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Gemeinde Am Mellensee

Vorschaubild Gemeinde Am Mellensee

Zossener Str. 21 c
15838 Am Mellensee OT Klausdorf

(033703) 959-0
(033703) 95969

E-Mail:
Homepage: www.gemeinde-am-mellensee.de

Vorschaubild Gemeinde Am Mellensee

Die Gemeinde Am Mellensee liegt im Bundesland Brandenburg, Landkreis Teltow - Fläming, nur ca. 30 Autominuten vom südlichen Stadtrand Berlins entfernt. Ungefähr die gleiche Fahrtzeit benötigt man um in die Landeshauptstadt Potsdam bzw. in den Spreewald zu gelangen. Der Mellensee selbst liegt in einer reizvollen Umgebung, eingebettet in ausgedehnte Wiesen und Wälder.

 

Hier finden Sie vielfältige Erholungsmöglichkeiten wie: Wandern, Radfahren, Baden, Angeln oder Draisine fahren. Daneben bieten sich zahlreiche Ausflugsmöglichkeiten, wie die Scheunenwindmühle im Ortsteil Saalow, das Naturschutzgebiet Gipsbrüche mit den Torfseen im Ortsteil Sperenberg oder eine Fahrt auf Deutschlands längster Draisinenstrecke von Zossen bis Jänickendorf, quer durch unsere Gemeinde an.

Wenn Sie neugierig geworden sind, besuchen Sie uns und seien Sie herzlich willkommen.


Aktuelle Meldungen

Betreuungssituation in den Kindereinrichtungen

(09. 12. 2024)

Sehr geehrte Eltern,


die Betreuungssituation in den Einrichtungen ist weiter schwierig, da weitere Pädagogen erkrankt sind. Leider ist die Fachkraft aus der Zeitarbeitsfirma ebenfalls
erkrankt.


In Absprache mit den Einrichtungen müssen wir die derzeitige Maßnahme bekanntgeben:


- Hort am Mellensee
Verlängerung der Maßnahme mit Betreuung der Kinder der 1. und 2. Klasse bis einschließlich 11. 12.2024, Frühhortbetreuung gegeben.
Bitte um Beachtung, dass der Hort am Freitag, 13. 12.2024, geöffnet ist. Es findet keine Weiterbildung statt.


- Hort Knallbonbon
Am 12. 12.2024 und 16. 12.2024 findet nur eine Betreuung der Kinder 1. und 2. Klasse statt, die Frühhortbetreuung ist möglich.
Ob die Maßnahme verlängert wird, darüber erhalten Sie am Montag Bescheid. Sofern Bedarfs durch Abfragen sinken und Fachkräfte kurzfristig wiederkehren
werden die Maßnahmen verändert. 


Mit freundlichen Grüßen

[Betreuungssituation]

Privatfinanzierter Gehwegbau

(09. 12. 2024)

Möglichkeiten und Verfahren zum privatfinanzierten Gehwegbau

 

Der Gehwegbau ist ein essenzieller Bestandteil der Infrastruktur in Wohngebieten und städtischen Bereichen. In vielen Fällen wird der Bau und die Instandhaltung öffentlicher Gehwege von der Gemeinde oder Stadtverwaltung übernommen. Doch in bestimmten Situationen kann es vorkommen, dass Anwohner oder private Bauherren sich entscheiden, den Gehwegbau privat zu finanzieren. Dieser Beitrag erklärt die Möglichkeiten und das Verfahren, wie dies organisiert werden kann.

 

1. Gründe für privatfinanzierten Gehwegbau

Es gibt verschiedene Gründe, warum Anwohner oder private Bauherren den Gehwegbau auf eigene Kosten übernehmen können:

  • Fehlende öffentliche Mittel: In manchen Gebieten ist der Bau von Gehwegen aufgrund begrenzter kommunaler Mittel oder Priorisierung von anderen Infrastrukturprojekten nicht vorgesehen.

  • Erweiterung der Wohnfläche: Bei Neubaugebieten oder Umstrukturierungen kann es erforderlich sein, Gehwege für eine bessere Erreichbarkeit von Grundstücken zu schaffen.

  • Verkehrssicherheit: In Gegenden mit hohem Fußgängeraufkommen oder unsicheren Straßenverhältnissen kann der Bau eines Gehwegs durch private Eigentümer zur Verbesserung der Sicherheit beitragen.

  • Verbesserung der Lebensqualität: Manche Eigentümer möchten die Lebensqualität in ihrem Wohngebiet erhöhen und entscheiden sich daher für den Gehwegbau auf eigenes Kosten.

 

2. Voraussetzungen für den privatfinanzierten Gehwegbau

Um einen Gehweg privat zu finanzieren, müssen einige rechtliche und technische Voraussetzungen beachtet werden:

  • Baurechtliche Genehmigung: In der Regel ist der Bau eines Gehwegs auch im privaten Bereich genehmigungspflichtig. Die zuständige Gemeinde oder Stadtverwaltung muss daher in den Planungsprozess einbezogen werden. In vielen Fällen müssen die geplanten Baumaßnahmen im Einklang mit den bestehenden städtebaulichen Vorschriften stehen.

  • Genehmigung durch die Kommune: Auch wenn der Bau privat finanziert wird, ist die Kommune oft in den Genehmigungsprozess eingebunden, da der Gehweg eine öffentliche Nutzung betrifft. Die Kommune stellt sicher, dass der Gehweg den gesetzlichen Vorschriften entspricht (z. B. hinsichtlich Breite, Materialwahl und Barrierefreiheit). 

  • Einhaltung technischer Standards: Der Gehweg muss bestimmte technische Anforderungen erfüllen, wie eine ausreichende Breite, eine rutschfeste Oberfläche und die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen. Diese Anforderungen müssen bei der Planung beachtet werden.

 

3. Verfahren zum privatfinanzierten Gehwegbau

Das Verfahren zum privatfinanzierten Gehwegbau folgt einer Reihe von Schritten:

 

3.1. Planung

Die erste Phase umfasst die detaillierte Planung des Gehweges. Dabei sollten folgende Schritte berücksichtigt werden:

  • Vermessung und Planung: Ein Architekt oder Ingenieur sollte die notwendigen Berechnungen durchführen, um sicherzustellen, dass der Gehweg den gesetzlichen und baulichen Anforderungen entspricht.

  • Abstimmung mit der Gemeinde: Der Bauantrag muss bei der Stadt oder Gemeinde eingereicht werden. Die zuständigen Stellen werden prüfen, ob der Gehweg in das städtebauliche Gesamtkonzept passt und ob er alle Vorschriften einhält.

 

3.2. Baugenehmigung

Nach der Planung muss eine Baugenehmigung eingeholt werden. Hierbei ist Folgendes zu beachten:

  • Prüfung der Baumaßnahme: Die Stadt oder Gemeinde prüft den Bauantrag und stellt sicher, dass der Gehweg den rechtlichen und sicherheitstechnischen Standards entspricht.

  • Genehmigungsgebühren: In einigen Fällen fallen für die Genehmigung Gebühren an, die vom privaten Bauherrn zu tragen sind.

 

3.3. Bauphase

Nach Erhalt der Genehmigung kann mit dem Gehwegbau begonnen werden. Die Ausführung erfolgt durch einen Bauunternehmer, der auf den Bau von Gehwegen spezialisiert ist.

  • Auswahl des Materials: Häufig werden Beton, Pflastersteine oder Asphalt verwendet. Es ist wichtig, dass die gewählten Materialien sowohl funktional als auch ästhetisch zum Umfeld passen.

  • Bauüberwachung: Es sollte darauf geachtet werden, dass die Bauarbeiten entsprechend der Planung und den behördlichen Vorgaben durchgeführt werden.

 

3.4. Abnahme und Instandhaltung

Nach Abschluss des Gehwegbauprojekts erfolgt in der Regel eine Abnahme durch die zuständige Behörde. Es wird überprüft, ob der Gehweg allen Anforderungen entspricht. Anschließend müssen private Eigentümer für die Instandhaltung und gegebenenfalls für Reparaturen sorgen, sofern der Gehweg nicht in das öffentliche Straßennetz übergeht.

 

 

4. Kosten und Finanzierung

Die Kosten für den privatfinanzierten Gehwegbau können je nach Umfang des Projekts variieren. Zu den wichtigsten Faktoren, die die Kosten beeinflussen, gehören:

  • Länge und Breite des Gehwegs

  • Wahl des Materials

  • Bauarbeiten und Arbeitsaufwand

  • Planungs- und Genehmigungsgebühren

  • In vielen Fällen sind die Anwohner dazu bereit, sich die Kosten zu teilen, insbesondere wenn der Gehweg mehrere Grundstücke miteinander verbindet. In solchen Fällen können entsprechende Vereinbarungen getroffen werden.

 

5. Übertragung des Gehweges in die öffentliche Hand

In einigen Fällen ist es möglich, den privat gebauten Gehweg später in das öffentliche Straßennetz zu integrieren. Dies bedeutet, dass die Kommune den Gehweg übernimmt und für zukünftige Reparaturen und Instandhaltungen verantwortlich ist. Dafür muss jedoch eine Vereinbarung mit der Gemeinde getroffen und der Gehweg den öffentlichen Standards entsprechen.

 

Fazit

Der privatfinanzierte Gehwegbau bietet eine praktische Lösung, wenn die öffentliche Hand nicht in der Lage ist, Gehwege zu bauen oder zu renovieren. Durch sorgfältige Planung, enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und die Berücksichtigung aller baurechtlichen und technischen Vorgaben kann der Gehwegbau effizient und kostengünstig umgesetzt werden. Es ist wichtig, dass der Bau den lokalen Vorschriften entspricht, um sowohl die Sicherheit als auch die langfristige Nutzbarkeit des Gehweges zu gewährleisten.

 

 

 

Notwendigkeit des Ankaufes von Grundstücksflächen für den privatfinanzierten Gehwegbau

 

Ein weiterer wichtiger Aspekt beim privatfinanzierten Gehwegbau ist der Ankauf von Grundstücksflächen. In vielen Fällen sind private Grundstücke oder Teilflächen des öffentlichen Raumes notwendig, um einen Gehweg ordnungsgemäß zu realisieren. Das betrifft vor allem die Situation, wenn ein Gehweg über Grundstücke führt, die nicht im Besitz des Bauherrn oder der Gemeinde sind.

 

1. Warum ist der Ankauf von Grundstücksflächen notwendig?

Ein Gehweg benötigt eine bestimmte Fläche, die entsprechend den baulichen Vorgaben zur Verfügung stehen muss. Wenn der geplante Gehweg auf privatem Grundstück oder auf Flächen verläuft, die sich nicht im Eigentum des Bauherrn oder der Gemeinde befinden, müssen diese Flächen im Vorfeld erworben werden. Dies betrifft vor allem folgende Fälle:

  • Verlauf des Gehwegs auf privatem Grund: Wenn der Gehweg nicht ausschließlich auf öffentlichem Raum verläuft, sondern durch private Grundstücke führt, ist der Erwerb dieser Flächen notwendig. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn der Gehweg an einer Straßenseite verläuft, aber auf privatem Grundstück gebaut werden soll, um eine gewünschte Breite oder Lage zu erreichen.

  • Erweiterung der Gehweganlage: In Neubaugebieten oder bei der Erweiterung bestehender Wohngebiete kann es erforderlich sein, zusätzliche Grundstücksflächen zu kaufen, um die benötigte Breite für den Gehweg zu schaffen.

  • Erreichbarkeit und Zugänglichkeit: Der Gehweg muss gegebenenfalls so gestaltet werden, dass er die Grundstücke der Anwohner oder privaten Bauherren erreicht, was ebenfalls den Erwerb von Grundstücksflächen erforderlich machen kann.

 

 

2. Wie wird der Ankauf von Grundstücksflächen durchgeführt?

Der Ankauf von Grundstücksflächen für den Gehwegbau erfolgt in mehreren Schritten und umfasst rechtliche, finanzielle sowie verhandlungstechnische Aspekte:

 

2.1. Prüfung des Bedarfs

Zu Beginn wird überprüft, ob die geplante Gehweganlage auf öffentlichen Flächen realisiert werden kann oder ob private Grundstücke betroffen sind. Hierbei ist es wichtig, dass die Bauplanung bereits in der frühen Phase festlegt, ob und welche Grundstücksflächen erworben werden müssen.

 

2.2. Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern

Wenn private Grundstücksflächen für den Gehwegbau erforderlich sind, muss mit den jeweiligen Eigentümern verhandelt werden. Dabei gibt es mehrere mögliche Vorgehensweisen:

  • Direkter Kauf: Der häufigste Weg ist der direkte Erwerb der benötigten Grundstücksflächen. In diesem Fall müssen die Kaufbedingungen (Preis, Übergabebedingungen, etc.) mit den Grundstückseigentümern ausgehandelt werden.-

  • Erbbaurecht oder Nutzungsrechte: In manchen Fällen ist es auch möglich, statt eines direkten Kaufs ein Erbbaurecht oder ein anderes Nutzungsrecht zu vereinbaren. Dabei wird der private Grundstückseigentümer weiterhin als Eigentümer der Fläche bleiben, jedoch wird dem Bauherrn ein Nutzungsrecht eingeräumt, um den Gehweg zu errichten und zu nutzen.

 

2.3. Festlegung des Kaufpreises

Der Preis für das Grundstück oder die Teilfläche muss entweder durch eine Einigung zwischen Käufer und Verkäufer oder durch eine unabhängige Bewertung durch einen Sachverständigen festgelegt werden. Dies kann die Festlegung eines fairen Preises basierend auf der Größe und dem Wert des Grundstücks beinhalten. Bei der Bewertung werden oft auch Faktoren wie die Lage des Grundstücks und die Zweckbestimmung berücksichtigt.

 

2.4. Rechtliche Formalitäten

Der Kauf von Grundstücksflächen muss in einem notariellen Vertrag geregelt werden, der von beiden Parteien unterzeichnet wird. Anschließend erfolgt die Eintragung des Eigentumsübergangs ins Grundbuch, um den Erwerb rechtlich abzusichern. Dies kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, die für den Käufer zu tragen sind.

 

2.5. Abgrenzung des Gehwegs von benachbarten Flächen

Bei der Planung des Gehwegs sollte auch die genaue Abgrenzung zum benachbarten Grundstück geklärt werden. Insbesondere bei der Nutzung von Flächen, die durch Vereinbarungen oder Pachtverträge zur Verfügung gestellt werden, ist es wichtig, die genauen Grenzen und Nutzungsrechte schriftlich festzuhalten.

 

3. Kosten des Grundstückserwerbs

Die Kosten für den Ankauf von Grundstücksflächen können erheblich variieren, je nachdem, wie viel Land benötigt wird und in welcher Lage sich das Grundstück befindet. Insbesondere bei städtischen Gebieten, in denen Land teuer ist, kann der Grundstückserwerb einen bedeutenden Teil der gesamten Baukosten ausmachen. Daher ist es wichtig, diesen Aspekt bereits in der Planungsphase zu berücksichtigen und realistische Kostenschätzungen zu erstellen.

 

4. Möglichkeiten der Kostenaufteilung

In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, die Kosten für den Ankauf von Grundstücksflächen zwischen mehreren Beteiligten aufzuteilen. Insbesondere in Wohngebieten oder bei gemeinsamen Bauprojekten könnte eine Gemeinschaft von Anwohnern oder Baugenossenschaften die notwendigen Grundstücksflächen erwerben und sich die Kosten teilen. Dies erfordert jedoch eine enge Zusammenarbeit und rechtliche Absprache zwischen den beteiligten Parteien.

 

5. Alternativen zum Ankauf von Grundstücken

Es gibt auch alternative Lösungen, die es ermöglichen, den Gehwegbau ohne den direkten Kauf von Grundstücksflächen durchzuführen. Eine Möglichkeit ist die Übertragung von öffentlich-rechtlichen Nutzungsrechten. In einigen Fällen können rechtliche Vereinbarungen getroffen werden, die es der Gemeinde oder dem Bauherrn ermöglichen, eine Fläche zu nutzen, ohne sie zu erwerben. Dies kann durch Nutzungsvereinbarungen, wie z. B. eine Duldungserklärung oder eine Vereinbarung über Baulasten, erfolgen.

 

 

Fazit

Der Ankauf von Grundstücksflächen für den privatfinanzierten Gehwegbau ist ein wichtiger und oft notwendiger Schritt, um den Gehweg planmäßig zu realisieren. Die rechtlichen, finanziellen und verhandlungstechnischen Hürden sollten nicht unterschätzt werden, da der Erwerb von Grundstücken einen erheblichen Einfluss auf die Gesamtkosten und den Zeitrahmen des Projekts haben kann. Durch sorgfältige Planung, frühzeitige Verhandlungen und die Einhaltung rechtlicher Vorgaben lässt sich der Grundstückserwerb jedoch effizient gestalten, sodass der Gehwegbau erfolgreich umgesetzt werden kann.

 

Engagement der Gemeinde für Gehwegsicherheit

Die Gemeinde ist bestrebt, die Gehwegsituation in allen Ortsteilen kontinuierlich zu verbessern. Wir investieren in den Ausbau und die Instandhaltung der Gehweginfrastruktur, um Sicherheit und Barrierefreiheit zu gewährleisten.

Privatfinanzierte Projekte sind eine zusätzliche Möglichkeit, Engagement zu zeigen und die Infrastruktur gemeinsam voranzubringen. Die Gemeinde bleibt dabei stets ein verlässlicher Partner in Planung und Umsetzung.

Ihre Sicherheit und Lebensqualität stehen für uns an erster Stelle!

Ankündigung von Versuchen, die u. U. außerhalb des Testgeländes der BAM wahrzunehmen sein werden

(09. 12. 2024)

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir informieren Sie über Versuche in der kommenden Woche, deren Konsequenzen außerhalb des BAM-Grundstücks wahrzunehmen sein werden. 

 

DatumUhrzeit bzw. ZeitraumOrt und Art der wahrnehmbaren EffekteHinweis Sperrbereich

09. – 13.12.2024

09:00 bis 17:00 UhrPrüffeld A, C, B:
Div. Brand- und Explosionsversuche; Knallereignisse, Strömungsgeräusche und Rauchentwicklung möglich.

Keine Absperrungen außerhalb des Prüffelds.

09. – 13.12.2024

07:00 bis 15:00 Uhr

Brandprüfstände:

Brandversuche; 
Rauchentwicklung und Knallereignisse möglich.

Keine Absperrungen außerhalb des Prüffelds.

 

Freundliche Grüße 

 

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)

Aktuelle Lage in der Einrichtung (Kita Mäusetreff)

(05. 12. 2024)

Sehr geehrte Damen und Herren,


mit Sicherheit hat die Entscheidung vom 3.12.2024 zur Schließung des Krippenbereichs und die Verlängerung der reduzierten Öffnungszeiten bei Ihnen für viel Wirbel und Unmut gesorgt.


Personelle Engpässe und Unterbesetzungen, die vorrangig durch Krankheit entstehen, stellen für Ihre Kinder eine besondere Gefährdung dar. Zum einen können Ihre Kinder mit ihren Bedürfnissen von den Beschäftigten nicht mehr in vollem Maße wahrgenommen werden, wie es fachlich angemessen ist; zum anderen lässt sich die Aufsichtspflicht nicht mehr gewährleisten, wenn die Fachkräfte für zu viele Kinder die Verantwortung tragen müssen. Personalengpässe führen außerdem zum deutlichen Absinken der Beziehungs- und Interaktionsqualität und Überlastung des Personals. Im Rahmen des Kinderschutzes sind wir verpflichtet, Gefährdungen von Ihren Kindern abzuwenden und geeignete Maßnahmen in Notfällen einzuleiten.


Ich habe Anrufe und Nachrichten von einigen Eltern erhalten, die ich alle verstehen kann. Gerade die Einrichtung in Rehagen war in den letzten Monaten von großer Unruhe betroffen. Die Folgen spüren Sie, die Kinder und die Kräfte vor Ort. Deshalb haben wir intern versucht, die Einrichtung zunächst irgendwie offen zu halten. Das hat Zeit und einige Abstimmungen gekostet und letztlich zu dieser Entscheidung geführt. Ich kann verstehen, dass eine frühere Information für Ihre Planbarkeit wünschenswert ist. Die Schließung ist die letzte Möglichkeit und muss es auch bleiben, welche nie leichtfertig gefällt wird.


Aus diesem Grund haben wir intern an Lösungen gearbeitet, um diese Situation zu vermeiden. Um die Personaldecke zu entlasten, haben wir vom 9.12. bis 20.12. eine Aushilfskraft für Rehagen eingekauft. Eine weitere ist ab heute bis zum 20.12. in Saalow im Einsatz. Des Weiteren haben wir bei allen Einrichtungen nachgefragt, wie die Personaldecke in den nächsten Wochen aussieht und die freiwillige Bereitschaft zur Urlaubsverschiebung abgefragt. Hier konnten wir erfreulicherweise einige freie Kräfte gewinnen, worüber ich sehr dankbar bin. Ich hoffe auch auf die Rückkehr einiger derzeit erkrankter Kräfte. Darüber hinaus haben wir im Rahmen der Amtshilfe unsere Nachbarkommunen angefragt, die jedoch vor der gleichen personellen Misere stehen und uns nicht unterstützen können.


Dies alles wird dazu führen, dass wir ab dem 9.12. den Krippenbereich im Haus 2 wieder öffnen können. Die verkürzten Öffnungszeiten von 7.00 bis 16.00 Uhr bleiben jedoch vorerst bestehen. Hier werden wir am 9.12. die Personalsituation in der Einrichtung prüfen und Sie bei Änderungen informieren.


Unabhängig davon bitte ich Sie, gerade wegen der angespannten Personalsituation, Ihr Kind nur dann zu bringen, wenn es gesund ist. Ich bitte auch alle Eltern, die Leitung zu informieren, wenn sie ihr Kind nicht bringen.


Auch die Frage nach der Rückerstattung von Beiträgen für nicht in Anspruch genommene Krippenzeiten wurde von vielen gestellt. Hier ist eine automatische Erstattung vorgesehen. Die genaue Umsetzung ist noch in der Diskussion und wird voraussichtlich nach Abschluss des Monats im Einzelfall geprüft und im Januar 2025 angegangen.


Ihre Schilderungen haben mir gezeigt, dass aufgrund der vergangenen Monate ein großer Gesprächsbedarf besteht. Ich teile diese Auffassung und habe daher in Absprache mit Herrn Krüger einen Termin für einen gemeinsamen Elternabend mit dem Bürgermeister, der Leitung und mit mir vereinbart. Hier soll Ihnen die Möglichkeit gegeben werden, Ihre Eindrücke, Fragen und Sorgen zu äußern und wir möchten Ihnen ein umfassendes Bild über die Situation und die Maßnahmen der letzten Monate geben. Als Termin schlagen wir Montag, den 27. Januar um 18.00 Uhr im großen Sitzungssaal der Gemeindeverwaltung vor.


Auch darüber, was bereits in den letzten Wochen gemeinsam mit dem Träger und der Einrichtung umgesetzt und angegangen wurde, wird zeitnah informiert.


Unabhängig der Gesamtsituation wünsche ich Ihnen einen schönen 2. Advent.


Mit freundlichen Grüßen


i.A. René Haase
Teamleiter I

[Aktuelle Lage in der Einrichtung]

Die Gemeindeverwaltung Am Mellensee bleibt am 27.12.2024 & 30.12.2024 geschlossen.

(05. 12. 2024)

Die Gemeindeverwaltung Am Mellensee bleibt am 27.12.2024 & 30.12.2024 aufgrund der Brückentage geschlossen.  

Erfolgreicher Abschluss der Truppmannausbildung: Feuerwehr begrüßt neue Einsatzkräfte

Erfolgreicher Abschluss der Truppmannausbildung: Feuerwehr begrüßt neue Einsatzkräfte 

 

Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Am Mellensee freut sich, den erfolgreichen Abschluss der Truppmannausbildung Teil 1 und Teil 2 für ihre neuen Mitglieder der Einsatzabteilung bekanntzugeben. 

 

Nach einer intensiven Ausbildungsphase haben insgesamt 16 Teilnehmer ihre Prüfungen im Rahmen der Truppmannausbildung Teil 1 und 8 Teilnehmer der Truppmannausbildung Teil 2 am 09.11.24 bestanden und sind nun bereit, die Einsatzabteilung aktiv zu unterstützen. 

 

Die Truppmannausbildung vermittelt grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten, die für den Feuerwehrdienst unverzichtbar sind. Neben theoretischen Grundlagen wie Brandverhalten, Gefahrenlehre und Unfallverhütung stehen auch praktische Übungen zur Brandbekämpfung, Technischen Hilfeleistung und Erster Hilfe auf dem Ausbildungsplan. Die Absolventen haben in ihren Ausbildungsteilen – Grundausbildung und Vertiefung – gezeigt, dass sie den hohen Anforderungen des Feuerwehrdienstes gewachsen sind. 

 

 „Wir sind stolz auf die Leistung unserer neuen Kameradinnen und Kameraden“, sagte Gemeindewehrführer Marius Freitel. „Ihr Engagement und ihre Einsatzbereitschaft sind eine große Bereicherung für unsere Feuerwehr und unsere Gemeinde. Sie haben bewiesen, dass sie das Wissen und die Fähigkeiten besitzen, um unsere Gemeinschaft in Notlagen zu unterstützen.“ 

 

Der erfolgreiche Abschluss der Truppmannausbildung markiert für die Absolventen den Einstieg in den aktiven Feuerwehrdienst. Sie werden künftig im Einsatzfall mit ihrem Wissen und ihrer Tatkraft zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger beitragen. 

 

Die Gemeindewehrführung dankt gleichzeitig allen Ausbildern und Helfern, die die Ausbildungsmonate begleitet und unterstützt haben, und freut sich darauf, die neuen Einsatzkräfte in die Gemeinschaft aufzunehmen. 

 

 

 

Foto zur Meldung: Erfolgreicher Abschluss der Truppmannausbildung: Feuerwehr begrüßt neue Einsatzkräfte
Foto: Truppmannausbildung Feuerwehr Sperenberg

Wir nehmen Abschied von Herrn Dietmar Heinrich

(22. 10. 2024)

Mit tiefer Trauer nehmen wir Abschied von Herrn Dietmar Heinrich, einem engagierten und geschätzten Mitglied unserer Gemeinde Am Mellensee. Herr Heinrich war nicht nur als Gemeindevertreter ein aktiver Gestalter des Gemeindelebens, sondern auch als Wirt des "Alten Kruges" eine lokale Persönlichkeit, die für Herzlichkeit und Gastfreundschaft bekannt war.

 

Sein unermüdlicher Einsatz für die Belange der Bürgerinnen und Bürger haben ihn zu einem zentralen Bestandteil unserer Gemeinschaft gemacht. In seinem Amt als Gemeindevertreter zeigte er Verantwortungsbewusstsein, Einfühlungsvermögen und eine tiefe Verbundenheit mit den Anliegen der Einwohnenden. Seine Weitsicht und sein Bestreben, das Beste für die Gemeinde zu erreichen, hinterlassen ein bleibendes Erbe.

 

Als Wirt des "Alten Kruges" schuf Herr Heinrich einen Ort der Begegnung, an dem sich jeder willkommen fühlen konnte. Seine Gastfreundschaft, sein Humor und sein offenes Ohr für die Sorgen und Freuden seiner Gäste machten den Alten Krug für viele zu einem festen Treffpunkt in unserer Gemeinde. Auch durch sein Engagement in örtlichen Vereinen wie dem KSV oder der Freiwilligen Feuerwehr agierte er in der Gemeinde als Freund und Sponsor. 

 

Unser tiefes Mitgefühl gilt seiner Familie und seinen Angehörigen. In unseren Gedanken und Herzen wird Herr Heinrich stets weiterleben, und wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.

 

Im Namen der Gemeinde Am Mellensee

 

Herr Heinrichs Angehörige teilten mit, dass die Beerdigungszeremonie am 23.11.2024 um 11 Uhr in der Kirche Sperenberg stattfinden wird. Von Blumengeschenken möge bitte abgesehen werden.

Foto zur Meldung: Wir nehmen Abschied von Herrn Dietmar Heinrich
Foto: Wir nehmen Abschied von Herrn Dietmar Heinrich

Mobilitätszuschuss für Ehrenamtliche

(17. 10. 2024)

Antragstellung für 2024 nach wie vor möglich

Nach wie vor können ehrenamtlich aktive Personen den Mobilitätzuschuss des Landkreises Teltow-Fläming beantragen. Der Zuschuss umfasst eine Pauschale von 100 Euro pro Kalenderjahr und dient als Anerkennung und Ausgleich für entstandene Fahrkosten. Insgesamt stehen für das Jahr 2024 30.000 Euro zur Verfügung, somit können 300 ehrenamtlich tätige Menschen von der Pauschale profitieren.

Bedingungen zum Erhalt der Pauschale

  • Die antragstellende Person ist im Landkreis Teltow-Fläming ehrenamtlich engagiert,

  • im Rahmen des ehrenamtlichen Engagements besteht ein erhöhter Mobilitätsaufwand (durchschnittlich 20 km pro Woche),

  • die antragstellende Person erhält keine anderweitige Aufwandsentschädigung für das im Antrag angegebene ehrenamtliche Engagement.

Modalitäten der Antragstellung

Anträge werden nach dem Zeitpunkt des Einganges bearbeitet. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Erhalt eines Zuschusses.

Der Antrag ist schriftlich beim Büro für Chancengleichheit des Landkreises Teltow-Fläming einzureichen. Das Formular zum Herunterladen sowie die Richtlinie zur Ausreichung des Mobilitätszuschusses findet man im Internetauftritt des Landkreises Teltow-Fläming www.teltow-flaeming.de in der Dienstleistungsdatenbank („Was erledige ich wo?“) unter dem Stichpunkt „Mobilitätszuschuss für Ehrenamtliche“. Dort kann man ebenfalls die Bedingungen zum Erhalt des Mobilitätszuschusses nachlesen.

Die Angaben müssen auf dem Antrag von einer gemeinwohlorientierten Organisation (z. B. Verein, Verband, Initiative Stiftung usw.) einer Einrichtung (z. B. Freiwilligenagentur, Schule, Pflegeheim usw.) oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft (z. B. Stadt, Gemeinde) bestätigt werden. Inhaber*innen einer Ehrenamtskarte Berlin-Brandenburg benötigen keine zusätzliche Bestätigung. Als Nachweis ist eine Kopie der Vorder- und Rückseite der Ehrenamtskarte einzureichen.

Weitere Informationen

Sie haben Fragen und Anliegen rund um das Thema Ehrenamt? Wenden Sie sich damit gern an die Sachbearbeitung des Engagement-Stützpunktes Teltow-Fläming. Dort hilft man Ihnen auch gern, wenn Sie den Antrag nicht über das Internet herunterladen können.

Ein besonderer Elternabend in der Kita „Wirbelwind

(15. 10. 2024)

Am 08.10.2024 hatten Herr Bürgermeister Krüger, Herr Haase (Leitung Hauptamt) und Frau Racholdt (Stellvertretung Hauptamt) die Freude, einen ganz anderen Elternabend in der Kita „Wirbelwind“ zu erleben.

 

Herr Haase nutzte die Gelegenheit, um sich als Teamleitung, unter anderem im Bereich Bildung, vorzustellen. Besonders beeindruckten die offenen, fröhlichen und motivierten Fachkräfte, die allen Anwesenden einen spannenden Einblick in ihren Alltag mit den Kindern gaben. Daneben war es möglich, Fragen zum eigenen Kind zu stellen und sich auszutauschen.

 

Ein herzliches Dankeschön an alle Beteiligten für diesen gelungenen und interessanten interaktiven Elternabend! 

Foto zur Meldung: Ein besonderer Elternabend in der Kita „Wirbelwind
Foto: Ein besonderer Elternabend in der Kita „Wirbelwind

Bekanntmachungen des Landkreises – Tierseuchenallgemeinverfügung zur Amerikanischen Faulbrut der Bienen in Rehagen

(15. 10. 2024)

Auszug aus dem Amtsblatt für den Landkreis Teltow-Fläming Nr. 34/2024

 

In einem Bienenbestand in der Gemeinde Am Mellensee (Ortsteil Rehagen) wurde am 8. Oktober 2024 die Amerikanische Faulbrut der Bienen amtlich festgestellt.

Zur Verhinderung der Verbreitung der Tierseuche wird nachfolgende Tierseuchenallgemeinverfügung auf Grundlage der Verordnung (EU) 2016/429 i. V. m. § 38 Abs. 11 und § 6 des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) und §§ 10-11 der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) erlassen.

I. Der Ortsteil Rehagen der Gemeinde Am Mellensee wird mit sofortiger Wirkung zum Sperrbezirk erklärt. Alle bislang noch nicht registrierten Besitzer von Bienenvölkern und -ständen im Sperrbezirk im Ortsteil Rehagen der Gemeinde Am Mellensee […] werden hiermit aufgefordert, sich im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu melden. Es hat seinen Sitz Am Nuthefließ 2 in 14943 Luckenwalde und ist unter folgenden Telefonnummern zu erreichen: 03371 608 2201 oder 2215 oder per E-Mail an .

Die Meldepflicht gilt auch für alle eingewanderten Imker unter Vorlage der Wandergenehmigung soweit bisher nicht erfolgt.

II. Für den Sperrbezirk gilt Folgendes:

1. Alle Bienenvölker und -stände im Sperrbezirk sind unverzüglich amtstierärztlich auf Amerikanische Faulbrut der Bienen untersuchen zu lassen.

2. Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.

3. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden.

4. Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden. Diese Vorschrift findet nach § 11 Abs. 2 BienSeuchV keine Anwendung auf Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist und auf Wachs, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, wenn sie an wachsverarbeitende Betriebe, die über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der Kennzeichnung "Seuchenwachs" abgegeben werden.

III. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

IV. Ein Widerspruch gegen die Anordnungen hat nach § 37 des TierGesG keine aufschiebende Wirkung.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Amtsblatt des Landkreises unter https://www.teltow-flaeming.de/files/content/pdf_aemter/01-landraetin/oeffentlichkeitsarbeit/amtsblaetter/2024/abl-2024-34.pdf. Weitere Fragen beantwortet der Landkreis unter https://www.teltow-flaeming.de/1253.

Betreuungssituation Kita Mäusetreff - normal Betrieb

(15. 10. 2024)

Sehr geehrte Eltern,
 

vielen Dank, dass Sie unserer Bitte gefolgt sind und Ihre Kinder eher abgeholt oder zu Hause betreut haben.

 

Die Betreuungssituation sieht wieder besser aus, sodass wir ab 15. 10.2024 wieder regulär öffnen können.


Gleichzeitig bitten wir Sie bis zum Ende der Woche (18. 10.2024) uns Ihren Betreuungsbedarf für die Ferien mitzuteilen. Die beigefügte Liste bitte in der Kita abgeben.

Gemeindevertretung kompakt

(14. 10. 2024)

In der jüngsten Gemeindevertretersitzung wurden zahlreiche Themen und Projekte angesprochen. Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über die wichtigsten Beschlüsse und Entwicklungen.

 

Satzungen

Beschlossen wurden die Satzungen, die für Organisation und Abläufe von besonderer Bedeutung sind (Hauptsatzung, Geschäftsordnung, Zuständigkeitsordnung).

 

Kommunale Gleichstellungsbeauftragte

Unsere Gemeinde hat zur Wahrung der Gleichstellung von Frauen im gemeindlichen Leben und deren Themen nunmehr eine kommunale Gleichstellungsbeauftragte bestellt. Fragen und Hinweise zu diesem Thema können so gezielt adressiert werden. Etwas ausführlicher und mit Kontaktdaten wird im Nachgang berichtet.

 

Bevölkerungsanalyse mit Schul- und Kitabedarfsplanung

Um möglichst zielgenau für die nächsten Jahre planen zu können, wird nun eine umfängliche Analyse durchgeführt. Dabei ist es von wesentlicher Bedeutung, auf einer soliden Grundlage zu planen, denn der Bau- und/oder der Anbau an unseren Kindereinrichtungen ist planerisch aufwendig und vor allem in finanzieller Hinsicht sehr erheblich. 

 

Verzicht Vorkaufsrecht Grundstück in Rehagen („Hessen-Gelände“)

Vorsorglich meldete die Gemeinde im Jahr 2023 das Vorkaufsrecht für die Liegenschaft an der Rehagener Bahnhofstr. an. Eine Entwicklung durch die Gemeinde selbst wird aufgrund der Kosten und Planungskapazitäten als nicht realistisch betrachtet – von daher wird das Vorkaufsrecht nicht durchgesetzt.

 

Solarpark Rehagen

Der beabsichtigte Solarpark in Rehagen kann nunmehr mit einigen Ergänzungen weiter geplant werden. Für alle weiteren Projekte in diesem Zusammenhang wird derzeit ein Kriterienkatalog erarbeitet.

 

Mühlenfließ in Mellensee

Die Gemeindevertreter und andere beteiligte Akteure werden voraussichtlich Anfang November einen Vor-Ort-Termin mit dem Wasser- und Bodenverband durchführen. Hiernach wird das Projekt und die Ergebnisse daraus zunächst im Bauausschuss erörtert.

 

Wasserwanderrastplatz

Im Bereich der Festwiese im Ortsteil Klausdorf wurden bereits vor geraumer Zeit Planungen initiiert. Im Laufe der Planungsphase wurden neue Anforderungen gestellt, auch ergaben Kostenschätzungen erhebliche Abweichungen. Im Rahmen der bereits geplanten finanziellen Mittel soll dieses Projekt nun in die nächste Phase gehen. Erforderlich dazu ist zunächst der Beschluss zur Neubeantragung von Fördermitteln. In den Ausschüssen und im Ortsbeirat werden die dann aktuellen Planungen vorgestellt. 

 

Beachten Sie bitte, dass die Zusammenfassung explizit kurz und kompakt erfolgt. Insofern werden auch nicht alle Anträge und Anfragen aufgeführt. Den umfänglichen Blick können Sie bei Bedarf jeweils den Niederschriften entnehmen: https://am-mellensee.ratsinfomanagement.net/

 

 

 

Badesaison 2024: Keine größeren Probleme

(24. 09. 2024)

Gesundheitsamt überprüfte von Mai bis September insgesamt 19 Badestellen - nur wenige Warnhinweise erforderlich

Ohne größere Probleme ist die Badesaison 2024 im Landkreis Teltow-Fläming aus Sicht des Gesundheitsamtes zu Ende gegangen. Wie in den Vorjahren wurden hier 15 Badegewässer mit insgesamt 19 amtlich ausgewiesenen Badestellen regelmäßig überprüft:

Lfd. Nr.

Gewässer

Badestellen

1.

Glieniksee

Camp Dobbrikow

2.

Gottower See

Gottow

3.

Großer Wünsdorfer See

Strandbad Wünsdorf

Strand Neuhof

4.

Großer Zeschsee

Lindenbrück OT Zesch

5.

Kiessee Horstfelde

Horstfelde, Wasserskianlage

6.

Kiessee Rangsdorf

Strand am Kiessee Rangsdorf

7.

Kliestower See

Kliestow

8.

Körbaer See

Erholungsgebiet Körbaer Teich

9.

Krummer See

Strandbad Sperenberg

10.

Mahlower See

Mahlow

11.

Mellensee

Strandbad Klausdorf,

Strandbad Mellensee

12.

Motzener See

Strandbad Kallinchen,
Campingplatz Kallinchen,
Campingplatz AKK Kallinchen

13.

Rangsdorfer See

Strand am Rangsdorfer See

14.

Siethener See

Siethen, Strand Potsdamer Chaussee, Ortsausgang

15.

Vordersee

Dobbrikow

Prüfungen von Mai bis September 2024

2024 begann die Badesaison wie gewohnt am 15. Mai und endete am 15. September. In dieser Zeit entnahm das Gesundheitsamt im Rahmen der Regelüberwachung der Badegewässer mindestens fünf Badewasserproben. Von Mai bis September 2024 fanden die Probennahmen einmal pro Monat statt.  Der Untersuchungsrhythmus erfolgte in Übereinstimmung mit der Brandenburgischen Badegewässerverordnung. Diese sieht vor, dass der Zeitabstand zwischen zwei Probenentnahmen nicht länger als einen Monat betragen darf. Die entnommenen Badewasserproben wurden in das Untersuchungslabor AGROLAB Potsdam GmbH gesandt und laboranalytisch untersucht. Dabei sollte festgestellt werden, ob das Badewasser an den jeweiligen Badestellen mit gesundheitsgefährdenden Bakterien belastet ist (Escherichia coli und intestinale Enterokokken). Außerdem führte das Gesundheitsamt vor Ort Bestimmungen des pH-Wertes, der Wassertemperatur und der Sichttiefe des Badewassers durch. 2024 gab es keine Überschreitungen der Höchstwerte für gesundheitsgefährdende Bakterien nach Brandenburgischer Badegewässerverordnung.

 

Algenwarnungen

Gewässerinterne biologische Prozesse sind in den brandenburgischen Badegewässern nicht selten von Bedeutung und können das Badegewässer zeitweilig beeinträchtigen. So kommt es alljährlich im Verlauf der Badesaison immer wieder in unterschiedlich ausgeprägter Form zu Algen- und auch Blaualgenansammlungen. 2024 musste das Gesundheitsamt an keinem Badegewässer eine Blaualgenentwicklung feststellen.

 

Temperaturen und Sichttiefen

Die höchste Badewassertemperatur wurde Ende August im Körbaer See mit 27°C gemessen. Während der Badesaison 2024 lagen die Sichttiefen der Badegewässer zwischen 2,0 und 0,25 Metern. Die höchste Sichttiefe mit zwei Metern zeigte der Körbaer See zu Beginn der Badesaison, die geringste Sichttiefe wurden mit 0,25 m im Rangsdorfer See festgestellt. Durch eine zu geringe Sichttiefe erhöht sich die Unfallgefahr an den Badestellen. Deshalb wurde während der gesamten Badesaison am Rangsdorfer See vom Gesundheitsamt darauf hingewiesen, dass Rettungsmaßnahmen nur erschwert möglich sind.  

 

Besonderheit im Jahr 2024: das Raue Hornblatt

Im Siethener See gab es eine große Ansammlung des Rauen Hornblatts. Darauf hat die Untere Wasserbehörde seit Beginn der Badesaison hingewiesen, weil unter Umständen das Baden und Schwimmen erschwert wird

 

Regelmäßige Informationen

Wie in den Vorjahren informierte das Gesundheitsamt während der Badesaison an den überwachten Badegewässern mittels Informationstafeln. Auch über Pressemitteilungen und das Internet wurde über die Badestellen und die Ergebnisse der Badegewässeruntersuchungen berichtet.

Mitteilung der Fundbehörde (Schlüssel gefunden)

(09. 09. 2024)

Im Ordnungsamt der Gemeinde Am Mellensee, wurde folgende Fundsache abgegeben:
1 Schlüssel 

 

Fundort: 3. Tiefbau in Sperenberg
Fundtag: 04.09.2024


Sollten Sie der Besitzer der zuvor genannten Fundsache sein bzw. Hinweise zum Auffinden des Besitzers geben können, wenden Sie sich bitte an die Fundbehörde der Gemeinde Am Mellensee unter der Rufnummer: 033703 / 95948 oder per Email unter .

Foto zur Meldung: Mitteilung der Fundbehörde (Schlüssel gefunden)
Foto: Fundschlüssel

Schulung für Angehörige von Menschen mit Demenz in der Gemeinde Am Mellensee/ OT Sperenberg: „Hilfe zum Helfen“

(04. 09. 2024)

„Gut zu wissen, dass ich mit dieser Aufgabe nicht allein bin-ich weiß jetzt, wo ich Unterstützung finden kann. Und die Gespräche in der Gruppe haben mir sehr geholfen, mit meinem Mann besser zurechtzukommen.“ sagt eine Teilnehmerin am Ende der Schulungsreihe „Hilfe beim Helfen“.

Die Projektkoordinatorin für Alltagsunterstützung der Gemeinde Am Mellensee bietet Angehörigen von Menschen mit Demenz aus der Gemeinde Am Mellensee und Umgebung die Möglichkeit wichtige Informationen zu medizinischen, rechtlichen und finanziellen Fragen rund um des Thema Demenz zu erfahren. Auch praktische Tipps für einen stressfreieren Alltag werden besprochen.

Am 10.10.2024 beginnt die achtteilige Schulungsreihe. Sie findet immer Donnerstags von 17:00 bis 19:00 statt

 

Die Schulungsreihe wird in Kooperation mit dem Kompetenzzentrum Demenz für das Land Brandenburg durchgeführt und wird durch die Barmer Pflegeversicherung finanziert.  Versicherte aller Kassen können kostenfrei teilnehmen. 
Bei Bedarf wird eine Betreuung für Menschen mit Demenz während der Schulung angeboten. 

Interessierte werden gebeten sich telefonisch anzumelden:

Manuela Setny

0152/03777778, auf die Mailbox sprechen.

Mitteilung der Fundbehörde (Fundsachen beim Bürgermeisterpokal)

(03. 09. 2024)

Im Ordnungsamt der Gemeinde Am Mellensee, wurde folgende Fundsachen abgegeben:
Sonnenbrille

Hula Hoop Reifen


Sollten Sie der Besitzer der zuvor genannten Fundsache sein bzw. Hinweise zum Auffinden des Besitzers geben können, wenden Sie sich bitte an die Fundbehörde der Gemeinde Am Mellensee unter der Rufnummer: 033703 / 95948 oder per Email unter .

 

 

Foto zur Meldung: Mitteilung der Fundbehörde (Fundsachen beim Bürgermeisterpokal)
Foto: Mitteilung der Fundbehörde (Fundsachen beim Bürgermeisterpokal)

Start der offiziellen Facebook-Seite der Gemeinde Am Mellensee

(27. 08. 2024)

Die Gemeindeverwaltung freut sich, mitteilen zu können, dass die offizielle Facebook-Seite der Gemeinde Am Mellensee online ist. Dies ist ein weiterer Schritt, um unsere Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern zu verbessern und transparenter zu gestalten.

 

In Zukunft werden wir verstärkt auf der Facebook-Seite und unserer Webseite über die Arbeit der Gemeindeverwaltung informieren. Unser Ziel ist es, aktuelle Themen, wichtige Informationen und Veranstaltungen zeitnah und unkompliziert mit der Öffentlichkeit zu teilen.

 

Folgen Sie unserer Facebook-Seite und besuchen Sie uns gern regelmäßig auf unserer Webseite.

Foto zur Meldung: Start der offiziellen Facebook-Seite der Gemeinde Am Mellensee
Foto: Start der offiziellen Facebook-Seite der Gemeinde Am Mellensee

Aufgrund von technischen Problemen ist eine Darstellung der Sitzungsunterlagen der 2. Gemeindevertretung im Ratsinformation nicht möglich.

(23. 08. 2024)

Aufgrund von technischen Problemen ist eine Darstellung der Sitzungsunterlagen der 2. Gemeindevertretung am 3. September, 19:00 Uhr im Ratsinformation nicht möglich.

 

Ab dem 27.08.2024 können die Unterlagen eingesehen werden:

in der Verwaltung der Gemeinde Am Mellensee

Sitzungsdienst Raum 2.08 

Di 9-12 und 13-16 Uhr

Do 9-12 und 13-18 Uhr

Fr 9-12 Uhr

Mitteilung der Fundbehörde (Fahrrad gefunden)

(23. 08. 2024)

Im Ordnungsamt der Gemeinde Am Mellensee, wurde folgende Fundsache abgegeben:
1 Fahrrad


Sollten Sie der Besitzer der zuvor genannten Fundsache sein bzw. Hinweise zum Auffinden des Besitzers geben können, wenden Sie sich bitte an die Fundbehörde der Gemeinde Am Mellensee unter der Rufnummer: 033703 / 95948 oder per Email unter .

Foto zur Meldung: Mitteilung der Fundbehörde (Fahrrad gefunden)
Foto: Mitteilung der Fundbehörde (Fahrrad gefunden)

Kita - Schließzeiten 2025

(19. 08. 2024)

Informationen zur „Sommerkita“ 2025

 

Sehr geehrte Eltern,   

 

um stetig für eine gute Entwicklungsbegleitung der Kinder zu sorgen und Ihnen ein verlässlicheres Betreuungsangebot machen zu können, wird durch den Träger der Einrichtungen das pädagogische Personal ressourcenorientiert eingesetzt. 

Dafür gehen alle Einrichtungen der Gemeinde in eine Sommer- und Winterpause. 

Die Sommerpause wird wieder in der 2. und 3. Sommerferienwoche liegen und die Winterpause zwischen Weihnachten und Neujahr.   

 

Im Jahr 2025 betrifft dies folgende Zeiträume:

Sommerpause vom   04. August – 15. August 2025  
Winterpause vom 29. Dezember 2025 – 02. Januar 2026 
 

Eine Einrichtung, die sogenannte „Sommerkita“, wird in der Sommerpause geöffnet bleiben und für die Kinder ein Betreuungsangebot sicherstellen, welche eine Betreuung benötigen. Als „Sommerkita“ wird auch 2024 wieder die Kita „Abenteuerland“ in Klausdorf zur Verfügung stehen.

Die Kinder werden hier von einem Team, welches aus pädagogischen Fachkräften aller Einrichtungen zusammengesetzt ist, liebevoll betreut. 

Ihr Kind hat damit eine ihm bekannte Bezugsperson in der Einrichtung.  

 

Bitte melden Sie bei Bedarf ihr Kind bis zum 30.11.2024 an.   

 

Die Angabe von Gründen oder Nachweisen ist nicht erforderlich. Lediglich die Information, wann sie stattdessen 10 Tage zusammenhängend Urlaub mit Ihrem Kind planen, ist mitzuteilen.  Sie erhalten das Anmeldeformular „Anmeldung Kitapause“ in ihrer Einrichtung oder finden es auf der Homepage der Gemeinde unter: Leben > Kindereinrichtungen > LINK zu den Antrags-Formularen.

Anhand der Anmeldungen erfolgt die Einsatz- und Urlaubsplanung für unsere Erzieher.

 

Anträge nach dem 30.11.2024 erfolgen bitte mit dem Formular „Antrag Kitapause nachträglich“ mit Begründung und Nachweis des Arbeitgebers, z.B., wenn sich aus betrieblichen Gründen ihr Urlaub verschieben sollte. Um Kapazitäten zu planen, ist es erforderlich, dass die Anträge spätestens bis zum 30.06.2025 eingehen, danach ist eine Aufnahme nicht mehr möglich.    

Sollten Sie die „Sommerkita“ doch nicht benötigen, melden Sie ihr Kind bitte spätestens bis zum 30.06.2025 wieder ab. Das Abmeldeformular finden Sie ebenfalls auf unserer Internetseite. Um Ihrem Kind den Besuch in der „Sommerkita“ zu erleichtern, wird es im Verlauf des Jahres verschiedene Besuchs- und Kennenlernmöglichkeiten geben. Ihre Einrichtung wird Sie zu gegebener Zeit näher dazu informieren.   

 

Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung. 

Mit freundlichen Grüßen   

 

Das Team vom Sachgebiet Bildung 

Gemeinde Am Mellensee   

 

Bitte nutzen Sie für den Kontakt die Mail-Adresse:

[Download]

Mitteilung der Fundbehörde (Autoschlüssel gefunden)

(13. 08. 2024)

Im Ordnungsamt der Gemeinde Am Mellensee, wurde folgende Fundsache abgegeben:
1 Autoschlüssel 

 

Fundort: Kummersdorf-Alexanderdorf, vor dem Kloster
Fundtag: 07.07.2024


Sollten Sie der Besitzer der zuvor genannten Fundsache sein bzw. Hinweise zum Auffinden des Besitzers geben können, wenden Sie sich bitte an die Fundbehörde der Gemeinde Am Mellensee unter der Rufnummer: 033703 / 95948 oder per Email unter .

Foto zur Meldung: Mitteilung der Fundbehörde (Autoschlüssel gefunden)
Foto: Mitteilung der Fundbehörde (Autoschlüssel gefunden)

Information der Verwaltung: Die Glascontainerstandorte am Milzedamm und in der Vogelsangstraße werden ab dem 06.08.2024 geschlossen.

(01. 08. 2024)

Am 06.08.2024 werden die Glascontainerstandorte am Milzedamm (NP-Markt) im OT Mellensee und in der Vogelsangstraße im OT Saalow geschlossen.

 

Ab diesem Tag steht in der Alten Horstfelder ein neuer Entsorgungspunkt zur Verfügung.

 

Nötig wurde diese Änderung, weil die An- und Abfahrt aufgrund diverser Richtlinien der Abfallentsorger und des Arbeitsschutzes nicht mehr möglich ist.

 

Wir bitten um Verständnis. 

Pressemitteilung Landkreis Teltow-Fläming/Amerikanische Faulbrut der Bienen in Blankenfelde-Mahlow

(29. 07. 2024)

Guten Tag,

 

in Blankenfelde-Mahlow ist die Amerikanische Faulbrut der Bienen (auch als Bienenpest bekannt) festgestellt worden.

 

Die Amtstierärztin hat eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen. Darin wird die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow wird mit sofortiger Wirkung zum Sperrbezirk für die Bienenhaltung erklärt. Für den Sperrbezirk gilt Folgendes: 

 

  1. Alle Bienenvölker und -stände im Sperrbezirk sind unverzüglich amtstierärztlich auf Amerikanische Faulbrut der Bienen untersuchen zu lassen. 

  2. Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden. 

  3. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. 

  4. Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.

  5.  

Honig, der für den Verzehr durch den Menschen gedacht ist, ist von den Einschränkungen nicht betroffen.

 

Alle bislang noch nicht registrierten Besitzer von Bienenvölkern und -ständen im Sperrgebiet in der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow werden hiermit aufgefordert, sich im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu melden. Es hat seinen Sitz Am Nuthefließ 2 in 14943 Luckenwalde und ist unter folgenden Telefonnummern zu erreichen: (03371) 608 2201 oder 2215 oder per E-Mail an . Die Meldepflicht gilt auch für alle eingewanderten Imker unter Vorlage der Wandergenehmigung, soweit bisher nicht erfolgt.

 

Weitere Informationen:

www.teltow-flaeming.de/amerikanische-faulbrut

Pressemitteilung zum Flaggentag der Mayors für Peace

(08. 07. 2024)

Mit dem Hissen der Mayors-for-Peace-Flagge setzen wir auch in diesem Jahr ein Zeichen gegen Kriege und für eine friedliche Welt ohne Atomwaffen. Noch immer gefährden Nuklearwaffen die Existenz der Menschheit. 

 

Als Mitgliedsgemeinde im Verbund der Mayors for Peace setzen wir heute mit dem Hissen der Flagge ein sichtbares Zeichen gegen Atomwaffen und für ein friedvolles Zusammenleben der Menschen. 

 

Als Bürgermeisterinnen und Bürgermeister für den Frieden engagieren wir uns trotz der schwierigen Zeiten für nukleare Abrüstung, denn wir tragen die Verantwortung für die Sicherheit der Einwohnerinnen und Einwohner. 

 

Wir erwarten, dass es aufrichtige Bemühungen den Nuklearmächten und ein Nachfolgeabkommen des New START-Vertrages geben wird. 

 

Was ist der Flaggentag: 

Am Flaggentag erinnern die Mayors for Peace an ein Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofes in Den Haag vom 8. Juli 1996. Der Gerichtshof stellte fest, dass die Androhung des Einsatzes und der Einsatz von Atomwaffen generell gegen das Völkerrecht verstoßen. Zudem stellte der Gerichtshof fest, dass eine völkerrechtliche Verpflichtung besteht, „in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen und zum Abschluss zu bringen, die zu nuklearer Abrüstung in allen ihren Aspekten unter strikter und wirksamer internationaler Kontrolle führen.“ 

 

Wer sind die Mayors for Peace: 

Die Organisation Mayors for Peace wurde 1982 durch den Bürgermeister von Hiroshima gegründet. Das weltweite Netzwerk setzt sich vor allem für die Abschaffung von Atomwaffen ein, greift aber auch aktuelle Themen auf, um Wege für ein friedvolles Miteinander zu diskutieren. Mehr als 8.390 Städte in 166 Ländern gehören dem Netzwerk an, darunter 895 Städte in Deutschland. Rund 600 Städte in Deutschland beteiligen sich in diesem Jahr am Flaggentag.

[Pressemitteilung zum Flaggentag der Mayors für Peace]

Foto zur Meldung: Pressemitteilung zum Flaggentag der Mayors für Peace
Foto: Pressemitteilung zum Flaggentag der Mayors für Peace

gemeindeeigene Veranstaltungen/Aktionen im Juli

(04. 07. 2024)

Übersicht der gemeindeeigenen Veranstaltungen und Aktionen im Juli 2024.

[gemeindeeigenen Veranstaltungen und Aktionen im Juni 2024]

Mitteilung der Fundbehörde (Powerbank)

(01. 07. 2024)

Im Ordnungsamt der Gemeinde Am Mellensee, wurde folgende Fundsache abgegeben:
1 Powerbank

 

Fundort: OT Sperenberg, Nahe Strandbad Sperenberg
Fundtag: 27.06.2024


Sollten Sie der Besitzer der zuvor genannten Fundsache sein bzw. Hinweise zum Auffinden des Besitzers geben können, wenden Sie sich bitte an die Fundbehörde der Gemeinde Am Mellensee unter der Rufnummer: 033703 / 95948 oder per Email unter .

Was lange wärt…

(01. 07. 2024)

Mit dem Entschluss eine allgemeine Hausordnung für gemeindeeigene Gebäude aufzusetzen, haben wir die rechtliche Grundlage geschaffen, uns und unsere Gebäude für Kultur und andere öffentliche und gemeinnützige Zwecke zu öffnen. In diesem Rahmen sollen vor allem einheimische Engagierte die Möglichkeit erhalten Ihr Wirken der Öffentlichkeit zu zeigen.

 

Damit beherbergt unser Rathaus zum ersten Mal seit Einweihung im Jahre 2011 heimische Kunst. Am 26.06. eröffnete die Rehagener Künstlerin Silvia Kley mit musikalischem Rahmenprogramm ihre Gemälde-Ausstellung „Landschaften in Öl und Acryl“, deren Werke noch bis Ende August im großen Saal und den Fluren der Gemeindeverwaltung zu sehen sein werden.

 

Frau Gast, die als stellvertretende Bürgermeisterin die Vernissage offiziell eröffnete, dankte allen Beteiligten und der Künstlerin für das große Engagement, bevor Herr Werner Kley mit Gitarrenbegleitung durch Herrn Reinhard Glöckner die Vernissage durch Live-Musik bereicherte.

Die im Gebäude verschiedentlich angebrachten Werke sind kostenlos während der allgemeinen Öffnungszeiten zu betrachten. Die Mitarbeiter der Gemeinde freuen sich, mit dieser Aktion das kulturelle Angebot der Gemeinde beleben zu können und sehen mit Erwartung weiteren kulturellen Aktionen in der Gemeinde entgegen. 

Foto zur Meldung: Was lange wärt…
Foto: Was lange wärt…

Mitteilung der Fundbehörde (Schlüsselbund)

(27. 06. 2024)

Im Ordnungsamt der Gemeinde Am Mellensee, wurde folgende Fundsache abgegeben:
1 Schlüsselbund 

 

Fundort: Luckenwalder Straße - Richtung Rehagen, OT Mellensee
Fundtag: 27.06.2024


Sollten Sie der Besitzer der zuvor genannten Fundsache sein bzw. Hinweise zum Auffinden des Besitzers geben können, wenden Sie sich bitte an die Fundbehörde der Gemeinde Am Mellensee unter der Rufnummer: 033703 / 95948 oder per Email unter .

Foto zur Meldung: Mitteilung der Fundbehörde (Schlüsselbund)
Foto: Mitteilung der Fundbehörde (Schlüsselbund)

Mitteilung der Fundbehörde (Schlüsselbund)

(14. 06. 2024)

Im Ordnungsamt der Gemeinde Am Mellensee, wurde folgende Fundsache abgegeben:
1 Schlüsselbund mit diversen Schlüsseln
 

Fundort: Parkstraße, OT Kummersdorf-Alexanderdorf
Fundtag: 06.06.2024


Sollten Sie der Besitzer der zuvor genannten Fundsache sein bzw. Hinweise zum Auffinden des Besitzers geben können, wenden Sie sich bitte an die Fundbehörde der Gemeinde Am Mellensee unter der Rufnummer: 033703 / 95948 oder per Email unter .

Mitteilung der Fundbehörde (Schlüssel)

(11. 06. 2024)

Im Ordnungsamt der Gemeinde Am Mellensee, wurde folgende Fundsache abgegeben:
1 Schlüssel
 

Fundort: FF Kummersdorf-Alexanderdorf (Wahllokal)
Fundtag: 09.06.2024


Sollten Sie der Besitzer der zuvor genannten Fundsache sein bzw. Hinweise zum Auffinden des Besitzers geben können, wenden Sie sich bitte an die Fundbehörde der Gemeinde Am Mellensee unter der Rufnummer: 033703 / 95948 oder per Email unter .

Katze gefunden

(28. 05. 2024)

Mitteilung der Gemeinde Am Mellensee

 

Dies Katze wurde am 19.05.2024 im Birkenstrauchweg im Ortsteil Sperenberg aufgefunden. Sie befindet sich derzeit im Tierheim Luckenwalde, Jüterboger Straße 42, 14943 Luckenwalde.

 

 Katze 

 

Sollten Sie der Besitzer des Tieres sein bzw. Hinweise zum Auffinden des Besitzers geben können, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Gemeinde Am Mellensee, Frau Berndt, unter der Telefonnummer 033703/959-41 bzw. per Mail an .

Betreuungssituation - Kita "Mäusetreff"

(24. 05. 2024)

Sehr geehrte Eltern,


aufgrund von Krankmeldungen der Fachkräfte ist die Betreuungssituation sehr angespannt.
Fachkräfte aus anderen Einrichtungen können in der Einrichtung nur begrenzt aushelfen.


Sofern es Ihnen möglich ist, bitten wir Sie die Kinder eher abzuholen oder zu Hause zu betreuen.


Ab 27.05.2024 bis einschließlich 10.06.2024 müssen wir die Öffnungszeiten von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr reduzieren. Ob die Maßnahmen fortgeführt werden müssen, darüber informieren wir am Montag, den 10.06.2024.


Mit freundlichen Grüßen

T. Krüger

[Download]

das Fifty-Fifty-Taxi: Sicher ankommen – und das Land zahlt die Hälfte

(08. 05. 2024)

Die Altersgruppe der bis 25-jährigen trägt nach wie vor ein hohes Unfallrisiko. Häufige Unfallursachen sind das Fahren unter Alkohol oder Drogen, außerdem auch überhöhte bzw. unangepasste Geschwindigkeit sowie mangelnde Fahrpraxis. Sowohl als Fahrzeuglenker als auch als Mitfahrende sind die jungen Leute auf dem Weg zur bzw. von der Disco besonders gefährdet. Klar ist: In bestimmten Situationen ist es das Beste, den eigenen PKW stehen zu lassen und eine gute Mobilitätsalternative zu nutzen!

 

Hier kommt das Fifty-Fifty-Taxi ins Spiel:  Junge Erwachsene können sich für eine sichere Fahrt zur Party und auch zurück ein Taxi nehmen. Das Land Brandenburg bezahlt die Hälfte des Fahrpreises. Dies sogar im Raum Berlin-Brandenburg, wenn Start- oder Endpunkt der Fahrt im Land Brandenburg liegen. Ziel des Projekts ist es, die Zahl der Freizeit-Unfälle im Straßenverkehr von Jugendlichen und jungen Erwachsenen der Altersgruppe 16 bis 25 zu senken.

 

Ausführliche Informationen zum Fifty-Fifty-Taxi finden Sie auf den Seiten des Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung.

[Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung - Fifty-Fifty-Taxi]

Die Gemeindeverwaltung sucht Zeugen.

(30. 04. 2024)

In der vergangenen Woche wurden im OT Rehagen in der Straße Am Busenberg und im unbefestigten Bereich der Ziegelstraße mit „Bauschutt“ Straßenreparaturen vorgenommen. 

 

Da diese Maßnahmen ohne Kenntnis der Verwaltung getätigt und man von einer illegalen Müllentsorgung ausgehen muss, werden Zeugen gesucht die den Verursacher dabei beobachtet haben.

 

Wir bitten darum Hinweise unter 033703/95910 oder unter der Verwaltung melden.

Betreuungssituation - Kita "Storchennest"

(23. 04. 2024)

Sehr geehrte Eltern,


durch Aushang erfuhren Sie bereits, dass die Personalsituation angespannt ist.


Fachkräfte aus anderen Einrichtungen und eine Ehrenamtliche helfen in der Einrichtung bereits aus.


Heute sind weitere Krankmeldungen eingegangen.


Andere Einrichtungen können nur im begrenzten Maße aushelfen, sodass leider kurzfristig die


Öffnungszeit für den 23. 04.24 und den 24. 04.204
von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr


reduziert werden muss.

 

 


Mit freundlichen Grüßen

 

T. Krüger

Bürgermeister

[Download]

Hort am Mellensee bleibt am 08.05.2024 geschlossen

(23. 04. 2024)

Sehr geehrte Eltern,

 

aufgrund einer Weiterbildung bleibt Hort am Mellensee am 08.05.2024 geschlossen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen


Tobias Krüger
Bürgermeister

Information Brandschutzertüchtigung Hort Mellensee (Sommerferien 2024)

(19. 04. 2024)

Sehr geehrte Eltern, 

 

im Zuge der Brandschutzsanierung des Objektes Schule/Hort Mellensee können Sie vermehrt bauliche Aktivitäten wahrnehmen. Diese erfolgen derzeit im Außenbereich. 

 

Allerdings schließen sich erforderliche und baulich umfangreichere Maßnahmen auch im Innenbereich an. 

 

Um den regulären Schul- und Hortbetrieb möglichst gering zu beeinträchtigen, werden diese Maßnahmen während der Sommerferien ausgeführt. 

 

Die Maßnahmen erfolgen somit planmäßig in der Zeit vom 18.07.2024 bis einschließlich dem 31.08.2024. 

 

Infolge dessen können in diesem Jahr bedauerlicherweise keine Einschulungsfeiern im Gebäude stattfinden. 

 

Die Betreuung der Kinder, während der Baumaßnahmen, kann jedoch gewährleistet werden. Diese erfolgt gemeinschaftlich im Hort Sperenberg. Während der 2. und 3. Ferienwoche werden angemeldete Kinder in der Sommerkita in Klausdorf betreut. 

 

In Vorbereitung auf den Schulbeginn der 1. Klasse ist sich in kooperativer Absprache mit den Leitungsteams beider Hort-Einrichtungen darauf verständigt worden, dass alle Kinder der zukünftigen 1. Klasse von beiden Grundschulen für den Zeitraum vom 12.08.2024 bis 30.08.2024 (letzten 3 Ferienwochen) im Ersatzbau (Haus 2 Container) in Sperenberg betreut werden, um dort erste Kontakte mit anderen Schul-/Hortkindern untereinander zu knüpfen. 

 

Selbstverständlich sind auch die anderen Bereiche für die Kinder geöffnet.

 

Beide Einrichtungen werden rechtzeitig eine Bedarfsumfrage starten. Sobald das Sommerferienprogramm anhand der Kinderzahlen geplant wurde, erhalten die angemeldeten Kinder das Ferienprogramm mittels eines Handzettels. 

 

Am 02.09.2024 ist die Frühhortbetreuung im Hort Mellensee noch nicht möglich. 

 

Wir bitten Eltern von Kindern des Hortes Mellensee alle persönlichen Sachen Ihres Kindes vor Schließung der Einrichtung mitzunehmen. 

 

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Kollegen des Hortes und wir vom Team "Bildung" zur Verfügung. 

 

Für diese zwingend erforderlichen Maßnahmen sowie deren Auswirkungen bitten wir um Ihr Verständnis.

 

[Information Brandschutzertüchtigung Hort Mellensee (Sommerferien 2024)]

Information Bearbeitungssituation Fachbereich „Bildung“

(15. 04. 2024)

Sehr geehrte Eltern,

 

der Fachbereich „Bildung“ war zeitweise personell nicht auskömmlich besetzt, sodass Rückstände in der Bearbeitung aufgetreten sind. Dies betrifft vor allem die Essengeldverrechnungen aus den Jahren 2023 und 2024.

 

Die Vorbereitung der Vergabe von Kita-Plätzen für das nächste Kita-Jahr haben ebenso begonnen. 

 

Parallel laufen die Vorbereitungen für die neue Essengeldsatzung, welche ab 01.05.2024 in Kraft tritt.

 

Einen erheblichen zeitlichen Umfang nehmen derzeit Telefonate und der E-Mail-Verkehr zu Fragen, wann die Verrechnungen eingehen oder wann mit einem Kita-Platz zu rechnen ist, ein.

 

Wir haben Verständnis, dass Nachfragen zu beiden genannten Aufgabenfelder eingehen.

Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die Rückstände schnellstmöglich aufzuarbeiten. 

 

Die Nennung eines konkreten Zeitpunktes ist derzeit nicht möglich. Wir würden uns freuen, wenn von diesbezüglichen Fragen Abstand genommen wird.

 

Wir bitten hierfür um Verständnis und berichten über die Entwicklung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

T. Krüger

Bürgermeister

Racholdt

Stellv. Teamleitung

Fachbereich Bildung

                                                    

                                               

 

[Mitteilung der Verwaltung - Bearbeitungsrückstände Bereich Bildung]

Lückenschluss Radweg Kummersdorf-Gut – Sperenberg L 70

(04. 04. 2024)

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Am Mellensee,


bekanntermaßen arbeiten wir als Gemeinde, in Zusammenarbeit mit einem externen
Unternehmen, ein Radverkehrskonzept für die Gemeinde aus.


Darüber hinaus wird auch auf Landkreis- und Landesebene in dieser Hinsicht gearbeitet.


Einige bekannte Stellen „Lücken im Radverkehrsnetz“ sind vielen Einwohnern bekannt und
liegen auf der Hand. Trotzdem ist ein Konzept als Grundlage für die eigene Planung wesentlich
zielführender.


Dazu zählt der seit mehreren Jahren bekannte Handlungsbedarf „Lückenschluss zwischen
Kummersdorf-Gut und Sperenberg“. Hier teilen sich die Radfahrenden – dazu zählen
selbstverständlich auch die Kinder, die von Kummersdorf-Gut zur Schule nach 

Sperenberg fahren – die Fahrbahn mit dem Auto- und Lkw-Verkehr.


Von daher wurde seitens der Gemeinde und des hier sehr engagierten Ortsvorstehers
(Sperenberg) alles Erforderliche im Sinne der Kommunikation in die Wege geleitet. Die
Baumaßnahmen sollten im Jahr 2022 stattfinden, wurden dann auf das Jahr 2023 und zuletzt
auf das Jahr 2024 geschoben.


Nun erreicht mich seitens des zuständigen Landesbetriebes Straßenwesen die Nachricht,
dass aufgrund verschiedener Umstände der Baubeginn erneut verschoben werden muss.


Zum heutigen Tage ist nunmehr davon auszugehen, dass diese Baumaßnahmen schließlich
erst im Sommer 2026 erfolgen können.


Der damit verbundene Unmut Ihrerseits ist für mich selbstverständlich nachvollziehbar,
allerdings kann ich an dieser Stelle nicht mehr machen, als transparent den Sachstand
darzulegen und zu unterstreichen, dass die Maßnahmen nicht im Zuständigkeitsbereich
meines Hauses liegen.

[Information des Bürgermeisters - Lückenschluss Kummersdorf-Gut-Sperenberg]

Mitteilung aus dem Ordnungsamt zum Sachstand Obdachloser in der Bushaltestelle Sperenberg

(03. 04. 2024)

Sehr geehrte Bürger und Bürgerinnen,

 

seit dem 23.03.2024 hält sich bei uns in der Gemeinde Am Mellensee im OT Sperenberg ein Obdachloser auf. Dieser wurde durch die Bevölkerung auch schon wahrgenommen und viele Anfragen und Hinweise sind seitdem in der Verwaltung eingegangen, sowie auch bei den sozialen Medien thematisiert. 

 

Hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass das Ordnungsamt in der 13.KW selbst regelmäßig vor Ort war und auch die Polizei und die Obdachlosenhilfe den Obdachlosen mehrfach aufgesucht haben. 

 

Wir möchten darauf hinweisen, dass sich die Person freiwillig draußen aufhält und auch keine Hilfe annehmen möchte. Ihm wurde sowohl durch die Obdachlosenhilfe und dem Ordnungsamt Hilfe angeboten, auch durch die Bevölkerung wurden Mittel und Wege gesucht, ihm helfen zu wollen. Dies lehnt er ab. Ein Mensch darf selbst entscheiden, ob er frei leben möchte (wohnungs- oder obdachlos). Von diesem Recht macht er Gebrauch. 

 

Auch wird festgestellt, dass die Bevölkerung ihm gern doch helfen möchte und Lebensmittel etc. überbringt. Das Ordnungsamt möchte jedoch darauf hinweisen, dass damit die Wahrscheinlichkeit des dauerhaften Aufenthaltes steigt. Dies ist jedoch, auch aufgrund der auserwählten Örtlichkeit, nicht unbedingt hilfreich. 

 

In der 14.KW kam es zu einem Einsatz, vertreten durch das Ordnungsamt, Polizei und dem sozialpsychiatrischen Dienst aus Zossen. Mit dem Obdachlosen wurde erneut gesprochen und versucht eine gemeinsame Lösung zu finden. Der Sachstand ist weiterhin, dass er jegliche Hilfe ablehnt. Das Ordnungsamt ist fortwährend mit allen entsprechenden Stellen im Gespräch und führt weiterhin regelmäßige Kontrollen durch. 

 

Mit freundlichen Grüßen 

Ihr Ordnungsamt

[Mitteilung aus dem Ordnungsamt zum Sachstand Obdachloser in der Bushaltestelle Sperenberg, Trebbiner Straße 30 in 15838 Am Mellensee]

Einschränkungen im Schüler- und im öffentlichen Personennahverkehr in Zossen ab Juli 2024

(13. 02. 2024)

Berlin – Dresden

 

Von Juli bis Oktober 2024 ist der Umbau des Johnewegs vorgesehen. Voraussichtlich ab November 2024 folgt der Umbau der Thomas-Müntzer-Straße. Im Rahmen dieser Arbeiten sind aufgrund der damit einhergehenden Straßensperrungen Einschränkungen im Schüler- und im öffentlichen Personennahverkehr notwendig. Die genauen Planungen dafür befinden sich noch in der Abstimmung mit dem Landkreis, der Stadt sowie den Verkehrsunternehmen.

 

Weitere Informationen zu den Fahrplänen und Linienverläufen geben wir rechtzeitig bekannt.

 

Für die Unannehmlichkeiten bitten wir um Verständnis.

 

Weitere Informationen dazu unter „Einschränkungen für Fahrgäste“
bauprojekte.deutschebahn.com/p/berlin-dresden/fahrplanaenderungen

 

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[Infoblatt Deutschen Bahn AG]

TF/"klimafit" - Kursangebot der VHS Teltow-Fläming

(30. 01. 2024)

Unter dem Motto „klimafit“ startet am 18. April 2024 ein Kurs der Volkshochschule Teltow-Fläming in Ludwigsfelde. Bei dieser Gelegenheit kann man sich mit Folgen der Klimakrise global, regional und in Teltow-Fläming auseinandersetzen und erfahren, wie man mit Emissionseinsparungen aktiv zum Klimaschutz beitragen kann.

 

Die Klimakrise ist längst auch vor unserer Haustür angekommen. Viele Menschen in überfluteten Regionen Deutschlands haben dies erst kürzlich hautnah erlebt. Häufigere Starkregenereignisse, Dürren oder Dauerregen und immer mehr Hitzetage gehören mittlerweile zum Alltag. 

 

Aber wie kann sich meine Stadt und Gemeinde gegen die Folgen der Klimakrise wappnen? Wie vor der Haustür Klimaschutzmaßnahmen umsetzen? Wissen dazu vermittelt der Volkshochschulkursklimafit“. Hier können sich Bürger*innen ab April weiterbilden, um Städte und Gemeinden im Landkreis Teltow-Fläming gemeinsam klimafreundlicher zu gestalten. Der Kurs findet unter Leitung von Christian Quade statt.

 

"Um die Herausforderungen der Klimakrise wirksam anzugehen, ist eine starke Gemeinschaft engagierter Bürgerinnen und Bürger unerlässlich", betont Nadja Kulikowa, Projektleiterin beim WWF. "Der Kurs 'klimafit' vermittelt fundierte wissenschaftliche Grundlagen und etabliert Netzwerke von Individuen, die sich aktiv für den lokalen Klimaschutz einsetzen. Sie dienen als Vorbilder und motivieren andere dazu, sich ebenfalls einzubringen."

 

An sechs Kursabenden – vier in Präsenz und zwei online – erfahren Interessierte mehr über das Klimaschutzmanagement des Landkreis Teltow-Fläming und der Stadt Ludwigsfelde und wie sie sich daran beteiligen können. Sie lernen die Ursachen der Klimakrise von der globalen über die regionale hin bis zur lokalen Ebene kennen und auch, was sie in ihrem Umfeld dagegen tun können. Dabei haben die Kursteilnehmenden die Möglichkeit, sich mit führenden Klimawissenschaftler*innen, regionalen und lokalen Expert*innen und Initiativen auszutauschen.

 

Herausforderung Erderwärmung

 

Das Jahr 2023 war das weltweit wärmste Jahr seit Messbeginn 1881 und lag 1,4 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau. In Deutschland lag die Jahresmitteltemperatur sogar 2,4 Grad Celsius über dem Wert der international gültigen Referenzperiode. „Wir befinden uns aktuell auf einem Erwärmungspfad von bis zu drei Grad Celsius bis zum Ende des Jahrhunderts. Dies abzuwenden und die Folgen für Mensch und Natur beherrschbar zu halten, ist die größte Herausforderung der kommenden Jahre“, sagt Dr. Renate Treffeisen, Klimawissenschaftlerin und Projektleiterin für den REKLIM-Forschungsverbund.

 

Der Fortbildungskurs richtet sich an alle diejenigen, die den Klimaschutz voranbringen wollen. Damit beginnen die Teilnehmenden bereits im Kurs: Die „klimafit“-Challenge zeigt, wie sie CO2-Emissionen durch alltägliche Verhaltensänderungen etwa beim Essen, Heizen oder im Verkehr einsparen können. Aber auch im Bereich Politik und Finanzen lassen sich klimaschützende Maßnahmen z. B. durch die aktive Beteiligung von Bürger*innen oder Petitionen, aber auch durch klimaschützende Investitionen initiieren. Dies alles trägt zu einer notwendigen und transformativen Veränderung der Gesellschaft in Zeiten der Klimakrise bei. Nach erfolgreicher Teilnahme am Kurs „klimafit“ erhalten die Kursteilnehmenden ihr „klimafit“-Zertifikat, das sie als Multiplikator*innen für den kommunalen Klimaschutz auszeichnet.

 

Hintergrund

 

Den Kurs „klimafit“ haben der WWF Deutschland und der Helmholtz-Forschungsverbund „Regionale Klimaänderungen und Mensch" (REKLIM) 2017 gemeinsam entwickelt. Als dritter Projektpartner im Konsortium führt die Universität Hamburg die sozialwissenschaftliche Begleitforschung zum Projekt durch. Lokale Klimaschutzverantwortliche, Vertreter*innen von lokalen Initiativen und Wissenschaftler*innen unterstützen die Kurse mit Fachbeiträgen. Der Kurs wurde Ende vergangenen Jahres mit der „Nationalen Auszeichnung – Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Deutschen UNESCO-Kommission ausgezeichnet.

 

Das Projekt wird durch regionale Partner verstärkt, darunter ecolo – Agentur für Ökologie und Kommunikation, LIFE Bildung Umwelt Chancengleichheit e.V., Verein Zukunftsfähiges Thüringen e.V., Projekt Nachhaltigkeitszentrum Thüringen, KlimaKom eG, ifpro – Institut für Fortbildung und Projektmanagement, Institut für angewandtes Stoffstrommanagement (IfaS) am Umwelt-Campus Birkenfeld der Hochschule Trier und KlimaDiskurs.NRW e.V. Eine Übersicht über alle Partner finden Sie hier: www.klimafit-kurs.de/ueber-klimafit/unsere-partner

Geflügelpest auf dem Vormarsch - Hinweise des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes

(26. 01. 2024)

Geflügelpest in Brandenburg auf dem Vormarsch

 

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Teltow-Fläming mahnt zu Vorsicht

 

Mit einem Ausbruch der Geflügelpest ist auch in unserer Region jederzeit zu rechnen. Darauf macht das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Teltow-Fläming aufmerksam und mahnt zu äußerster Vorsicht bei der Geflügelhaltung. Grund für die Warnung ist ein deutlicher Anstieg der Ausbruchszahlen bei Wildvögeln und Haugeflügelbeständen. Allein im Land Brandenburg gibt es seit Oktober 2023 drei nachgewiesene Fälle von Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln und einen bestätigten Fall bei Wildvögeln.

 

Das Friedrich-Löffler-Institut schätzt die Gefahr eines Eintrages des Geflügelpesterregers in Tierhaltungen aktuell als hoch ein. Deshalb appelliert das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt eindringlich an die Geflügelhalter, alle Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten. Amtstierärztin Dr. Silke Neuling: „Vermeiden Sie unbedingt den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln! Sichern Sie die Ein- und Ausgänge Ihrer Stallungen und Ausläufe gegen unbefugtes Betreten! Beim Betreten der Stallungen und Ausläufe desinfizieren Sie unbedingt Ihre Hände und Schuhe oder ziehen sich um!“ 

 

Die Einschleppung des hochgradig ansteckenden Erregers in Geflügelbestände ist folgenschwer und sollte unbedingt vermieden werden. Deshalb ist es unerlässlich, die Behörde zu informieren, wenn Geflügel aus unklaren Gründen erkrankt oder stirbt. Auch die die Registrierung des Geflügelbestands im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Teltow-Fläming ist wichtig. „Nur dann können wir Sie direkt über Veränderungen der Tierseuchenlage oder Aufstallungsanordnungen informieren“; so die Amtstierärztin. Den entsprechenden Antrag zur Meldung findet man im Internetauftritt  des Landkreises unter der Rubrik Formulare Anzeige einer Tierhaltung (Formular).pdf (teltow-flaeming.de)

 

Weitere Hinweise erhalten interessierte Tierhalterinnen und Tierhalter hier:

Teltow-Fläming-Preis 2024

(17. 01. 2024)

Teltow-Fläming-Preis 2024

Vorschläge für Ehrungen bis zum 15. Februar 2024 einreichen!

Ehrenamtliches Engagement wird im Landkreis Teltow-Fläming künftig mit einem Jahresempfang geehrt. Er vereint die bisherigen Formen der Würdigung – den Neujahresempfang und die Feierstunde zum Tag des Ehrenamtes – und soll dem Ehrenamt so einen noch höheren Stellenwert geben. Beim Jahresempfang werden künftig auch die Teltow-Fläming-Preise verliehen. Vorschläge zur Ehrung können bis 15. Februar 2024 eingereicht werden.

 

Wer wird geehrt?

Der erste Jahresempfang des Landkreis Teltow-Fläming findet am 19. April 2024 statt. Er steht unter dem Motto „Miteinander leben und die Zukunft nachhaltig gestalten“ und greift anlässlich des 30-jährigen Landkreisbestehens das evaluierte Leitbild auf.

Die Teltow-Fläming-Preise 2024 sollen an Menschen verliehen werden, die sich – passend zu den im Leitbild fixierten Handlungsansätzen – besondere Verdienste auf folgenden Gebieten erworben haben:

  1. Leben und Gemeinschaft
  2. Wirtschaft und Tourismus
  3. Umwelt, Klimaneutralität und Gesundheit
  4. Soziales
  5. Familie und Kinder
  6. Bildung und Kultur

 

Senden Sie uns Vorschläge!

Alle Einwohner*innen des Landkreises sind berechtigt, Vorschläge zur Ehrung mit dem Teltow-Fläming-Preis einzureichen. Diese sind formlos mit ausführlicher Begründung bis zum 15. Februar 2024 vorzugsweise per E-Mail an folgende Adresse zu senden:

Die Vorschläge können auch postalisch eingereicht werden:

Landkreis Teltow-Fläming

Büro der Landrätin

Am Nuthefließ 2

14943 Luckenwalde

 

Über den Preis

Mit dem Teltow-Fläming-Preis werden Persönlichkeiten geehrt, die sich in besonderer Weise um den Landkreis Teltow-Fläming verdient gemacht haben.

Anlass der Auszeichnung können beispielsweise soziales, kulturelles und sportliches Engagement, ehrenamtliche Arbeit in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens oder der Einsatz gegen jegliche Form von Gewalt und für ein friedliches Miteinander aller Bevölkerungsgruppen sein. Außerdem sollen besondere Leistungen, die der Entwicklung und dem Ansehen des Landkreises dienen, gewürdigt werden. Dies können neben sportlichen und kulturellen auch wissenschaftliche und wirtschaftliche Leistungen sein.

 

Die Vergabe regelt eine Richtlinie des Kreistages Teltow-Fläming. Diese und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Teltow-Fläming: https://www.teltow-flaeming.de/tf-preis.

Foto zur Meldung: Teltow-Fläming-Preis 2024
Foto: Teltow-Fläming-Preis 2024

Pressemitteilung zum Flaggentag der Mayors for Peace am 8. Juli 2020

(07. 07. 2020)

Für eine Welt ohne Atomwaffen

Flaggentag der Bürgermeister für den Frieden

 

Am 8. Juli 2020 wird Frank Broshog, Bürgermeister der Gemeinde Am Mellensee, erstmalig vor dem Rathaus die Flagge des weltweiten Bündnisses Mayors for Peace hissen. Die Gemeinde ist seit diesem Jahr diesem internationalen Netzwerk beigetreten. Das Hissen symbolisiert den Einsatz des Netzwerkes für eine friedliche Welt ohne Atomwaffen. Mit der Aktion setzen sich die Bürgermeister für den Frieden in diesem Jahr für die Verlängerung des New-Start-Vertrages ein. Das von den USA und Russland unterzeichnete Abkommen trat 2011 in Kraft. Es ist die letzte noch gültige Vereinbarung zur Begrenzung von Atomwaffen. Der Vertrag läuft im Februar 2021 aus. Neben der Forderung nach einer Verlängerung des New-Start-Vertrages appellieren die Mayors for Peace am Flaggentag an die Atommächte, den Atomwaffenverbotsvertrag von 2017 zu unterzeichnen.

Herr Broshog erklärt:

„75 Jahre nach den Abwürfen der Atombomben auf Hiroshima und Nagasaki hat sich die Hoffnung der Überlebenden, der Hibakusha, nach einer Welt ohne Kernwaffen, immer noch nicht erfüllt. Wir, die Bürgermeister für den Frieden, erinnern mit dem Hissen unserer gemeinsamen Flagge an diesen Wunsch. Wir fordern die Atommächte eindringlich dazu auf, ernsthafte Verhandlungen zur Abschaffung der Nuklearwaffen zu führen und dem 2017 von den Vereinten Nationen verabschiedeten Atomwaffenverbotsvertrag endlich beizutreten.“

Aktuell schätzt das Stockholmer Friedensforschungsinstitut Sipri, dass die Atomwaffenstaaten noch immer rund 13.400 Kernwaffen besitzen. Zugleich werden die bestehenden Arsenale modernisiert. Es besteht die Befürchtung, dass eine neue Aufrüstungsspirale drohen könnte.

Der Flaggentag der Mayors for Peace erinnert an ein Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag (das Hauptrechtssprechungsorgan der Vereinten Nationen), das am 8. Juli 1996 veröffentlicht wurde. Das Gutachten stellte fest, dass die Gefahr durch oder die Verwendung von Nuklearwaffen im allgemeinen dem Völkerrecht widersprechen. (Quelle: Ihttps://www.icanw.de/fakten/nuklearwaffen-eine-chronologie) Mittlerweile nehmen mehr als 300 Städte an der deutschlandweiten Aktion der Bürgermeister für den Frieden teil.

Wer sind die Mayors for Peace?

Die Organisation Mayors for Peace wurde 1982 durch den Bürgermeister von Hiroshima gegründet. Das weltweite Netzwerk setzt sich vor allem für die Abschaffung von Atomwaffen ein, greift aber auch aktuelle Themen auf, um Wege für ein friedvolles Miteinander zu diskutieren. Mehr als 7.900 Städte gehören dem Netzwerk an, darunter mehr als 680 Städte in Deutschland.

 

 

Information zum Fundtier – Wie verhalte ich mich?

(08. 09. 2016)

Achtung - Aufnahme kann Diebstahl sein !!!

 

Fallbeispiel:

 

Bei Frau Mustermann auf dem Grundstück hält sich schon seit Tagen eine süße weiß/schwarz gefleckte Katze auf. Wenn Frau Mustermann den Garten betritt, schmust und schlängelt sich die Katze um ihre Beine. Du arme Katze, hast wohl kein Zuhause, denkt sich Frau Mustermann. Sie will unbedingt der Katze eine gute Katzenmama sein. Sie nimmt die Katze mit in ihre Wohnung. Ein Freigang wird aus Vorsichtmaßnahmen, sie könnte sich verlaufen oder gar überfahren werden, nicht mehr erlaubt. Die Katze erhielt den Namen Minka. Was Frau Mustermann  nicht wusste, war das Minka eigentlich Luci hieß und nur fünf Wohnhäuser weiter ein liebevolles Zuhause hatte. Die Familie suchte Luci im Ort, rief im Tierheim an, beim Fundbüro (Ordnungsamt) und bei der Polizei, aber Luci blieb verschwunden.

 

Rechtslage:

 

Ist der Besitzer eines Tieres  nicht auffindbar, gilt es in der Regel als „Fundsache“. Für die Verwahrung einer Fundsache ist die Gemeinde/ Ordnungsamt als Fundbüro zuständig. Nach Meldung des Fundtieres kann das Tier vorerst, wenn der Finder es wünscht, bei ihm als Pflegestelle bleiben. Meldet sich der Eigentümer nicht innerhalb einer Frist von 6 Monaten ergehen die Besitzansprüche an den Finder. 

 

Es ist nicht zu verachten, wenn sich Bürger um scheinbar herrenlose Streuner kümmern.

 

Dabei ist aber einiges zu beachten:

Nicht jede Katze, die draußen herumschleicht, ist auch eine Fundkatze!

  • Katzen sind meist Freigänger und machen  zum Teil auch größere Ausflüge um ihr Zuhause herum. 
  • Sie haben nichts gegen einen schönen Leckerbissen einzuwenden, den sie irgendwo bekommen können
  • Wenn ihnen ein Plätzchen besonders gut gefällt, legen sie sich dort auch oft stundenlang gemütlich zur Ruhe
  • Katzen haben aus Sicherheitsgründen meistens kein Halsband um
  • Viele streifen in ihrem Revier regelmäßig die gleichen Wege entlang, daher ist auch die Tatsache, dass eine Katze mehrfach in Ihrer Nähe auftaucht noch kein Zeichen dafür, dass das Tier kein Zuhause mehr hat.

 

Aufgrund dessen ist zunächst die Situation über eine gewisse Zeit zu beobachten. Eine Katze, die wohlgenährt ist und ein glänzendes Fell hat, in der Regel ein Freigänger, der sich auf seiner Erkundungstour ein paar extra Leckerlis gönnt. Eine Fütterung sollte hier nicht erfolgen.

 

Hingegen es sich bei einer verwahrlosten Katze mit struppigem Fell mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine herrenlose Katze handelt. Hier ist das Füttern nicht nur erlaubt, sondern wird dringend angeraten. Allerdings ist für herrenlose Katze  die Fundbehörde nicht zuständig, da kein Eigentümer vorhanden ist. Diese Katzen sind nicht der Fundbehörde zu melden.

 

Auffinden einer Katze außerhalb der Dienststunden der Fundbehörde

 

Wird eine Katze außerhalb der Dienststunden des Ordnungsamtes aufgefunden, ist das Tier dem Ordnungsamt am nächsten Arbeitstag zu melden. Besteht die Vermutung, dass es sich bei einer Katze um ein Fundtier handeln könnte, wird der Fund unverzüglich veröffentlicht und ggf. die Unterbringung des Tieres in einem vertragsgebundenen Tierheim veranlasst.

 

Katzen stellen keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar, folglich ist eine Unterbringung durch die Ordnungsbehörde selbst zu beauftragen.

 

Andere Tierarten, welche nicht als Freigänger zählen:

 

Für Tiere, welche keine Freigänger sind, z.B. Hunde, Kaninchen, Schildkröten (Kleintiere aus Terrarien, Käfighaltung) etc. gilt, wenn die Verwahrung beim Finder nicht bis zur nächsten Dienststunde des Ordnungsamtes möglich ist, kann dieser das für die Gemeinde Am Mellensee tätige Tierheim informieren bzw. dort abgeben.

 

Zuständiges Tierheim:

 

Tierheim des Tierschutzvereins Luckenwalde Jüterbog e.V.

Jüterboger Straße 42

14943 Luckenwalde

 

Telefon: 03371 / 632033

E-Mail:   tierheim.luckenwalde@gmail.com


Veranstaltungen

10.01.​2025
17:00 Uhr
Neujahrsfeuer der Feuerwehr Rehagen
Neujahrsfeuer der Feuerwehr Rehagen am 10.01.2025 ab 17:00 Uhr. Was gibt es? - Bratwurst vom Grill ... [mehr]
 
19.01.​2025
Neujahrs-Familien-Eisstockschießen
Der Kummersdorfer Krug und die Eisstockbahn Am Mellensee laden ein zum ... [mehr]
 
10.05.​2025
14:00 Uhr
Spielplatzfest Fernneuendorf
Die Fernneuendorfer Kinder und Jugendlichen haben in einer Umfrage das Thema für den 10.05.2025 ... [mehr]
 
01.06.​2025
14:00 Uhr
Spielplatzfest und Friedensfahrt 2025
Spielplatz Alexanderdorf (Siedlung) 15838 Gemeinde Am Mellensee 14:00 Beginn 14:30 Friedensfahrt a) ... [mehr]
 
21.06.​2025
Fest der Vereine 2025
Fest der Vereine der Gemeinde am Mellensee [mehr]
 
28.06.​2025 bis
29.06.​2025
09:00 Uhr
24h-Beachvolleyball-Turnier
24h-Beachvolleyball-Turnier des SV Klausdorf 1900 eV [mehr]
 
09.08.​2025 bis
10.08.​2025
09:00 Uhr
24h-Beachvolleyball-Turnier
24h-Beachvolleyball-Turnier auf der Sport-, Fest- und Freizeitwiese Klausdorf -Ersatztermin [mehr]
 
 

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Gastroangebote

15.12.​2024 bis
15.12.​2024
14:00 Uhr
Weihnachtsmarkt im Strandbad Klausdorf
Weihnachtsmarkt bei Glühwein, heißen Waffeln und hausgemachten gebrannten Mandeln, u.v.m Standanfragen ab sofort möglich Eintritt frei. [mehr]
 
22.12.​2024 bis
22.12.​2024
14:00 Uhr
Mellenseer Weihnachtsmarkt
[mehr]
 

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

10. 12. 2024 - Uhr – Uhr

 

15. 12. 2024 - Uhr

 

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