von deren Grundstück eine Erschwerung ausgeht, erhoben.


Aus diesem Grund sowie zur planmäßigen Durchführung der Gewässerunterhaltungsmaßnahmen bitten wir um die Absicherung der notwendigen, “Baufreiheit" an den Gewässern - besonders an den Hauptvorflutern- und die Gewährleistung der ungehinderten Zufahrt und Durchfahrt zur zeitweisen Grundstücksbenutzung durch die mit den Unterhaltungsmaßnahmen beauftragen Personen oder Dienstleistungsunternehmen.


Die Auskünfte über die Hauptvorfluter und sonstigen Gewässer 2. Ordnung im Verbands- bzw. Ihrem Einzugsgebiet erhalten Sie unter der unten angegebenen Telefonnummer.


Des Weiteren müssen Anlagen, die durch technische Maßnahmen der Gewässerunterhaltung beschädigt werden könnten (wie Grenzsteine, Rohrleitungseinläufe und -ausläufe, u. ä.) mit einem Pfahl, mindestens 1,80 m über Geländeoberkante, gekennzeichnet werden.


Für Rücksprachen, Beantwortung von Fragen oder bei Abstimmungsbedarf bezüglich der angezeigten Gewässerunterhaltung wenden Sie sich bitte an den:


Wasser- und Bodenverband „Nuthe-Nieplitz“ 

Am Anger 13, 14959 Trebbin OT Großbeuthen 

Tel.:033731/13626, 

Fax: 033731/13628, 

E-Mail:

[Rundschreiben 2025]

Ankündigung von Versuchen, die u. U. außerhalb des Testgeländes der BAM wahrzunehmen sein werden

(02.​06.​2025)

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir informieren Sie über Versuche in der kommenden Woche, deren Konsequenzen außerhalb des BAM-Grundstücks wahrzunehmen sein werden. 

 

DatumUhrzeit bzw. ZeitraumOrt und Art der wahrnehmbaren EffekteHinweis Sperrbereich
02. – 06.06.202508:00 bis 17:00 UhrPrüffeld A, C, B:
Div. Brand- und Explosionsversuche; Knallereignisse, Strömungsgeräusche und Rauchentwicklung möglich.

Keine Absperrungen außerhalb des Prüffeldes.

02. – 06.06.202508:00 bis 17:00 UhrBrandprüfstände:
Brandversuche; Strömungsgeräusche möglich.

Keine Absperrungen außerhalb des Prüffeldes.

02. - 06.06.202508:00 bis 17:00 Uhr

Sprengplatz:

Sprengversuche, Knallereignisse und Rauchentwicklung möglich.

Durchsagen und Absperrungen beachten.

 

Mit freundliche Grüßen

Grundsteinlegung für das neue Feuerwehrgerätehaus in Mellensee

(27.​05.​2025)

Am Freitag, den 13. Juni 2025, findet die feierliche Grundsteinlegung für das neue Feuerwehrgerätehaus in Mellensee statt. Die Veranstaltung beginnt um 13:00 Uhr auf dem Baugelände in der Hauptstraße 24.

 

Mit dem Neubau schafft die Gemeinde Am Mellensee moderne und zukunftsfähige Bedingungen für die örtliche Feuerwehr. Der neue Standort wird nicht nur den wachsenden Anforderungen an den Brand- und Katastrophenschutz gerecht, sondern stärkt zugleich die Einsatzbereitschaft und Sicherheit in der gesamten Gemeinde.

Zur Grundsteinlegung sind Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verwaltung, Feuerwehr, Bauwesen sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger eingeladen. Nach dem offiziellen Teil besteht Gelegenheit zum Austausch bei einem kleinen Imbiss.

 

Die Gemeinde dankt allen Beteiligten für die engagierte Zusammenarbeit und Unterstützung bei der Realisierung dieses wichtigen Projekts.

Verwaltungshelfer und Katastrophenschutz

(22.​05.​2025)

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,


für die Sicherstellung eines effektiven Katastrophenschutzes in der Gemeinde Am Mellensee suchen wir Verwaltungshelfer, die uns im Schichtbetrieb unterstützen. Der Katastrophenschutz-Leuchtturm und die Katastrophenschutz-Informationspunkte sind entscheidend für die schnelle Reaktion auf Notfälle wie Stromausfälle oder andere Gefahrenlagen. Damit diese rund um die Uhr funktionsfähig bleiben, benötigen wir Ihre Hilfe!

 

Weitere Informationen zum Thema Verwaltungshelfer und Katastrophenschutz finden Sie im Menü "Verwaltung/Verwaltungshelfer und Katastrophenschutz".

 


 

Fahrradcodierung in der Gemeinde Am Mellensee

(21.​05.​2025)

Gemeinsam mit der Polizei für mehr Sicherheit

 

Immer wieder erreichen uns Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, ob eine Codierung von Fahrrädern auch in unserer Gemeinde möglich sei. 

Um diesem Wunsch nachzukommen, haben wir den Kontakt zur Polizeidirektion Zossen aufgenommen. 

Im Gespräch mit Frau Annett Neureuter wurde die Idee geboren, eine Codierungsaktion im Rahmen der regelmäßigen Bürgersprechstunde der Polizei anzubieten.

 

Daher freuen wir uns, Ihnen mitteilen zu können, dass am Donnerstag, den 10. Juli 2025, in der Zeit von 15:30 bis 17:00 Uhr, eine kostenlose Fahrradcodierung im Rathaus der Gemeinde Am Mellensee (Zossener Straße 21c, Ortsteil Klausdorf) stattfinden wird. 

Die Aktion wird in enger Zusammenarbeit mit der Polizeidirektion Zossen durchgeführt.

 

Ziel der Fahrradcodierung ist es, Diebstählen vorzubeugen und im Falle eines Diebstahls eine schnelle Zuordnung und Rückführung an den rechtmäßigen Eigentümer zu ermöglichen. Durch die individuelle Kennzeichnung wird Ihr Fahrrad für Diebe deutlich unattraktiver.

 

Für die Codierung bitten wir Sie, Folgendes mitzubringen:

•             Einen Eigentumsnachweis des Fahrrads (z. B. Rechnung, Kaufvertrag)

•             Einen gültigen Personalausweis

 

Wichtig: Die Teilnahme an der Codierung ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte melden Sie sich hierfür telefonisch unter 95910 oder per E-Mail an .

 

Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihr Fahrrad effektiv zu schützen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und bedanken uns bei der Polizeidirektion Zossen für die engagierte Zusammenarbeit!

 

Die Gemeindeverwaltung

REWE-Bambini-Cup begeistert mit Fußballfreude und Sonnenschein!

(21.​05.​2025)

Am 13.04.2025 fand bei strahlendem Sonnenschein, vielen lachenden Kindern und einer Menge spannender Fußball-Duelle auf dem Sportplatz in Mellensee der REWE-Bambini-Cup statt. Über 130 fußballbegeisterte Kinder der Jahrgänge 2018 bis 2020 lieferten sich auf insgesamt 14 Spielfeldern packende und faire Spiele, die den Geist des Sports und der Gemeinschaft eindrucksvoll widerspiegelten.

 

Organisiert wurde das Turnier von der Spielgemeinschaft RSV Mellensee 08 und dem KSV Sperenberg. Vom Gastgeber nahmen insgesamt 20 Kinder in fünf Mannschaften teil, die mit großem Einsatz, Spielfreude und Teamgeist beeindruckten.

 

Auch aus dem Umland kamen zahlreiche Teams und sorgten für ein buntes Teilnehmerfeld: Mannschaften aus Miersdorf-Zeuthen, Großziethen, Rangsdorf, Ruhlsdorf, Teupitz-Groß Köris, Motzen, Blankenfelde-Mahlow und Zossen waren vor Ort und machten das Turnier zu einem echten regionalen Fußballfest.

 

Von der ersten Minute an herrschte eine tolle, fröhliche Atmosphäre, die Spieler, Eltern, Fans und Zuschauer gleichermaßen begeisterte. Bei herrlichstem Wetter wurde der Tag zu einem echten Fußballhighlight.

 REWE-CUP-2025 

Ein großes Dankeschön geht an alle Eltern, die mit viel Engagement bei der Organisation und Durchführung des Turniers tatkräftig unterstützt haben – besonders an Benjamin Stein, der mit seiner Unterstützung maßgeblich zum reibungslosen Ablauf beigetragen hat.

 

Als krönender Abschluss des Tages erhielten alle Kinder eine Medaille – eine schöne Anerkennung ohne große Überraschungen, aber mit viel Stolz entgegengenommen.

 

 

Tobias Dochhan

Trainer der Sportvereine RSV Mellensee 08 und KSV Sperenberg

Qualität der Badegewässer

(20.​05.​2025)

Gesundheitsamt führt auch 2025 regelmäßige Untersuchungen durch

 

Ungetrübter Badespaß soll für die Einwohner und Gäste des Landkreises Teltow-Fläming auch 2025 garantiert sein. Deshalb hat das Gesundheitsamt noch vor Beginn der offiziellen Badesaison (sie startete wie alljährlich am 15. Mai) mit der Beprobung und Einschätzung der Badegewässer unserer Region begonnen. Grundlage der Arbeit ist die Verordnung über die Qualität und Bewirtschaftung der Badegewässer vom 6. Februar 2008, mit der im Land Brandenburg eine EU-Richtlinie umgesetzt wird. Sie schreibt unter anderem vor, welche mikrobiologischen Überprüfungen monatlich vorzunehmen sind.

In Vorbereitung der Badesaison erfolgte bereits im Februar/März 2025 die öffentliche Auslegung zur Ausweisung der Badestellen. Dazu konnten sich interessierte Personen oder Institutionen äußern. Im Ergebnis werden im Landkreis Teltow-Fläming wie im Vorjahr 15 Badegewässer mit insgesamt 19 Badestellen amtlich ausgewiesen wurden. 

Die ersten Probenahmen und Vor-Ort-Besichtigungen zur diesjährigen Badesaison erfolgten am 5. und 6. Mai 2025. Mikrobiologische Beanstandungen wurden nicht festgestellt. 

Die Badewassertemperaturen liegen derzeit zwischen 15,1°C im Mellensee – Strandbad Mellensee – und 17,9 °C im Großen Zeschsee.

Je tiefer man in das Wasser hineinblicken kann, desto unbedenklicher ist in der Regel auch der Aufenthalt in diesem Wasser. Bei den Probenahmen wurden Sichttiefen von 0,5 bis 2 Meter ermittelt. Mit einer Sichttiefe von 2 Metern weist der Kiessee Horstfelde momentan die beste Badewasserqualität auf. Im Rangsdorfer See wurde zum Zeitpunkt der Probenahme eine Sichttiefe von 0,5 Metern gemessen. Bei so geringen Sichttiefen sind im Bedarfsfall Rettungsmaßnahmen nur erschwert möglich! 

Jedes Jahr kommt es während der Badesaison immer wieder zu Algen- und auch Blaualgen-Ansammlungen. Sollte dies 2025 der Fall sein, werden die Badegäste ausführlich darüber informiert, so dass sie eigenverantwortlich handeln können. Auch in diesem Jahr gibt es an den überwachten Badegewässern Informationstafeln des Gesundheitsamtes. 

Weitere Informationen gibt es telefonisch beim Gesundheitsamt. Es ist unter Tel. 03371 608 3818 oder E-Mail zu erreichen. Auch im Internetauftritt des Landkreises Teltow-Fläming wird unter www.teltow-flaeming.de regelmäßig informiert. 

Die detaillierten Ergebnisse der Untersuchungen sind im Internet auch unter Badestellen im Land Brandenburg - Badestellen dargestellt.

Einweihung zweier handgefertigter Spielgerätehäuser in den Kitas der Gemeinde Am Mellensee

(16.​05.​2025)

Gemeinsames Engagement von Werkstattbeschäftigten und Gemeinde ermöglicht neue Stauraumlösungen für die Kleinsten

 

Am Mellensee, Mai 2025 – Mit großer Freude und im Beisein der Gemeindeverwaltung wurden in den Kitas „Mäusetreff“ in Rehagen und „Storchennest“ in Saalow zwei neue Spielgerätehäuser offiziell eingeweiht. Die in liebevoller Handarbeit gefertigten Häuser stammen aus der Tischlerei der Wünsdorfer Werkstätten gGmbH und wurden passgenau und mit viel handwerklichem Können auf die Bedürfnisse der Einrichtungen abgestimmt.

 

Von der Planung über das Lasieren, Zuschneiden der Materialien und Errichten der Rahmenkonstruktion bis hin zur Verkleidung, Dachmontage sowie dem Einbau von Türen und Fenstern – die Werkstattbeschäftigten übernahmen sämtliche Arbeitsschritte mit großem Einsatz. Werkstattbeschäftigter Maik Knappert blickt stolz auf das Projekt zurück: „Ich habe viel gelernt, besonders schön war die Arbeit im Freien. Die Dachmontage war eine echte Herausforderung, weil nicht alle schwindelfrei sind – aber wir haben es gemeinsam geschafft!“

 

Auch Bürgermeister Tobias Krüger zeigte sich bei der Einweihung begeistert vom gelungenen Ergebnis: „Solche Projekte zeigen eindrucksvoll, was entstehen kann, wenn handwerkliches Können und soziales Engagement aufeinandertreffen.“ Seine Stellvertreterin, Frau Gast, ließ es sich ebenfalls nicht nehmen, einen Blick in die neue „gute Stube“ der Kinderfahrzeuge zu werfen.

 

Für den letzten Feinschliff stand Herr Hausemann vom Bauamt beratend zur Seite. Mit fachlichem Blick und hilfreichen Tipps konnte er das Projekt wirkungsvoll unterstützen und zeigte sich ebenfalls beeindruckt von der Zusammenarbeit und dem Ergebnis.

 

In der Kita „Storchennest“ fügt sich das neue Haus harmonisch in das natürliche Umfeld des Spielhofs ein. Kitaleiterin Frau Kazmierczak betont: „Das Naturmaterial Holz bringt einen besonderen Charme – und die Kinder freuen sich riesig, ihre Fahrzeuge jetzt selbstständig aus dem Haus holen zu können.“ In der Kita „Mäusetreff“ sorgt der zusätzliche Stauraum für große Erleichterung im Alltag. Als besonderes Geschenk übergaben die Werkstattbeschäftigten dort auch selbst gefertigtes Montessori-Spielzeug – eine wertvolle Unterstützung für die frühkindliche Bildung im mathematischen Bereich.

 

Ein weiteres Hausprojekt in Saalow ist bereits in Planung. Die Freude am gemeinsamen Schaffen war groß – bei den Erbauern wie bei den kleinen Nutzern. Ein Projekt, das zeigt, wie wertvoll gelebte Inklusion und handwerkliche Kompetenz für die Gemeinschaft sein können.

 

 

 Spielgerätehäuser-01

 Spielgerätehäuser-02 

 Spielgerätehäuser-04 

 

Foto zur Meldung: Einweihung zweier handgefertigter Spielgerätehäuser in den Kitas der Gemeinde Am Mellensee
Foto: Einweihung zweier handgefertigter Spielgerätehäuser in den Kitas der Gemeinde Am Mellensee

Digitale Bauanträge ab sofort möglich

(12.​05.​2025)

Bauantrag digital? Im Landkreis Teltow-Fläming ist das ab sofort möglich! Seit dem 5. Mai 2025 gibt es hier den Service, Anträge auf Baugenehmigung nach § 64 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) über das Virtuelle Bauamt (VBA) zu stellen. Die Anmeldung zum VBA erfolgt unter der Adresse: https://vba.brandenburg.de und dort unter: Landkreis Teltow-Fläming.


Die zuständige Beigeordnete Dietlind Biesterfeld erläutert: „Damit haben die Bauherrinnen und Bauherren oder die von ihnen bevollmächtigten Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser die Möglichkeit, für genehmigungspflichtige Bauvorhaben über die Plattform des VBA digital Bauanträge zu stellen oder Unterlagen nachzureichen. Das Einreichen von Papiervorlagen oder CDs entfällt damit.“


Eventuelle Nachforderungen und die Bescheide, mit denen über diese Bauanträge entschieden wird, werden von der Behörde auch über das VBA versandt. Die Beteiligung der Gemeinden und die Fachbehördenbeteiligung werden ebenfalls über das digitale Bauamt abgewickelt. Das VBA wird zunächst für herkömmliche Bauanträge angeboten. Für Anträge auf Vorbescheid, im vereinfachten Bauantragsverfahren oder für Bauanzeigen steht es noch nicht zur Verfügung. An der Erweiterung auch auf diese Verfahren wird zurzeit noch bei der Koordinierenden Stelle gearbeitet.


„Das VBA bietet für die Bauwilligen und für die beteiligten Behörden erhebliche Vorteile“, so Biesterfeld. „Ich freue mich sehr, dass wir nicht zuletzt aufgrund guter Zusammenarbeit im Hause und stringenter Projektarbeit in der Unteren Bauaufsichtsbehörde nun als vierte von insgesamt zwanzig unteren Bauaufsichtsbehörden in Brandenburg diesen Service anbieten können.“


Horst-Förster-Schüz, Leiter der Unteren Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde in Teltow-Fläming, ergänzt: „Nach zwei Jahren Entwicklungsarbeit zusammen mit dem Brandenburgischen IT-Dienstleister (ZIT-BB) und gefördert durch das Land Brandenburg werden sämtliche unteren Bauaufsichtsbehörden in Brandenburg nun nach und nach an das VBA angeschlossen. Teltow-Fläming bietet das elektronische Bauantragsverfahren nach dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz, der die Funktion der Koordinierenden Stelle wahrnimmt, dem Landkreis Märkisch-Oderland und der Prignitz als vierter Landkreis in Brandenburg an. Das Verfahren wird dabei  von der Antragstellung bis zur Erteilung des Bescheids vollständig digital abgebildet."


Vorteile des VBA


Zu den Vorteilen des VBA gehören:

 

  • Umsetzung des Bürgerrechts auf digitale Verwaltung für den Bauantrag nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG),

  • Verkürzung der Verfahrenszeiten, weil Ausdrucke auf Papier und das Unterzeichnen sowie das Versenden der Anträge per Post entfallen,

  • Einsparung des Postwegs und die Möglichkeit, alle Fachbehörden und die Gemeinden gleichzeitig sternförmig zu beteiligen,

  • Reduzierung des Aufwands bei Bauherrinnen und Bauherren, bei denjenigen, die die Entwürfe verfassen und in der Behörde, weil keine drei Akten mehr hergestellt und gepflegt werden müssen,

  • einheitliche Kommunikation zwischen den Beteiligten im bauaufsichtlichen Verfahren über den XBau-Standard 

  • Einsparung von Papier - bei etwa 1000 Bauanträgen in Teltow-Fläming pro Jahr sind das geschätzt etwa 400.000 Blatt.

Hinweise der Wasserschutzpolizei der Polizeidirektion Süd zur bevorstehenden Wassersportsaison 2025

(30.​04.​2025)

Mit Beginn der neuen Wassersportsaison möchte die Wasserschutzpolizei der Polizeidirektion Süd alle Wassersportlerinnen und Wassersportler an wichtige Verhaltensregeln und Sicherheitsvorkehrungen erinnern, um einen sicheren und verantwortungsvollen Aufenthalt auf unseren Gewässern zu gewährleisten.

 

Grundlegende Hinweise für Bootstouren:
• Informieren Sie sich vorab über schifffahrtsrechtliche Vorschriften und das jeweilige Revier.
• Bestimmen Sie einen verantwortlichen Schiffsführer.
• Weisen Sie alle Mitfahrenden in Sicherheitsmaßnahmen ein.
• Führen Sie notwendige Dokumente mit (z. B. Sportbootführerschein, Kennzeichenausweis).
• Beachten Sie Geschwindigkeitsbegrenzungen und nehmen Sie Rücksicht auf andere.
• Vermeiden Sie unnötigen Wellenschlag, insbesondere in Uferbereichen.
• Halten Sie ausreichend Abstand zur Berufsschifffahrt.

 

Alkohol und Drogen am Steuer:
• Auch auf dem Wasser gilt: Finger weg von Alkohol und Drogen!
• Bereits ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen.
• Ab 0,5 Promille: Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 Promille: Straftat.
• Konsequenzen: hohe Bußgelder, Strafverfahren, Verlust des Boots- und ggf. Kfz-Führerscheins.
• 2024 wurden 28 Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss festgestellt – davon 19 unter Betäubungsmitteln.

 

Hinweise für Miet- und Charterbootnutzer:
• Beachten Sie Einweisungen und Hinweise der Vermietstation.
• Auch ohne Führerschein sind Grundkenntnisse unerlässlich.
• Informieren Sie sich eigenständig über das Revier (z. B. Schleusen).
• Hektik vermeiden – Ruhe bewahren!
• Regelverstöße können teuer werden – Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
• Halten Sie stets Abstand zur Berufsschifffahrt.

 

Verhalten beim Schleusen:
• Bereiten Sie das Boot rechtzeitig auf den Schleusenvorgang vor (Fender, Leinen, Schleusenhaken).
• Beachten Sie die Reihenfolge beim Einfahren und die Lichtsignale.
• Überholen im Schleusenbereich ist verboten.
• Boot während der Schleusung sichern – aber nicht festknoten!
• Folgen Sie stets den Anweisungen des Schleusenpersonals – bei Verstößen drohen Bußgelder bis 200 €.

Für weitere Auskünfte rund um das Thema Wassersicherheit steht Ihnen die Wasserschutzpolizei der Polizeidirektion Süd gern zur Verfügung.

 

Wir wünschen allen Wassersportfreunden eine sichere und unfallfreie Saison 2025.
„Immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel.“

📍 Polizeidirektion Süd – Wasserschutzpolizei
Hafenstraße 18, 15711 Königs Wusterhausen
📞 0355 4937 2604
📧 

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Foto zur Meldung: Hinweise der Wasserschutzpolizei der Polizeidirektion Süd zur bevorstehenden Wassersportsaison 2025
Foto: Hinweise der Wasserschutzpolizei der Polizeidirektion Süd zur bevorstehenden Wassersportsaison 2025

STADTRADELN 2025 – Machen Sie mit in Am Mellensee!

(28.​04.​2025)

Auch wenn die Gemeinde Am Mellensee in diesem Jahr nicht offiziell als Ausrichter einer eigenen STADTRADELN-Kampagne auftritt, haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich zu engagieren und teilzunehmen. Unter dem Teamnamen „Stadtradeln Team ADFC & Friends Am Mellensee“ können alle Interessierten über die Kreisverwaltung des Landkreises Teltow-Fläming gemeinsam beim STADTRADELN mitmachen. Damit ist weiterhin gewährleistet, dass die Einwohner unserer Gemeinde als Team der Gemeinde teilnehmen. Auch dieses Jahr möchte unser Bürgermeister mit guten Beispiel vorangehen und hat seine Teilnahme in diesem Team zugesagt. 

 

Was ist STADTRADELN?
STADTRADELN ist eine bundesweite Kampagne, die dazu aufruft, möglichst viele Kilometer mit dem Fahrrad zu sammeln, um ein starkes Zeichen für den Klimaschutz zu setzen. Ziel der Kampagne ist es, den Radverkehr in den Vordergrund zu rücken und die Teilnahme an umweltfreundlichen Verkehrsmitteln zu fördern. Jeder geradelte Kilometer hilft dabei, CO₂-Emissionen einzusparen und trägt so aktiv zum Klimaschutz bei. Gleichzeitig fördert Radfahren die eigene Gesundheit, da es eine effiziente und gleichzeitig angenehme Möglichkeit ist, sich zu bewegen.

 

Wann findet STADTRADELN 2025 statt?
Das STADTRADELN 2025 beginnt am 18. Mai und endet am 7. Juni 2025. Die Anmeldung ist ab sofort möglich, und wir laden alle Bürgerinnen und Bürger von Am Mellensee ein, sich anzumelden und gemeinsam als Team Kilometer zu sammeln.

 

So funktioniert die Teilnahme:

  1. Anmelden: Gehen Sie auf die Webseite www.stadtradeln.de/landkreis-teltow-flaeming und melden Sie sich für das STADTRADELN an.

  2. Kilometer sammeln: Nutzen Sie das Fahrrad für Ihre alltäglichen Wege, sei es für den Arbeitsweg, den Schulweg oder für Freizeitfahrten. Jeder Kilometer zählt!

  3. Team wählen: Wählen Sie das Team „Stadtradeln Team ADFC & Friends Am Mellensee“, um sich mit anderen Teilnehmern aus der Region zu verbinden und ein gemeinsames Ziel zu verfolgen.

  4. Kilometer loggen: Tragen Sie Ihre gefahrenen Kilometer in die STADTRADELN-App oder auf der Webseite ein. So können Sie nicht nur Ihre eigene Leistung verfolgen, sondern auch sehen, wie Ihre Kilometer im Vergleich zu denen anderer Teilnehmer abschneiden.

Die Teilnahme am STADTRADELN ist kostenlos, und jeder Kilometer, den Sie mit dem Fahrrad zurücklegen, zählt. Gemeinsam können wir so einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten und die Vorteile des Radfahrens in den Alltag integrieren.

 

Wichtige Termine im Rahmen von STADTRADELN 2025:

  • 18. Mai 2025: Start der Kampagne mit einer Auftaktfahrt. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, an dieser ersten gemeinsamen Radtour teilzunehmen.

  • 1. Juni 2025: ADFC-Sternfahrt nach Berlin. An diesem Tag werden Radfahrerinnen und Radfahrer aus der gesamten Region zusammenkommen und gemeinsam nach Berlin fahren. Ein großartiges Event, das den Gemeinschaftsgeist und das Engagement für den Radverkehr stärkt.

Warum sollten Sie mitmachen?
Mit der Teilnahme am STADTRADELN leisten Sie einen wertvollen Beitrag für eine nachhaltigere Zukunft. Weniger Auto fahren bedeutet nicht nur eine Reduktion von CO₂-Emissionen, sondern auch weniger Staus und Lärm in unserer Region. Gleichzeitig steigert das Radfahren die eigene Gesundheit und trägt zu einer höheren Lebensqualität bei. Außerdem können Sie durch das Sammeln von Kilometern mit anderen Teilnehmern vergleichen und sich gegenseitig motivieren.

Nutzen Sie die Gelegenheit, gemeinsam mit Ihren Nachbarn, Freunden und Kollegen für den Klimaschutz aktiv zu werden. Lassen Sie uns zeigen, wie viele Kilometer wir als Gemeinde Am Mellensee in der gemeinsamen STADTRADELN-Aktion sammeln können!

Jetzt anmelden und dabei sein!


Melden Sie sich noch heute unter www.stadtradeln.de/landkreis-teltow-flaeming an und machen Sie mit. Jeder Kilometer zählt – für das Klima, die Umwelt und Ihre Gesundheit!

 

Wir freuen uns auf eine erfolgreiche und radelreiche Zeit mit Ihnen!

Foto zur Meldung: STADTRADELN 2025 – Machen Sie mit in Am Mellensee!
Foto: STADTRADELN 2025 – Machen Sie mit in Am Mellensee!

Feuerwehr - Hinweis: Erhöhtes Einsatzaufkommen am 2. und 3. Mai 2025

(25.​04.​2025)

Liebe Bürgerinnen und Bürger,


am2. und 3. Mai 2025findet derBerufsfeuerwehrtag der Jugendfeuerwehrin unserer Gemeinde statt.

 

In diesem Zeitraum kann es im Gemeindegebiet zu einemerhöhten Aufkommen von Einsatzfahrzeugen und Übungseinsätzen kommen.


Wir bitten um Ihr Verständnis, wenn es dadurch kurzfristig zu Verkehrsbeeinträchtigungen oder ungewöhnlichen Einsatzszenarien kommt.


Der Berufsfeuerwehrtag ist ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung unserer jungen Nachwuchskräfte. In realitätsnahen Übungslagen lernen die Mitglieder der Jugendfeuerwehr, Verantwortung zu übernehmen, im Team zu arbeiten und sich auf den späteren aktiven Feuerwehrdienst vorzubereiten.

 


Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Ihre Kinder- und Jugendfeuerwehr Gemeinde Am Mellensee

Foto zur Meldung: Feuerwehr - Hinweis: Erhöhtes Einsatzaufkommen am 2. und 3. Mai 2025
Foto: Feuerwehr - Hinweis: Erhöhtes Einsatzaufkommen am 2. und 3. Mai 2025

Amerikanische Faulbrut der Bienen in Rehagen erloschen

(25.​04.​2025)

Sperrbezirk und Schutzmaßnahmen aufgehoben

 

Aufgehoben wurden der Sperrbezirk und die Maßnahmen zum Schutz vor der Amerikanischen Faulbrut der Bienen (AFB) in Rehagen. Diese waren im Oktober 2024 vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Teltow-Fläming veranlasst worden.  

 

Die Entscheidung zur Aufhebung des Sperrbezirks in Rehagen basiert auf den Ergebnissen umfangreicher Kontrollen. Nach der erfolgreichen Bekämpfung der Seuche und der Untersuchung aller Bienenbestände in der betroffenen Region konnte kein weiterer Ausbruch festgestellt werden. Damit gilt die Amerikanische Faulbrut in Rehagen nach den Vorgaben der Bienenseuchen-Verordnung als erloschen.

 

Wichtiger Hinweis

 

In Blankenfelde-Mahlow bleibt der bestehende Sperrbezirk weiterhin bestehen. Dort wurden auch in diesem Jahr neue Fälle von AFB bestätigt, sodass die Schutzmaßnahmen dort weiterhin notwendig sind.

Neuer Spielplatz in Rehagen eröffnet

(24.​04.​2025)

Bei strahlendem Frühlingswetter wurde am 16. April der neue Spielplatz in Rehagen an der Straße „Zur Wache“ offiziell eröffnet. Zahlreiche Gäste, darunter der Ortsvorsteher, Vertreter der Gemeinde, die Kinder- und Jugendbeauftragte sowie viele Anwohner versammelten sich, um diesem freudigen Anlass beizuwohnen.

 

Besonders gespannt warteten die Kinder der Kita „Mäusetreff“ auf den Moment, an dem das Spielparadies endlich durch die Gemeindeverwaltung und den Investor freigegeben wurde. Kaum war die Tür geöffnet, stürmten die kleinen Gäste voller Begeisterung die neuen Spielgeräte. Schnell kristallisierten sich erste Favoriten heraus: Die klassische Schaukel und das rasante Drehkarussell erfreuten sich größter Beliebtheit.

 

Der neue Spielplatz ist Teil des Bebauungsplans „Rehagener Bahnhofstraße“, welches zusammen mit dem Investor und der Gemeinde vereinbart wurde.

 

 

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Foto zur Meldung: Neuer Spielplatz in Rehagen eröffnet
Foto: Neuer Spielplatz in Rehagen eröffnet

nicht abgeholte Gelbe Säcke im Absperrbereich

(09.​04.​2025)

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

da, Aufgrund der Bombensprengung, im abgesperrten Bereich die gelben Säcke nicht abgeholt wurden, diese bitte einfach bei dem nächsten regulären Termin rausstellen.

 

Vielen Dank

die Gemeindeverwaltung ist am Dienstag, 08.04.2025 geschlossen

(07.​04.​2025)

Bitte beachten Sie, dass die Gemeindeverwaltung aufgrund des Einsatzes zur Sprengung der Weltkriegsbombe am Dienstag, 08.04.2025 geschlossen bleibt.

 

Das Einwohnermeldeamt und die Kasse bleiben geöffnet.

 

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Bildungsamt am 10.04.2025 von 15:45 Uhr bis 18 Uhr nicht besetzt.

(02.​04.​2025)

Bitte beachten Sie, dass das Bildungsamt am Donnerstag, 10.04.2025, in der Zeit von 15:45 Uhr bis 18 Uhr nicht besetzt ist. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Gelbe Säcke ab jetzt auch in der Verwaltung erhältlich

(31.​03.​2025)

In der Gemeindeverwaltung werden jetzt auch Gelbe Säcke ausgegeben.

ZAFFA - Zentrale Anlaufstelle und Fachberatung bei organisierter Frauenfeindlichkeit und Antifeminismus

(27.​03.​2025)

Seit Anfang 2025 wird die „Meldestelle Antifeminismus“ in neuer Trägerschaft von „Lola für Demokratie e.V.“ verstetigt und weiterentwickelt. Sie ist grundlegender Bestandteil eines Projektes, das sich der Etablierung einer „Zentralen Anlaufstelle und Fachberatung bei organisierter Frauenfeindlichkeit und Antifeminismus“, kurz ZAFFA, widmet. ZAFFA bietet Informationen, Fachberatung und Qualifizierung.

 

Die Meldestelle Antifeminismus wurde 2022 von der Fachstelle Gender, GMF und Rechtsextremismus der Amadeu Antonio Stiftung ins Leben gerufen. Ziel ist es, bundesweit und systematisch antifeministische Vorfälle zu dokumentieren, die Erfahrungen der Betroffenen in den Blick zu nehmen und die gesellschaftlichen Auswirkungen von Antifeminismus zu problematisieren. Seit Februar 2023 können antifeministische Vorfälle und Betroffenenerfahrungen unter https://antifeminismus-melden.de/ an die Meldestelle übermittelt werden. Die Meldestelle versteht sich als Anlauf- und Unterstützungsnetzwerk für Betroffene. Sie stellt Informationen zur Verfügung und verweist bei Bedarf nach Meldungen an entsprechende lokale Fachberatungsstellen.
Die Ergebnisse und Analysen aus dem Jahr 2023 wurden im „Zivilgesellschaftlichen Lagebild Antifeminismus 2023“ veröffentlicht. Schwerpunkte der Arbeit der Meldestelle sind weiterhin:


stern Betroffenenzentrierte und anonymisierte Dokumentation und Analyse
stern Unterstützung, individuelle Beratung und fachadäquate Verweisung der Betroffenen
stern Bundesweite Zusammenarbeit mit Akteur*innen des Unterstützungssystems und landesspezifischen, kommunalen Register- und Monitoringstellen
stern Netzwerkarbeit als Grundlage der Verweisberatung z.B. an Opferberatungsstellen, Frauenberatungsstellen, Antidiskriminierungsberatung
stern Monitoring, Recherche, wissenschaftliche Praxisforschung, zielgruppenspezifische Fachberatung und Bildung, Sensibilisierungs- und Öffentlichkeitsarbeit


Lola für Demokratie e.V. arbeitet seit über 10 Jahren für demokratische Kultur, Gleichberechtigung und eine geschlechtersensible Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus, Rassismus und Antifeminismus. Der Verein setzt sich aktiv für die Stärkung zivilgesellschaftlicher Akteur*innen und Sichtbarkeit marginalisierter Perspektiven ein. Bei Lola für Demokratie e.V. wird die Arbeit der Meldestelle Antifeminismus weiterentwickelt. Gemäß dem hohen und kontinuierlich wachsenden Bedarf werden Angebote zu Fortbildung, Qualifizierung und Fachberatung für Zivilgesellschaft und Unterstützungsstrukturen etabliert und die Zentrale Anlaufstelle bei organisierter Frauenfeindlichkeit und Antifeminismus (ZAFFA) aufgebaut.

[Flyer-Download]

Foto zur Meldung: ZAFFA - Zentrale Anlaufstelle und Fachberatung bei organisierter Frauenfeindlichkeit und Antifeminismus
Foto: ZAFFA - Zentrale Anlaufstelle und Fachberatung bei organisierter Frauenfeindlichkeit und Antifeminismus

Ideen gefragt – Jetzt mitmachen beim Wettbewerb „machen!2025“

(26.​03.​2025)

Unsere Gemeinde lebt vom Engagement ihrer Bürgerinnen und Bürger – deshalb freut die Gemeinde sich besonders über den Ideenwettbewerb „machen!2025“ der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt.

 

Gesucht werden kreative Projektideen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Ostdeutschland stärken.

 

Die besten 200 Ideen werden mit Preisgeldern zwischen 2.500 und 10.000 Euro ausgezeichnet!

 

Jetzt mitmachen und das Ehrenamt vor Ort stärken!

 

Ob Nachbarschaftsprojekt, Kulturinitiative oder Umweltaktion – jede gute Idee zählt!

 

Infos & Bewerbung unter: www.machen-wettbewerb.de

 

Bewerbungsschluss: 15. Mai 2025

 

Da die Gemeinde der Unterstützung bürgerlichen Engagements große Bedeutung beimisst, begrüßt sie diesen Wettbewerb ausdrücklich und hofft auf viele spannende Beiträge aus den Ortsteilen.

 

Zeigen wir gemeinsam, wie vielfältig und engagiert unser Ort ist!

Foto zur Meldung: Ideen gefragt – Jetzt mitmachen beim Wettbewerb „machen!2025“
Foto: Ideen gefragt – Jetzt mitmachen beim Wettbewerb „machen!2025“

Mitteilung der Fundbehörde (Schlüssel & Handy gefunden)

(18.​03.​2025)

Im Ordnungsamt der Gemeinde Am Mellensee, wurden folgende Fundsache abgegeben:

 

Am 05.03.2025 - 1 Xiaomi Handy

Fundort: zwischen Fernneuendorf & Sperenberg

 

Am 05.03.2025 - 1 Schlüssel mit Gummiband

Fundort: in der Goethestraße am Jugendclub in Sperenberg

 


Sollten Sie der Besitzer der zuvor genannten Fundsache sein bzw. Hinweise zum Auffinden des Besitzers geben können, wenden Sie sich bitte an die Fundbehörde der Gemeinde Am Mellensee unter der Rufnummer: 033703 / 95910 oder per Email unter .

Feuerwehrübung an der alten Schule Klausdorf

(17.​03.​2025)

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

am 19.03. findet ab 18 Uhr eine geplante Feuerwehrübung an der alten Schule Klausdorf statt. Dabei werden Rauch- und Nebelmaschinen eingesetzt, um realistische Einsatzbedingungen zu simulieren.

 

Details zur Übung:
Datum: 19.03.2025
Uhrzeit: ab 18 Uhr
Ort: Alte Schule Klausdorf, Baruther Str. 2

 

Bitte beachten Sie, dass es während der Übung zu sichtbarem Rauch und einer erhöhten Präsenz von Einsatzfahrzeugen kommen wird. Es besteht jedoch kein Grund zur Sorge – es handelt sich um eine reine Übung.

 

Wir bitten Sie, den Bereich während dieser Zeit möglichst zu meiden, um den Ablauf der Übung nicht zu stören.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!

Streikankündigung Verdi

(12.​03.​2025)

Sehr geehrte Personensorgeberechtigten,


bitte beachten Sie, dass es aufgrund des für Freitag, den 14.03.2025, angekündigten Streiks der Gewerkschaft Verdi zu kurzfristigen Einschränkungen in der Betreuung kommen kann.


Für den Hort "Knallbonbon" lässt sich bereits heute feststellen, dass die Personalsituation schwierig ist. Eine Betreuung der Kinder für die 3. und 4. Klasse kann nicht erfolgen.

 

Mit freundlichen Grüßen

[Download]

Seniorenbeirat der Gemeinde Am Mellensee Aufruf zur Neubesetzung

(12.​03.​2025)

Der Seniorenbeirat der Gemeinde Am Mellensee ist eine wichtige Stimme für die älteren Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde. Er setzt sich für die Interessen, Anliegen und Bedürfnisse der Seniorinnen und Senioren ein und trägt dazu bei, die Lebensqualität im Alter zu verbessern. Der Beirat berät die Gemeindevertretung in seniorenrelevanten Themen, engagiert sich für generationenübergreifende Projekte und bringt wertvolle Impulse für eine altersgerechte Gestaltung des Gemeindelebens ein.

 

Diese wichtige Vertretung unserer älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger wird dieses Jahr neu besetzt. Unser Ziel ist eine Repräsentation jedes Ortsteils durch eine engagierte ehrenamtliche Person.

 

Wir laden daher interessierte Seniorinnen und Senioren ein, sich für einen der insgesamt 8 Plätze im Seniorenbeirat zu bewerben. Gesucht werden Bürgerinnen und Bürger, die am Tag der Bestellung durch die Gemeindevertretung – voraussichtlich am 22. Juli 2025 – das 60. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Am Mellensee haben.

 

Ihre Meinungen und Erfahrungen sind uns wichtig! Bringen Sie sich aktiv ein und gestalten Sie die Zukunft unserer Gemeinde mit. Der Seniorenbeirat bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Interessen und Anliegen einzubringen und die Lebensqualität für ältere Menschen in unserer Gemeinde aktiv mitzugestalten.

 

Senden Sie Ihre schriftliche Bewerbung bitte mit Namen, Kontaktdaten und einer kurzen Darstellung Ihrer Motivation für die Mitarbeit im Seniorenbeirat an die Gemeinde: Sachbearbeitung Senioren / Herr Zabel, E-Mail: .

 

Wir freuen uns auf zahlreiche Bewerbungen und danken Ihnen bereits jetzt für Ihr Engagement!

 

Die Gemeindeverwaltung

Engagement für Menschen mit Behinderung in der Gemeinde Am Mellensee Aufruf zur Neubesetzung

(12.​03.​2025)

Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen stehen oft vor besonderen Herausforderungen. Um ihre Interessen und Bedürfnisse in der Gemeinde besser zu vertreten, sucht die Gemeinde Am Mellensee eine engagierte Person für das Ehrenamt des Beauftragten für Menschen mit Behinderung.

 

Der Beauftragte setzt sich für die Belange von Menschen mit Behinderung ein, unterstützt deren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und fungiert als Ansprechpartner für Betroffene und deren Angehörige. Ziel ist es, Barrieren abzubauen und eine inklusive Gemeinschaft zu fördern.

 

Gesucht werden Personen, die am Tag der Bestellung (voraussichtlich am 22.07.2025) mindestens 18 Jahre alt sind, einen Grad der Behinderung aufweisen oder Angehörige eines minderjährigen Kindes mit Behinderung sind und ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Am Mellensee haben. 

Jetzt bewerben! Für das Ehrenamt wird eine schriftliche Bewerbung mit Namen, Kontaktdaten und einer kurzen Darstellung der persönlichen Motivation erbeten: Frau Nagel | .

 

Wir freuen uns über engagierte Bewerbungen und danken Ihnen für Ihren Einsatz!

 

Ihre Gemeindeverwaltung

Engagement für Kinder und Jugendliche in der Gemeinde Am Mellensee Aufruf zur Neubesetzung

(12.​03.​2025)

Kinder und Jugendliche brauchen starke Stimmen, die ihre Interessen vertreten und sich für ihre Bedürfnisse einsetzen. Die Gemeinde Am Mellensee möchte jungen Menschen die bestmöglichen Chancen bieten – sei es durch Freizeitangebote, Mitbestimmung oder Schutz. Um dies zu gewährleisten, suchen wir engagierte Bürgerinnen und Bürger für zwei wichtige Ehrenämter: 

 

Kinder- und Jugendbeauftragte – Für eine starke junge Generation 

Für die Altersgruppe 0–21 Jahre werden zwei Beauftragte gesucht, die sich aktiv für die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde einsetzen. Gesucht werden in der Gemeinde wohnhafte Personen ab 18 Jahren, die idealerweise bereits Erfahrung in der Arbeit mit jungen Menschen haben. Auch eine Beteiligung im Jugendclub der Gemeinde wäre wünschenswert. 

 

Kinder- und Jugendschutzbeauftragte – Verantwortung für sichere Strukturen 

Zusätzlich wird ein Kinder- und Jugendschutzbeauftragter gesucht, der als Bindeglied zwischen Familien, Einrichtungen und der Gemeinde agiert und sich für den Schutz und die Rechte der jungen Generation einsetzt. Auch hier können sich Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in der Gemeinde bewerben. 

 

Jetzt bewerben! 

Für beide Ehrenämter wird eine schriftliche Bewerbung mit Namen, Kontaktdaten und einer kurzen Darstellung der persönlichen Motivation erbeten. Die Bestellung der Beauftragten erfolgt voraussichtlich am 22.07.2025 durch die Gemeindevertretung. 

 

Bewerbungen an:
Herr Haase

 

Wir freuen uns über zahlreiche Bewerbungen und danken bereits im Vorfeld für Ihr Interesse und Ihr Engagement! 

 

Die Gemeindeverwaltung

Boden-Geo-Pfad: Ein einzigartiges Natur- und Kulturerbe

(11.​03.​2025)

Boden-Geo-Pfad: Ein einzigartiges Natur- und Kulturerbe steht zur Diskussion

Die Gemeinde Am Mellensee, die GAGKlausdorf gGmbH und der Tourismusverband Fläming haben sich kürzlich zu einem wichtigen Austausch getroffen. Im Mittelpunkt des Gesprächs stand der Boden-Geo-Pfad – ein wertvoller Lehr- und Wanderpfad, der die Erdgeschichte der Region sichtbar macht und über die Bedeutung unserer Böden für Landwirtschaft, Natur und Klima informiert. Doch die aktuelle Haushaltslage im Landkreis Teltow-Fläming stellt die Pflege und damit langfristig auch den Erhalt dieses besonderen Natur- und Bildungsangebotes in Frage.

 

Ein einzigartiger Lehrpfad für die Region

Der Boden-Geo-Pfad ist mehr als nur ein Wanderweg – er ist ein lebendiges Freilichtmuseum. An zahlreichen informativen Stationen wird die Entstehungsgeschichte unserer Böden anschaulich erklärt. Besucherinnen und Besucher erfahren, welche Rolle der Boden für unser tägliches Leben spielt, wie er sich über Jahrtausende entwickelt hat und warum sein Schutz für zukünftige Generationen essenziell ist. Der Pfad bietet nicht nur Wanderbegeisterten eine reizvolle Strecke durch die Natur, sondern ist auch eine wertvolle Bildungsstätte für Schulen, Familien und Naturinteressierte.

 

Die Sperenberger Gipsbrüche – ein historisches und geologisches Juwel

Ein besonders beeindruckender Teil des Boden-Geo-Pfades sind die Sperenberger Gipsbrüche. Dieses Natur- und Kulturerbe liegt etwa 30 Kilometer südlich von Berlin und hat eine spannende Geschichte: Vom 12. Jahrhundert bis 1958 wurde hier Gips abgebaut. Zwischen 1867 und 1871 wurde in Sperenberg die erste Tiefbohrung weltweit durchgeführt, die eine Tiefe von über 1.270 Metern erreichte. Diese historischen Ereignisse machen den Standort zu einem bedeutenden geologischen Zeugnis, das auch heute noch Wissenschaftler und Besucher fasziniert.

Seit 1998 stehen die Sperenberger Gipsbrüche unter Naturschutz. Sie sind nicht nur ein wichtiger Bestandteil des Landschaftsbildes, sondern auch ein wertvoller Lebensraum für viele seltene Pflanzen- und Tierarten. Der Erhalt dieses einzigartigen Naturraums ist daher von großer Bedeutung – sowohl aus ökologischer als auch aus kultureller Sicht.

 

Zukunft des Boden-Geo-Pfades ungewiss

Trotz seiner großen Bedeutung für den Natur- und Geotourismus in der Region steht der Boden-Geo-Pfad nun vor einer ungewissen Zukunft. Aufgrund der aktuellen Haushaltskonsolidierung im Landkreis Teltow-Fläming steht die weitere Pflege auf dem Prüfstand. Ohne regelmäßige Instandhaltungsmaßnahmen drohen der Lehrpfad und die dazugehörigen Informationstafeln zu verwittern, und die Wege könnten nach und nach unpassierbar werden. Damit würde ein wertvolles Bildungs- und Naturangebot für Einheimische und Gäste der Region verloren gehen.

 

Engagement für den Erhalt

Die Gemeinde Am Mellensee setzt sich daher für die langfristige Pflege und Nutzung des Boden-Geo-Pfades ein. Das Ziel ist es, diesen einzigartigen Wanderweg nicht nur zu erhalten, sondern auch weiterhin für Naturfreunde, Schulklassen und Touristen zugänglich zu machen. Dabei sollen verschiedene Akteure aus Verwaltung, Tourismus und Naturschutz zusammenarbeiten, um nachhaltige Lösungen zu finden.

Wer den Boden-Geo-Pfad noch nicht kennt, sollte sich selbst ein Bild von diesem besonderen Naturerlebnis machen. Der Weg lädt dazu ein, die Heimat aus einer neuen Perspektive zu entdecken und die faszinierende Welt unter unseren Füßen kennenzulernen: https://www.ich-geh-wandern.de/boden-geo-pfad-sperenberger-gipsbr%C3%BCche-mellensee

 

Hinweis: 

Tourismusverband: https://www.reiseregion-flaeming.de/

GAG Klausdorf: https://www.gag-klausdorf.de/

Foto zur Meldung: Boden-Geo-Pfad: Ein einzigartiges Natur- und Kulturerbe
Foto: Boden-Geo-Pfad: Ein einzigartiges Natur- und Kulturerbe

Badesaison 2025: Vorbereitungen beginnn

(13.​02.​2025)

 

Ausweisung der Badestellen im Landkreis – Hinweise bis 10. März 2025 möglich

 

Die Vorbereitungen für die Badesaison 2025 haben begonnen. Dazu gehört auch die jährlich erforderliche Ausweisung der Badestellen, die während der Saison nach einheitlichen europäischen Kriterien überwacht werden. Die regelmäßige Beurteilung erfolgt durch das Gesundheitsamt in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde. Interessierte Personen oder Institutionen, die Meinungen und Vorschläge zu den ausgewiesenen Badestellen haben, können sich bis zum 10. März 2025 an das Gesundheitsamt des Landkreises Teltow-Fläming, Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde, wenden. Es ist unter Telefon 03371 608 3818 oder per E-Mail: zu erreichen.

 

Für die Saison 2025 beabsichtigt der Landkreis Teltow-Fläming folgende Badestellen auszuweisen:

 

 

Gewässer:

Badestellen:

1.

Glieniksee

Camp Dobbrikow

2.

Gottower See

Gottow

3.

Großer Wünsdorfer See

Strandbad Wünsdorf

Strand Neuhof

4.

Großer Zeschsee

Lindenbrück OT Zesch

5.

Kiessee Horstfelde

Horstfelde, Wasserskianlage

6.

Kiessee Rangsdorf

Strand am Kiessee 

7.

Kliestower See

Kliestow

8.

Körbaer See

Erholungsgebiet Körbaer Teich

9.

Krummer See

Strandbad Sperenberg

10.

Mahlower See

Mahlow

11.

Mellensee

Strandbad Klausdorf,

Strandbad Mellensee

12.

Motzener See

Strandbad Kallinchen,

Campingplatz Kallinchen

Campingplatz AKK Kallinchen

13.

Rangsdorfer See

Strand am Rangsdorfer See

14.

Siethener See

Siethen, Strand Potsdamer Chaussee, Ortsausgang

15.

Vordersee

Dobbrikow

 

Während der Badesaison, also vom 15. Mai bis 15. September 2025, gibt das Gesundheitsamt an den überwachten Badegewässern vor Ort aktuelle Hinweise auf Informationstafeln. Außerdem wird im Internetauftritt des Landkreises unter www.teltow-flaeming.de in der Rubrik Freizeit/Baden in TF regelmäßig zu Bademöglichkeiten in der Region und zur Qualität der Badegewässer informiert.

Ehrenamtliches Angebot für Kinder und Jugendliche in Mellensee

(13.​02.​2025)


In Zusammenarbeit mit engagierten Ehrenamtlichen und der Gemeindeverwaltung freuen wir uns, nach der Schließung des Jugendclubs „Explosiv“ ein eingeschränktes Übergangsbetreuungsangebot insbesondere für Kinder der Klassenstufen 5 und 6 anbieten zu können.

 

Jeweils montags ab 13:30 Uhr und donnerstags ab 15:15 Uhr (nach regulärem Schulschluss) bis 18:00 Uhr werden die Räumlichkeiten des ehemaligen Jugendclubs von ehrenamtlichen Helfern als trockener, warmer und geschützter Aufenthaltsraum offen gehalten. Die dort noch vorhandenen Beschäftigungsmöglichkeiten können entsprechend genutzt werden. Eine Hausaufgabenbetreuung kann im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten angeboten werden. Das Angebot, einen Internetzugang zu sponsern, wird derzeit wohlwollend geprüft.

 

Eine Versorgung mit Essen und Trinken wird NICHT angeboten.

Da Fredrick Stenzel, Lutz Lamprecht, Judith Kruppa ausschließlich ehrenamtlich und unentgeltlich tätig sind, ist jegliche Haftung für Sachen und Personen ausgeschlossen.

Ein Anspruch auf Betreuung besteht nicht, es handelt sich um ein rein freiwilliges und unentgeltliches Angebot. Informationen über die aktuellen Öffnungs- und ggf. Schließzeiten werden auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.

 

Die Einhaltung der gemeinsam mit den Kindern zu erarbeitenden Hausordnung ist Voraussetzung für die Aufrechterhaltung des Betreuungsangebotes. Kernpunkte sind Gewaltfreiheit und Diskriminierungsfreiheit.

 

Um trotz der notwendigen Einschränkungen einen reibungslosen und angenehmen Aufenthalt der Kinder gewährleisten zu können, ist bei der erstmaligen Nutzung die beiliegende Erklärung abzugeben.

[Download der Einverständniserklärung]

Wichtige Mitteilung: Temporäre Vollsperrung des Mellensees

(12.​02.​2025)

Aufgrund von notwendigen Vergrämungssprengungen wird der Mellensee am 13. Februar 2025 von 10:00 bis 15:00 Uhr für die Schifffahrt voll gesperrt.


Diese Maßnahme erfolgt gemäß einer schifffahrtsrechtlichen Anordnung des Landesamtes für Bauen und Verkehr.


Wir bitten alle Wassersportler, Bootsbesitzer und Anwohner um Verständnis und Beachtung der Sperrung.

Sicherheit hat oberste Priorität!

Netzwerk und Stammtische

(11.​02.​2025)

Der Austausch und die Zusammenarbeit in unserer Gemeinde sind uns ein wichtiges Anliegen. Daher haben wir eine Übersicht über bestehende Netzwerke und Stammtische erstellt. Diese bietet Ihnen die Möglichkeit, sich zu vernetzen, Erfahrungen auszutauschen und gemeinsame Interessen zu verfolgen.

 

Sollten weitere Netzwerke oder Stammtische fehlen, freuen wir uns über Ihre Nachricht unter .

Foto zur Meldung: Netzwerk und Stammtische
Foto: Netzwerk und Stammtische

Mitteilung der Fundbehörde (Samsung Handy gefunden)

(30.​01.​2025)

Im Ordnungsamt der Gemeinde Am Mellensee, wurde folgende Fundsache abgegeben:
Samsung Handy mit Hülle

 

Fundort: in der Bahn zwischen Berlin und Zossen
Fundtag: 24.01.2025 gegen 15:00 Uhr


Sollten Sie der Besitzer der zuvor genannten Fundsache sein bzw. Hinweise zum Auffinden des Besitzers geben können, wenden Sie sich bitte an die Fundbehörde der Gemeinde Am Mellensee unter der Rufnummer: 033703 / 95910 oder per Email unter .

Mitteilung der Fundbehörde (Fahrrad gefunden)

(23.​01.​2025)

Im Ordnungsamt der Gemeinde Am Mellensee, wurde folgende Fundsache abgegeben:
1 Fahrrad (schwarz)

 

Fundort: Saalower Straße in Richtung Saalow, am Wald
Fundtag: 21.01.2025


Sollten Sie der Besitzer der zuvor genannten Fundsache sein bzw. Hinweise zum Auffinden des Besitzers geben können, wenden Sie sich bitte an die Fundbehörde der Gemeinde Am Mellensee unter der Rufnummer: 033703 / 95910 oder per Email unter .

Informationsveranstaltung zur Sanierung des Gemeindehauses Gadsdorf

(22.​01.​2025)

„Am 17. Januar 2025 fand im Gemeindehaus Gadsdorf eine Informationsveranstaltung zum Thema „Sanierung des Gemeindehauses“ statt. Dieser Termin wurde auf Initiative des Ortsvorstehers, Herrn Hürdler, einberufen.

 

Nahezu 30 Interessierte folgten der Einladung und informierten sich über die geplante Sanierung. 

Herr Rönz, Teamleiter Bauen der Gemeindeverwaltung, stellte die derzeitige Planung vor, die eine Erneuerung des gesamten Dachstuhls und der Fassade umfasst. 

Angesichts der angespannten Finanzlage der Gemeinde ist eine weitergehende Sanierung oder ein Ersatzneubau jedoch nicht realisierbar.

 

Unter der Moderation von Herrn Hürdler entwickelte sich eine lebhafte Diskussion, in der bereits erste Anregungen und Hinweise aus der Bevölkerung eingebracht wurden.

 

Es herrschte Einigkeit darüber, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen der Gemeindeverwaltung und den Gadsdorfern entscheidend für den Erfolg des Vorhabens ist. 

Eine weitere Zusammenkunft wurde für die Zeit nach Vorlage der detaillierten Planungen in Aussicht gestellt.

 

Die Veranstaltung wurde durchweg positiv aufgenommen. Nun bleibt zu hoffen, dass der Gemeindeshaushalt bald verabschiedet wird, damit die notwendigen finanziellen Mittel für die Sanierung bereitgestellt werden können.“ 

   Informationsveranstaltung-01 

 Informationsveranstaltung-02 

Informationsveranstaltung-03

Informationsveranstaltung-04 

Stellungnahme zu dem geplanten Bauvorhaben am Winkelweg

(15.​01.​2025)

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Am Mellensee,

 

im Zusammenhang mit dem geplanten Bauvorhaben am Winkelweg möchten wir Ihnen versichern, dass die heute in den Sozialen Medien zur Diskussion gestellten rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen ordnungsgemäß erfüllt sind.

 

Die im Handelsregister aufgeführten Hinweise zum vorläufigen Insolvenzverfahren beziehen sich auf einen abgeschlossenen Rechtsvorgang, der durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg am 13.06.2024 aufgehoben wurde. Seitdem ist das Unternehmen vollständig solvent und es bestehen keine offenen Vorgänge.

 

Wir weisen darauf hin, dass die oben genannten Informationen im Kontext der mutmaßlichen Insolvenz der Soltkahn AG stehen, die sich möglicherweise auf die Wahrnehmung und Diskussion der Sachlage auswirken könnten.

 

Wir legen großen Wert auf Transparenz und sind bestrebt, Ihnen alle relevanten Informationen zum Bauvorhaben zur Verfügung zu stellen.

 

Sollten weitere Fragen bestehen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Ihre Gemeindeverwaltung

 

Neues Angebot des Projektes „Alltagsunterstützung in unserer Gemeinde“

(09.​01.​2025)

 

Neues Angebot des Projektes „Alltagsunterstützung in unserer Gemeinde“:

 

Kostenlose Selbsthilfegruppe für pflegende Angehörige 

 

Bei der Entscheidung, die Pflege von Angehörigen zu übernehmen, werden die psychischen Anforderungen oft unterschätzt. 

Nicht selten treten innere Konflikte zutage, denen Pflegende ratlos gegenüberstehen. 

Außerdem kommt die Hilflosigkeit dazu, sich im Behörden-Pflege-Dschungel durchzuschlagen.

 

Meist wissen Pflegende nicht, was sie als erstes machen sollen und vergessen dabei ihre eigenen gesundheitlichen Grenzen zu beachten. Dies hilft auf Dauer allerdings niemanden. Damit es nicht so weit kommt, ist es wichtig für Pflegende sich mit anderen Pflegenden auszutauschen, die dasselbe erleben.

 

Dies kann in einer Selbsthilfegruppe geschehen und unsere Gemeinde Am Mellensee bietet dies erstmalig an: 

 

Im Haus der Generationen in der Goethestr.1 in Sperenberg findet 

jeden 3. Donnerstag von 17 Uhr bis 19 Uhr 

eine betreute Selbsthilfegruppe für Pflegende statt.

 

Selbsthilfegruppen wirken gesundheitsfördernd und entlastend durch gegenseitige Hilfe innerhalb der Gruppen und Informationen über bestehende Rechte aus der Pflegeversicherung, sowie Kenntnisse über örtliche Entlastungsangebote . 

 

 

Die Organisation und Moderation übernimmt die Projektkoordinatorin der Alltagsunterstützung Am Mellensee Manuela Setny.

 

 

Bitte melden Sie sich unter: alltagsbegleiter.mellensee@drk-fs oder 0152 03777778 an, Sie können aber auch einfach so vorbeikommen, wenn es gerade drängt.

Das Projekt der Alltagsunterstützung koordiniert Ehrenamtliche mit unterstützungs-bedürftigen, insbesondere älteren, zu Hause lebenden Menschen. Diese benötigen  Hilfe im Alltag, sehnen sich nach Teilhabe am gesellschaftlichen Leben oder einfach nur nach Gesellschaft. Das Projekt vermittelt Ehrenamtliche an Unterstützungsbedürftige, um gemeinsam eine bessere Lebensqualität zu schaffen.

 

 

 

 

 

 

Jahresrückblick des Bürgermeisters

(30.​12.​2024)

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

Kurz vor meiner Amtsübernahme musste die Verwaltung die eingeschränkte Handlungsfähigkeit erklären. Dies lag vor allem daran, dass viele Positionen im Rathaus nicht (mehr) besetzt waren.

 

Natürlich war damit die dringlichste Aufgabe vorgegeben. Ziel war es daher die vakanten Stellen zu besetzen und eine positive Grundatmosphäre zu schaffen. Ich durfte im Laufe des Jahres 8 neue Mitarbeiter willkommen heißen und konnte die Organisation und Strukturen effizienter gestalten. Dazu gehört auch, dass wir nun ein Ausbildungsbetrieb sind und eine Auszubildende für uns gewinnen konnten.

 

Gleichermaßen drängte sich eine erste Bestandsaufnahme in unseren Kitas und Horten auf. In erster Linie musste ich feststellen, dass allein die Personaldecke in unseren Einrichtungen derart schlecht war, das zu befürchten bestand, dass unser vorhandenes Personal durch das Defizit überlastet wird. Es gelang uns im Laufe des Jahres die Stellenbesetzungen mit absoluter Priorität zu forcieren und uns dabei auf eine breitere Basis zu stellen. Neben den 17 Stellenbesetzungen haben wir 2 sogenannte Springerkräfte einstellen können, die mehr Flexibilität ermöglichen. Außerdem erweiterten wir unseren Personalbestand durch Ergänzungskräfte und haben erneut 3 Kita-Auszubildende sowie eingestellt. 

 

Auch bauliche Maßnahmen, etwa im Bereich Brandschutz, durch den Digitalpakt oder die Erneuerung von Spielgeräten und Außenanlagen, wurden vorangebracht.

 

Ein weiteres drängendes Problem waren die langen Wartelisten für Kitaplätze. Auch hier kommen wir nach einem Jahr zu dem Ergebnis, dass wir die Warteliste gen Null abarbeiten konnten.

 

Im kommenden Jahr dürfen wir uns auf die Einweihung des Kombibaus in Mellensee, nahe der Grundschule freuen. Der Kombibau beinhaltet dann eine neue Kita, einen neuen Hort sowie einen neuen Jugendclub.

 

Unser Freizeit- und Gastronomieangebot könnten wir im Jahr 2024 durch die Wiederinbetriebnahme unseres dritten Strandbades, in Sperenberg, erweitern. 

 

Die Spielplatzkapazitäten konnten wir durch neue Geräte in den Strandbädern Sperenberg und Mellensee deutlich verbessern. In Rehagen wird nun ein Spielplatz gebaut, der nicht auf der ursprünglichen Fläche errichtet werden kann, jedoch eine Grundausstattung bieten wird, die es im Verlaufe der kommenden Jahre gilt zu erweitern. Der Spielplatz an der Sporthalle in Mellensee weicht dem Bau der neuen Feuerwache, jedoch werden die Spielgeräte nach Instandsetzung wieder zum Spielen zur Verfügung stehen.

 

Für unsere ebenfalls dringend benötigten Feuerwehrneubauten haben wir im Sommer den Fördermittelbescheid für die neue Wache in Mellensee erhalten, so dass neben dem Abriss nun die Planung und Umsetzung mit Hochdruck vorangetrieben wird. Für die Standorte Klausdorf und Rehagen befinden wir uns in konzeptionellen Phasen, um auch hier Lösungen zu finden. Auch der Bauhof in Sperenberg weist erhebliche Defizite auf, so dass nach verschiedenen Standortprüfungen Lösungen in Sichtweite sind. Zudem wurde für unsere Feuerwehr ein neuer Kühlanhänger beschafft. Auch hinsichtlich der Bekleidung konnte ein weiterer positiver Schritt gegangen werden, die Anschaffung der Tagesdienstkleidung hat in diesem Jahr begonnen. 

 

Der Zustand vieler Straßen und Gehwege ist in unserer Gemeinde unbestritten schlecht bis sehr schlecht. Bei den Straßen müssen wir unterscheiden, wer für diese Zuständigkeit und damit die Planungshoheit hat. Die Bahnhofsallee in Mellensee ist beispielsweise eine Straße, die nicht in kommunaler Zuständigkeit liegt. Doch das allein genügt natürlich nicht. Durch viele Gespräche und den direkten Austausch zeichnet sich ab, dass für die bestehenden Probleme bei der Bahnhofsallee Lösungen gefunden wurden, so dass zumindest die Planung als nächster Schritt durch die zuständige Behörde in Angriff genommen werden kann. 

 

In Sperenberg wurde die Zossener Allee teilweise erneuert, in Kummersdorf-Alexanderdorf die Straße Am Sportplatz.  

 

Im Jahr 2024 wurde es nun auch höchste Zeit, die Erneuerung von Gehwegen endlich umzusetzen. So wurde im September in Klausdorf begonnen, wobei die Baumaßnahmen in Richtung Mellensee bis zum Lichtentann weitergehen werden. Damit wird zumindest hier ein langer Bereich erneuert, der in den kommenden Jahren weitergeführt werden soll. 

 

Beim Radverkehr haben wir das gemeindliche Radverkehrskonzept in Auftrag gegeben. Damit haben wir zum Jahresende eine Grundlage für die anstehenden Planungen und Prioritätensetzungen. Der Lückenschluss des Radweges zwischen Sperenberg und Kummersdorf-Gut treibt uns bereits seit Jahren um. Nachdem wir die Nachricht erhielten, dass die bereits mehrfach angekündigten Baumaßnahmen abermals nicht vorgesehen sind, konnten wir durch Gespräche und Vor-Ort-Termine eine Verständigung erzielen, die diese Lücke nun mit hoher Priorität belegt, so dass die Planungskapazitäten entsprechend erfolgen werden. Die Planungen sollen nun im Jahr 2025 erfolgen, so dass im Jahr 2026 gebaut wird.

 

Zur Steigerung der Sicherheit und Ordnung stellen wir unser Ordnungsamt künftig besser auf. Das heißt, der Außendienst wird personell verstärkt und wird zeitlich bedarfsorientierter tätig werden. In diesem Zuge werden die Satzungen mit „Ordnungsbezug“ aktualisiert bzw. werden Regelungslücken geschlossen. Damit kann eine bessere Einwirkung und der Kostenersatz effizient erfolgen, eben genau auch dann, wenn Anliegerpflichten nicht nachgegangen wird. Im Ergebnis soll damit das Ziel verfolgt werden, das Erscheinungsbild unserer Ortsteile und Gemarkungen zu wahren.

 

Einen weiteren wichtigen Punkt sehen wir in der Stärkung unseres ehrenamtlichen Engagements. Neben den Feuerwehren bringen wir Vereine und andere Engagierte im Format des Runden Tisches zusammen und wollen Synergien und Vernetzungen erzeugen. Ergänzend hierzu bringen wir unsere Museen zusammen und bieten eine Koordination und Zusammenführung von Chroniken und anderen historisch wichtigen Themen an. 

 

Für den Betrieb im Rathaus verfolgen wir das Ziel den Service stetig zu verbessern. Dazu haben wir im Jahr 2024 einen Facebook-Account eingerichtet, über den wir regelmäßig über viele Themen berichten. Damit wollen wir Transparenz herstellen und Verwaltungshandeln erklären. Den Bürgerservice im Rathaus selbst steigern wir durch die Einrichtung eines zentralen Empfangs im Foyer. Hier sollen alle wichtigen Auskünfte erteilt werden bzw. es erfolgt die Vermittlung an die richtigen Ansprechpartner im Rathaus. 

 

Unsere Senioren wollen wir vor allem unterstützen, indem wir verschiedene Projekte und Themen aufgreifen bzw. vermitteln. Es sollen weitere Sitzgelegenheiten geschaffen werden. Auch das Wanderkino an der Festwiese konnte dieses Jahr ermöglicht werden. Das Projekt der Alltagsbegleiter durch das DRK in Sperenberg kann ebenso wie die Schulung für Angehörige von Menschen mit Demenz in der Gemeinde Am Mellensee: „Hilfe zum Helfen“ praktische und bedarfsgerechte Unterstützung anbieten. Bereits zum Vorjahresende konnten praktische Tipps durch das seniorengerechte Projekt „Digitale Engel“ im Rathaus angeboten werden.

 

Neben den auch im Jahr 2024 vielen erfolgreichen Veranstaltungen in unserer Gemeinde konnte der erste Bürgermeister-Pokal (der als Gemeindefest ausgerichtet ist und verschiedene Disziplinen beinhaltete) ins Leben gerufen werden. Ebenfalls Neuland haben wir betreten, indem wir als Gemeinde erstmalig am Stadtradeln teilgenommen haben und sogleich den Wanderpokal erringen konnten.

 

Unsere Ehrenbürger konnten wir die gebührende und nun auch dauerhafte Präsenz erstmalig zukommen lassen. Im Rathaus haben wir einen Galeriebereich eingerichtet, der neben den Fotos auch die Steckbriefe unserer Ehrenbürger beinhaltet. 

 

Kulturell wollen wir ebenfalls neue Wege einschlagen. So haben wir zunächst die satzungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um unser Rathaus auch für Ausstellungen zur Verfügung zu stellen. Eine erste Ausstellung mit verschiedentlichen Gemälden mit Gemeindebezug durften wir in diesem Jahr bewundern. Um den Volkstrauertag auch in unserer Gemeinde wieder mit einer eigenen Kranzniederlegung zu begehen, organisierten Gemeindevertreter und Ortsvorsteher diesen Tag in Sperenberg. Hieran anknüpfend wurde ein neues Denkmal eingeweiht. In Kummersdorf-Gut wurde das Kriegedenkmal eingeweiht und durch unseren neuen Pfarrer Herrn Bernhardt gesegnet. Unser langjähriger und sehr geschätzter Pfarrer Herr Hemmerling wurde in diesem Jahr in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. 

 

Durch die Kommunalwahlen im Juni haben wir neue engagierte Ehrenamtliche in der Gemeindevertretung und den Ortsbeiräten begrüßen dürfen. Unser Ortsteil Kummersdorf-Gut hat dadurch nun auch einen Ortsbeirat. Mit großer Bestürzung erreichte uns jedoch auch der plötzliche Tod unseres Gemeindevertreters und im gesellschaftlichen Leben übermäßig engagierten Wirts und Kümmerers Herrn Heinrich. Von uns gegangen ist in diesem Jahr aber auch unserer „Alt-Bürgermeister“ Herr Donath.  

 

Für das kommende Jahr arbeiten wir weiterhin mit Hochdruck daran schrittweise Projekte umzusetzen, die unsere Gemeinde voranbringen. Ohne über die vielen Baustellen und anstehenden Herausforderungen hinwegzusehen, empfinde ich das Leben hier sehr lebenswert und setze mich weiterhin mit aller Kraft hierfür ein. 

 

Gemeinsam werden wir weiterhin an einer besseren Zukunft in unserer Gemeinde arbeiten.

 

Ich wünsche allen Bürgerinnen und Bürgern einen guten Rutsch ins neue Jahr 2025 und viel Gesundheit, Glück und Erfolg im neuen Jahr.

 

Ihr Bürgermeister

Bekanntmachung zur Schulanmeldung der Schulanfänger des Schuljahres 2025/26

(20.​12.​2024)

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

auf der Grundlage der Regelungen des § 37 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) beginnt die Schulpflicht für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 01. August desselben Kalenderjahres.

 

Die für die Schulanmeldung maßgebliche Satzung wurde am 17. 12. 2024 durch die Gemeindevertretung beschlossen. Die Gemeinde Am Mellensee legt dabei fest, dass für die Ortsteile Mellensee, Klausdorf, Rehagen und Saalow die Grundschule am Mellensee und für die Ortsteile Sperenberg, Gadsdorf, Kummersdorf-Alexanderdorf, Kummersdorf-Gut die Anne Frank Grundschule Sperenberg für die Entgegennahme der Aufnahmeanträge zuständige Schule ist.

 

Durch diese Grundschulen erfolgt die administrative Aufgabenerledigung und die Überwachung der Schulpflicht im Aufnahmeverfahren. Unabhängig davon besteht die Wahlfreiheit nach dem Schulgesetz. Die Schulbezirke sind deckungsgleich. Sie umfassen das Gemeindegebiet mit den Ortsteilen. Für die Grundschule Mellensee wird eine Zweizügigkeit und für die Grundschule Sperenberg eine Einzügigkeit festgelegt.

 

Wünschen Eltern von schulpflichtigen Kindern eine Einschulung in eine Schule im Amtsbereich einer anderen Gemeinde, erfolgt die Anmeldung in der zuständigen Grundschule. Dort können Sie einem Antrag auf Besuch einer anderen als der zuständigen Schule beim Staatlichen Schulamt Brandenburg an der Havel (gemäß § 106 Abs. 4 Satz 1 BbgSchulG) stellen. Die Formulare erhalten interessierte Eltern in der zuständigen Grundschule.

 

Über die Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleitung unter Beachtung der Vorgaben der Schulbehörde (Staatliches Schulamt Brandenburg an der Havel). Ergänzende Informationen können Sie vorrangig in den Grundschulen sowie in der Gemeinde von Frau Racholdt unter der Telefonnummer: 033703 / 95925 oder Bildung@mellensee. de erhalten.

[Bekanntmachung zur Schulanmeldung der Schulanfänger des Schuljahres 2025/26]

Mitteilung der Fundbehörde (Schlüsselbund)

(19.​12.​2024)

Im Ordnungsamt der Gemeinde Am Mellensee, wurde folgende Fundsache abgegeben:
1 Schlüsselbund (7 Schlüssel)

 

Gefunden am 17.12.2024 im Wald am Alexanderdorfer Weg


Sollten Sie der Besitzer der zuvor genannten Fundsache sein bzw. Hinweise zum Auffinden des Besitzers geben können, wenden Sie sich bitte an die Fundbehörde der Gemeinde Am Mellensee unter der Rufnummer: 033703 / 95948 oder per Email unter .

Nicht jede freilaufende Katze ist eine Fundkatze

(18.​12.​2024)

Katzen gelten als unabhängig und eigenständig. So kommt es vor, dass sich Katzen mit Freigang auf ihren Streifzügen auch mal mehrere Anlaufstellen suchen und es sich dort einige Zeit gemütlich machen. Tierfreunde gehen häufig irrtümlich davon aus, dass diese Katzen herrenlos sind, sie Pflege und Zuwendung brauchen und bei ihnen bleiben können. Schließlich hat sich das Tier den neuen Platz selbst ausgesucht.

 

Doch so einfach ist das nicht. Nicht jede Katze, die plötzlich im Garten auftaucht, ist auf unsere Hilfe angewiesen. Die meisten haben ein Zuhause, in dem sie versorgt werden und gehen einfach nur gern auf Entdeckungstour. 

 

Im ländlichen Raum gibt es viele Freigänger. Diese tragen aus Sicherheitsgründen oft kein Halsband. Bei Freigängerkatzen ist zunächst davon auszugehen, dass sie jemandem gehören. Die Rechte des unbekannten Eigentümers müssen respektieren werden. Auch wenn der Eigentümer nicht nach seiner Katze sucht, z. B. weil sein Freigänger für gewöhnlich nur alle paar Tage nach Hause kommt und er daher gar nicht davon ausgeht, dass seine Katze entlaufen ist, so bedeutet dies nicht, dass die Katze niemandem gehört. 

 

Diese Katzen sollten auch nicht gefüttert werden. Zum einen werden die Katzen durch den Gedanken „es gut zu meinen“ dem eigentlichen Eigentümer entzogen. Zum anderen könnte der Katze in Unkenntnis von Vorerkrankungen, Allergien oder sonstiger Behandlungen ein gesundheitlicher Schaden zugefügt werden.

 

Es gibt auch Ausnahmen: und zwar entlaufene Katzen und Streuner, die sichtlich Hilfe benötigen. Es sollte in jedem Fall immer versucht werden, den Halter ausfindig zu machen.

 

Hierfür ist es jedoch auch wichtig, dass die Eigentümer ihre Katzen mit Hilfe eines Transponders, auch umgangssprachlich Chip genannt, kennzeichnen lassen. Durch diesen Transponder können die Tiere sicher identifiziert und zugeordnet werden. Dies setzt natürlich voraus, dass das Tier ordnungsgemäß in einem Haustierregister wie z.B. bei TASSO registriert ist.

 

Weitere Informationen erhalten Interessierte bei Frau Berndt unter

Mitteilung der Fundbehörde (Katze zugelaufen)

(13.​12.​2024)

Dieser junge Kater wurde am 06.12.2024 im Horstweg Saalow in der Nähe des Pflegheims im Ortsteil Saalow aufgefunden. Er befindet sich derzeit in der Verwahrung durch den Finder.

 

Sollten Sie der Besitzer des Tieres sein bzw. Hinweise zum Auffinden des Besitzers geben können, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Gemeinde Am Mellensee, Frau Berndt, unter der Telefonnummer 033703/959-41 bzw. per Mail an .

Foto zur Meldung: Mitteilung der Fundbehörde (Katze zugelaufen)
Foto: Mitteilung der Fundbehörde (Katze zugelaufen)

Privatfinanzierter Gehwegbau

(09.​12.​2024)

Möglichkeiten und Verfahren zum privatfinanzierten Gehwegbau

 

Der Gehwegbau ist ein essenzieller Bestandteil der Infrastruktur in Wohngebieten und städtischen Bereichen. In vielen Fällen wird der Bau und die Instandhaltung öffentlicher Gehwege von der Gemeinde oder Stadtverwaltung übernommen. Doch in bestimmten Situationen kann es vorkommen, dass Anwohner oder private Bauherren sich entscheiden, den Gehwegbau privat zu finanzieren. Dieser Beitrag erklärt die Möglichkeiten und das Verfahren, wie dies organisiert werden kann.

 

1. Gründe für privatfinanzierten Gehwegbau

Es gibt verschiedene Gründe, warum Anwohner oder private Bauherren den Gehwegbau auf eigene Kosten übernehmen können:

  • Fehlende öffentliche Mittel: In manchen Gebieten ist der Bau von Gehwegen aufgrund begrenzter kommunaler Mittel oder Priorisierung von anderen Infrastrukturprojekten nicht vorgesehen.

  • Erweiterung der Wohnfläche: Bei Neubaugebieten oder Umstrukturierungen kann es erforderlich sein, Gehwege für eine bessere Erreichbarkeit von Grundstücken zu schaffen.

  • Verkehrssicherheit: In Gegenden mit hohem Fußgängeraufkommen oder unsicheren Straßenverhältnissen kann der Bau eines Gehwegs durch private Eigentümer zur Verbesserung der Sicherheit beitragen.

  • Verbesserung der Lebensqualität: Manche Eigentümer möchten die Lebensqualität in ihrem Wohngebiet erhöhen und entscheiden sich daher für den Gehwegbau auf eigenes Kosten.

 

2. Voraussetzungen für den privatfinanzierten Gehwegbau

Um einen Gehweg privat zu finanzieren, müssen einige rechtliche und technische Voraussetzungen beachtet werden:

  • Baurechtliche Genehmigung: In der Regel ist der Bau eines Gehwegs auch im privaten Bereich genehmigungspflichtig. Die zuständige Gemeinde oder Stadtverwaltung muss daher in den Planungsprozess einbezogen werden. In vielen Fällen müssen die geplanten Baumaßnahmen im Einklang mit den bestehenden städtebaulichen Vorschriften stehen.

  • Genehmigung durch die Kommune: Auch wenn der Bau privat finanziert wird, ist die Kommune oft in den Genehmigungsprozess eingebunden, da der Gehweg eine öffentliche Nutzung betrifft. Die Kommune stellt sicher, dass der Gehweg den gesetzlichen Vorschriften entspricht (z. B. hinsichtlich Breite, Materialwahl und Barrierefreiheit). 

  • Einhaltung technischer Standards: Der Gehweg muss bestimmte technische Anforderungen erfüllen, wie eine ausreichende Breite, eine rutschfeste Oberfläche und die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen. Diese Anforderungen müssen bei der Planung beachtet werden.

 

3. Verfahren zum privatfinanzierten Gehwegbau

Das Verfahren zum privatfinanzierten Gehwegbau folgt einer Reihe von Schritten:

 

3.1. Planung

Die erste Phase umfasst die detaillierte Planung des Gehweges. Dabei sollten folgende Schritte berücksichtigt werden:

  • Vermessung und Planung: Ein Architekt oder Ingenieur sollte die notwendigen Berechnungen durchführen, um sicherzustellen, dass der Gehweg den gesetzlichen und baulichen Anforderungen entspricht.

  • Abstimmung mit der Gemeinde: Der Bauantrag muss bei der Stadt oder Gemeinde eingereicht werden. Die zuständigen Stellen werden prüfen, ob der Gehweg in das städtebauliche Gesamtkonzept passt und ob er alle Vorschriften einhält.

 

3.2. Baugenehmigung

Nach der Planung muss eine Baugenehmigung eingeholt werden. Hierbei ist Folgendes zu beachten:

  • Prüfung der Baumaßnahme: Die Stadt oder Gemeinde prüft den Bauantrag und stellt sicher, dass der Gehweg den rechtlichen und sicherheitstechnischen Standards entspricht.

  • Genehmigungsgebühren: In einigen Fällen fallen für die Genehmigung Gebühren an, die vom privaten Bauherrn zu tragen sind.

 

3.3. Bauphase

Nach Erhalt der Genehmigung kann mit dem Gehwegbau begonnen werden. Die Ausführung erfolgt durch einen Bauunternehmer, der auf den Bau von Gehwegen spezialisiert ist.

  • Auswahl des Materials: Häufig werden Beton, Pflastersteine oder Asphalt verwendet. Es ist wichtig, dass die gewählten Materialien sowohl funktional als auch ästhetisch zum Umfeld passen.

  • Bauüberwachung: Es sollte darauf geachtet werden, dass die Bauarbeiten entsprechend der Planung und den behördlichen Vorgaben durchgeführt werden.

 

3.4. Abnahme und Instandhaltung

Nach Abschluss des Gehwegbauprojekts erfolgt in der Regel eine Abnahme durch die zuständige Behörde. Es wird überprüft, ob der Gehweg allen Anforderungen entspricht. Anschließend müssen private Eigentümer für die Instandhaltung und gegebenenfalls für Reparaturen sorgen, sofern der Gehweg nicht in das öffentliche Straßennetz übergeht.

 

 

4. Kosten und Finanzierung

Die Kosten für den privatfinanzierten Gehwegbau können je nach Umfang des Projekts variieren. Zu den wichtigsten Faktoren, die die Kosten beeinflussen, gehören:

  • Länge und Breite des Gehwegs

  • Wahl des Materials

  • Bauarbeiten und Arbeitsaufwand

  • Planungs- und Genehmigungsgebühren

  • In vielen Fällen sind die Anwohner dazu bereit, sich die Kosten zu teilen, insbesondere wenn der Gehweg mehrere Grundstücke miteinander verbindet. In solchen Fällen können entsprechende Vereinbarungen getroffen werden.

 

5. Übertragung des Gehweges in die öffentliche Hand

In einigen Fällen ist es möglich, den privat gebauten Gehweg später in das öffentliche Straßennetz zu integrieren. Dies bedeutet, dass die Kommune den Gehweg übernimmt und für zukünftige Reparaturen und Instandhaltungen verantwortlich ist. Dafür muss jedoch eine Vereinbarung mit der Gemeinde getroffen und der Gehweg den öffentlichen Standards entsprechen.

 

Fazit

Der privatfinanzierte Gehwegbau bietet eine praktische Lösung, wenn die öffentliche Hand nicht in der Lage ist, Gehwege zu bauen oder zu renovieren. Durch sorgfältige Planung, enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und die Berücksichtigung aller baurechtlichen und technischen Vorgaben kann der Gehwegbau effizient und kostengünstig umgesetzt werden. Es ist wichtig, dass der Bau den lokalen Vorschriften entspricht, um sowohl die Sicherheit als auch die langfristige Nutzbarkeit des Gehweges zu gewährleisten.

 

 

 

Notwendigkeit des Ankaufes von Grundstücksflächen für den privatfinanzierten Gehwegbau

 

Ein weiterer wichtiger Aspekt beim privatfinanzierten Gehwegbau ist der Ankauf von Grundstücksflächen. In vielen Fällen sind private Grundstücke oder Teilflächen des öffentlichen Raumes notwendig, um einen Gehweg ordnungsgemäß zu realisieren. Das betrifft vor allem die Situation, wenn ein Gehweg über Grundstücke führt, die nicht im Besitz des Bauherrn oder der Gemeinde sind.

 

1. Warum ist der Ankauf von Grundstücksflächen notwendig?

Ein Gehweg benötigt eine bestimmte Fläche, die entsprechend den baulichen Vorgaben zur Verfügung stehen muss. Wenn der geplante Gehweg auf privatem Grundstück oder auf Flächen verläuft, die sich nicht im Eigentum des Bauherrn oder der Gemeinde befinden, müssen diese Flächen im Vorfeld erworben werden. Dies betrifft vor allem folgende Fälle:

  • Verlauf des Gehwegs auf privatem Grund: Wenn der Gehweg nicht ausschließlich auf öffentlichem Raum verläuft, sondern durch private Grundstücke führt, ist der Erwerb dieser Flächen notwendig. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn der Gehweg an einer Straßenseite verläuft, aber auf privatem Grundstück gebaut werden soll, um eine gewünschte Breite oder Lage zu erreichen.

  • Erweiterung der Gehweganlage: In Neubaugebieten oder bei der Erweiterung bestehender Wohngebiete kann es erforderlich sein, zusätzliche Grundstücksflächen zu kaufen, um die benötigte Breite für den Gehweg zu schaffen.

  • Erreichbarkeit und Zugänglichkeit: Der Gehweg muss gegebenenfalls so gestaltet werden, dass er die Grundstücke der Anwohner oder privaten Bauherren erreicht, was ebenfalls den Erwerb von Grundstücksflächen erforderlich machen kann.

 

 

2. Wie wird der Ankauf von Grundstücksflächen durchgeführt?

Der Ankauf von Grundstücksflächen für den Gehwegbau erfolgt in mehreren Schritten und umfasst rechtliche, finanzielle sowie verhandlungstechnische Aspekte:

 

2.1. Prüfung des Bedarfs

Zu Beginn wird überprüft, ob die geplante Gehweganlage auf öffentlichen Flächen realisiert werden kann oder ob private Grundstücke betroffen sind. Hierbei ist es wichtig, dass die Bauplanung bereits in der frühen Phase festlegt, ob und welche Grundstücksflächen erworben werden müssen.

 

2.2. Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern

Wenn private Grundstücksflächen für den Gehwegbau erforderlich sind, muss mit den jeweiligen Eigentümern verhandelt werden. Dabei gibt es mehrere mögliche Vorgehensweisen:

  • Direkter Kauf: Der häufigste Weg ist der direkte Erwerb der benötigten Grundstücksflächen. In diesem Fall müssen die Kaufbedingungen (Preis, Übergabebedingungen, etc.) mit den Grundstückseigentümern ausgehandelt werden.-

  • Erbbaurecht oder Nutzungsrechte: In manchen Fällen ist es auch möglich, statt eines direkten Kaufs ein Erbbaurecht oder ein anderes Nutzungsrecht zu vereinbaren. Dabei wird der private Grundstückseigentümer weiterhin als Eigentümer der Fläche bleiben, jedoch wird dem Bauherrn ein Nutzungsrecht eingeräumt, um den Gehweg zu errichten und zu nutzen.

 

2.3. Festlegung des Kaufpreises

Der Preis für das Grundstück oder die Teilfläche muss entweder durch eine Einigung zwischen Käufer und Verkäufer oder durch eine unabhängige Bewertung durch einen Sachverständigen festgelegt werden. Dies kann die Festlegung eines fairen Preises basierend auf der Größe und dem Wert des Grundstücks beinhalten. Bei der Bewertung werden oft auch Faktoren wie die Lage des Grundstücks und die Zweckbestimmung berücksichtigt.

 

2.4. Rechtliche Formalitäten

Der Kauf von Grundstücksflächen muss in einem notariellen Vertrag geregelt werden, der von beiden Parteien unterzeichnet wird. Anschließend erfolgt die Eintragung des Eigentumsübergangs ins Grundbuch, um den Erwerb rechtlich abzusichern. Dies kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, die für den Käufer zu tragen sind.

 

2.5. Abgrenzung des Gehwegs von benachbarten Flächen

Bei der Planung des Gehwegs sollte auch die genaue Abgrenzung zum benachbarten Grundstück geklärt werden. Insbesondere bei der Nutzung von Flächen, die durch Vereinbarungen oder Pachtverträge zur Verfügung gestellt werden, ist es wichtig, die genauen Grenzen und Nutzungsrechte schriftlich festzuhalten.

 

3. Kosten des Grundstückserwerbs

Die Kosten für den Ankauf von Grundstücksflächen können erheblich variieren, je nachdem, wie viel Land benötigt wird und in welcher Lage sich das Grundstück befindet. Insbesondere bei städtischen Gebieten, in denen Land teuer ist, kann der Grundstückserwerb einen bedeutenden Teil der gesamten Baukosten ausmachen. Daher ist es wichtig, diesen Aspekt bereits in der Planungsphase zu berücksichtigen und realistische Kostenschätzungen zu erstellen.

 

4. Möglichkeiten der Kostenaufteilung

In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, die Kosten für den Ankauf von Grundstücksflächen zwischen mehreren Beteiligten aufzuteilen. Insbesondere in Wohngebieten oder bei gemeinsamen Bauprojekten könnte eine Gemeinschaft von Anwohnern oder Baugenossenschaften die notwendigen Grundstücksflächen erwerben und sich die Kosten teilen. Dies erfordert jedoch eine enge Zusammenarbeit und rechtliche Absprache zwischen den beteiligten Parteien.

 

5. Alternativen zum Ankauf von Grundstücken

Es gibt auch alternative Lösungen, die es ermöglichen, den Gehwegbau ohne den direkten Kauf von Grundstücksflächen durchzuführen. Eine Möglichkeit ist die Übertragung von öffentlich-rechtlichen Nutzungsrechten. In einigen Fällen können rechtliche Vereinbarungen getroffen werden, die es der Gemeinde oder dem Bauherrn ermöglichen, eine Fläche zu nutzen, ohne sie zu erwerben. Dies kann durch Nutzungsvereinbarungen, wie z. B. eine Duldungserklärung oder eine Vereinbarung über Baulasten, erfolgen.

 

 

Fazit

Der Ankauf von Grundstücksflächen für den privatfinanzierten Gehwegbau ist ein wichtiger und oft notwendiger Schritt, um den Gehweg planmäßig zu realisieren. Die rechtlichen, finanziellen und verhandlungstechnischen Hürden sollten nicht unterschätzt werden, da der Erwerb von Grundstücken einen erheblichen Einfluss auf die Gesamtkosten und den Zeitrahmen des Projekts haben kann. Durch sorgfältige Planung, frühzeitige Verhandlungen und die Einhaltung rechtlicher Vorgaben lässt sich der Grundstückserwerb jedoch effizient gestalten, sodass der Gehwegbau erfolgreich umgesetzt werden kann.

 

Engagement der Gemeinde für Gehwegsicherheit

Die Gemeinde ist bestrebt, die Gehwegsituation in allen Ortsteilen kontinuierlich zu verbessern. Wir investieren in den Ausbau und die Instandhaltung der Gehweginfrastruktur, um Sicherheit und Barrierefreiheit zu gewährleisten.

Privatfinanzierte Projekte sind eine zusätzliche Möglichkeit, Engagement zu zeigen und die Infrastruktur gemeinsam voranzubringen. Die Gemeinde bleibt dabei stets ein verlässlicher Partner in Planung und Umsetzung.

Ihre Sicherheit und Lebensqualität stehen für uns an erster Stelle!

Ehrenamt in den Kindereinrichtungen

(02.​12.​2024)

Freiwillig und ohne eine finanzielle Gegenleistung unterstützen Ehrenamtliche unsere Kindereinrichtungen. Frau Booms ist regelmäßig einmal die Woche bei den Kindern in der Kita "Abenteuerland" und begleitet dort unter anderem das Projekt "Gefühle". Sie ist bei den Kindern sehr beliebt und wir freuen uns, Sie in der Einrichtung zu haben. Mit einem kleinen Dankeschön für Ihren Einsatz konnten wir Frau Booms am Montag überraschen.

 

 Ehrenamt 

Erfolgreicher Abschluss der Truppmannausbildung: Feuerwehr begrüßt neue Einsatzkräfte

Erfolgreicher Abschluss der Truppmannausbildung: Feuerwehr begrüßt neue Einsatzkräfte 

 

Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Am Mellensee freut sich, den erfolgreichen Abschluss der Truppmannausbildung Teil 1 und Teil 2 für ihre neuen Mitglieder der Einsatzabteilung bekanntzugeben. 

 

Nach einer intensiven Ausbildungsphase haben insgesamt 16 Teilnehmer ihre Prüfungen im Rahmen der Truppmannausbildung Teil 1 und 8 Teilnehmer der Truppmannausbildung Teil 2 am 09.11.24 bestanden und sind nun bereit, die Einsatzabteilung aktiv zu unterstützen. 

 

Die Truppmannausbildung vermittelt grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten, die für den Feuerwehrdienst unverzichtbar sind. Neben theoretischen Grundlagen wie Brandverhalten, Gefahrenlehre und Unfallverhütung stehen auch praktische Übungen zur Brandbekämpfung, Technischen Hilfeleistung und Erster Hilfe auf dem Ausbildungsplan. Die Absolventen haben in ihren Ausbildungsteilen – Grundausbildung und Vertiefung – gezeigt, dass sie den hohen Anforderungen des Feuerwehrdienstes gewachsen sind. 

 

 „Wir sind stolz auf die Leistung unserer neuen Kameradinnen und Kameraden“, sagte Gemeindewehrführer Marius Freitel. „Ihr Engagement und ihre Einsatzbereitschaft sind eine große Bereicherung für unsere Feuerwehr und unsere Gemeinde. Sie haben bewiesen, dass sie das Wissen und die Fähigkeiten besitzen, um unsere Gemeinschaft in Notlagen zu unterstützen.“ 

 

Der erfolgreiche Abschluss der Truppmannausbildung markiert für die Absolventen den Einstieg in den aktiven Feuerwehrdienst. Sie werden künftig im Einsatzfall mit ihrem Wissen und ihrer Tatkraft zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger beitragen. 

 

Die Gemeindewehrführung dankt gleichzeitig allen Ausbildern und Helfern, die die Ausbildungsmonate begleitet und unterstützt haben, und freut sich darauf, die neuen Einsatzkräfte in die Gemeinschaft aufzunehmen. 

 

 

 

Foto zur Meldung: Erfolgreicher Abschluss der Truppmannausbildung: Feuerwehr begrüßt neue Einsatzkräfte
Foto: Truppmannausbildung Feuerwehr Sperenberg

Wir nehmen Abschied von Herrn Dietmar Heinrich

(22.​10.​2024)

Mit tiefer Trauer nehmen wir Abschied von Herrn Dietmar Heinrich, einem engagierten und geschätzten Mitglied unserer Gemeinde Am Mellensee. Herr Heinrich war nicht nur als Gemeindevertreter ein aktiver Gestalter des Gemeindelebens, sondern auch als Wirt des "Alten Kruges" eine lokale Persönlichkeit, die für Herzlichkeit und Gastfreundschaft bekannt war.

 

Sein unermüdlicher Einsatz für die Belange der Bürgerinnen und Bürger haben ihn zu einem zentralen Bestandteil unserer Gemeinschaft gemacht. In seinem Amt als Gemeindevertreter zeigte er Verantwortungsbewusstsein, Einfühlungsvermögen und eine tiefe Verbundenheit mit den Anliegen der Einwohnenden. Seine Weitsicht und sein Bestreben, das Beste für die Gemeinde zu erreichen, hinterlassen ein bleibendes Erbe.

 

Als Wirt des "Alten Kruges" schuf Herr Heinrich einen Ort der Begegnung, an dem sich jeder willkommen fühlen konnte. Seine Gastfreundschaft, sein Humor und sein offenes Ohr für die Sorgen und Freuden seiner Gäste machten den Alten Krug für viele zu einem festen Treffpunkt in unserer Gemeinde. Auch durch sein Engagement in örtlichen Vereinen wie dem KSV oder der Freiwilligen Feuerwehr agierte er in der Gemeinde als Freund und Sponsor. 

 

Unser tiefes Mitgefühl gilt seiner Familie und seinen Angehörigen. In unseren Gedanken und Herzen wird Herr Heinrich stets weiterleben, und wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.

 

Im Namen der Gemeinde Am Mellensee

 

Herr Heinrichs Angehörige teilten mit, dass die Beerdigungszeremonie am 23.11.2024 um 11 Uhr in der Kirche Sperenberg stattfinden wird. Von Blumengeschenken möge bitte abgesehen werden.

Foto zur Meldung: Wir nehmen Abschied von Herrn Dietmar Heinrich
Foto: Wir nehmen Abschied von Herrn Dietmar Heinrich

Mobilitätszuschuss für Ehrenamtliche

(17.​10.​2024)

Antragstellung für 2024 nach wie vor möglich

Nach wie vor können ehrenamtlich aktive Personen den Mobilitätzuschuss des Landkreises Teltow-Fläming beantragen. Der Zuschuss umfasst eine Pauschale von 100 Euro pro Kalenderjahr und dient als Anerkennung und Ausgleich für entstandene Fahrkosten. Insgesamt stehen für das Jahr 2024 30.000 Euro zur Verfügung, somit können 300 ehrenamtlich tätige Menschen von der Pauschale profitieren.

Bedingungen zum Erhalt der Pauschale

  • Die antragstellende Person ist im Landkreis Teltow-Fläming ehrenamtlich engagiert,

  • im Rahmen des ehrenamtlichen Engagements besteht ein erhöhter Mobilitätsaufwand (durchschnittlich 20 km pro Woche),

  • die antragstellende Person erhält keine anderweitige Aufwandsentschädigung für das im Antrag angegebene ehrenamtliche Engagement.

Modalitäten der Antragstellung

Anträge werden nach dem Zeitpunkt des Einganges bearbeitet. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Erhalt eines Zuschusses.

Der Antrag ist schriftlich beim Büro für Chancengleichheit des Landkreises Teltow-Fläming einzureichen. Das Formular zum Herunterladen sowie die Richtlinie zur Ausreichung des Mobilitätszuschusses findet man im Internetauftritt des Landkreises Teltow-Fläming www.teltow-flaeming.de in der Dienstleistungsdatenbank („Was erledige ich wo?“) unter dem Stichpunkt „Mobilitätszuschuss für Ehrenamtliche“. Dort kann man ebenfalls die Bedingungen zum Erhalt des Mobilitätszuschusses nachlesen.

Die Angaben müssen auf dem Antrag von einer gemeinwohlorientierten Organisation (z. B. Verein, Verband, Initiative Stiftung usw.) einer Einrichtung (z. B. Freiwilligenagentur, Schule, Pflegeheim usw.) oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft (z. B. Stadt, Gemeinde) bestätigt werden. Inhaber*innen einer Ehrenamtskarte Berlin-Brandenburg benötigen keine zusätzliche Bestätigung. Als Nachweis ist eine Kopie der Vorder- und Rückseite der Ehrenamtskarte einzureichen.

Weitere Informationen

Sie haben Fragen und Anliegen rund um das Thema Ehrenamt? Wenden Sie sich damit gern an die Sachbearbeitung des Engagement-Stützpunktes Teltow-Fläming. Dort hilft man Ihnen auch gern, wenn Sie den Antrag nicht über das Internet herunterladen können.

Ein besonderer Elternabend in der Kita „Wirbelwind

(15.​10.​2024)

Am 08.10.2024 hatten Herr Bürgermeister Krüger, Herr Haase (Leitung Hauptamt) und Frau Racholdt (Stellvertretung Hauptamt) die Freude, einen ganz anderen Elternabend in der Kita „Wirbelwind“ zu erleben.

 

Herr Haase nutzte die Gelegenheit, um sich als Teamleitung, unter anderem im Bereich Bildung, vorzustellen. Besonders beeindruckten die offenen, fröhlichen und motivierten Fachkräfte, die allen Anwesenden einen spannenden Einblick in ihren Alltag mit den Kindern gaben. Daneben war es möglich, Fragen zum eigenen Kind zu stellen und sich auszutauschen.

 

Ein herzliches Dankeschön an alle Beteiligten für diesen gelungenen und interessanten interaktiven Elternabend! 

Foto zur Meldung: Ein besonderer Elternabend in der Kita „Wirbelwind
Foto: Ein besonderer Elternabend in der Kita „Wirbelwind

Bekanntmachungen des Landkreises – Tierseuchenallgemeinverfügung zur Amerikanischen Faulbrut der Bienen in Rehagen

(15.​10.​2024)

Auszug aus dem Amtsblatt für den Landkreis Teltow-Fläming Nr. 34/2024

 

In einem Bienenbestand in der Gemeinde Am Mellensee (Ortsteil Rehagen) wurde am 8. Oktober 2024 die Amerikanische Faulbrut der Bienen amtlich festgestellt.

Zur Verhinderung der Verbreitung der Tierseuche wird nachfolgende Tierseuchenallgemeinverfügung auf Grundlage der Verordnung (EU) 2016/429 i. V. m. § 38 Abs. 11 und § 6 des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) und §§ 10-11 der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) erlassen.

I. Der Ortsteil Rehagen der Gemeinde Am Mellensee wird mit sofortiger Wirkung zum Sperrbezirk erklärt. Alle bislang noch nicht registrierten Besitzer von Bienenvölkern und -ständen im Sperrbezirk im Ortsteil Rehagen der Gemeinde Am Mellensee […] werden hiermit aufgefordert, sich im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu melden. Es hat seinen Sitz Am Nuthefließ 2 in 14943 Luckenwalde und ist unter folgenden Telefonnummern zu erreichen: 03371 608 2201 oder 2215 oder per E-Mail an .

Die Meldepflicht gilt auch für alle eingewanderten Imker unter Vorlage der Wandergenehmigung soweit bisher nicht erfolgt.

II. Für den Sperrbezirk gilt Folgendes:

1. Alle Bienenvölker und -stände im Sperrbezirk sind unverzüglich amtstierärztlich auf Amerikanische Faulbrut der Bienen untersuchen zu lassen.

2. Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.

3. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden.

4. Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden. Diese Vorschrift findet nach § 11 Abs. 2 BienSeuchV keine Anwendung auf Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist und auf Wachs, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, wenn sie an wachsverarbeitende Betriebe, die über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der Kennzeichnung "Seuchenwachs" abgegeben werden.

III. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

IV. Ein Widerspruch gegen die Anordnungen hat nach § 37 des TierGesG keine aufschiebende Wirkung.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Amtsblatt des Landkreises unter https://www.teltow-flaeming.de/files/content/pdf_aemter/01-landraetin/oeffentlichkeitsarbeit/amtsblaetter/2024/abl-2024-34.pdf. Weitere Fragen beantwortet der Landkreis unter https://www.teltow-flaeming.de/1253.

Gemeindevertretung kompakt

(14.​10.​2024)

In der jüngsten Gemeindevertretersitzung wurden zahlreiche Themen und Projekte angesprochen. Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über die wichtigsten Beschlüsse und Entwicklungen.

 

Satzungen

Beschlossen wurden die Satzungen, die für Organisation und Abläufe von besonderer Bedeutung sind (Hauptsatzung, Geschäftsordnung, Zuständigkeitsordnung).

 

Kommunale Gleichstellungsbeauftragte

Unsere Gemeinde hat zur Wahrung der Gleichstellung von Frauen im gemeindlichen Leben und deren Themen nunmehr eine kommunale Gleichstellungsbeauftragte bestellt. Fragen und Hinweise zu diesem Thema können so gezielt adressiert werden. Etwas ausführlicher und mit Kontaktdaten wird im Nachgang berichtet.

 

Bevölkerungsanalyse mit Schul- und Kitabedarfsplanung

Um möglichst zielgenau für die nächsten Jahre planen zu können, wird nun eine umfängliche Analyse durchgeführt. Dabei ist es von wesentlicher Bedeutung, auf einer soliden Grundlage zu planen, denn der Bau- und/oder der Anbau an unseren Kindereinrichtungen ist planerisch aufwendig und vor allem in finanzieller Hinsicht sehr erheblich. 

 

Verzicht Vorkaufsrecht Grundstück in Rehagen („Hessen-Gelände“)

Vorsorglich meldete die Gemeinde im Jahr 2023 das Vorkaufsrecht für die Liegenschaft an der Rehagener Bahnhofstr. an. Eine Entwicklung durch die Gemeinde selbst wird aufgrund der Kosten und Planungskapazitäten als nicht realistisch betrachtet – von daher wird das Vorkaufsrecht nicht durchgesetzt.

 

Solarpark Rehagen

Der beabsichtigte Solarpark in Rehagen kann nunmehr mit einigen Ergänzungen weiter geplant werden. Für alle weiteren Projekte in diesem Zusammenhang wird derzeit ein Kriterienkatalog erarbeitet.

 

Mühlenfließ in Mellensee

Die Gemeindevertreter und andere beteiligte Akteure werden voraussichtlich Anfang November einen Vor-Ort-Termin mit dem Wasser- und Bodenverband durchführen. Hiernach wird das Projekt und die Ergebnisse daraus zunächst im Bauausschuss erörtert.

 

Wasserwanderrastplatz

Im Bereich der Festwiese im Ortsteil Klausdorf wurden bereits vor geraumer Zeit Planungen initiiert. Im Laufe der Planungsphase wurden neue Anforderungen gestellt, auch ergaben Kostenschätzungen erhebliche Abweichungen. Im Rahmen der bereits geplanten finanziellen Mittel soll dieses Projekt nun in die nächste Phase gehen. Erforderlich dazu ist zunächst der Beschluss zur Neubeantragung von Fördermitteln. In den Ausschüssen und im Ortsbeirat werden die dann aktuellen Planungen vorgestellt. 

 

Beachten Sie bitte, dass die Zusammenfassung explizit kurz und kompakt erfolgt. Insofern werden auch nicht alle Anträge und Anfragen aufgeführt. Den umfänglichen Blick können Sie bei Bedarf jeweils den Niederschriften entnehmen: https://am-mellensee.ratsinfomanagement.net/

 

 

 

Badesaison 2024: Keine größeren Probleme

(24.​09.​2024)

Gesundheitsamt überprüfte von Mai bis September insgesamt 19 Badestellen - nur wenige Warnhinweise erforderlich

Ohne größere Probleme ist die Badesaison 2024 im Landkreis Teltow-Fläming aus Sicht des Gesundheitsamtes zu Ende gegangen. Wie in den Vorjahren wurden hier 15 Badegewässer mit insgesamt 19 amtlich ausgewiesenen Badestellen regelmäßig überprüft:

Lfd. Nr.

Gewässer

Badestellen

1.

Glieniksee

Camp Dobbrikow

2.

Gottower See

Gottow

3.

Großer Wünsdorfer See

Strandbad Wünsdorf

Strand Neuhof

4.

Großer Zeschsee

Lindenbrück OT Zesch

5.

Kiessee Horstfelde

Horstfelde, Wasserskianlage

6.

Kiessee Rangsdorf

Strand am Kiessee Rangsdorf

7.

Kliestower See

Kliestow

8.

Körbaer See

Erholungsgebiet Körbaer Teich

9.

Krummer See

Strandbad Sperenberg

10.

Mahlower See

Mahlow

11.

Mellensee

Strandbad Klausdorf,

Strandbad Mellensee

12.

Motzener See

Strandbad Kallinchen,
Campingplatz Kallinchen,
Campingplatz AKK Kallinchen

13.

Rangsdorfer See

Strand am Rangsdorfer See

14.

Siethener See

Siethen, Strand Potsdamer Chaussee, Ortsausgang

15.

Vordersee

Dobbrikow

Prüfungen von Mai bis September 2024

2024 begann die Badesaison wie gewohnt am 15. Mai und endete am 15. September. In dieser Zeit entnahm das Gesundheitsamt im Rahmen der Regelüberwachung der Badegewässer mindestens fünf Badewasserproben. Von Mai bis September 2024 fanden die Probennahmen einmal pro Monat statt.  Der Untersuchungsrhythmus erfolgte in Übereinstimmung mit der Brandenburgischen Badegewässerverordnung. Diese sieht vor, dass der Zeitabstand zwischen zwei Probenentnahmen nicht länger als einen Monat betragen darf. Die entnommenen Badewasserproben wurden in das Untersuchungslabor AGROLAB Potsdam GmbH gesandt und laboranalytisch untersucht. Dabei sollte festgestellt werden, ob das Badewasser an den jeweiligen Badestellen mit gesundheitsgefährdenden Bakterien belastet ist (Escherichia coli und intestinale Enterokokken). Außerdem führte das Gesundheitsamt vor Ort Bestimmungen des pH-Wertes, der Wassertemperatur und der Sichttiefe des Badewassers durch. 2024 gab es keine Überschreitungen der Höchstwerte für gesundheitsgefährdende Bakterien nach Brandenburgischer Badegewässerverordnung.

 

Algenwarnungen

Gewässerinterne biologische Prozesse sind in den brandenburgischen Badegewässern nicht selten von Bedeutung und können das Badegewässer zeitweilig beeinträchtigen. So kommt es alljährlich im Verlauf der Badesaison immer wieder in unterschiedlich ausgeprägter Form zu Algen- und auch Blaualgenansammlungen. 2024 musste das Gesundheitsamt an keinem Badegewässer eine Blaualgenentwicklung feststellen.

 

Temperaturen und Sichttiefen

Die höchste Badewassertemperatur wurde Ende August im Körbaer See mit 27°C gemessen. Während der Badesaison 2024 lagen die Sichttiefen der Badegewässer zwischen 2,0 und 0,25 Metern. Die höchste Sichttiefe mit zwei Metern zeigte der Körbaer See zu Beginn der Badesaison, die geringste Sichttiefe wurden mit 0,25 m im Rangsdorfer See festgestellt. Durch eine zu geringe Sichttiefe erhöht sich die Unfallgefahr an den Badestellen. Deshalb wurde während der gesamten Badesaison am Rangsdorfer See vom Gesundheitsamt darauf hingewiesen, dass Rettungsmaßnahmen nur erschwert möglich sind.  

 

Besonderheit im Jahr 2024: das Raue Hornblatt

Im Siethener See gab es eine große Ansammlung des Rauen Hornblatts. Darauf hat die Untere Wasserbehörde seit Beginn der Badesaison hingewiesen, weil unter Umständen das Baden und Schwimmen erschwert wird

 

Regelmäßige Informationen

Wie in den Vorjahren informierte das Gesundheitsamt während der Badesaison an den überwachten Badegewässern mittels Informationstafeln. Auch über Pressemitteilungen und das Internet wurde über die Badestellen und die Ergebnisse der Badegewässeruntersuchungen berichtet.

Schulung für Angehörige von Menschen mit Demenz in der Gemeinde Am Mellensee/ OT Sperenberg: „Hilfe zum Helfen“

(04.​09.​2024)

„Gut zu wissen, dass ich mit dieser Aufgabe nicht allein bin-ich weiß jetzt, wo ich Unterstützung finden kann. Und die Gespräche in der Gruppe haben mir sehr geholfen, mit meinem Mann besser zurechtzukommen.“ sagt eine Teilnehmerin am Ende der Schulungsreihe „Hilfe beim Helfen“.

Die Projektkoordinatorin für Alltagsunterstützung der Gemeinde Am Mellensee bietet Angehörigen von Menschen mit Demenz aus der Gemeinde Am Mellensee und Umgebung die Möglichkeit wichtige Informationen zu medizinischen, rechtlichen und finanziellen Fragen rund um des Thema Demenz zu erfahren. Auch praktische Tipps für einen stressfreieren Alltag werden besprochen.

Am 10.10.2024 beginnt die achtteilige Schulungsreihe. Sie findet immer Donnerstags von 17:00 bis 19:00 statt

 

Die Schulungsreihe wird in Kooperation mit dem Kompetenzzentrum Demenz für das Land Brandenburg durchgeführt und wird durch die Barmer Pflegeversicherung finanziert.  Versicherte aller Kassen können kostenfrei teilnehmen. 
Bei Bedarf wird eine Betreuung für Menschen mit Demenz während der Schulung angeboten. 

Interessierte werden gebeten sich telefonisch anzumelden:

Manuela Setny

0152/03777778, auf die Mailbox sprechen.

Mitteilung der Fundbehörde (Fundsachen beim Bürgermeisterpokal)

(03.​09.​2024)

Im Ordnungsamt der Gemeinde Am Mellensee, wurde folgende Fundsachen abgegeben:
Sonnenbrille

Hula Hoop Reifen


Sollten Sie der Besitzer der zuvor genannten Fundsache sein bzw. Hinweise zum Auffinden des Besitzers geben können, wenden Sie sich bitte an die Fundbehörde der Gemeinde Am Mellensee unter der Rufnummer: 033703 / 95948 oder per Email unter .

 

 

Foto zur Meldung: Mitteilung der Fundbehörde (Fundsachen beim Bürgermeisterpokal)
Foto: Mitteilung der Fundbehörde (Fundsachen beim Bürgermeisterpokal)

Start der offiziellen Facebook-Seite der Gemeinde Am Mellensee

(27.​08.​2024)

Die Gemeindeverwaltung freut sich, mitteilen zu können, dass die offizielle Facebook-Seite der Gemeinde Am Mellensee online ist. Dies ist ein weiterer Schritt, um unsere Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern zu verbessern und transparenter zu gestalten.

 

In Zukunft werden wir verstärkt auf der Facebook-Seite und unserer Webseite über die Arbeit der Gemeindeverwaltung informieren. Unser Ziel ist es, aktuelle Themen, wichtige Informationen und Veranstaltungen zeitnah und unkompliziert mit der Öffentlichkeit zu teilen.

 

Folgen Sie unserer Facebook-Seite und besuchen Sie uns gern regelmäßig auf unserer Webseite.

Foto zur Meldung: Start der offiziellen Facebook-Seite der Gemeinde Am Mellensee
Foto: Start der offiziellen Facebook-Seite der Gemeinde Am Mellensee

Aufgrund von technischen Problemen ist eine Darstellung der Sitzungsunterlagen der 2. Gemeindevertretung im Ratsinformation nicht möglich.

(23.​08.​2024)

Aufgrund von technischen Problemen ist eine Darstellung der Sitzungsunterlagen der 2. Gemeindevertretung am 3. September, 19:00 Uhr im Ratsinformation nicht möglich.

 

Ab dem 27.08.2024 können die Unterlagen eingesehen werden:

in der Verwaltung der Gemeinde Am Mellensee

Sitzungsdienst Raum 2.08 

Di 9-12 und 13-16 Uhr

Do 9-12 und 13-18 Uhr

Fr 9-12 Uhr

Mitteilung der Fundbehörde (Fahrrad gefunden)

(23.​08.​2024)

Im Ordnungsamt der Gemeinde Am Mellensee, wurde folgende Fundsache abgegeben:
1 Fahrrad


Sollten Sie der Besitzer der zuvor genannten Fundsache sein bzw. Hinweise zum Auffinden des Besitzers geben können, wenden Sie sich bitte an die Fundbehörde der Gemeinde Am Mellensee unter der Rufnummer: 033703 / 95948 oder per Email unter .

Foto zur Meldung: Mitteilung der Fundbehörde (Fahrrad gefunden)
Foto: Mitteilung der Fundbehörde (Fahrrad gefunden)

Kita - Schließzeiten 2025

(19.​08.​2024)

Informationen zur „Sommerkita“ 2025

 

Sehr geehrte Eltern,   

 

um stetig für eine gute Entwicklungsbegleitung der Kinder zu sorgen und Ihnen ein verlässlicheres Betreuungsangebot machen zu können, wird durch den Träger der Einrichtungen das pädagogische Personal ressourcenorientiert eingesetzt. 

Dafür gehen alle Einrichtungen der Gemeinde in eine Sommer- und Winterpause. 

Die Sommerpause wird wieder in der 2. und 3. Sommerferienwoche liegen und die Winterpause zwischen Weihnachten und Neujahr.   

 

Im Jahr 2025 betrifft dies folgende Zeiträume:

Sommerpause vom   04. August – 15. August 2025  
Winterpause vom 29. Dezember 2025 – 02. Januar 2026 
 

Eine Einrichtung, die sogenannte „Sommerkita“, wird in der Sommerpause geöffnet bleiben und für die Kinder ein Betreuungsangebot sicherstellen, welche eine Betreuung benötigen. Als „Sommerkita“ wird auch 2024 wieder die Kita „Abenteuerland“ in Klausdorf zur Verfügung stehen.

Die Kinder werden hier von einem Team, welches aus pädagogischen Fachkräften aller Einrichtungen zusammengesetzt ist, liebevoll betreut. 

Ihr Kind hat damit eine ihm bekannte Bezugsperson in der Einrichtung.  

 

Bitte melden Sie bei Bedarf ihr Kind bis zum 30.11.2024 an.   

 

Die Angabe von Gründen oder Nachweisen ist nicht erforderlich. Lediglich die Information, wann sie stattdessen 10 Tage zusammenhängend Urlaub mit Ihrem Kind planen, ist mitzuteilen.  Sie erhalten das Anmeldeformular „Anmeldung Kitapause“ in ihrer Einrichtung oder finden es auf der Homepage der Gemeinde unter: Leben > Kindereinrichtungen > LINK zu den Antrags-Formularen.

Anhand der Anmeldungen erfolgt die Einsatz- und Urlaubsplanung für unsere Erzieher.

 

Anträge nach dem 30.11.2024 erfolgen bitte mit dem Formular „Antrag Kitapause nachträglich“ mit Begründung und Nachweis des Arbeitgebers, z.B., wenn sich aus betrieblichen Gründen ihr Urlaub verschieben sollte. Um Kapazitäten zu planen, ist es erforderlich, dass die Anträge spätestens bis zum 30.06.2025 eingehen, danach ist eine Aufnahme nicht mehr möglich.    

Sollten Sie die „Sommerkita“ doch nicht benötigen, melden Sie ihr Kind bitte spätestens bis zum 30.06.2025 wieder ab. Das Abmeldeformular finden Sie ebenfalls auf unserer Internetseite. Um Ihrem Kind den Besuch in der „Sommerkita“ zu erleichtern, wird es im Verlauf des Jahres verschiedene Besuchs- und Kennenlernmöglichkeiten geben. Ihre Einrichtung wird Sie zu gegebener Zeit näher dazu informieren.   

 

Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung. 

Mit freundlichen Grüßen   

 

Das Team vom Sachgebiet Bildung 

Gemeinde Am Mellensee   

 

Bitte nutzen Sie für den Kontakt die Mail-Adresse:

[Download]

Mitteilung der Fundbehörde (Autoschlüssel gefunden)

(13.​08.​2024)

Im Ordnungsamt der Gemeinde Am Mellensee, wurde folgende Fundsache abgegeben:
1 Autoschlüssel 

 

Fundort: Kummersdorf-Alexanderdorf, vor dem Kloster
Fundtag: 07.07.2024


Sollten Sie der Besitzer der zuvor genannten Fundsache sein bzw. Hinweise zum Auffinden des Besitzers geben können, wenden Sie sich bitte an die Fundbehörde der Gemeinde Am Mellensee unter der Rufnummer: 033703 / 95948 oder per Email unter .

Foto zur Meldung: Mitteilung der Fundbehörde (Autoschlüssel gefunden)
Foto: Mitteilung der Fundbehörde (Autoschlüssel gefunden)

Information der Verwaltung: Die Glascontainerstandorte am Milzedamm und in der Vogelsangstraße werden ab dem 06.08.2024 geschlossen.

(01.​08.​2024)

Am 06.08.2024 werden die Glascontainerstandorte am Milzedamm (NP-Markt) im OT Mellensee und in der Vogelsangstraße im OT Saalow geschlossen.

 

Ab diesem Tag steht in der Alten Horstfelder ein neuer Entsorgungspunkt zur Verfügung.

 

Nötig wurde diese Änderung, weil die An- und Abfahrt aufgrund diverser Richtlinien der Abfallentsorger und des Arbeitsschutzes nicht mehr möglich ist.

 

Wir bitten um Verständnis. 

Pressemitteilung Landkreis Teltow-Fläming/Amerikanische Faulbrut der Bienen in Blankenfelde-Mahlow

(29.​07.​2024)

Guten Tag,

 

in Blankenfelde-Mahlow ist die Amerikanische Faulbrut der Bienen (auch als Bienenpest bekannt) festgestellt worden.

 

Die Amtstierärztin hat eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen. Darin wird die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow wird mit sofortiger Wirkung zum Sperrbezirk für die Bienenhaltung erklärt. Für den Sperrbezirk gilt Folgendes: 

 

  1. Alle Bienenvölker und -stände im Sperrbezirk sind unverzüglich amtstierärztlich auf Amerikanische Faulbrut der Bienen untersuchen zu lassen. 

  2. Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden. 

  3. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. 

  4. Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.

  5.  

Honig, der für den Verzehr durch den Menschen gedacht ist, ist von den Einschränkungen nicht betroffen.

 

Alle bislang noch nicht registrierten Besitzer von Bienenvölkern und -ständen im Sperrgebiet in der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow werden hiermit aufgefordert, sich im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu melden. Es hat seinen Sitz Am Nuthefließ 2 in 14943 Luckenwalde und ist unter folgenden Telefonnummern zu erreichen: (03371) 608 2201 oder 2215 oder per E-Mail an . Die Meldepflicht gilt auch für alle eingewanderten Imker unter Vorlage der Wandergenehmigung, soweit bisher nicht erfolgt.

 

Weitere Informationen:

www.teltow-flaeming.de/amerikanische-faulbrut

Pressemitteilung zum Flaggentag der Mayors für Peace

(08.​07.​2024)

Mit dem Hissen der Mayors-for-Peace-Flagge setzen wir auch in diesem Jahr ein Zeichen gegen Kriege und für eine friedliche Welt ohne Atomwaffen. Noch immer gefährden Nuklearwaffen die Existenz der Menschheit. 

 

Als Mitgliedsgemeinde im Verbund der Mayors for Peace setzen wir heute mit dem Hissen der Flagge ein sichtbares Zeichen gegen Atomwaffen und für ein friedvolles Zusammenleben der Menschen. 

 

Als Bürgermeisterinnen und Bürgermeister für den Frieden engagieren wir uns trotz der schwierigen Zeiten für nukleare Abrüstung, denn wir tragen die Verantwortung für die Sicherheit der Einwohnerinnen und Einwohner. 

 

Wir erwarten, dass es aufrichtige Bemühungen den Nuklearmächten und ein Nachfolgeabkommen des New START-Vertrages geben wird. 

 

Was ist der Flaggentag: 

Am Flaggentag erinnern die Mayors for Peace an ein Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofes in Den Haag vom 8. Juli 1996. Der Gerichtshof stellte fest, dass die Androhung des Einsatzes und der Einsatz von Atomwaffen generell gegen das Völkerrecht verstoßen. Zudem stellte der Gerichtshof fest, dass eine völkerrechtliche Verpflichtung besteht, „in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen und zum Abschluss zu bringen, die zu nuklearer Abrüstung in allen ihren Aspekten unter strikter und wirksamer internationaler Kontrolle führen.“ 

 

Wer sind die Mayors for Peace: 

Die Organisation Mayors for Peace wurde 1982 durch den Bürgermeister von Hiroshima gegründet. Das weltweite Netzwerk setzt sich vor allem für die Abschaffung von Atomwaffen ein, greift aber auch aktuelle Themen auf, um Wege für ein friedvolles Miteinander zu diskutieren. Mehr als 8.390 Städte in 166 Ländern gehören dem Netzwerk an, darunter 895 Städte in Deutschland. Rund 600 Städte in Deutschland beteiligen sich in diesem Jahr am Flaggentag.

[Pressemitteilung zum Flaggentag der Mayors für Peace]

Foto zur Meldung: Pressemitteilung zum Flaggentag der Mayors für Peace
Foto: Pressemitteilung zum Flaggentag der Mayors für Peace

gemeindeeigene Veranstaltungen/Aktionen im Juli

(04.​07.​2024)

Übersicht der gemeindeeigenen Veranstaltungen und Aktionen im Juli 2024.

[gemeindeeigenen Veranstaltungen und Aktionen im Juni 2024]

Was lange wärt…

(01.​07.​2024)

Mit dem Entschluss eine allgemeine Hausordnung für gemeindeeigene Gebäude aufzusetzen, haben wir die rechtliche Grundlage geschaffen, uns und unsere Gebäude für Kultur und andere öffentliche und gemeinnützige Zwecke zu öffnen. In diesem Rahmen sollen vor allem einheimische Engagierte die Möglichkeit erhalten Ihr Wirken der Öffentlichkeit zu zeigen.

 

Damit beherbergt unser Rathaus zum ersten Mal seit Einweihung im Jahre 2011 heimische Kunst. Am 26.06. eröffnete die Rehagener Künstlerin Silvia Kley mit musikalischem Rahmenprogramm ihre Gemälde-Ausstellung „Landschaften in Öl und Acryl“, deren Werke noch bis Ende August im großen Saal und den Fluren der Gemeindeverwaltung zu sehen sein werden.

 

Frau Gast, die als stellvertretende Bürgermeisterin die Vernissage offiziell eröffnete, dankte allen Beteiligten und der Künstlerin für das große Engagement, bevor Herr Werner Kley mit Gitarrenbegleitung durch Herrn Reinhard Glöckner die Vernissage durch Live-Musik bereicherte.

Die im Gebäude verschiedentlich angebrachten Werke sind kostenlos während der allgemeinen Öffnungszeiten zu betrachten. Die Mitarbeiter der Gemeinde freuen sich, mit dieser Aktion das kulturelle Angebot der Gemeinde beleben zu können und sehen mit Erwartung weiteren kulturellen Aktionen in der Gemeinde entgegen. 

Foto zur Meldung: Was lange wärt…
Foto: Was lange wärt…

das Fifty-Fifty-Taxi: Sicher ankommen – und das Land zahlt die Hälfte

(08.​05.​2024)

Die Altersgruppe der bis 25-jährigen trägt nach wie vor ein hohes Unfallrisiko. Häufige Unfallursachen sind das Fahren unter Alkohol oder Drogen, außerdem auch überhöhte bzw. unangepasste Geschwindigkeit sowie mangelnde Fahrpraxis. Sowohl als Fahrzeuglenker als auch als Mitfahrende sind die jungen Leute auf dem Weg zur bzw. von der Disco besonders gefährdet. Klar ist: In bestimmten Situationen ist es das Beste, den eigenen PKW stehen zu lassen und eine gute Mobilitätsalternative zu nutzen!

 

Hier kommt das Fifty-Fifty-Taxi ins Spiel:  Junge Erwachsene können sich für eine sichere Fahrt zur Party und auch zurück ein Taxi nehmen. Das Land Brandenburg bezahlt die Hälfte des Fahrpreises. Dies sogar im Raum Berlin-Brandenburg, wenn Start- oder Endpunkt der Fahrt im Land Brandenburg liegen. Ziel des Projekts ist es, die Zahl der Freizeit-Unfälle im Straßenverkehr von Jugendlichen und jungen Erwachsenen der Altersgruppe 16 bis 25 zu senken.

 

Ausführliche Informationen zum Fifty-Fifty-Taxi finden Sie auf den Seiten des Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung.

[Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung - Fifty-Fifty-Taxi]

Die Gemeindeverwaltung sucht Zeugen.

(30.​04.​2024)

In der vergangenen Woche wurden im OT Rehagen in der Straße Am Busenberg und im unbefestigten Bereich der Ziegelstraße mit „Bauschutt“ Straßenreparaturen vorgenommen. 

 

Da diese Maßnahmen ohne Kenntnis der Verwaltung getätigt und man von einer illegalen Müllentsorgung ausgehen muss, werden Zeugen gesucht die den Verursacher dabei beobachtet haben.

 

Wir bitten darum Hinweise unter 033703/95910 oder unter der Verwaltung melden.

Information Bearbeitungssituation Fachbereich „Bildung“

(15.​04.​2024)

Sehr geehrte Eltern,

 

der Fachbereich „Bildung“ war zeitweise personell nicht auskömmlich besetzt, sodass Rückstände in der Bearbeitung aufgetreten sind. Dies betrifft vor allem die Essengeldverrechnungen aus den Jahren 2023 und 2024.

 

Die Vorbereitung der Vergabe von Kita-Plätzen für das nächste Kita-Jahr haben ebenso begonnen. 

 

Parallel laufen die Vorbereitungen für die neue Essengeldsatzung, welche ab 01.05.2024 in Kraft tritt.

 

Einen erheblichen zeitlichen Umfang nehmen derzeit Telefonate und der E-Mail-Verkehr zu Fragen, wann die Verrechnungen eingehen oder wann mit einem Kita-Platz zu rechnen ist, ein.

 

Wir haben Verständnis, dass Nachfragen zu beiden genannten Aufgabenfelder eingehen.

Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die Rückstände schnellstmöglich aufzuarbeiten. 

 

Die Nennung eines konkreten Zeitpunktes ist derzeit nicht möglich. Wir würden uns freuen, wenn von diesbezüglichen Fragen Abstand genommen wird.

 

Wir bitten hierfür um Verständnis und berichten über die Entwicklung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

T. Krüger

Bürgermeister

Racholdt

Stellv. Teamleitung

Fachbereich Bildung

                                                    

                                               

 

[Mitteilung der Verwaltung - Bearbeitungsrückstände Bereich Bildung]

Lückenschluss Radweg Kummersdorf-Gut – Sperenberg L 70

(04.​04.​2024)

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Am Mellensee,


bekanntermaßen arbeiten wir als Gemeinde, in Zusammenarbeit mit einem externen
Unternehmen, ein Radverkehrskonzept für die Gemeinde aus.


Darüber hinaus wird auch auf Landkreis- und Landesebene in dieser Hinsicht gearbeitet.


Einige bekannte Stellen „Lücken im Radverkehrsnetz“ sind vielen Einwohnern bekannt und
liegen auf der Hand. Trotzdem ist ein Konzept als Grundlage für die eigene Planung wesentlich
zielführender.


Dazu zählt der seit mehreren Jahren bekannte Handlungsbedarf „Lückenschluss zwischen
Kummersdorf-Gut und Sperenberg“. Hier teilen sich die Radfahrenden – dazu zählen
selbstverständlich auch die Kinder, die von Kummersdorf-Gut zur Schule nach 

Sperenberg fahren – die Fahrbahn mit dem Auto- und Lkw-Verkehr.


Von daher wurde seitens der Gemeinde und des hier sehr engagierten Ortsvorstehers
(Sperenberg) alles Erforderliche im Sinne der Kommunikation in die Wege geleitet. Die
Baumaßnahmen sollten im Jahr 2022 stattfinden, wurden dann auf das Jahr 2023 und zuletzt
auf das Jahr 2024 geschoben.


Nun erreicht mich seitens des zuständigen Landesbetriebes Straßenwesen die Nachricht,
dass aufgrund verschiedener Umstände der Baubeginn erneut verschoben werden muss.


Zum heutigen Tage ist nunmehr davon auszugehen, dass diese Baumaßnahmen schließlich
erst im Sommer 2026 erfolgen können.


Der damit verbundene Unmut Ihrerseits ist für mich selbstverständlich nachvollziehbar,
allerdings kann ich an dieser Stelle nicht mehr machen, als transparent den Sachstand
darzulegen und zu unterstreichen, dass die Maßnahmen nicht im Zuständigkeitsbereich
meines Hauses liegen.

[Information des Bürgermeisters - Lückenschluss Kummersdorf-Gut-Sperenberg]

Einschränkungen im Schüler- und im öffentlichen Personennahverkehr in Zossen ab Juli 2024

(13.​02.​2024)

Berlin – Dresden

 

Von Juli bis Oktober 2024 ist der Umbau des Johnewegs vorgesehen. Voraussichtlich ab November 2024 folgt der Umbau der Thomas-Müntzer-Straße. Im Rahmen dieser Arbeiten sind aufgrund der damit einhergehenden Straßensperrungen Einschränkungen im Schüler- und im öffentlichen Personennahverkehr notwendig. Die genauen Planungen dafür befinden sich noch in der Abstimmung mit dem Landkreis, der Stadt sowie den Verkehrsunternehmen.

 

Weitere Informationen zu den Fahrplänen und Linienverläufen geben wir rechtzeitig bekannt.

 

Für die Unannehmlichkeiten bitten wir um Verständnis.

 

Weitere Informationen dazu unter „Einschränkungen für Fahrgäste“
bauprojekte.deutschebahn.com/p/berlin-dresden/fahrplanaenderungen

 

Fragen zum Bauprojekt richten Sie bitte an

 

Informationen zu baubedingten Fahrplanänderungen für Züge der Deutschen Bahn finden Sie auf
bauinfos.deutschebahn.com

 

Alle Angaben ohne Gewähr.

 

im Auftrag der
Deutschen Bahn AG
Kommunikation Infrastruktur
Potsdamer Platz 2
10785 Berlin

[Infoblatt Deutschen Bahn AG]

TF/"klimafit" - Kursangebot der VHS Teltow-Fläming

(30.​01.​2024)

Unter dem Motto „klimafit“ startet am 18. April 2024 ein Kurs der Volkshochschule Teltow-Fläming in Ludwigsfelde. Bei dieser Gelegenheit kann man sich mit Folgen der Klimakrise global, regional und in Teltow-Fläming auseinandersetzen und erfahren, wie man mit Emissionseinsparungen aktiv zum Klimaschutz beitragen kann.

 

Die Klimakrise ist längst auch vor unserer Haustür angekommen. Viele Menschen in überfluteten Regionen Deutschlands haben dies erst kürzlich hautnah erlebt. Häufigere Starkregenereignisse, Dürren oder Dauerregen und immer mehr Hitzetage gehören mittlerweile zum Alltag. 

 

Aber wie kann sich meine Stadt und Gemeinde gegen die Folgen der Klimakrise wappnen? Wie vor der Haustür Klimaschutzmaßnahmen umsetzen? Wissen dazu vermittelt der Volkshochschulkursklimafit“. Hier können sich Bürger*innen ab April weiterbilden, um Städte und Gemeinden im Landkreis Teltow-Fläming gemeinsam klimafreundlicher zu gestalten. Der Kurs findet unter Leitung von Christian Quade statt.

 

"Um die Herausforderungen der Klimakrise wirksam anzugehen, ist eine starke Gemeinschaft engagierter Bürgerinnen und Bürger unerlässlich", betont Nadja Kulikowa, Projektleiterin beim WWF. "Der Kurs 'klimafit' vermittelt fundierte wissenschaftliche Grundlagen und etabliert Netzwerke von Individuen, die sich aktiv für den lokalen Klimaschutz einsetzen. Sie dienen als Vorbilder und motivieren andere dazu, sich ebenfalls einzubringen."

 

An sechs Kursabenden – vier in Präsenz und zwei online – erfahren Interessierte mehr über das Klimaschutzmanagement des Landkreis Teltow-Fläming und der Stadt Ludwigsfelde und wie sie sich daran beteiligen können. Sie lernen die Ursachen der Klimakrise von der globalen über die regionale hin bis zur lokalen Ebene kennen und auch, was sie in ihrem Umfeld dagegen tun können. Dabei haben die Kursteilnehmenden die Möglichkeit, sich mit führenden Klimawissenschaftler*innen, regionalen und lokalen Expert*innen und Initiativen auszutauschen.

 

Herausforderung Erderwärmung

 

Das Jahr 2023 war das weltweit wärmste Jahr seit Messbeginn 1881 und lag 1,4 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau. In Deutschland lag die Jahresmitteltemperatur sogar 2,4 Grad Celsius über dem Wert der international gültigen Referenzperiode. „Wir befinden uns aktuell auf einem Erwärmungspfad von bis zu drei Grad Celsius bis zum Ende des Jahrhunderts. Dies abzuwenden und die Folgen für Mensch und Natur beherrschbar zu halten, ist die größte Herausforderung der kommenden Jahre“, sagt Dr. Renate Treffeisen, Klimawissenschaftlerin und Projektleiterin für den REKLIM-Forschungsverbund.

 

Der Fortbildungskurs richtet sich an alle diejenigen, die den Klimaschutz voranbringen wollen. Damit beginnen die Teilnehmenden bereits im Kurs: Die „klimafit“-Challenge zeigt, wie sie CO2-Emissionen durch alltägliche Verhaltensänderungen etwa beim Essen, Heizen oder im Verkehr einsparen können. Aber auch im Bereich Politik und Finanzen lassen sich klimaschützende Maßnahmen z. B. durch die aktive Beteiligung von Bürger*innen oder Petitionen, aber auch durch klimaschützende Investitionen initiieren. Dies alles trägt zu einer notwendigen und transformativen Veränderung der Gesellschaft in Zeiten der Klimakrise bei. Nach erfolgreicher Teilnahme am Kurs „klimafit“ erhalten die Kursteilnehmenden ihr „klimafit“-Zertifikat, das sie als Multiplikator*innen für den kommunalen Klimaschutz auszeichnet.

 

Hintergrund

 

Den Kurs „klimafit“ haben der WWF Deutschland und der Helmholtz-Forschungsverbund „Regionale Klimaänderungen und Mensch" (REKLIM) 2017 gemeinsam entwickelt. Als dritter Projektpartner im Konsortium führt die Universität Hamburg die sozialwissenschaftliche Begleitforschung zum Projekt durch. Lokale Klimaschutzverantwortliche, Vertreter*innen von lokalen Initiativen und Wissenschaftler*innen unterstützen die Kurse mit Fachbeiträgen. Der Kurs wurde Ende vergangenen Jahres mit der „Nationalen Auszeichnung – Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Deutschen UNESCO-Kommission ausgezeichnet.

 

Das Projekt wird durch regionale Partner verstärkt, darunter ecolo – Agentur für Ökologie und Kommunikation, LIFE Bildung Umwelt Chancengleichheit e.V., Verein Zukunftsfähiges Thüringen e.V., Projekt Nachhaltigkeitszentrum Thüringen, KlimaKom eG, ifpro – Institut für Fortbildung und Projektmanagement, Institut für angewandtes Stoffstrommanagement (IfaS) am Umwelt-Campus Birkenfeld der Hochschule Trier und KlimaDiskurs.NRW e.V. Eine Übersicht über alle Partner finden Sie hier: www.klimafit-kurs.de/ueber-klimafit/unsere-partner

Geflügelpest auf dem Vormarsch - Hinweise des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes

(26.​01.​2024)

Geflügelpest in Brandenburg auf dem Vormarsch

 

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Teltow-Fläming mahnt zu Vorsicht

 

Mit einem Ausbruch der Geflügelpest ist auch in unserer Region jederzeit zu rechnen. Darauf macht das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Teltow-Fläming aufmerksam und mahnt zu äußerster Vorsicht bei der Geflügelhaltung. Grund für die Warnung ist ein deutlicher Anstieg der Ausbruchszahlen bei Wildvögeln und Haugeflügelbeständen. Allein im Land Brandenburg gibt es seit Oktober 2023 drei nachgewiesene Fälle von Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln und einen bestätigten Fall bei Wildvögeln.

 

Das Friedrich-Löffler-Institut schätzt die Gefahr eines Eintrages des Geflügelpesterregers in Tierhaltungen aktuell als hoch ein. Deshalb appelliert das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt eindringlich an die Geflügelhalter, alle Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten. Amtstierärztin Dr. Silke Neuling: „Vermeiden Sie unbedingt den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln! Sichern Sie die Ein- und Ausgänge Ihrer Stallungen und Ausläufe gegen unbefugtes Betreten! Beim Betreten der Stallungen und Ausläufe desinfizieren Sie unbedingt Ihre Hände und Schuhe oder ziehen sich um!“ 

 

Die Einschleppung des hochgradig ansteckenden Erregers in Geflügelbestände ist folgenschwer und sollte unbedingt vermieden werden. Deshalb ist es unerlässlich, die Behörde zu informieren, wenn Geflügel aus unklaren Gründen erkrankt oder stirbt. Auch die die Registrierung des Geflügelbestands im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Teltow-Fläming ist wichtig. „Nur dann können wir Sie direkt über Veränderungen der Tierseuchenlage oder Aufstallungsanordnungen informieren“; so die Amtstierärztin. Den entsprechenden Antrag zur Meldung findet man im Internetauftritt  des Landkreises unter der Rubrik Formulare Anzeige einer Tierhaltung (Formular).pdf (teltow-flaeming.de)

 

Weitere Hinweise erhalten interessierte Tierhalterinnen und Tierhalter hier:

Teltow-Fläming-Preis 2024

(17.​01.​2024)

Teltow-Fläming-Preis 2024

Vorschläge für Ehrungen bis zum 15. Februar 2024 einreichen!

Ehrenamtliches Engagement wird im Landkreis Teltow-Fläming künftig mit einem Jahresempfang geehrt. Er vereint die bisherigen Formen der Würdigung – den Neujahresempfang und die Feierstunde zum Tag des Ehrenamtes – und soll dem Ehrenamt so einen noch höheren Stellenwert geben. Beim Jahresempfang werden künftig auch die Teltow-Fläming-Preise verliehen. Vorschläge zur Ehrung können bis 15. Februar 2024 eingereicht werden.

 

Wer wird geehrt?

Der erste Jahresempfang des Landkreis Teltow-Fläming findet am 19. April 2024 statt. Er steht unter dem Motto „Miteinander leben und die Zukunft nachhaltig gestalten“ und greift anlässlich des 30-jährigen Landkreisbestehens das evaluierte Leitbild auf.

Die Teltow-Fläming-Preise 2024 sollen an Menschen verliehen werden, die sich – passend zu den im Leitbild fixierten Handlungsansätzen – besondere Verdienste auf folgenden Gebieten erworben haben:

  1. Leben und Gemeinschaft
  2. Wirtschaft und Tourismus
  3. Umwelt, Klimaneutralität und Gesundheit
  4. Soziales
  5. Familie und Kinder
  6. Bildung und Kultur

 

Senden Sie uns Vorschläge!

Alle Einwohner*innen des Landkreises sind berechtigt, Vorschläge zur Ehrung mit dem Teltow-Fläming-Preis einzureichen. Diese sind formlos mit ausführlicher Begründung bis zum 15. Februar 2024 vorzugsweise per E-Mail an folgende Adresse zu senden:

Die Vorschläge können auch postalisch eingereicht werden:

Landkreis Teltow-Fläming

Büro der Landrätin

Am Nuthefließ 2

14943 Luckenwalde

 

Über den Preis

Mit dem Teltow-Fläming-Preis werden Persönlichkeiten geehrt, die sich in besonderer Weise um den Landkreis Teltow-Fläming verdient gemacht haben.

Anlass der Auszeichnung können beispielsweise soziales, kulturelles und sportliches Engagement, ehrenamtliche Arbeit in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens oder der Einsatz gegen jegliche Form von Gewalt und für ein friedliches Miteinander aller Bevölkerungsgruppen sein. Außerdem sollen besondere Leistungen, die der Entwicklung und dem Ansehen des Landkreises dienen, gewürdigt werden. Dies können neben sportlichen und kulturellen auch wissenschaftliche und wirtschaftliche Leistungen sein.

 

Die Vergabe regelt eine Richtlinie des Kreistages Teltow-Fläming. Diese und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Teltow-Fläming: https://www.teltow-flaeming.de/tf-preis.

Foto zur Meldung: Teltow-Fläming-Preis 2024
Foto: Teltow-Fläming-Preis 2024

Pressemitteilung zum Flaggentag der Mayors for Peace am 8. Juli 2020

(07.​07.​2020)

Für eine Welt ohne Atomwaffen

Flaggentag der Bürgermeister für den Frieden

 

Am 8. Juli 2020 wird Frank Broshog, Bürgermeister der Gemeinde Am Mellensee, erstmalig vor dem Rathaus die Flagge des weltweiten Bündnisses Mayors for Peace hissen. Die Gemeinde ist seit diesem Jahr diesem internationalen Netzwerk beigetreten. Das Hissen symbolisiert den Einsatz des Netzwerkes für eine friedliche Welt ohne Atomwaffen. Mit der Aktion setzen sich die Bürgermeister für den Frieden in diesem Jahr für die Verlängerung des New-Start-Vertrages ein. Das von den USA und Russland unterzeichnete Abkommen trat 2011 in Kraft. Es ist die letzte noch gültige Vereinbarung zur Begrenzung von Atomwaffen. Der Vertrag läuft im Februar 2021 aus. Neben der Forderung nach einer Verlängerung des New-Start-Vertrages appellieren die Mayors for Peace am Flaggentag an die Atommächte, den Atomwaffenverbotsvertrag von 2017 zu unterzeichnen.

Herr Broshog erklärt:

„75 Jahre nach den Abwürfen der Atombomben auf Hiroshima und Nagasaki hat sich die Hoffnung der Überlebenden, der Hibakusha, nach einer Welt ohne Kernwaffen, immer noch nicht erfüllt. Wir, die Bürgermeister für den Frieden, erinnern mit dem Hissen unserer gemeinsamen Flagge an diesen Wunsch. Wir fordern die Atommächte eindringlich dazu auf, ernsthafte Verhandlungen zur Abschaffung der Nuklearwaffen zu führen und dem 2017 von den Vereinten Nationen verabschiedeten Atomwaffenverbotsvertrag endlich beizutreten.“

Aktuell schätzt das Stockholmer Friedensforschungsinstitut Sipri, dass die Atomwaffenstaaten noch immer rund 13.400 Kernwaffen besitzen. Zugleich werden die bestehenden Arsenale modernisiert. Es besteht die Befürchtung, dass eine neue Aufrüstungsspirale drohen könnte.

Der Flaggentag der Mayors for Peace erinnert an ein Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag (das Hauptrechtssprechungsorgan der Vereinten Nationen), das am 8. Juli 1996 veröffentlicht wurde. Das Gutachten stellte fest, dass die Gefahr durch oder die Verwendung von Nuklearwaffen im allgemeinen dem Völkerrecht widersprechen. (Quelle: Ihttps://www.icanw.de/fakten/nuklearwaffen-eine-chronologie) Mittlerweile nehmen mehr als 300 Städte an der deutschlandweiten Aktion der Bürgermeister für den Frieden teil.

Wer sind die Mayors for Peace?

Die Organisation Mayors for Peace wurde 1982 durch den Bürgermeister von Hiroshima gegründet. Das weltweite Netzwerk setzt sich vor allem für die Abschaffung von Atomwaffen ein, greift aber auch aktuelle Themen auf, um Wege für ein friedvolles Miteinander zu diskutieren. Mehr als 7.900 Städte gehören dem Netzwerk an, darunter mehr als 680 Städte in Deutschland.

 

 


Veranstaltungen

05.08.​2026

09:00 Uhr

Ruhe & Gelassenheit

Ruhe & Gelassenheit Schalte ab, tanke neue Energie und finde deine innere Balance. Sanfte Übungen ... [mehr]
 

22.08.​2026

08:00 Uhr bis Uhr

2. Mellensee- Cup Yardstick Regatta

Segelregatta auf dem Mellensee, Yardstick Regatta , also eine Regatta an dem jedes Segelboot ... [mehr]
 

24.08.​2026

18:00 Uhr bis Uhr

Hatha Yoga

Hatha Yoga ist eine der bekanntesten und ältesten Yogaformen. Die Übungen werden meist ruhig, bewusst und langsam ausgeführt, was Hatha Yoga besonders einsteigerfreundlich macht. Anmeldung unter 0157-30760565. [mehr]
 

25.08.​2026

10:00 Uhr bis Uhr

Eltern-Kind-Treff

Unser Eltern-Kind-Treff steht allen Familien offen. Hier können Kinder gemeinsam spielen, ... [mehr]
 

27.08.​2026

09:00 Uhr

Aktiv fürs Herz

Aktiv fürs Herz Bringe deinen Kreislauf in Schwung, stärke Herz und Ausdauer und tue deinem ... [mehr]
 

27.08.​2026

10:00 Uhr bis Uhr

Eltern-Kind-Treff

Unser Eltern-Kind-Treff steht allen Familien offen. Hier können Kinder gemeinsam spielen, ... [mehr]
 

27.08.​2026

17:30 Uhr bis Uhr

Hatha Yoga

Hatha Yoga ist eine der bekanntesten und ältesten Yogaformen. Die Übungen werden meist ruhig, bewusst und langsam ausgeführt, was Hatha Yoga besonders einsteigerfreundlich macht. Anmeldung unter 0157-30760565. [mehr]
 

31.08.​2026

18:00 Uhr bis Uhr

Hatha Yoga

Hatha Yoga ist eine der bekanntesten und ältesten Yogaformen. Die Übungen werden meist ruhig, bewusst und langsam ausgeführt, was Hatha Yoga besonders einsteigerfreundlich macht. Anmeldung unter 0157-30760565. [mehr]
 

03.09.​2026

09:00 Uhr

Rücken - Fit

Rücken – Fit Stärke deinen Rücken, verbessere deine Haltung und beuge Verspannungen vor! Mit ... [mehr]
 

03.09.​2026

17:30 Uhr bis Uhr

Hatha Yoga

Hatha Yoga ist eine der bekanntesten und ältesten Yogaformen. Die Übungen werden meist ruhig, bewusst und langsam ausgeführt, was Hatha Yoga besonders einsteigerfreundlich macht. Anmeldung unter 0157-30760565. [mehr]
 

07.09.​2026

18:00 Uhr bis Uhr

Hatha Yoga

Hatha Yoga ist eine der bekanntesten und ältesten Yogaformen. Die Übungen werden meist ruhig, bewusst und langsam ausgeführt, was Hatha Yoga besonders einsteigerfreundlich macht. Anmeldung unter 0157-30760565. [mehr]
 

10.09.​2026

16:00 Uhr

Ruhe & Gelassenheit

Ruhe & Gelassenheit Schalte ab, tanke neue Energie und finde deine innere Balance. Sanfte Übungen ... [mehr]
 

10.09.​2026

17:30 Uhr bis Uhr

Hatha Yoga

Hatha Yoga ist eine der bekanntesten und ältesten Yogaformen. Die Übungen werden meist ruhig, bewusst und langsam ausgeführt, was Hatha Yoga besonders einsteigerfreundlich macht. Anmeldung unter 0157-30760565. [mehr]
 

13.09.​2026

Tag des offenen Denkmal in Saalow

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14.09.​2026

18:00 Uhr bis Uhr

Hatha Yoga

Hatha Yoga ist eine der bekanntesten und ältesten Yogaformen. Die Übungen werden meist ruhig, bewusst und langsam ausgeführt, was Hatha Yoga besonders einsteigerfreundlich macht. Anmeldung unter 0157-30760565. [mehr]
 

17.09.​2026

09:00 Uhr

Bewegung mit Leichtigkeit

Bewegung mit Leichtigkeit Fühl dich beweglich, locker und voller Energie! Sanfte Übungen für ... [mehr]
 

17.09.​2026

17:30 Uhr bis Uhr

Hatha Yoga

Hatha Yoga ist eine der bekanntesten und ältesten Yogaformen. Die Übungen werden meist ruhig, bewusst und langsam ausgeführt, was Hatha Yoga besonders einsteigerfreundlich macht. Anmeldung unter 0157-30760565. [mehr]
 

21.09.​2026

10:00 Uhr bis Uhr

Eltern-Kind-Treff

Unser Eltern-Kind-Treff steht allen Familien offen. Hier können Kinder gemeinsam spielen, ... [mehr]
 

21.09.​2026

18:00 Uhr bis Uhr

Hatha Yoga

Hatha Yoga ist eine der bekanntesten und ältesten Yogaformen. Die Übungen werden meist ruhig, bewusst und langsam ausgeführt, was Hatha Yoga besonders einsteigerfreundlich macht. Anmeldung unter 0157-30760565. [mehr]
 

22.09.​2026

10:00 Uhr bis Uhr

Eltern-Kind-Treff

Unser Eltern-Kind-Treff steht allen Familien offen. Hier können Kinder gemeinsam spielen, ... [mehr]
 

24.09.​2026

09:00 Uhr

Kraft fürs Leben

Kraft fürs Leben Stärke deine Muskulatur, verbessere Stabilität und Ausdauer – für mehr ... [mehr]
 

24.09.​2026

10:00 Uhr bis Uhr

Eltern-Kind-Treff

Unser Eltern-Kind-Treff steht allen Familien offen. Hier können Kinder gemeinsam spielen, ... [mehr]
 

24.09.​2026

17:30 Uhr bis Uhr

Hatha Yoga

Hatha Yoga ist eine der bekanntesten und ältesten Yogaformen. Die Übungen werden meist ruhig, bewusst und langsam ausgeführt, was Hatha Yoga besonders einsteigerfreundlich macht. Anmeldung unter 0157-30760565. [mehr]
 

28.09.​2026

10:00 Uhr bis Uhr

Eltern-Kind-Treff

Unser Eltern-Kind-Treff steht allen Familien offen. Hier können Kinder gemeinsam spielen, ... [mehr]
 

28.09.​2026

13:00 Uhr bis Uhr

Bastel – und Spielnachmittag offener Treffpunkt für Kinder und Familien

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28.09.​2026

18:00 Uhr bis Uhr

Hatha Yoga

Hatha Yoga ist eine der bekanntesten und ältesten Yogaformen. Die Übungen werden meist ruhig, bewusst und langsam ausgeführt, was Hatha Yoga besonders einsteigerfreundlich macht. Anmeldung unter 0157-30760565. [mehr]
 

29.09.​2026

10:00 Uhr bis Uhr

Eltern-Kind-Treff

Unser Eltern-Kind-Treff steht allen Familien offen. Hier können Kinder gemeinsam spielen, ... [mehr]
 

01.10.​2026

09:00 Uhr

Ruhe & Gelassenheit

Ruhe & Gelassenheit Schalte ab, tanke neue Energie und finde deine innere Balance. Sanfte Übungen ... [mehr]
 

01.10.​2026

10:00 Uhr bis Uhr

Eltern-Kind-Treff

Unser Eltern-Kind-Treff steht allen Familien offen. Hier können Kinder gemeinsam spielen, ... [mehr]
 

01.10.​2026

10:00 Uhr bis Uhr

Bastel – und Spielnachmittag offener Treffpunkt für Kinder und Familien

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01.10.​2026

17:30 Uhr bis Uhr

Hatha Yoga

Hatha Yoga ist eine der bekanntesten und ältesten Yogaformen. Die Übungen werden meist ruhig, bewusst und langsam ausgeführt, was Hatha Yoga besonders einsteigerfreundlich macht. Anmeldung unter 0157-30760565. [mehr]
 

05.10.​2026

10:00 Uhr bis Uhr

Eltern-Kind-Treff

Unser Eltern-Kind-Treff steht allen Familien offen. Hier können Kinder gemeinsam spielen, ... [mehr]
 

05.10.​2026

13:00 Uhr bis Uhr

Bastel – und Spielnachmittag offener Treffpunkt für Kinder und Familien

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05.10.​2026

18:00 Uhr bis Uhr

Hatha Yoga

Hatha Yoga ist eine der bekanntesten und ältesten Yogaformen. Die Übungen werden meist ruhig, bewusst und langsam ausgeführt, was Hatha Yoga besonders einsteigerfreundlich macht. Anmeldung unter 0157-30760565. [mehr]
 

06.10.​2026

10:00 Uhr bis Uhr

Eltern-Kind-Treff

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08.10.​2026

09:00 Uhr

Aktiv fürs Herz

Aktiv fürs Herz Bringe deinen Kreislauf in Schwung, stärke Herz und Ausdauer und tue deinem ... [mehr]
 

08.10.​2026

10:00 Uhr bis Uhr

Eltern-Kind-Treff

Unser Eltern-Kind-Treff steht allen Familien offen. Hier können Kinder gemeinsam spielen, ... [mehr]
 

08.10.​2026

10:00 Uhr bis Uhr

Bastel – und Spielnachmittag offener Treffpunkt für Kinder und Familien

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08.10.​2026

17:30 Uhr bis Uhr

Hatha Yoga

Hatha Yoga ist eine der bekanntesten und ältesten Yogaformen. Die Übungen werden meist ruhig, bewusst und langsam ausgeführt, was Hatha Yoga besonders einsteigerfreundlich macht. Anmeldung unter 0157-30760565. [mehr]
 

12.10.​2026

10:00 Uhr bis Uhr

Eltern-Kind-Treff

Unser Eltern-Kind-Treff steht allen Familien offen. Hier können Kinder gemeinsam spielen, ... [mehr]
 

12.10.​2026

13:00 Uhr bis Uhr

Bastel – und Spielnachmittag offener Treffpunkt für Kinder und Familien

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12.10.​2026

18:00 Uhr bis Uhr

Hatha Yoga

Hatha Yoga ist eine der bekanntesten und ältesten Yogaformen. Die Übungen werden meist ruhig, bewusst und langsam ausgeführt, was Hatha Yoga besonders einsteigerfreundlich macht. Anmeldung unter 0157-30760565. [mehr]
 

13.10.​2026

10:00 Uhr bis Uhr

Eltern-Kind-Treff

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15.10.​2026

10:00 Uhr bis Uhr

Eltern-Kind-Treff

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15.10.​2026

10:00 Uhr bis Uhr

Bastel – und Spielnachmittag offener Treffpunkt für Kinder und Familien

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15.10.​2026

16:00 Uhr

Kraft fürs Leben

Kraft fürs Leben Stärke deine Muskulatur, verbessere Stabilität und Ausdauer – für mehr ... [mehr]
 

15.10.​2026

17:30 Uhr bis Uhr

Hatha Yoga

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19.10.​2026

10:00 Uhr bis Uhr

Eltern-Kind-Treff

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19.10.​2026

18:00 Uhr bis Uhr

Hatha Yoga

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22.10.​2026

10:00 Uhr bis Uhr

Eltern-Kind-Treff

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22.10.​2026

17:30 Uhr bis Uhr

Hatha Yoga

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26.10.​2026

10:00 Uhr bis Uhr

Eltern-Kind-Treff

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26.10.​2026

13:00 Uhr bis Uhr

Bastel – und Spielnachmittag offener Treffpunkt für Kinder und Familien

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26.10.​2026

18:00 Uhr bis Uhr

Hatha Yoga

Hatha Yoga ist eine der bekanntesten und ältesten Yogaformen. Die Übungen werden meist ruhig, bewusst und langsam ausgeführt, was Hatha Yoga besonders einsteigerfreundlich macht. Anmeldung unter 0157-30760565. [mehr]
 

27.10.​2026

10:00 Uhr bis Uhr

Eltern-Kind-Treff

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29.10.​2026

09:00 Uhr

Sicher auf den Beinen

Sicher auf den Beinen Stärke deine Balance, Koordination und Stabilität – für mehr Sicherheit ... [mehr]
 

29.10.​2026

10:00 Uhr bis Uhr

Eltern-Kind-Treff

Unser Eltern-Kind-Treff steht allen Familien offen. Hier können Kinder gemeinsam spielen, ... [mehr]
 

29.10.​2026

10:00 Uhr bis Uhr

Bastel – und Spielnachmittag offener Treffpunkt für Kinder und Familien

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02.11.​2026

10:00 Uhr bis Uhr

Eltern-Kind-Treff

Unser Eltern-Kind-Treff steht allen Familien offen. Hier können Kinder gemeinsam spielen, ... [mehr]
 

02.11.​2026

13:00 Uhr bis Uhr

Bastel – und Spielnachmittag offener Treffpunkt für Kinder und Familien

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02.11.​2026

18:00 Uhr bis Uhr

Hatha Yoga

Hatha Yoga ist eine der bekanntesten und ältesten Yogaformen. Die Übungen werden meist ruhig, bewusst und langsam ausgeführt, was Hatha Yoga besonders einsteigerfreundlich macht. Anmeldung unter 0157-30760565. [mehr]
 

02.11.​2026

19:00 Uhr bis Uhr

Beckenboden-Yoga

Beckenboden-Yoga ist ein Yogastil, der speziell den Beckenboden – also die tiefe Muskelgruppe im ... [mehr]
 

03.11.​2026

10:00 Uhr bis Uhr

Eltern-Kind-Treff

Unser Eltern-Kind-Treff steht allen Familien offen. Hier können Kinder gemeinsam spielen, ... [mehr]
 

05.11.​2026

09:00 Uhr

Bewegung mit Leichtigkeit

Bewegung mit Leichtigkeit Fühl dich beweglich, locker und voller Energie! Sanfte Übungen für ... [mehr]
 

05.11.​2026

10:00 Uhr bis Uhr

Eltern-Kind-Treff

Unser Eltern-Kind-Treff steht allen Familien offen. Hier können Kinder gemeinsam spielen, ... [mehr]
 

05.11.​2026

10:00 Uhr bis Uhr

Bastel – und Spielnachmittag offener Treffpunkt für Kinder und Familien

[mehr]
 

05.11.​2026

17:30 Uhr bis Uhr

Hatha Yoga

Hatha Yoga ist eine der bekanntesten und ältesten Yogaformen. Die Übungen werden meist ruhig, bewusst und langsam ausgeführt, was Hatha Yoga besonders einsteigerfreundlich macht. Anmeldung unter 0157-30760565. [mehr]
 

09.11.​2026

10:00 Uhr bis Uhr

Eltern-Kind-Treff

Unser Eltern-Kind-Treff steht allen Familien offen. Hier können Kinder gemeinsam spielen, ... [mehr]
 

09.11.​2026

13:00 Uhr bis Uhr

Bastel – und Spielnachmittag offener Treffpunkt für Kinder und Familien

[mehr]
 

09.11.​2026

18:00 Uhr bis Uhr

Hatha Yoga

Hatha Yoga ist eine der bekanntesten und ältesten Yogaformen. Die Übungen werden meist ruhig, bewusst und langsam ausgeführt, was Hatha Yoga besonders einsteigerfreundlich macht. Anmeldung unter 0157-30760565. [mehr]
 

10.11.​2026

10:00 Uhr bis Uhr

Eltern-Kind-Treff

Unser Eltern-Kind-Treff steht allen Familien offen. Hier können Kinder gemeinsam spielen, ... [mehr]
 

12.11.​2026

09:00 Uhr

Kraft fürs Leben

Kraft fürs Leben Stärke deine Muskulatur, verbessere Stabilität und Ausdauer – für mehr ... [mehr]
 

12.11.​2026

10:00 Uhr bis Uhr

Eltern-Kind-Treff

Unser Eltern-Kind-Treff steht allen Familien offen. Hier können Kinder gemeinsam spielen, ... [mehr]
 

12.11.​2026

10:00 Uhr bis Uhr

Bastel – und Spielnachmittag offener Treffpunkt für Kinder und Familien

[mehr]
 

12.11.​2026

17:30 Uhr bis Uhr

Hatha Yoga

Hatha Yoga ist eine der bekanntesten und ältesten Yogaformen. Die Übungen werden meist ruhig, bewusst und langsam ausgeführt, was Hatha Yoga besonders einsteigerfreundlich macht. Anmeldung unter 0157-30760565. [mehr]
 

12.11.​2026

19:00 Uhr bis Uhr

Beckenboden-Yoga

Beckenboden-Yoga ist ein Yogastil, der speziell den Beckenboden – also die tiefe Muskelgruppe im ... [mehr]
 

13.11.​2026 bis
15.11.​2026

12:00 Uhr bis Uhr

Deutsche Rangliste Badminton

Deutsche Rangliste Badminton Turnier mit deutschlandweiter Beteiligung zum 4. Mal in Mellensee [mehr]
 

16.11.​2026

10:00 Uhr bis Uhr

Eltern-Kind-Treff

Unser Eltern-Kind-Treff steht allen Familien offen. Hier können Kinder gemeinsam spielen, ... [mehr]
 

16.11.​2026

13:00 Uhr bis Uhr

Bastel – und Spielnachmittag offener Treffpunkt für Kinder und Familien

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16.11.​2026

18:00 Uhr bis Uhr

Hatha Yoga

Hatha Yoga ist eine der bekanntesten und ältesten Yogaformen. Die Übungen werden meist ruhig, bewusst und langsam ausgeführt, was Hatha Yoga besonders einsteigerfreundlich macht. Anmeldung unter 0157-30760565. [mehr]
 

17.11.​2026

10:00 Uhr bis Uhr

Eltern-Kind-Treff

Unser Eltern-Kind-Treff steht allen Familien offen. Hier können Kinder gemeinsam spielen, ... [mehr]
 

19.11.​2026

09:00 Uhr

Ruhe & Gelassenheit

Ruhe & Gelassenheit Schalte ab, tanke neue Energie und finde deine innere Balance. Sanfte Übungen ... [mehr]
 

19.11.​2026

10:00 Uhr bis Uhr

Eltern-Kind-Treff

Unser Eltern-Kind-Treff steht allen Familien offen. Hier können Kinder gemeinsam spielen, ... [mehr]
 

19.11.​2026

10:00 Uhr bis Uhr

Bastel – und Spielnachmittag offener Treffpunkt für Kinder und Familien

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19.11.​2026

17:30 Uhr bis Uhr

Hatha Yoga

Hatha Yoga ist eine der bekanntesten und ältesten Yogaformen. Die Übungen werden meist ruhig, bewusst und langsam ausgeführt, was Hatha Yoga besonders einsteigerfreundlich macht. Anmeldung unter 0157-30760565. [mehr]
 

19.11.​2026

19:00 Uhr bis Uhr

Beckenboden-Yoga

Beckenboden-Yoga ist ein Yogastil, der speziell den Beckenboden – also die tiefe Muskelgruppe im ... [mehr]
 

23.11.​2026

10:00 Uhr bis Uhr

Eltern-Kind-Treff

Unser Eltern-Kind-Treff steht allen Familien offen. Hier können Kinder gemeinsam spielen, ... [mehr]
 

23.11.​2026

13:00 Uhr bis Uhr

Bastel – und Spielnachmittag offener Treffpunkt für Kinder und Familien

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23.11.​2026

18:00 Uhr bis Uhr

Hatha Yoga

Hatha Yoga ist eine der bekanntesten und ältesten Yogaformen. Die Übungen werden meist ruhig, bewusst und langsam ausgeführt, was Hatha Yoga besonders einsteigerfreundlich macht. Anmeldung unter 0157-30760565. [mehr]
 

24.11.​2026

10:00 Uhr bis Uhr

Eltern-Kind-Treff

Unser Eltern-Kind-Treff steht allen Familien offen. Hier können Kinder gemeinsam spielen, ... [mehr]
 

26.11.​2026

10:00 Uhr bis Uhr

Bastel – und Spielnachmittag offener Treffpunkt für Kinder und Familien

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26.11.​2026

10:00 Uhr bis Uhr

Eltern-Kind-Treff

Unser Eltern-Kind-Treff steht allen Familien offen. Hier können Kinder gemeinsam spielen, ... [mehr]
 

26.11.​2026

16:00 Uhr

Bewegung mit Leichtigkeit

Bewegung mit Leichtigkeit Fühl dich beweglich, locker und voller Energie! Sanfte Übungen für ... [mehr]
 

26.11.​2026

17:30 Uhr bis Uhr

Hatha Yoga

Hatha Yoga ist eine der bekanntesten und ältesten Yogaformen. Die Übungen werden meist ruhig, bewusst und langsam ausgeführt, was Hatha Yoga besonders einsteigerfreundlich macht. Anmeldung unter 0157-30760565. [mehr]
 

26.11.​2026

19:00 Uhr bis Uhr

Beckenboden-Yoga

Beckenboden-Yoga ist ein Yogastil, der speziell den Beckenboden – also die tiefe Muskelgruppe im ... [mehr]
 

28.11.​2026

14:00 Uhr bis Uhr

Klatsch und Tratsch unterm Weihnachtsbaum

Fröhliches Weihnachtsbaumschmücken mit dem ganzen Dorf - das Kummersdorf / Gut Weihnachtsfest [mehr]
 

28.11.​2026

Traditioneller Tag mit Baumaufstellen und kleinem Rahmenprogramm Dorfaue Saalow

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28.11.​2026

Fackelumzug

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29.11.​2026

15:00 Uhr bis Uhr

Adventskonzert

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30.11.​2026

10:00 Uhr bis Uhr

Eltern-Kind-Treff

Unser Eltern-Kind-Treff steht allen Familien offen. Hier können Kinder gemeinsam spielen, ... [mehr]
 

30.11.​2026

13:00 Uhr bis Uhr

Bastel – und Spielnachmittag offener Treffpunkt für Kinder und Familien

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03.12.​2026

16:00 Uhr

Kraft fürs Leben

Kraft fürs Leben Stärke deine Muskulatur, verbessere Stabilität und Ausdauer – für mehr ... [mehr]
 

03.12.​2026

17:30 Uhr bis Uhr

Hatha Yoga

Hatha Yoga ist eine der bekanntesten und ältesten Yogaformen. Die Übungen werden meist ruhig, bewusst und langsam ausgeführt, was Hatha Yoga besonders einsteigerfreundlich macht. Anmeldung unter 0157-30760565. [mehr]
 

03.12.​2026

19:00 Uhr bis Uhr

Beckenboden-Yoga

Beckenboden-Yoga ist ein Yogastil, der speziell den Beckenboden – also die tiefe Muskelgruppe im ... [mehr]
 

05.12.​2026

Weihnachtsmarkt Sperenberg

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07.12.​2026

18:00 Uhr bis Uhr

Hatha Yoga

Hatha Yoga ist eine der bekanntesten und ältesten Yogaformen. Die Übungen werden meist ruhig, bewusst und langsam ausgeführt, was Hatha Yoga besonders einsteigerfreundlich macht. Anmeldung unter 0157-30760565. [mehr]
 

10.12.​2026

09:00 Uhr

Sicher auf den Beinen

Sicher auf den Beinen Stärke deine Balance, Koordination und Stabilität – für mehr Sicherheit ... [mehr]
 

10.12.​2026

17:30 Uhr bis Uhr

Hatha Yoga

Hatha Yoga ist eine der bekanntesten und ältesten Yogaformen. Die Übungen werden meist ruhig, bewusst und langsam ausgeführt, was Hatha Yoga besonders einsteigerfreundlich macht. Anmeldung unter 0157-30760565. [mehr]
 

10.12.​2026

19:00 Uhr bis Uhr

Beckenboden-Yoga

Beckenboden-Yoga ist ein Yogastil, der speziell den Beckenboden – also die tiefe Muskelgruppe im ... [mehr]
 

14.12.​2026

18:00 Uhr bis Uhr

Hatha Yoga

Hatha Yoga ist eine der bekanntesten und ältesten Yogaformen. Die Übungen werden meist ruhig, bewusst und langsam ausgeführt, was Hatha Yoga besonders einsteigerfreundlich macht. Anmeldung unter 0157-30760565. [mehr]
 

17.12.​2026

09:00 Uhr

Bewegung mit Leichtigkeit

Bewegung mit Leichtigkeit Fühl dich beweglich, locker und voller Energie! Sanfte Übungen für ... [mehr]
 

17.12.​2026

17:30 Uhr bis Uhr

Hatha Yoga

Hatha Yoga ist eine der bekanntesten und ältesten Yogaformen. Die Übungen werden meist ruhig, bewusst und langsam ausgeführt, was Hatha Yoga besonders einsteigerfreundlich macht. Anmeldung unter 0157-30760565. [mehr]
 

17.12.​2026

19:00 Uhr bis Uhr

Beckenboden-Yoga

Beckenboden-Yoga ist ein Yogastil, der speziell den Beckenboden – also die tiefe Muskelgruppe im ... [mehr]
 

21.12.​2026

18:00 Uhr bis Uhr

Hatha Yoga

Hatha Yoga ist eine der bekanntesten und ältesten Yogaformen. Die Übungen werden meist ruhig, bewusst und langsam ausgeführt, was Hatha Yoga besonders einsteigerfreundlich macht. Anmeldung unter 0157-30760565. [mehr]
 

26.06.​2027 bis
27.06.​2027

12:00 Uhr bis Uhr

24h-Beach-Volleyball-Turnier 2027

Der Klassiker im Beachvolleyball  Klausdorfer 24h-Turnier mit Tradition  Ein Highlight, das Teilnehmende aus der ganzen Republik anzieht. [mehr]
 
 

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