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Gemeinde Am Mellensee

Vorschaubild Gemeinde Am Mellensee

Zossener Str. 21 c
15838 Am Mellensee OT Klausdorf

(033703) 959-0
(033703) 95969

E-Mail:
Homepage: www.gemeinde-am-mellensee.de

Vorschaubild Gemeinde Am Mellensee

Die Gemeinde Am Mellensee liegt im Bundesland Brandenburg, Landkreis Teltow - Fläming, nur ca. 30 Autominuten vom südlichen Stadtrand Berlins entfernt. Ungefähr die gleiche Fahrtzeit benötigt man um in die Landeshauptstadt Potsdam bzw. in den Spreewald zu gelangen. Der Mellensee selbst liegt in einer reizvollen Umgebung, eingebettet in ausgedehnte Wiesen und Wälder.

 

Hier finden Sie vielfältige Erholungsmöglichkeiten wie: Wandern, Radfahren, Baden, Angeln oder Draisine fahren. Daneben bieten sich zahlreiche Ausflugsmöglichkeiten, wie die Scheunenwindmühle im Ortsteil Saalow, das Naturschutzgebiet Gipsbrüche mit den Torfseen im Ortsteil Sperenberg oder eine Fahrt auf Deutschlands längster Draisinenstrecke von Zossen bis Jänickendorf, quer durch unsere Gemeinde an.

Wenn Sie neugierig geworden sind, besuchen Sie uns und seien Sie herzlich willkommen.


Aktuelle Meldungen

geänderte Öffnungszeiten in der Osterwoche

(25. 03. 2025)

Bitte beachten Sie, dass die Gemeindeverwaltung Am Mellensee in der Woche vom 14.04.25 bis einschließlich 18.04.25 wie folgt geöffnet ist.

 

Di.          9-12 und 13-16 Uhr

Do.         9-12 und 13-16 Uhr

Fr.          geschlossen

Eingeschränkte Betreuungszeit - Kita Abenteuerland

(24. 03. 2025)

Sehr geehrte Eltern,
die personelle Situation stellt sich auch für diese Woche in der Einrichtung als herausfordernd dar. Es sind nicht alle Fachkräfte vor Ort. Fachkräfte aus anderen
Einrichtungen können nicht unterstützen.


Die Betreuung kann nur mit verkürzten Öffnungszeiten gelingen. Zur besseren Planungssicherheit wird bis voraussichtlich (einschließlich) 31.03.2025 die
Einrichtung von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet.


Nur so kann eine Betreuung Ihrer Kinder gewährleistet werden. Einmal mehr sind wir hier auf Ihre Mitwirkung und Unterstützung angewiesen.


Sollte sich die personelle Situation kurzfristig entspannen, werden die Öffnungszeiten entsprechend angepasst.

 


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

[Download]

Schließtag, wegen Weiterbildung (Kita „Storchennest“)

(24. 03. 2025)

Sehr geehrte Personensorgeberechtigten,


wir möchten Sie darüber informieren, dass die Kita am 20.06.2025 aufgrund von Weiterbildung geschlossen sein wird, gemäß § 10 der Satzung über die Betreuung in
Kindereinrichtungen in der Gemeinde Am Mellensee.


Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

 


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

[Download]

Weitere eingeschränkte Betreuungszeit - Kita „Abenteuerland“

(20. 03. 2025)

Sehr geehrte Eltern,


die personelle Situation stellt sich auch für die nächste Woche in der Einrichtung als herausfordernd dar. Es sind nicht alle Fachkräfte vor Ort. Fachkräfte aus anderen
Einrichtungen können nicht unterstützen.


Die Betreuung kann nur mit verkürzten Öffnungszeiten gelingen. Zur besseren Planungssicherheit wird bis voraussichtlich (einschließlich) 26.03.2025 die
Einrichtung von 6.30 Uhr bis 16.30 Uhr geöffnet.


Nur so kann eine Betreuung Ihrer Kinder gewährleistet werden. Einmal mehr sind wir hier auf Ihre Mitwirkung und Unterstützung angewiesen.


Sollte sich die personelle Situation kurzfristig entspannen, werden die Öffnungszeiten entsprechend angepasst.

 


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

[Download]

Ankündigung von Versuchen, die u. U. außerhalb des Testgeländes der BAM wahrzunehmen sein werden

(20. 03. 2025)

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir informieren Sie über Versuche in der kommenden Woche, deren Konsequenzen außerhalb des BAM-Grundstücks wahrzunehmen sein werden. 

 

DatumUhrzeit bzw. ZeitraumOrt und Art der wahrnehmbaren EffekteHinweis Sperrbereich
24. – 28.03.202509:00 bis 17:00 UhrPrüffeld A, C, B:
Div. Brand- und Explosionsversuche; Knallereignisse, Strömungsgeräusche und Rauchentwicklung möglich.

Absperrungen beachten.

24. – 28.03.202508:00 bis 14:00 UhrBrandprüfstände:
Brandversuche; Rauchentwicklung und sichtbare Flammen möglich.

Absperrungen beachten.

24. – 28.03.202509:00 bis 16:00 Uhr

Sprengplatz:

Sprengversuche; Rauchentwicklung und Knallereignisse möglich.

Absperrungen beachten.

 

Freundliche Grüße 

 

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)

Ankündigung von Versuchen, die u. U. außerhalb des Testgeländes der BAM wahrzunehmen sein werden

(20. 03. 2025)

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir informieren Sie über Versuche in der kommenden Woche, deren Konsequenzen außerhalb des BAM-Grundstücks wahrzunehmen sein werden. 

 

DatumUhrzeit bzw. ZeitraumOrt und Art der wahrnehmbaren EffekteHinweis Sperrbereich
17. – 21.03.202509:00 bis 17:00 UhrPrüffeld A, C, B:
Div. Brand- und Explosionsversuche; Knallereignisse, Strömungsgeräusche und Rauchentwicklung möglich.

Absperrungen beachten.

17. – 21.03.202509:00 bis 16:00 Uhr

Sprengplatz:

Sprengversuche; Rauchentwicklung und Knallereignisse möglich.

Absperrungen beachten.

 

Freundliche Grüße 

 

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)

Hort Mellensee - Keine Betreuung 4. Klasse am 24.03.2025

(20. 03. 2025)

Sehr geehrte Eltern,


die aktuelle personelle Situation im Bereich der pädagogischen Fachkräfte stellt sich derzeit als schwierig dar. Es sind nicht alle Fachkräfte vor Ort. Aufgrund einer
Erkrankungswelle ist eine Unterstützung aus anderen Einrichtungen nicht möglich. 

 

Viele Eltern verkürzen bereits die Betreuungszeit. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass am Montag, den 24.03.2025, dieses nicht ausreichend ist und die Betreuung
der 4. Klasse nicht möglich sein wird. Die Betreuung im Frühhort steht jedoch zur Verfügung.


Wir hoffen, dass am Dienstag wieder der Normalbetrieb möglich ist.


Einmal mehr sind wir hier auf Ihre Mitwirkung und Unterstützung angewiesen.

 


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

[Download]

weiterhin eingeschränkte Betreuungszeit - Kita Mäusetreff

(19. 03. 2025)

Sehr geehrte Eltern,


die personelle Situation in der Einrichtung gestaltet sich ab Donnerstag (20.03.2025) und Freitag (21.03.2025) als herausfordernd, da nicht alle Fachkräfte vor Ort sind.


Leider können auch Fachkräfte aus anderen Einrichtungen nicht unterstützen, da dort ebenfalls verkürzte Öffnungszeiten aufgrund der Personalsituation bestehen.


Um die Betreuung aufrechterhalten zu können, müssen wir die Öffnungszeiten an diesen beiden Tagen auf 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr reduzieren.


Wir bitten die Eltern, ihre Kinder möglichst früher abzuholen, um weitere Verkürzungen zu vermeiden.


Weiterhin möchten wir mitteilen, dass unsere Personalakquise erfolgreich war und ab 01.04.2025 eine pädagogische Fachkraft die Einrichtung unterstützt.

 


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Mitteilung der Fundbehörde (Schlüssel & Handy gefunden)

(18. 03. 2025)

Im Ordnungsamt der Gemeinde Am Mellensee, wurden folgende Fundsache abgegeben:

 

Am 05.03.2025 - 1 Xiaomi Handy

Fundort: zwischen Fernneuendorf & Sperenberg

 

Am 05.03.2025 - 1 Schlüssel mit Gummiband

Fundort: in der Goethestraße am Jugendclub in Sperenberg

 


Sollten Sie der Besitzer der zuvor genannten Fundsache sein bzw. Hinweise zum Auffinden des Besitzers geben können, wenden Sie sich bitte an die Fundbehörde der Gemeinde Am Mellensee unter der Rufnummer: 033703 / 95910 oder per Email unter .

Eingeschränkte Betreuungszeit - Kita Wirbelwind

(18. 03. 2025)

Sehr geehrte Eltern,


die personelle Situation stellt sich für die Woche in der Einrichtung als schwierig dar. Es sind nicht alle Fachkräfte vor Ort. Fachkräfte aus anderen Einrichtungen können
nicht unterstützen.


Die Betreuung kann nur mit verkürzten Öffnungszeiten gelingen. Zur besseren Planungssicherheit wird ab Dienstag, 18.03.2025, bis voraussichtlich (einschließlich)
21.03.2025 die Einrichtung von 6.30 Uhr bis 16.30 Uhr geöffnet.


Nur so kann eine Betreuung Ihrer Kinder gewährleistet werden. Einmal mehr sind wir hier auf Ihre Mitwirkung und Unterstützung angewiesen.


Wir bitten Eltern Ihre Kinder eher von der Einrichtung abzuholen, damit nicht weitere Verkürzungen erfolgen müssen.

 


Mit freundlichen Grüßen

 

T. Krüger

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Eingeschränkte Betreuungszeit - Kita Storchennest

(17. 03. 2025)

Sehr geehrte Eltern,


die personelle Situation stellt sich für die Woche in der Einrichtung als schwierig dar. Es sind nicht alle Fachkräfte vor Ort. Fachkräfte aus anderen Einrichtungen können
nicht unterstützen.


Die Betreuung kann nur mit verkürzten Öffnungszeiten gelingen. Zur besseren Planungssicherheit wird ab Dienstag, 18.03.2025, bis voraussichtlich (einschließlich)
21.03.2025 die Einrichtung von 6.30 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet.


Nur so kann eine Betreuung Ihrer Kinder gewährleistet werden. Einmal mehr sind wir hier auf Ihre Mitwirkung und Unterstützung angewiesen.


Sollte sich die personelle Situation kurzfristig entspannen, werden die Öffnungszeiten entsprechend angepasst.

 


Mit freundlichen Grüßen

T. Krüger

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Eingeschränkte Betreuungszeit - Kita Abenteuerland

(17. 03. 2025)

Sehr geehrte Eltern,


die personelle Situation stellt sich für die Woche in der Einrichtung als schwierig dar. Es sind nicht alle Fachkräfte vor Ort. Fachkräfte aus anderen Einrichtungen können
nicht unterstützen.


Die Betreuung kann nur mit verkürzten Öffnungszeiten gelingen. Zur besseren Planungssicherheit wird ab Dienstag, 18.03.2025, bis voraussichtlich (einschließlich)
21.03.2025 die Einrichtung von 6.30 Uhr bis 16.30 Uhr geöffnet.


Nur so kann eine Betreuung Ihrer Kinder gewährleistet werden. Einmal mehr sind wir hier auf Ihre Mitwirkung und Unterstützung angewiesen.


Sollte sich die personelle Situation kurzfristig entspannen, werden die Öffnungszeiten entsprechend angepasst.

 


Mit freundlichen Grüßen

T. Krüger

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Feuerwehrübung an der alten Schule Klausdorf

(17. 03. 2025)

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

am 19.03. findet ab 18 Uhr eine geplante Feuerwehrübung an der alten Schule Klausdorf statt. Dabei werden Rauch- und Nebelmaschinen eingesetzt, um realistische Einsatzbedingungen zu simulieren.

 

Details zur Übung:
Datum: 19.03.2025
Uhrzeit: ab 18 Uhr
Ort: Alte Schule Klausdorf, Baruther Str. 2

 

Bitte beachten Sie, dass es während der Übung zu sichtbarem Rauch und einer erhöhten Präsenz von Einsatzfahrzeugen kommen wird. Es besteht jedoch kein Grund zur Sorge – es handelt sich um eine reine Übung.

 

Wir bitten Sie, den Bereich während dieser Zeit möglichst zu meiden, um den Ablauf der Übung nicht zu stören.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!

TAGE DER OFFENEN TÜR - Die Kindertagesstätten der Gemeinde Am Mellensee laden ein

(13. 03. 2025)

Die Gemeinde bietet dieses Jahr allen Kitaplatz-Interessierten an, sich unsere Kitas einmal aus erster Hand anzusehen. Die Tage der offenen Tür bieten die Möglichkeit, an Führungen durch die Häuser teilzunehmen, unsere pädagogischen Konzepte im Alltag umgesetzt zu erleben, in den Austausch mit unseren pädagogischen Fachkräften zu gehen und Fragen zu Eingewöhnung, Kitaalltag und pädagogischen Themen zu stellen.

 

Dies ist ein offenes Angebot ohne Anmeldung. Kommen Sie einfach zwischen 16 und 18 Uhr vorbei, gerne auch in mehreren Einrichtungen nacheinander.

Foto zur Meldung: TAGE DER OFFENEN TÜR - Die Kindertagesstätten der Gemeinde Am Mellensee laden ein
Foto: TAGE DER OFFENEN TÜR - Die Kindertagesstätten der Gemeinde Am Mellensee laden ein

Streikankündigung Verdi

(12. 03. 2025)

Sehr geehrte Personensorgeberechtigten,


bitte beachten Sie, dass es aufgrund des für Freitag, den 14.03.2025, angekündigten Streiks der Gewerkschaft Verdi zu kurzfristigen Einschränkungen in der Betreuung kommen kann.


Für den Hort "Knallbonbon" lässt sich bereits heute feststellen, dass die Personalsituation schwierig ist. Eine Betreuung der Kinder für die 3. und 4. Klasse kann nicht erfolgen.

 

Mit freundlichen Grüßen

[Download]

Betreuungssituation (Hort am Mellensee)

(12. 03. 2025)

Sehr geehrte Eltern,


die aktuelle personelle Situation im Bereich der pädagogischen Fachkräfte stellt sich derzeit als schwierig dar. Es sind nicht alle Fachkräfte vor Ort. Aufgrund der
Erkrankungswelle ist eine Unterstützung aus einer anderen Einrichtung nicht möglich.


Die Betreuung im Frühhort ist möglich, jedoch kann für den 13.03.2025 bis einschließlich 14.03.2025 nur die 1. und 2. Klasse betreut werden.


Einmal mehr sind wir hier auf Ihre Mitwirkung und Unterstützung angewiesen.


Mit freundlichen Grüßen

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Seniorenbeirat der Gemeinde Am Mellensee Aufruf zur Neubesetzung

(12. 03. 2025)

Der Seniorenbeirat der Gemeinde Am Mellensee ist eine wichtige Stimme für die älteren Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde. Er setzt sich für die Interessen, Anliegen und Bedürfnisse der Seniorinnen und Senioren ein und trägt dazu bei, die Lebensqualität im Alter zu verbessern. Der Beirat berät die Gemeindevertretung in seniorenrelevanten Themen, engagiert sich für generationenübergreifende Projekte und bringt wertvolle Impulse für eine altersgerechte Gestaltung des Gemeindelebens ein.

 

Diese wichtige Vertretung unserer älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger wird dieses Jahr neu besetzt. Unser Ziel ist eine Repräsentation jedes Ortsteils durch eine engagierte ehrenamtliche Person.

 

Wir laden daher interessierte Seniorinnen und Senioren ein, sich für einen der insgesamt 8 Plätze im Seniorenbeirat zu bewerben. Gesucht werden Bürgerinnen und Bürger, die am Tag der Bestellung durch die Gemeindevertretung – voraussichtlich am 22. Juli 2025 – das 60. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Am Mellensee haben.

 

Ihre Meinungen und Erfahrungen sind uns wichtig! Bringen Sie sich aktiv ein und gestalten Sie die Zukunft unserer Gemeinde mit. Der Seniorenbeirat bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Interessen und Anliegen einzubringen und die Lebensqualität für ältere Menschen in unserer Gemeinde aktiv mitzugestalten.

 

Senden Sie Ihre schriftliche Bewerbung bitte mit Namen, Kontaktdaten und einer kurzen Darstellung Ihrer Motivation für die Mitarbeit im Seniorenbeirat an die Gemeinde: Sachbearbeitung Senioren / Herr Zabel, E-Mail: .

 

Wir freuen uns auf zahlreiche Bewerbungen und danken Ihnen bereits jetzt für Ihr Engagement!

 

Die Gemeindeverwaltung

Engagement für Menschen mit Behinderung in der Gemeinde Am Mellensee Aufruf zur Neubesetzung

(12. 03. 2025)

Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen stehen oft vor besonderen Herausforderungen. Um ihre Interessen und Bedürfnisse in der Gemeinde besser zu vertreten, sucht die Gemeinde Am Mellensee eine engagierte Person für das Ehrenamt des Beauftragten für Menschen mit Behinderung.

 

Der Beauftragte setzt sich für die Belange von Menschen mit Behinderung ein, unterstützt deren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und fungiert als Ansprechpartner für Betroffene und deren Angehörige. Ziel ist es, Barrieren abzubauen und eine inklusive Gemeinschaft zu fördern.

 

Gesucht werden Personen, die am Tag der Bestellung (voraussichtlich am 22.07.2025) mindestens 18 Jahre alt sind, einen Grad der Behinderung aufweisen oder Angehörige eines minderjährigen Kindes mit Behinderung sind und ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Am Mellensee haben. 

Jetzt bewerben! Für das Ehrenamt wird eine schriftliche Bewerbung mit Namen, Kontaktdaten und einer kurzen Darstellung der persönlichen Motivation erbeten: Frau Nagel | .

 

Wir freuen uns über engagierte Bewerbungen und danken Ihnen für Ihren Einsatz!

 

Ihre Gemeindeverwaltung

Engagement für Kinder und Jugendliche in der Gemeinde Am Mellensee Aufruf zur Neubesetzung

(12. 03. 2025)

Kinder und Jugendliche brauchen starke Stimmen, die ihre Interessen vertreten und sich für ihre Bedürfnisse einsetzen. Die Gemeinde Am Mellensee möchte jungen Menschen die bestmöglichen Chancen bieten – sei es durch Freizeitangebote, Mitbestimmung oder Schutz. Um dies zu gewährleisten, suchen wir engagierte Bürgerinnen und Bürger für zwei wichtige Ehrenämter: 

 

Kinder- und Jugendbeauftragte – Für eine starke junge Generation 

Für die Altersgruppe 0–21 Jahre werden zwei Beauftragte gesucht, die sich aktiv für die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde einsetzen. Gesucht werden in der Gemeinde wohnhafte Personen ab 18 Jahren, die idealerweise bereits Erfahrung in der Arbeit mit jungen Menschen haben. Auch eine Beteiligung im Jugendclub der Gemeinde wäre wünschenswert. 

 

Kinder- und Jugendschutzbeauftragte – Verantwortung für sichere Strukturen 

Zusätzlich wird ein Kinder- und Jugendschutzbeauftragter gesucht, der als Bindeglied zwischen Familien, Einrichtungen und der Gemeinde agiert und sich für den Schutz und die Rechte der jungen Generation einsetzt. Auch hier können sich Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in der Gemeinde bewerben. 

 

Jetzt bewerben! 

Für beide Ehrenämter wird eine schriftliche Bewerbung mit Namen, Kontaktdaten und einer kurzen Darstellung der persönlichen Motivation erbeten. Die Bestellung der Beauftragten erfolgt voraussichtlich am 22.07.2025 durch die Gemeindevertretung. 

 

Bewerbungen an:
Herr Haase

 

Wir freuen uns über zahlreiche Bewerbungen und danken bereits im Vorfeld für Ihr Interesse und Ihr Engagement! 

 

Die Gemeindeverwaltung

Boden-Geo-Pfad: Ein einzigartiges Natur- und Kulturerbe

(11. 03. 2025)

Boden-Geo-Pfad: Ein einzigartiges Natur- und Kulturerbe steht zur Diskussion

Die Gemeinde Am Mellensee, die GAGKlausdorf gGmbH und der Tourismusverband Fläming haben sich kürzlich zu einem wichtigen Austausch getroffen. Im Mittelpunkt des Gesprächs stand der Boden-Geo-Pfad – ein wertvoller Lehr- und Wanderpfad, der die Erdgeschichte der Region sichtbar macht und über die Bedeutung unserer Böden für Landwirtschaft, Natur und Klima informiert. Doch die aktuelle Haushaltslage im Landkreis Teltow-Fläming stellt die Pflege und damit langfristig auch den Erhalt dieses besonderen Natur- und Bildungsangebotes in Frage.

 

Ein einzigartiger Lehrpfad für die Region

Der Boden-Geo-Pfad ist mehr als nur ein Wanderweg – er ist ein lebendiges Freilichtmuseum. An zahlreichen informativen Stationen wird die Entstehungsgeschichte unserer Böden anschaulich erklärt. Besucherinnen und Besucher erfahren, welche Rolle der Boden für unser tägliches Leben spielt, wie er sich über Jahrtausende entwickelt hat und warum sein Schutz für zukünftige Generationen essenziell ist. Der Pfad bietet nicht nur Wanderbegeisterten eine reizvolle Strecke durch die Natur, sondern ist auch eine wertvolle Bildungsstätte für Schulen, Familien und Naturinteressierte.

 

Die Sperenberger Gipsbrüche – ein historisches und geologisches Juwel

Ein besonders beeindruckender Teil des Boden-Geo-Pfades sind die Sperenberger Gipsbrüche. Dieses Natur- und Kulturerbe liegt etwa 30 Kilometer südlich von Berlin und hat eine spannende Geschichte: Vom 12. Jahrhundert bis 1958 wurde hier Gips abgebaut. Zwischen 1867 und 1871 wurde in Sperenberg die erste Tiefbohrung weltweit durchgeführt, die eine Tiefe von über 1.270 Metern erreichte. Diese historischen Ereignisse machen den Standort zu einem bedeutenden geologischen Zeugnis, das auch heute noch Wissenschaftler und Besucher fasziniert.

Seit 1998 stehen die Sperenberger Gipsbrüche unter Naturschutz. Sie sind nicht nur ein wichtiger Bestandteil des Landschaftsbildes, sondern auch ein wertvoller Lebensraum für viele seltene Pflanzen- und Tierarten. Der Erhalt dieses einzigartigen Naturraums ist daher von großer Bedeutung – sowohl aus ökologischer als auch aus kultureller Sicht.

 

Zukunft des Boden-Geo-Pfades ungewiss

Trotz seiner großen Bedeutung für den Natur- und Geotourismus in der Region steht der Boden-Geo-Pfad nun vor einer ungewissen Zukunft. Aufgrund der aktuellen Haushaltskonsolidierung im Landkreis Teltow-Fläming steht die weitere Pflege auf dem Prüfstand. Ohne regelmäßige Instandhaltungsmaßnahmen drohen der Lehrpfad und die dazugehörigen Informationstafeln zu verwittern, und die Wege könnten nach und nach unpassierbar werden. Damit würde ein wertvolles Bildungs- und Naturangebot für Einheimische und Gäste der Region verloren gehen.

 

Engagement für den Erhalt

Die Gemeinde Am Mellensee setzt sich daher für die langfristige Pflege und Nutzung des Boden-Geo-Pfades ein. Das Ziel ist es, diesen einzigartigen Wanderweg nicht nur zu erhalten, sondern auch weiterhin für Naturfreunde, Schulklassen und Touristen zugänglich zu machen. Dabei sollen verschiedene Akteure aus Verwaltung, Tourismus und Naturschutz zusammenarbeiten, um nachhaltige Lösungen zu finden.

Wer den Boden-Geo-Pfad noch nicht kennt, sollte sich selbst ein Bild von diesem besonderen Naturerlebnis machen. Der Weg lädt dazu ein, die Heimat aus einer neuen Perspektive zu entdecken und die faszinierende Welt unter unseren Füßen kennenzulernen: https://www.ich-geh-wandern.de/boden-geo-pfad-sperenberger-gipsbr%C3%BCche-mellensee

 

Hinweis: 

Tourismusverband: https://www.reiseregion-flaeming.de/

GAG Klausdorf: https://www.gag-klausdorf.de/

Foto zur Meldung: Boden-Geo-Pfad: Ein einzigartiges Natur- und Kulturerbe
Foto: Boden-Geo-Pfad: Ein einzigartiges Natur- und Kulturerbe

Betreuungssituation (Kita Mäusetreff)

(03. 03. 2025)

Sehr geehrte Eltern,


die personelle Situation im Bereich der pädagogischen Fachkräfte stellt sich weiterhin als schwierig dar. Einige Fachkräfte sind jedoch zurückgekehrt, sodass ab
morgen (04.03.2025) die Öffnungszeit von 7.00 Uhr bis 16.30 Uhr bis auf weiteres möglich ist.

[Download]

Badesaison 2025: Vorbereitungen beginnn

(13. 02. 2025)

 

Ausweisung der Badestellen im Landkreis – Hinweise bis 10. März 2025 möglich

 

Die Vorbereitungen für die Badesaison 2025 haben begonnen. Dazu gehört auch die jährlich erforderliche Ausweisung der Badestellen, die während der Saison nach einheitlichen europäischen Kriterien überwacht werden. Die regelmäßige Beurteilung erfolgt durch das Gesundheitsamt in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde. Interessierte Personen oder Institutionen, die Meinungen und Vorschläge zu den ausgewiesenen Badestellen haben, können sich bis zum 10. März 2025 an das Gesundheitsamt des Landkreises Teltow-Fläming, Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde, wenden. Es ist unter Telefon 03371 608 3818 oder per E-Mail: zu erreichen.

 

Für die Saison 2025 beabsichtigt der Landkreis Teltow-Fläming folgende Badestellen auszuweisen:

 

 

Gewässer:

Badestellen:

1.

Glieniksee

Camp Dobbrikow

2.

Gottower See

Gottow

3.

Großer Wünsdorfer See

Strandbad Wünsdorf

Strand Neuhof

4.

Großer Zeschsee

Lindenbrück OT Zesch

5.

Kiessee Horstfelde

Horstfelde, Wasserskianlage

6.

Kiessee Rangsdorf

Strand am Kiessee 

7.

Kliestower See

Kliestow

8.

Körbaer See

Erholungsgebiet Körbaer Teich

9.

Krummer See

Strandbad Sperenberg

10.

Mahlower See

Mahlow

11.

Mellensee

Strandbad Klausdorf,

Strandbad Mellensee

12.

Motzener See

Strandbad Kallinchen,

Campingplatz Kallinchen

Campingplatz AKK Kallinchen

13.

Rangsdorfer See

Strand am Rangsdorfer See

14.

Siethener See

Siethen, Strand Potsdamer Chaussee, Ortsausgang

15.

Vordersee

Dobbrikow

 

Während der Badesaison, also vom 15. Mai bis 15. September 2025, gibt das Gesundheitsamt an den überwachten Badegewässern vor Ort aktuelle Hinweise auf Informationstafeln. Außerdem wird im Internetauftritt des Landkreises unter www.teltow-flaeming.de in der Rubrik Freizeit/Baden in TF regelmäßig zu Bademöglichkeiten in der Region und zur Qualität der Badegewässer informiert.

Ehrenamtliches Angebot für Kinder und Jugendliche in Mellensee

(13. 02. 2025)


In Zusammenarbeit mit engagierten Ehrenamtlichen und der Gemeindeverwaltung freuen wir uns, nach der Schließung des Jugendclubs „Explosiv“ ein eingeschränktes Übergangsbetreuungsangebot insbesondere für Kinder der Klassenstufen 5 und 6 anbieten zu können.

 

Jeweils montags ab 13:30 Uhr und donnerstags ab 15:15 Uhr (nach regulärem Schulschluss) bis 18:00 Uhr werden die Räumlichkeiten des ehemaligen Jugendclubs von ehrenamtlichen Helfern als trockener, warmer und geschützter Aufenthaltsraum offen gehalten. Die dort noch vorhandenen Beschäftigungsmöglichkeiten können entsprechend genutzt werden. Eine Hausaufgabenbetreuung kann im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten angeboten werden. Das Angebot, einen Internetzugang zu sponsern, wird derzeit wohlwollend geprüft.

 

Eine Versorgung mit Essen und Trinken wird NICHT angeboten.

Da Fredrick Stenzel, Lutz Lamprecht, Judith Kruppa ausschließlich ehrenamtlich und unentgeltlich tätig sind, ist jegliche Haftung für Sachen und Personen ausgeschlossen.

Ein Anspruch auf Betreuung besteht nicht, es handelt sich um ein rein freiwilliges und unentgeltliches Angebot. Informationen über die aktuellen Öffnungs- und ggf. Schließzeiten werden auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.

 

Die Einhaltung der gemeinsam mit den Kindern zu erarbeitenden Hausordnung ist Voraussetzung für die Aufrechterhaltung des Betreuungsangebotes. Kernpunkte sind Gewaltfreiheit und Diskriminierungsfreiheit.

 

Um trotz der notwendigen Einschränkungen einen reibungslosen und angenehmen Aufenthalt der Kinder gewährleisten zu können, ist bei der erstmaligen Nutzung die beiliegende Erklärung abzugeben.

[Download der Einverständniserklärung]

Wichtige Mitteilung: Temporäre Vollsperrung des Mellensees

(12. 02. 2025)

Aufgrund von notwendigen Vergrämungssprengungen wird der Mellensee am 13. Februar 2025 von 10:00 bis 15:00 Uhr für die Schifffahrt voll gesperrt.


Diese Maßnahme erfolgt gemäß einer schifffahrtsrechtlichen Anordnung des Landesamtes für Bauen und Verkehr.


Wir bitten alle Wassersportler, Bootsbesitzer und Anwohner um Verständnis und Beachtung der Sperrung.

Sicherheit hat oberste Priorität!

Netzwerk und Stammtische

(11. 02. 2025)

Der Austausch und die Zusammenarbeit in unserer Gemeinde sind uns ein wichtiges Anliegen. Daher haben wir eine Übersicht über bestehende Netzwerke und Stammtische erstellt. Diese bietet Ihnen die Möglichkeit, sich zu vernetzen, Erfahrungen auszutauschen und gemeinsame Interessen zu verfolgen.

 

Sollten weitere Netzwerke oder Stammtische fehlen, freuen wir uns über Ihre Nachricht unter .

Foto zur Meldung: Netzwerk und Stammtische
Foto: Netzwerk und Stammtische

Betreuungssituation (Kita Mäusetreff)

(10. 02. 2025)

Sehr geehrte Personenberechtigte,


auch weiterhin ist die Personaldecke in der Einrichtung wegen Krankheit sehr dünn. Es sind noch nicht alle Fachkräfte vor Ort zurück und weitere Aushilfe aus den
anderen Einrichtungen ist nur im geringen Maße möglich, da durch das Ende der Winterferien wieder mehr Kinder in den Einrichtungen insgesamt sind.


Daher müssen die Öffnungszeiten weiter verkürzt bleiben. Die Betreuung Ihrer Kinder wird daher ab Dienstag, den 11.02.2025 bis voraussichtlich (einschließlich)
den 17.02.2025 nur zu den Öffnungszeiten von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr möglich sein.


Die derzeitige Infektionswelle hält weiter an. Gerade weil die Situation unberechenbar bleibt, können wir weitere Ausfälle nicht ausschließen. Sollten daher weitere Ausfälle drohen, sind weitere Reduzierungen möglich.

 

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

 

Haase

Teamleitung I

[Download]

Betreuungssituation (Kita Storchennest) - normaler Betrieb

(10. 02. 2025)

Sehr geehrte Eltern,


wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die Einrichtung morgen, am 11. Februar 2025, von 06:00 Uhr bis 17:00 Uhr für Sie geöffnet sein wird.


Vielen Dank für Ihre Unterstützung.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

 

Haase 

Teamleitung I

[Download]

Betreuungssituation (Kita Wirbelwind) - normaler Betrieb

(10. 02. 2025)

Sehr geehrte Eltern,


wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die Einrichtung morgen, am 11. Februar 2025, von 06:00 Uhr bis 17:00 Uhr für Sie geöffnet sein wird.


Vielen Dank für Ihre Unterstützung.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

 

Haase

Teamleitung I

[Download]

Bauliche Verzögerungen - Kita "Abenteuerland"

(06. 02. 2025)

Sehr geehrte Personenberechtigte,

 

derzeit finden in der Einrichtung Bauarbeiten statt, welche zu Lärm und Beeinträchtigungen im Kita-Alltag führen. Diese werden deshalb bewusst in der Ferienzeit durchgeführt, da die Auslastung geringer ist. Aufgrund unvorhergesehener Umstände wird die Baumaßnahme jedoch nicht planmäßig in der Ferienzeit beendet sein.

 

Erst am Montag den 10.02.2025 werden die Baumaßnahmen abgeschlossen sein, sodass Sie mit weiteren Einschränkungen an dem Tag Vorort rechnen müssen. Da wir von einer höheren Auslastung ausgehen, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Sofern Sie eine Betreuung Ihrer Kinder an dem Tag anderweitig ermöglichen können, würde dies zu einer Entspannung der Lage Vorort sorgen.

 

Ich danke für die Mitarbeit und bitte um Verständnis.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Haase

Teamleiter I

[Bauliche Verzögerungen - Kita "Abenteuerland"]

Betreuungssituation - Kita "Wirbelwind"

(03. 02. 2025)

Sehr geehrte Eltern,


die aktuelle personelle Situation im Bereich der pädagogischen Fachkräfte stellt sich derzeit als schwierig dar. Es sind noch nicht alle Fachkräfte vor Ort.


Die Betreuung in der Kita "Wirbelwind" wird nur über verkürzte Öffnungszeiten gelingen.


Die Betreuung Ihrer Kinder wird ab Dienstag, den 04.02.2025 bis voraussichtlich (einschließlich) den 10.02.2025 nur zu den Öffnungszeiten von 7.30 Uhr bis 15.30
Uhr möglich sein.


Nur so kann eine Betreuung Ihrer Kinder gewährleistet werden. Einmal mehr sind wir hier auf Ihre Mitwirkung und Unterstützung angewiesen.


Sollte sich die personelle Situation entspannen, werden die Öffnungszeiten kurzfristig erweitern.

[Download]

Betreuungssituation - Kita "Mäusetreff"

(03. 02. 2025)

Sehr geehrte Eltern,


die aktuelle personelle Situation im Bereich der pädagogischen Fachkräfte stellt sich derzeit als schwierig dar. Es sind noch nicht alle Fachkräfte vor Ort.


Die Betreuung in der Kita "Mäusetreff" wird nur über verkürzte Öffnungszeiten gelingen.


Die Betreuung Ihrer Kinder wird ab Dienstag, den 04.02.2025 bis voraussichtlich (einschließlich) den 10.02.2025 nur zu den Öffnungszeiten von 7.00 Uhr bis 16.00
Uhr möglich sein.


Nur so kann eine Betreuung Ihrer Kinder gewährleistet werden. Einmal mehr sind wir hier auf Ihre Mitwirkung und Unterstützung angewiesen.

[Download]

Betreuungssituation - Kita "Storchennest"

(03. 02. 2025)

Sehr geehrte Eltern,


die aktuelle personelle Situation im Bereich der pädagogischen Fachkräfte stellt sich derzeit als schwierig dar. Es sind noch nicht alle Fachkräfte vor Ort.


Die Betreuung in der Kita "Storchennest" wird nur über verkürzte Öffnungszeiten gelingen.


Die Betreuung Ihrer Kinder wird ab Dienstag, den 04.02.2025 bis voraussichtlich (einschließlich) den 10.02.2025 nur zu den Öffnungszeiten von 7.00 Uhr bis 15.00
Uhr möglich sein.
Nur so kann eine Betreuung Ihrer Kinder gewährleistet werden. Einmal mehr sind wir hier auf Ihre Mitwirkung und Unterstützung angewiesen.


Sollte sich die personelle Situation entspannen, werden die Öffnungszeiten kurzfristig erweitern.

 

 

[Download]

Mitteilung der Fundbehörde (Samsung Handy gefunden)

(30. 01. 2025)

Im Ordnungsamt der Gemeinde Am Mellensee, wurde folgende Fundsache abgegeben:
Samsung Handy mit Hülle

 

Fundort: in der Bahn zwischen Berlin und Zossen
Fundtag: 24.01.2025 gegen 15:00 Uhr


Sollten Sie der Besitzer der zuvor genannten Fundsache sein bzw. Hinweise zum Auffinden des Besitzers geben können, wenden Sie sich bitte an die Fundbehörde der Gemeinde Am Mellensee unter der Rufnummer: 033703 / 95910 oder per Email unter .

Betreuungssituation (Kita Wirbelwind)

(28. 01. 2025)

Sehr geehrte Eltern,


die aktuelle personelle Situation im Bereich der pädagogischen Fachkräfte stellt sich weiterhin als schwierig dar. Es sind noch nicht alle Fachkräfte wieder zurückgekehrt.


Die Betreuung in der Kita "Wirbelwind" wird daher weiter nur über verkürzte Öffnungszeiten gelingen.


Aus diesem Grund wird die Betreuung Ihrer Kinder ab Donnerstag, den 30.01.2025 bis einschließlich den 03.02.2025 nur zu den Öffnungszeiten von 7.30 Uhr bis 15.30
Uhr möglich sein. Nur so kann eine Betreuung Ihrer Kinder gewährleistet werden. Einmal mehr sind wir hier auf Ihre Mitwirkung und Unterstützung angewiesen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

Haase

Teamleitung I

[Betreuungssituation (Kita Wirbelwind)]

Mitteilung der Fundbehörde (Fahrrad gefunden)

(23. 01. 2025)

Im Ordnungsamt der Gemeinde Am Mellensee, wurde folgende Fundsache abgegeben:
1 Fahrrad (schwarz)

 

Fundort: Saalower Straße in Richtung Saalow, am Wald
Fundtag: 21.01.2025


Sollten Sie der Besitzer der zuvor genannten Fundsache sein bzw. Hinweise zum Auffinden des Besitzers geben können, wenden Sie sich bitte an die Fundbehörde der Gemeinde Am Mellensee unter der Rufnummer: 033703 / 95910 oder per Email unter .

Betreuungssituation (Hort Knallbonbon)

(23. 01. 2025)

Sehr geehrte Eltern,

 

die aktuelle personelle Situation im Bereich der pädagogischen Fachkräfte stellt sich

derzeit als schwierig dar. Es gibt eine Häufung von Infektionskrankheiten

einschließlich Magen-Darm-Erkrankungen.

 

Diese Situation betrifft alle Kindereinrichtungen in der Gemeinde.

 

Aus diesem Grund findet die Betreuung im Hort "Knallbonbon" ab 24.01.2025 bis

(einschließlich) den 31.01.2025 nur eine Betreuung der Kinder 1. und 2.

Klasse statt, die Frühhortbetreuung ist möglich.

 

Sofern Bedarfe sinken und Fachkräfte kurzfristig wiederkehren werden die

Maßnahmen verändert. Sollte sich die Lage weiter verschärfen sind weitere

Maßnahmen (verkürzte Öffnungszeiten und Schließungen) ebenfalls möglich.

 

Wir bitten Sie nur gesunde Kinder in die Einrichtung zu bringen.

 

Einmal mehr sind wir hier auf Ihre Mitwirkung und Unterstützung angewiesen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

 

Haase

Teamleitung I

[Betreuungssituation (Hort Knallbonbon)]

Betreuungssituation (Kita Wirbelwind)

(23. 01. 2025)

Sehr geehrte Eltern,

 

die aktuelle personelle Situation im Bereich der pädagogischen Fachkräfte stellt sich derzeit als schwierig dar.

 

Die Betreuung in der Kita "Wirbelwind" wird nur über verkürzte Öffnungszeiten gelingen.

 

Die Betreuung Ihrer Kinder wird ab Freitag, den 24.01.2025 bis voraussichtlich

(einschließlich) den 29.01.2025 nur zu den Öffnungszeiten von 8.00 Uhr bis 15.00Uhr möglich sein.

 

Nur so kann eine Betreuung Ihrer Kinder gewährleistet werden. Einmal mehr sind wir

hier auf Ihre Mitwirkung und Unterstützung angewiesen. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

 

Haase

Teamleitung I

 

[Betreuungssituation (Kita Wirbelwind)]

Informationsveranstaltung zur Sanierung des Gemeindehauses Gadsdorf

(22. 01. 2025)

„Am 17. Januar 2025 fand im Gemeindehaus Gadsdorf eine Informationsveranstaltung zum Thema „Sanierung des Gemeindehauses“ statt. Dieser Termin wurde auf Initiative des Ortsvorstehers, Herrn Hürdler, einberufen.

 

Nahezu 30 Interessierte folgten der Einladung und informierten sich über die geplante Sanierung. 

Herr Rönz, Teamleiter Bauen der Gemeindeverwaltung, stellte die derzeitige Planung vor, die eine Erneuerung des gesamten Dachstuhls und der Fassade umfasst. 

Angesichts der angespannten Finanzlage der Gemeinde ist eine weitergehende Sanierung oder ein Ersatzneubau jedoch nicht realisierbar.

 

Unter der Moderation von Herrn Hürdler entwickelte sich eine lebhafte Diskussion, in der bereits erste Anregungen und Hinweise aus der Bevölkerung eingebracht wurden.

 

Es herrschte Einigkeit darüber, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen der Gemeindeverwaltung und den Gadsdorfern entscheidend für den Erfolg des Vorhabens ist. 

Eine weitere Zusammenkunft wurde für die Zeit nach Vorlage der detaillierten Planungen in Aussicht gestellt.

 

Die Veranstaltung wurde durchweg positiv aufgenommen. Nun bleibt zu hoffen, dass der Gemeindeshaushalt bald verabschiedet wird, damit die notwendigen finanziellen Mittel für die Sanierung bereitgestellt werden können.“ 

   Informationsveranstaltung-01 

 Informationsveranstaltung-02 

Informationsveranstaltung-03

Informationsveranstaltung-04 

Stellungnahme zu dem geplanten Bauvorhaben am Winkelweg

(15. 01. 2025)

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Am Mellensee,

 

im Zusammenhang mit dem geplanten Bauvorhaben am Winkelweg möchten wir Ihnen versichern, dass die heute in den Sozialen Medien zur Diskussion gestellten rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen ordnungsgemäß erfüllt sind.

 

Die im Handelsregister aufgeführten Hinweise zum vorläufigen Insolvenzverfahren beziehen sich auf einen abgeschlossenen Rechtsvorgang, der durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg am 13.06.2024 aufgehoben wurde. Seitdem ist das Unternehmen vollständig solvent und es bestehen keine offenen Vorgänge.

 

Wir weisen darauf hin, dass die oben genannten Informationen im Kontext der mutmaßlichen Insolvenz der Soltkahn AG stehen, die sich möglicherweise auf die Wahrnehmung und Diskussion der Sachlage auswirken könnten.

 

Wir legen großen Wert auf Transparenz und sind bestrebt, Ihnen alle relevanten Informationen zum Bauvorhaben zur Verfügung zu stellen.

 

Sollten weitere Fragen bestehen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Ihre Gemeindeverwaltung

 

Neues Angebot des Projektes „Alltagsunterstützung in unserer Gemeinde“

(09. 01. 2025)

 

Neues Angebot des Projektes „Alltagsunterstützung in unserer Gemeinde“:

 

Kostenlose Selbsthilfegruppe für pflegende Angehörige 

 

Bei der Entscheidung, die Pflege von Angehörigen zu übernehmen, werden die psychischen Anforderungen oft unterschätzt. 

Nicht selten treten innere Konflikte zutage, denen Pflegende ratlos gegenüberstehen. 

Außerdem kommt die Hilflosigkeit dazu, sich im Behörden-Pflege-Dschungel durchzuschlagen.

 

Meist wissen Pflegende nicht, was sie als erstes machen sollen und vergessen dabei ihre eigenen gesundheitlichen Grenzen zu beachten. Dies hilft auf Dauer allerdings niemanden. Damit es nicht so weit kommt, ist es wichtig für Pflegende sich mit anderen Pflegenden auszutauschen, die dasselbe erleben.

 

Dies kann in einer Selbsthilfegruppe geschehen und unsere Gemeinde Am Mellensee bietet dies erstmalig an: 

 

Im Haus der Generationen in der Goethestr.1 in Sperenberg findet 

jeden 3. Donnerstag von 17 Uhr bis 19 Uhr 

eine betreute Selbsthilfegruppe für Pflegende statt.

 

Selbsthilfegruppen wirken gesundheitsfördernd und entlastend durch gegenseitige Hilfe innerhalb der Gruppen und Informationen über bestehende Rechte aus der Pflegeversicherung, sowie Kenntnisse über örtliche Entlastungsangebote . 

 

 

Die Organisation und Moderation übernimmt die Projektkoordinatorin der Alltagsunterstützung Am Mellensee Manuela Setny.

 

 

Bitte melden Sie sich unter: alltagsbegleiter.mellensee@drk-fs oder 0152 03777778 an, Sie können aber auch einfach so vorbeikommen, wenn es gerade drängt.

Das Projekt der Alltagsunterstützung koordiniert Ehrenamtliche mit unterstützungs-bedürftigen, insbesondere älteren, zu Hause lebenden Menschen. Diese benötigen  Hilfe im Alltag, sehnen sich nach Teilhabe am gesellschaftlichen Leben oder einfach nur nach Gesellschaft. Das Projekt vermittelt Ehrenamtliche an Unterstützungsbedürftige, um gemeinsam eine bessere Lebensqualität zu schaffen.

 

 

 

 

 

 

Jahresrückblick des Bürgermeisters

(30. 12. 2024)

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

Kurz vor meiner Amtsübernahme musste die Verwaltung die eingeschränkte Handlungsfähigkeit erklären. Dies lag vor allem daran, dass viele Positionen im Rathaus nicht (mehr) besetzt waren.

 

Natürlich war damit die dringlichste Aufgabe vorgegeben. Ziel war es daher die vakanten Stellen zu besetzen und eine positive Grundatmosphäre zu schaffen. Ich durfte im Laufe des Jahres 8 neue Mitarbeiter willkommen heißen und konnte die Organisation und Strukturen effizienter gestalten. Dazu gehört auch, dass wir nun ein Ausbildungsbetrieb sind und eine Auszubildende für uns gewinnen konnten.

 

Gleichermaßen drängte sich eine erste Bestandsaufnahme in unseren Kitas und Horten auf. In erster Linie musste ich feststellen, dass allein die Personaldecke in unseren Einrichtungen derart schlecht war, das zu befürchten bestand, dass unser vorhandenes Personal durch das Defizit überlastet wird. Es gelang uns im Laufe des Jahres die Stellenbesetzungen mit absoluter Priorität zu forcieren und uns dabei auf eine breitere Basis zu stellen. Neben den 17 Stellenbesetzungen haben wir 2 sogenannte Springerkräfte einstellen können, die mehr Flexibilität ermöglichen. Außerdem erweiterten wir unseren Personalbestand durch Ergänzungskräfte und haben erneut 3 Kita-Auszubildende sowie eingestellt. 

 

Auch bauliche Maßnahmen, etwa im Bereich Brandschutz, durch den Digitalpakt oder die Erneuerung von Spielgeräten und Außenanlagen, wurden vorangebracht.

 

Ein weiteres drängendes Problem waren die langen Wartelisten für Kitaplätze. Auch hier kommen wir nach einem Jahr zu dem Ergebnis, dass wir die Warteliste gen Null abarbeiten konnten.

 

Im kommenden Jahr dürfen wir uns auf die Einweihung des Kombibaus in Mellensee, nahe der Grundschule freuen. Der Kombibau beinhaltet dann eine neue Kita, einen neuen Hort sowie einen neuen Jugendclub.

 

Unser Freizeit- und Gastronomieangebot könnten wir im Jahr 2024 durch die Wiederinbetriebnahme unseres dritten Strandbades, in Sperenberg, erweitern. 

 

Die Spielplatzkapazitäten konnten wir durch neue Geräte in den Strandbädern Sperenberg und Mellensee deutlich verbessern. In Rehagen wird nun ein Spielplatz gebaut, der nicht auf der ursprünglichen Fläche errichtet werden kann, jedoch eine Grundausstattung bieten wird, die es im Verlaufe der kommenden Jahre gilt zu erweitern. Der Spielplatz an der Sporthalle in Mellensee weicht dem Bau der neuen Feuerwache, jedoch werden die Spielgeräte nach Instandsetzung wieder zum Spielen zur Verfügung stehen.

 

Für unsere ebenfalls dringend benötigten Feuerwehrneubauten haben wir im Sommer den Fördermittelbescheid für die neue Wache in Mellensee erhalten, so dass neben dem Abriss nun die Planung und Umsetzung mit Hochdruck vorangetrieben wird. Für die Standorte Klausdorf und Rehagen befinden wir uns in konzeptionellen Phasen, um auch hier Lösungen zu finden. Auch der Bauhof in Sperenberg weist erhebliche Defizite auf, so dass nach verschiedenen Standortprüfungen Lösungen in Sichtweite sind. Zudem wurde für unsere Feuerwehr ein neuer Kühlanhänger beschafft. Auch hinsichtlich der Bekleidung konnte ein weiterer positiver Schritt gegangen werden, die Anschaffung der Tagesdienstkleidung hat in diesem Jahr begonnen. 

 

Der Zustand vieler Straßen und Gehwege ist in unserer Gemeinde unbestritten schlecht bis sehr schlecht. Bei den Straßen müssen wir unterscheiden, wer für diese Zuständigkeit und damit die Planungshoheit hat. Die Bahnhofsallee in Mellensee ist beispielsweise eine Straße, die nicht in kommunaler Zuständigkeit liegt. Doch das allein genügt natürlich nicht. Durch viele Gespräche und den direkten Austausch zeichnet sich ab, dass für die bestehenden Probleme bei der Bahnhofsallee Lösungen gefunden wurden, so dass zumindest die Planung als nächster Schritt durch die zuständige Behörde in Angriff genommen werden kann. 

 

In Sperenberg wurde die Zossener Allee teilweise erneuert, in Kummersdorf-Alexanderdorf die Straße Am Sportplatz.  

 

Im Jahr 2024 wurde es nun auch höchste Zeit, die Erneuerung von Gehwegen endlich umzusetzen. So wurde im September in Klausdorf begonnen, wobei die Baumaßnahmen in Richtung Mellensee bis zum Lichtentann weitergehen werden. Damit wird zumindest hier ein langer Bereich erneuert, der in den kommenden Jahren weitergeführt werden soll. 

 

Beim Radverkehr haben wir das gemeindliche Radverkehrskonzept in Auftrag gegeben. Damit haben wir zum Jahresende eine Grundlage für die anstehenden Planungen und Prioritätensetzungen. Der Lückenschluss des Radweges zwischen Sperenberg und Kummersdorf-Gut treibt uns bereits seit Jahren um. Nachdem wir die Nachricht erhielten, dass die bereits mehrfach angekündigten Baumaßnahmen abermals nicht vorgesehen sind, konnten wir durch Gespräche und Vor-Ort-Termine eine Verständigung erzielen, die diese Lücke nun mit hoher Priorität belegt, so dass die Planungskapazitäten entsprechend erfolgen werden. Die Planungen sollen nun im Jahr 2025 erfolgen, so dass im Jahr 2026 gebaut wird.

 

Zur Steigerung der Sicherheit und Ordnung stellen wir unser Ordnungsamt künftig besser auf. Das heißt, der Außendienst wird personell verstärkt und wird zeitlich bedarfsorientierter tätig werden. In diesem Zuge werden die Satzungen mit „Ordnungsbezug“ aktualisiert bzw. werden Regelungslücken geschlossen. Damit kann eine bessere Einwirkung und der Kostenersatz effizient erfolgen, eben genau auch dann, wenn Anliegerpflichten nicht nachgegangen wird. Im Ergebnis soll damit das Ziel verfolgt werden, das Erscheinungsbild unserer Ortsteile und Gemarkungen zu wahren.

 

Einen weiteren wichtigen Punkt sehen wir in der Stärkung unseres ehrenamtlichen Engagements. Neben den Feuerwehren bringen wir Vereine und andere Engagierte im Format des Runden Tisches zusammen und wollen Synergien und Vernetzungen erzeugen. Ergänzend hierzu bringen wir unsere Museen zusammen und bieten eine Koordination und Zusammenführung von Chroniken und anderen historisch wichtigen Themen an. 

 

Für den Betrieb im Rathaus verfolgen wir das Ziel den Service stetig zu verbessern. Dazu haben wir im Jahr 2024 einen Facebook-Account eingerichtet, über den wir regelmäßig über viele Themen berichten. Damit wollen wir Transparenz herstellen und Verwaltungshandeln erklären. Den Bürgerservice im Rathaus selbst steigern wir durch die Einrichtung eines zentralen Empfangs im Foyer. Hier sollen alle wichtigen Auskünfte erteilt werden bzw. es erfolgt die Vermittlung an die richtigen Ansprechpartner im Rathaus. 

 

Unsere Senioren wollen wir vor allem unterstützen, indem wir verschiedene Projekte und Themen aufgreifen bzw. vermitteln. Es sollen weitere Sitzgelegenheiten geschaffen werden. Auch das Wanderkino an der Festwiese konnte dieses Jahr ermöglicht werden. Das Projekt der Alltagsbegleiter durch das DRK in Sperenberg kann ebenso wie die Schulung für Angehörige von Menschen mit Demenz in der Gemeinde Am Mellensee: „Hilfe zum Helfen“ praktische und bedarfsgerechte Unterstützung anbieten. Bereits zum Vorjahresende konnten praktische Tipps durch das seniorengerechte Projekt „Digitale Engel“ im Rathaus angeboten werden.

 

Neben den auch im Jahr 2024 vielen erfolgreichen Veranstaltungen in unserer Gemeinde konnte der erste Bürgermeister-Pokal (der als Gemeindefest ausgerichtet ist und verschiedene Disziplinen beinhaltete) ins Leben gerufen werden. Ebenfalls Neuland haben wir betreten, indem wir als Gemeinde erstmalig am Stadtradeln teilgenommen haben und sogleich den Wanderpokal erringen konnten.

 

Unsere Ehrenbürger konnten wir die gebührende und nun auch dauerhafte Präsenz erstmalig zukommen lassen. Im Rathaus haben wir einen Galeriebereich eingerichtet, der neben den Fotos auch die Steckbriefe unserer Ehrenbürger beinhaltet. 

 

Kulturell wollen wir ebenfalls neue Wege einschlagen. So haben wir zunächst die satzungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um unser Rathaus auch für Ausstellungen zur Verfügung zu stellen. Eine erste Ausstellung mit verschiedentlichen Gemälden mit Gemeindebezug durften wir in diesem Jahr bewundern. Um den Volkstrauertag auch in unserer Gemeinde wieder mit einer eigenen Kranzniederlegung zu begehen, organisierten Gemeindevertreter und Ortsvorsteher diesen Tag in Sperenberg. Hieran anknüpfend wurde ein neues Denkmal eingeweiht. In Kummersdorf-Gut wurde das Kriegedenkmal eingeweiht und durch unseren neuen Pfarrer Herrn Bernhardt gesegnet. Unser langjähriger und sehr geschätzter Pfarrer Herr Hemmerling wurde in diesem Jahr in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. 

 

Durch die Kommunalwahlen im Juni haben wir neue engagierte Ehrenamtliche in der Gemeindevertretung und den Ortsbeiräten begrüßen dürfen. Unser Ortsteil Kummersdorf-Gut hat dadurch nun auch einen Ortsbeirat. Mit großer Bestürzung erreichte uns jedoch auch der plötzliche Tod unseres Gemeindevertreters und im gesellschaftlichen Leben übermäßig engagierten Wirts und Kümmerers Herrn Heinrich. Von uns gegangen ist in diesem Jahr aber auch unserer „Alt-Bürgermeister“ Herr Donath.  

 

Für das kommende Jahr arbeiten wir weiterhin mit Hochdruck daran schrittweise Projekte umzusetzen, die unsere Gemeinde voranbringen. Ohne über die vielen Baustellen und anstehenden Herausforderungen hinwegzusehen, empfinde ich das Leben hier sehr lebenswert und setze mich weiterhin mit aller Kraft hierfür ein. 

 

Gemeinsam werden wir weiterhin an einer besseren Zukunft in unserer Gemeinde arbeiten.

 

Ich wünsche allen Bürgerinnen und Bürgern einen guten Rutsch ins neue Jahr 2025 und viel Gesundheit, Glück und Erfolg im neuen Jahr.

 

Ihr Bürgermeister

Bekanntmachung zur Schulanmeldung der Schulanfänger des Schuljahres 2025/26

(20. 12. 2024)

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

auf der Grundlage der Regelungen des § 37 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) beginnt die Schulpflicht für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 01. August desselben Kalenderjahres.

 

Die für die Schulanmeldung maßgebliche Satzung wurde am 17. 12. 2024 durch die Gemeindevertretung beschlossen. Die Gemeinde Am Mellensee legt dabei fest, dass für die Ortsteile Mellensee, Klausdorf, Rehagen und Saalow die Grundschule am Mellensee und für die Ortsteile Sperenberg, Gadsdorf, Kummersdorf-Alexanderdorf, Kummersdorf-Gut die Anne Frank Grundschule Sperenberg für die Entgegennahme der Aufnahmeanträge zuständige Schule ist.

 

Durch diese Grundschulen erfolgt die administrative Aufgabenerledigung und die Überwachung der Schulpflicht im Aufnahmeverfahren. Unabhängig davon besteht die Wahlfreiheit nach dem Schulgesetz. Die Schulbezirke sind deckungsgleich. Sie umfassen das Gemeindegebiet mit den Ortsteilen. Für die Grundschule Mellensee wird eine Zweizügigkeit und für die Grundschule Sperenberg eine Einzügigkeit festgelegt.

 

Wünschen Eltern von schulpflichtigen Kindern eine Einschulung in eine Schule im Amtsbereich einer anderen Gemeinde, erfolgt die Anmeldung in der zuständigen Grundschule. Dort können Sie einem Antrag auf Besuch einer anderen als der zuständigen Schule beim Staatlichen Schulamt Brandenburg an der Havel (gemäß § 106 Abs. 4 Satz 1 BbgSchulG) stellen. Die Formulare erhalten interessierte Eltern in der zuständigen Grundschule.

 

Über die Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleitung unter Beachtung der Vorgaben der Schulbehörde (Staatliches Schulamt Brandenburg an der Havel). Ergänzende Informationen können Sie vorrangig in den Grundschulen sowie in der Gemeinde von Frau Racholdt unter der Telefonnummer: 033703 / 95925 oder Bildung@mellensee. de erhalten.

[Bekanntmachung zur Schulanmeldung der Schulanfänger des Schuljahres 2025/26]

Mitteilung der Fundbehörde (Schlüsselbund)

(19. 12. 2024)

Im Ordnungsamt der Gemeinde Am Mellensee, wurde folgende Fundsache abgegeben:
1 Schlüsselbund (7 Schlüssel)

 

Gefunden am 17.12.2024 im Wald am Alexanderdorfer Weg


Sollten Sie der Besitzer der zuvor genannten Fundsache sein bzw. Hinweise zum Auffinden des Besitzers geben können, wenden Sie sich bitte an die Fundbehörde der Gemeinde Am Mellensee unter der Rufnummer: 033703 / 95948 oder per Email unter .

Veränderung der Öffnungszeit am 23.12.2024

(18. 12. 2024)

Sehr geehrte Eltern,


aufgrund einer durchgeführten Bedarfsumfrage in den Einrichtungen (Hort am Mellensee und Kita Abenteuerland) möchten wir die Öffnungszeit für den 23. 12. 2024 von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr anpassen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

Haase

Teamleitung I

[Veränderung der Öffnungszeit am 23.12.2024 (Hort am Mellensee und Kita Abenteuerland)]

Nicht jede freilaufende Katze ist eine Fundkatze

(18. 12. 2024)

Katzen gelten als unabhängig und eigenständig. So kommt es vor, dass sich Katzen mit Freigang auf ihren Streifzügen auch mal mehrere Anlaufstellen suchen und es sich dort einige Zeit gemütlich machen. Tierfreunde gehen häufig irrtümlich davon aus, dass diese Katzen herrenlos sind, sie Pflege und Zuwendung brauchen und bei ihnen bleiben können. Schließlich hat sich das Tier den neuen Platz selbst ausgesucht.

 

Doch so einfach ist das nicht. Nicht jede Katze, die plötzlich im Garten auftaucht, ist auf unsere Hilfe angewiesen. Die meisten haben ein Zuhause, in dem sie versorgt werden und gehen einfach nur gern auf Entdeckungstour. 

 

Im ländlichen Raum gibt es viele Freigänger. Diese tragen aus Sicherheitsgründen oft kein Halsband. Bei Freigängerkatzen ist zunächst davon auszugehen, dass sie jemandem gehören. Die Rechte des unbekannten Eigentümers müssen respektieren werden. Auch wenn der Eigentümer nicht nach seiner Katze sucht, z. B. weil sein Freigänger für gewöhnlich nur alle paar Tage nach Hause kommt und er daher gar nicht davon ausgeht, dass seine Katze entlaufen ist, so bedeutet dies nicht, dass die Katze niemandem gehört. 

 

Diese Katzen sollten auch nicht gefüttert werden. Zum einen werden die Katzen durch den Gedanken „es gut zu meinen“ dem eigentlichen Eigentümer entzogen. Zum anderen könnte der Katze in Unkenntnis von Vorerkrankungen, Allergien oder sonstiger Behandlungen ein gesundheitlicher Schaden zugefügt werden.

 

Es gibt auch Ausnahmen: und zwar entlaufene Katzen und Streuner, die sichtlich Hilfe benötigen. Es sollte in jedem Fall immer versucht werden, den Halter ausfindig zu machen.

 

Hierfür ist es jedoch auch wichtig, dass die Eigentümer ihre Katzen mit Hilfe eines Transponders, auch umgangssprachlich Chip genannt, kennzeichnen lassen. Durch diesen Transponder können die Tiere sicher identifiziert und zugeordnet werden. Dies setzt natürlich voraus, dass das Tier ordnungsgemäß in einem Haustierregister wie z.B. bei TASSO registriert ist.

 

Weitere Informationen erhalten Interessierte bei Frau Berndt unter

Betreuungssituation (Hort Knallbonbon)

(16. 12. 2024)

Sehr geehrte Eltern,


die Betreuungssituation in der Einrichtung ist weiter schwierig, da weitere Pädagogen erkrankt sind.


In Absprache mit der Einrichtung müssen wir die Verlängerung der Maßnahme bekanntgeben.


Eine Betreuung der Hortkinder von der 1. und 2. Klasse finde bis einschließlich 20. 12.2024 statt, die Frühhortbetreuung für die 1. bis 4. Klasse ist möglich.


Sofern Bedarfe durch Abfragen sinken und Fachkräfte kurzfristig wiederkehren werden die Maßnahmen verändert.

[Download]

Mitteilung der Fundbehörde (Katze zugelaufen)

(13. 12. 2024)

Dieser junge Kater wurde am 06.12.2024 im Horstweg Saalow in der Nähe des Pflegheims im Ortsteil Saalow aufgefunden. Er befindet sich derzeit in der Verwahrung durch den Finder.

 

Sollten Sie der Besitzer des Tieres sein bzw. Hinweise zum Auffinden des Besitzers geben können, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Gemeinde Am Mellensee, Frau Berndt, unter der Telefonnummer 033703/959-41 bzw. per Mail an .

Foto zur Meldung: Mitteilung der Fundbehörde (Katze zugelaufen)
Foto: Mitteilung der Fundbehörde (Katze zugelaufen)

Betreuungssituation in den Kindereinrichtungen

(09. 12. 2024)

Sehr geehrte Eltern,


die Betreuungssituation in den Einrichtungen ist weiter schwierig, da weitere Pädagogen erkrankt sind. Leider ist die Fachkraft aus der Zeitarbeitsfirma ebenfalls
erkrankt.


In Absprache mit den Einrichtungen müssen wir die derzeitige Maßnahme bekanntgeben:


- Hort am Mellensee
Verlängerung der Maßnahme mit Betreuung der Kinder der 1. und 2. Klasse bis einschließlich 11. 12.2024, Frühhortbetreuung gegeben.
Bitte um Beachtung, dass der Hort am Freitag, 13. 12.2024, geöffnet ist. Es findet keine Weiterbildung statt.


- Hort Knallbonbon
Am 12. 12.2024 und 16. 12.2024 findet nur eine Betreuung der Kinder 1. und 2. Klasse statt, die Frühhortbetreuung ist möglich.
Ob die Maßnahme verlängert wird, darüber erhalten Sie am Montag Bescheid. Sofern Bedarfs durch Abfragen sinken und Fachkräfte kurzfristig wiederkehren
werden die Maßnahmen verändert. 


Mit freundlichen Grüßen

[Betreuungssituation]

Privatfinanzierter Gehwegbau

(09. 12. 2024)

Möglichkeiten und Verfahren zum privatfinanzierten Gehwegbau

 

Der Gehwegbau ist ein essenzieller Bestandteil der Infrastruktur in Wohngebieten und städtischen Bereichen. In vielen Fällen wird der Bau und die Instandhaltung öffentlicher Gehwege von der Gemeinde oder Stadtverwaltung übernommen. Doch in bestimmten Situationen kann es vorkommen, dass Anwohner oder private Bauherren sich entscheiden, den Gehwegbau privat zu finanzieren. Dieser Beitrag erklärt die Möglichkeiten und das Verfahren, wie dies organisiert werden kann.

 

1. Gründe für privatfinanzierten Gehwegbau

Es gibt verschiedene Gründe, warum Anwohner oder private Bauherren den Gehwegbau auf eigene Kosten übernehmen können:

  • Fehlende öffentliche Mittel: In manchen Gebieten ist der Bau von Gehwegen aufgrund begrenzter kommunaler Mittel oder Priorisierung von anderen Infrastrukturprojekten nicht vorgesehen.

  • Erweiterung der Wohnfläche: Bei Neubaugebieten oder Umstrukturierungen kann es erforderlich sein, Gehwege für eine bessere Erreichbarkeit von Grundstücken zu schaffen.

  • Verkehrssicherheit: In Gegenden mit hohem Fußgängeraufkommen oder unsicheren Straßenverhältnissen kann der Bau eines Gehwegs durch private Eigentümer zur Verbesserung der Sicherheit beitragen.

  • Verbesserung der Lebensqualität: Manche Eigentümer möchten die Lebensqualität in ihrem Wohngebiet erhöhen und entscheiden sich daher für den Gehwegbau auf eigenes Kosten.

 

2. Voraussetzungen für den privatfinanzierten Gehwegbau

Um einen Gehweg privat zu finanzieren, müssen einige rechtliche und technische Voraussetzungen beachtet werden:

  • Baurechtliche Genehmigung: In der Regel ist der Bau eines Gehwegs auch im privaten Bereich genehmigungspflichtig. Die zuständige Gemeinde oder Stadtverwaltung muss daher in den Planungsprozess einbezogen werden. In vielen Fällen müssen die geplanten Baumaßnahmen im Einklang mit den bestehenden städtebaulichen Vorschriften stehen.

  • Genehmigung durch die Kommune: Auch wenn der Bau privat finanziert wird, ist die Kommune oft in den Genehmigungsprozess eingebunden, da der Gehweg eine öffentliche Nutzung betrifft. Die Kommune stellt sicher, dass der Gehweg den gesetzlichen Vorschriften entspricht (z. B. hinsichtlich Breite, Materialwahl und Barrierefreiheit). 

  • Einhaltung technischer Standards: Der Gehweg muss bestimmte technische Anforderungen erfüllen, wie eine ausreichende Breite, eine rutschfeste Oberfläche und die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen. Diese Anforderungen müssen bei der Planung beachtet werden.

 

3. Verfahren zum privatfinanzierten Gehwegbau

Das Verfahren zum privatfinanzierten Gehwegbau folgt einer Reihe von Schritten:

 

3.1. Planung

Die erste Phase umfasst die detaillierte Planung des Gehweges. Dabei sollten folgende Schritte berücksichtigt werden:

  • Vermessung und Planung: Ein Architekt oder Ingenieur sollte die notwendigen Berechnungen durchführen, um sicherzustellen, dass der Gehweg den gesetzlichen und baulichen Anforderungen entspricht.

  • Abstimmung mit der Gemeinde: Der Bauantrag muss bei der Stadt oder Gemeinde eingereicht werden. Die zuständigen Stellen werden prüfen, ob der Gehweg in das städtebauliche Gesamtkonzept passt und ob er alle Vorschriften einhält.

 

3.2. Baugenehmigung

Nach der Planung muss eine Baugenehmigung eingeholt werden. Hierbei ist Folgendes zu beachten:

  • Prüfung der Baumaßnahme: Die Stadt oder Gemeinde prüft den Bauantrag und stellt sicher, dass der Gehweg den rechtlichen und sicherheitstechnischen Standards entspricht.

  • Genehmigungsgebühren: In einigen Fällen fallen für die Genehmigung Gebühren an, die vom privaten Bauherrn zu tragen sind.

 

3.3. Bauphase

Nach Erhalt der Genehmigung kann mit dem Gehwegbau begonnen werden. Die Ausführung erfolgt durch einen Bauunternehmer, der auf den Bau von Gehwegen spezialisiert ist.

  • Auswahl des Materials: Häufig werden Beton, Pflastersteine oder Asphalt verwendet. Es ist wichtig, dass die gewählten Materialien sowohl funktional als auch ästhetisch zum Umfeld passen.

  • Bauüberwachung: Es sollte darauf geachtet werden, dass die Bauarbeiten entsprechend der Planung und den behördlichen Vorgaben durchgeführt werden.

 

3.4. Abnahme und Instandhaltung

Nach Abschluss des Gehwegbauprojekts erfolgt in der Regel eine Abnahme durch die zuständige Behörde. Es wird überprüft, ob der Gehweg allen Anforderungen entspricht. Anschließend müssen private Eigentümer für die Instandhaltung und gegebenenfalls für Reparaturen sorgen, sofern der Gehweg nicht in das öffentliche Straßennetz übergeht.

 

 

4. Kosten und Finanzierung

Die Kosten für den privatfinanzierten Gehwegbau können je nach Umfang des Projekts variieren. Zu den wichtigsten Faktoren, die die Kosten beeinflussen, gehören:

  • Länge und Breite des Gehwegs

  • Wahl des Materials

  • Bauarbeiten und Arbeitsaufwand

  • Planungs- und Genehmigungsgebühren

  • In vielen Fällen sind die Anwohner dazu bereit, sich die Kosten zu teilen, insbesondere wenn der Gehweg mehrere Grundstücke miteinander verbindet. In solchen Fällen können entsprechende Vereinbarungen getroffen werden.

 

5. Übertragung des Gehweges in die öffentliche Hand

In einigen Fällen ist es möglich, den privat gebauten Gehweg später in das öffentliche Straßennetz zu integrieren. Dies bedeutet, dass die Kommune den Gehweg übernimmt und für zukünftige Reparaturen und Instandhaltungen verantwortlich ist. Dafür muss jedoch eine Vereinbarung mit der Gemeinde getroffen und der Gehweg den öffentlichen Standards entsprechen.

 

Fazit

Der privatfinanzierte Gehwegbau bietet eine praktische Lösung, wenn die öffentliche Hand nicht in der Lage ist, Gehwege zu bauen oder zu renovieren. Durch sorgfältige Planung, enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und die Berücksichtigung aller baurechtlichen und technischen Vorgaben kann der Gehwegbau effizient und kostengünstig umgesetzt werden. Es ist wichtig, dass der Bau den lokalen Vorschriften entspricht, um sowohl die Sicherheit als auch die langfristige Nutzbarkeit des Gehweges zu gewährleisten.

 

 

 

Notwendigkeit des Ankaufes von Grundstücksflächen für den privatfinanzierten Gehwegbau

 

Ein weiterer wichtiger Aspekt beim privatfinanzierten Gehwegbau ist der Ankauf von Grundstücksflächen. In vielen Fällen sind private Grundstücke oder Teilflächen des öffentlichen Raumes notwendig, um einen Gehweg ordnungsgemäß zu realisieren. Das betrifft vor allem die Situation, wenn ein Gehweg über Grundstücke führt, die nicht im Besitz des Bauherrn oder der Gemeinde sind.

 

1. Warum ist der Ankauf von Grundstücksflächen notwendig?

Ein Gehweg benötigt eine bestimmte Fläche, die entsprechend den baulichen Vorgaben zur Verfügung stehen muss. Wenn der geplante Gehweg auf privatem Grundstück oder auf Flächen verläuft, die sich nicht im Eigentum des Bauherrn oder der Gemeinde befinden, müssen diese Flächen im Vorfeld erworben werden. Dies betrifft vor allem folgende Fälle:

  • Verlauf des Gehwegs auf privatem Grund: Wenn der Gehweg nicht ausschließlich auf öffentlichem Raum verläuft, sondern durch private Grundstücke führt, ist der Erwerb dieser Flächen notwendig. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn der Gehweg an einer Straßenseite verläuft, aber auf privatem Grundstück gebaut werden soll, um eine gewünschte Breite oder Lage zu erreichen.

  • Erweiterung der Gehweganlage: In Neubaugebieten oder bei der Erweiterung bestehender Wohngebiete kann es erforderlich sein, zusätzliche Grundstücksflächen zu kaufen, um die benötigte Breite für den Gehweg zu schaffen.

  • Erreichbarkeit und Zugänglichkeit: Der Gehweg muss gegebenenfalls so gestaltet werden, dass er die Grundstücke der Anwohner oder privaten Bauherren erreicht, was ebenfalls den Erwerb von Grundstücksflächen erforderlich machen kann.

 

 

2. Wie wird der Ankauf von Grundstücksflächen durchgeführt?

Der Ankauf von Grundstücksflächen für den Gehwegbau erfolgt in mehreren Schritten und umfasst rechtliche, finanzielle sowie verhandlungstechnische Aspekte:

 

2.1. Prüfung des Bedarfs

Zu Beginn wird überprüft, ob die geplante Gehweganlage auf öffentlichen Flächen realisiert werden kann oder ob private Grundstücke betroffen sind. Hierbei ist es wichtig, dass die Bauplanung bereits in der frühen Phase festlegt, ob und welche Grundstücksflächen erworben werden müssen.

 

2.2. Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern

Wenn private Grundstücksflächen für den Gehwegbau erforderlich sind, muss mit den jeweiligen Eigentümern verhandelt werden. Dabei gibt es mehrere mögliche Vorgehensweisen:

  • Direkter Kauf: Der häufigste Weg ist der direkte Erwerb der benötigten Grundstücksflächen. In diesem Fall müssen die Kaufbedingungen (Preis, Übergabebedingungen, etc.) mit den Grundstückseigentümern ausgehandelt werden.-

  • Erbbaurecht oder Nutzungsrechte: In manchen Fällen ist es auch möglich, statt eines direkten Kaufs ein Erbbaurecht oder ein anderes Nutzungsrecht zu vereinbaren. Dabei wird der private Grundstückseigentümer weiterhin als Eigentümer der Fläche bleiben, jedoch wird dem Bauherrn ein Nutzungsrecht eingeräumt, um den Gehweg zu errichten und zu nutzen.

 

2.3. Festlegung des Kaufpreises

Der Preis für das Grundstück oder die Teilfläche muss entweder durch eine Einigung zwischen Käufer und Verkäufer oder durch eine unabhängige Bewertung durch einen Sachverständigen festgelegt werden. Dies kann die Festlegung eines fairen Preises basierend auf der Größe und dem Wert des Grundstücks beinhalten. Bei der Bewertung werden oft auch Faktoren wie die Lage des Grundstücks und die Zweckbestimmung berücksichtigt.

 

2.4. Rechtliche Formalitäten

Der Kauf von Grundstücksflächen muss in einem notariellen Vertrag geregelt werden, der von beiden Parteien unterzeichnet wird. Anschließend erfolgt die Eintragung des Eigentumsübergangs ins Grundbuch, um den Erwerb rechtlich abzusichern. Dies kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, die für den Käufer zu tragen sind.

 

2.5. Abgrenzung des Gehwegs von benachbarten Flächen

Bei der Planung des Gehwegs sollte auch die genaue Abgrenzung zum benachbarten Grundstück geklärt werden. Insbesondere bei der Nutzung von Flächen, die durch Vereinbarungen oder Pachtverträge zur Verfügung gestellt werden, ist es wichtig, die genauen Grenzen und Nutzungsrechte schriftlich festzuhalten.

 

3. Kosten des Grundstückserwerbs

Die Kosten für den Ankauf von Grundstücksflächen können erheblich variieren, je nachdem, wie viel Land benötigt wird und in welcher Lage sich das Grundstück befindet. Insbesondere bei städtischen Gebieten, in denen Land teuer ist, kann der Grundstückserwerb einen bedeutenden Teil der gesamten Baukosten ausmachen. Daher ist es wichtig, diesen Aspekt bereits in der Planungsphase zu berücksichtigen und realistische Kostenschätzungen zu erstellen.

 

4. Möglichkeiten der Kostenaufteilung

In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, die Kosten für den Ankauf von Grundstücksflächen zwischen mehreren Beteiligten aufzuteilen. Insbesondere in Wohngebieten oder bei gemeinsamen Bauprojekten könnte eine Gemeinschaft von Anwohnern oder Baugenossenschaften die notwendigen Grundstücksflächen erwerben und sich die Kosten teilen. Dies erfordert jedoch eine enge Zusammenarbeit und rechtliche Absprache zwischen den beteiligten Parteien.

 

5. Alternativen zum Ankauf von Grundstücken

Es gibt auch alternative Lösungen, die es ermöglichen, den Gehwegbau ohne den direkten Kauf von Grundstücksflächen durchzuführen. Eine Möglichkeit ist die Übertragung von öffentlich-rechtlichen Nutzungsrechten. In einigen Fällen können rechtliche Vereinbarungen getroffen werden, die es der Gemeinde oder dem Bauherrn ermöglichen, eine Fläche zu nutzen, ohne sie zu erwerben. Dies kann durch Nutzungsvereinbarungen, wie z. B. eine Duldungserklärung oder eine Vereinbarung über Baulasten, erfolgen.

 

 

Fazit

Der Ankauf von Grundstücksflächen für den privatfinanzierten Gehwegbau ist ein wichtiger und oft notwendiger Schritt, um den Gehweg planmäßig zu realisieren. Die rechtlichen, finanziellen und verhandlungstechnischen Hürden sollten nicht unterschätzt werden, da der Erwerb von Grundstücken einen erheblichen Einfluss auf die Gesamtkosten und den Zeitrahmen des Projekts haben kann. Durch sorgfältige Planung, frühzeitige Verhandlungen und die Einhaltung rechtlicher Vorgaben lässt sich der Grundstückserwerb jedoch effizient gestalten, sodass der Gehwegbau erfolgreich umgesetzt werden kann.

 

Engagement der Gemeinde für Gehwegsicherheit

Die Gemeinde ist bestrebt, die Gehwegsituation in allen Ortsteilen kontinuierlich zu verbessern. Wir investieren in den Ausbau und die Instandhaltung der Gehweginfrastruktur, um Sicherheit und Barrierefreiheit zu gewährleisten.

Privatfinanzierte Projekte sind eine zusätzliche Möglichkeit, Engagement zu zeigen und die Infrastruktur gemeinsam voranzubringen. Die Gemeinde bleibt dabei stets ein verlässlicher Partner in Planung und Umsetzung.

Ihre Sicherheit und Lebensqualität stehen für uns an erster Stelle!

Ehrenamt in den Kindereinrichtungen

(02. 12. 2024)

Freiwillig und ohne eine finanzielle Gegenleistung unterstützen Ehrenamtliche unsere Kindereinrichtungen. Frau Booms ist regelmäßig einmal die Woche bei den Kindern in der Kita "Abenteuerland" und begleitet dort unter anderem das Projekt "Gefühle". Sie ist bei den Kindern sehr beliebt und wir freuen uns, Sie in der Einrichtung zu haben. Mit einem kleinen Dankeschön für Ihren Einsatz konnten wir Frau Booms am Montag überraschen.

 

 Ehrenamt 

Erfolgreicher Abschluss der Truppmannausbildung: Feuerwehr begrüßt neue Einsatzkräfte

Erfolgreicher Abschluss der Truppmannausbildung: Feuerwehr begrüßt neue Einsatzkräfte 

 

Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Am Mellensee freut sich, den erfolgreichen Abschluss der Truppmannausbildung Teil 1 und Teil 2 für ihre neuen Mitglieder der Einsatzabteilung bekanntzugeben. 

 

Nach einer intensiven Ausbildungsphase haben insgesamt 16 Teilnehmer ihre Prüfungen im Rahmen der Truppmannausbildung Teil 1 und 8 Teilnehmer der Truppmannausbildung Teil 2 am 09.11.24 bestanden und sind nun bereit, die Einsatzabteilung aktiv zu unterstützen. 

 

Die Truppmannausbildung vermittelt grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten, die für den Feuerwehrdienst unverzichtbar sind. Neben theoretischen Grundlagen wie Brandverhalten, Gefahrenlehre und Unfallverhütung stehen auch praktische Übungen zur Brandbekämpfung, Technischen Hilfeleistung und Erster Hilfe auf dem Ausbildungsplan. Die Absolventen haben in ihren Ausbildungsteilen – Grundausbildung und Vertiefung – gezeigt, dass sie den hohen Anforderungen des Feuerwehrdienstes gewachsen sind. 

 

 „Wir sind stolz auf die Leistung unserer neuen Kameradinnen und Kameraden“, sagte Gemeindewehrführer Marius Freitel. „Ihr Engagement und ihre Einsatzbereitschaft sind eine große Bereicherung für unsere Feuerwehr und unsere Gemeinde. Sie haben bewiesen, dass sie das Wissen und die Fähigkeiten besitzen, um unsere Gemeinschaft in Notlagen zu unterstützen.“ 

 

Der erfolgreiche Abschluss der Truppmannausbildung markiert für die Absolventen den Einstieg in den aktiven Feuerwehrdienst. Sie werden künftig im Einsatzfall mit ihrem Wissen und ihrer Tatkraft zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger beitragen. 

 

Die Gemeindewehrführung dankt gleichzeitig allen Ausbildern und Helfern, die die Ausbildungsmonate begleitet und unterstützt haben, und freut sich darauf, die neuen Einsatzkräfte in die Gemeinschaft aufzunehmen. 

 

 

 

Foto zur Meldung: Erfolgreicher Abschluss der Truppmannausbildung: Feuerwehr begrüßt neue Einsatzkräfte
Foto: Truppmannausbildung Feuerwehr Sperenberg

Wir nehmen Abschied von Herrn Dietmar Heinrich

(22. 10. 2024)

Mit tiefer Trauer nehmen wir Abschied von Herrn Dietmar Heinrich, einem engagierten und geschätzten Mitglied unserer Gemeinde Am Mellensee. Herr Heinrich war nicht nur als Gemeindevertreter ein aktiver Gestalter des Gemeindelebens, sondern auch als Wirt des "Alten Kruges" eine lokale Persönlichkeit, die für Herzlichkeit und Gastfreundschaft bekannt war.

 

Sein unermüdlicher Einsatz für die Belange der Bürgerinnen und Bürger haben ihn zu einem zentralen Bestandteil unserer Gemeinschaft gemacht. In seinem Amt als Gemeindevertreter zeigte er Verantwortungsbewusstsein, Einfühlungsvermögen und eine tiefe Verbundenheit mit den Anliegen der Einwohnenden. Seine Weitsicht und sein Bestreben, das Beste für die Gemeinde zu erreichen, hinterlassen ein bleibendes Erbe.

 

Als Wirt des "Alten Kruges" schuf Herr Heinrich einen Ort der Begegnung, an dem sich jeder willkommen fühlen konnte. Seine Gastfreundschaft, sein Humor und sein offenes Ohr für die Sorgen und Freuden seiner Gäste machten den Alten Krug für viele zu einem festen Treffpunkt in unserer Gemeinde. Auch durch sein Engagement in örtlichen Vereinen wie dem KSV oder der Freiwilligen Feuerwehr agierte er in der Gemeinde als Freund und Sponsor. 

 

Unser tiefes Mitgefühl gilt seiner Familie und seinen Angehörigen. In unseren Gedanken und Herzen wird Herr Heinrich stets weiterleben, und wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.

 

Im Namen der Gemeinde Am Mellensee

 

Herr Heinrichs Angehörige teilten mit, dass die Beerdigungszeremonie am 23.11.2024 um 11 Uhr in der Kirche Sperenberg stattfinden wird. Von Blumengeschenken möge bitte abgesehen werden.

Foto zur Meldung: Wir nehmen Abschied von Herrn Dietmar Heinrich
Foto: Wir nehmen Abschied von Herrn Dietmar Heinrich

Mobilitätszuschuss für Ehrenamtliche

(17. 10. 2024)

Antragstellung für 2024 nach wie vor möglich

Nach wie vor können ehrenamtlich aktive Personen den Mobilitätzuschuss des Landkreises Teltow-Fläming beantragen. Der Zuschuss umfasst eine Pauschale von 100 Euro pro Kalenderjahr und dient als Anerkennung und Ausgleich für entstandene Fahrkosten. Insgesamt stehen für das Jahr 2024 30.000 Euro zur Verfügung, somit können 300 ehrenamtlich tätige Menschen von der Pauschale profitieren.

Bedingungen zum Erhalt der Pauschale

  • Die antragstellende Person ist im Landkreis Teltow-Fläming ehrenamtlich engagiert,

  • im Rahmen des ehrenamtlichen Engagements besteht ein erhöhter Mobilitätsaufwand (durchschnittlich 20 km pro Woche),

  • die antragstellende Person erhält keine anderweitige Aufwandsentschädigung für das im Antrag angegebene ehrenamtliche Engagement.

Modalitäten der Antragstellung

Anträge werden nach dem Zeitpunkt des Einganges bearbeitet. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Erhalt eines Zuschusses.

Der Antrag ist schriftlich beim Büro für Chancengleichheit des Landkreises Teltow-Fläming einzureichen. Das Formular zum Herunterladen sowie die Richtlinie zur Ausreichung des Mobilitätszuschusses findet man im Internetauftritt des Landkreises Teltow-Fläming www.teltow-flaeming.de in der Dienstleistungsdatenbank („Was erledige ich wo?“) unter dem Stichpunkt „Mobilitätszuschuss für Ehrenamtliche“. Dort kann man ebenfalls die Bedingungen zum Erhalt des Mobilitätszuschusses nachlesen.

Die Angaben müssen auf dem Antrag von einer gemeinwohlorientierten Organisation (z. B. Verein, Verband, Initiative Stiftung usw.) einer Einrichtung (z. B. Freiwilligenagentur, Schule, Pflegeheim usw.) oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft (z. B. Stadt, Gemeinde) bestätigt werden. Inhaber*innen einer Ehrenamtskarte Berlin-Brandenburg benötigen keine zusätzliche Bestätigung. Als Nachweis ist eine Kopie der Vorder- und Rückseite der Ehrenamtskarte einzureichen.

Weitere Informationen

Sie haben Fragen und Anliegen rund um das Thema Ehrenamt? Wenden Sie sich damit gern an die Sachbearbeitung des Engagement-Stützpunktes Teltow-Fläming. Dort hilft man Ihnen auch gern, wenn Sie den Antrag nicht über das Internet herunterladen können.

Ein besonderer Elternabend in der Kita „Wirbelwind

(15. 10. 2024)

Am 08.10.2024 hatten Herr Bürgermeister Krüger, Herr Haase (Leitung Hauptamt) und Frau Racholdt (Stellvertretung Hauptamt) die Freude, einen ganz anderen Elternabend in der Kita „Wirbelwind“ zu erleben.

 

Herr Haase nutzte die Gelegenheit, um sich als Teamleitung, unter anderem im Bereich Bildung, vorzustellen. Besonders beeindruckten die offenen, fröhlichen und motivierten Fachkräfte, die allen Anwesenden einen spannenden Einblick in ihren Alltag mit den Kindern gaben. Daneben war es möglich, Fragen zum eigenen Kind zu stellen und sich auszutauschen.

 

Ein herzliches Dankeschön an alle Beteiligten für diesen gelungenen und interessanten interaktiven Elternabend! 

Foto zur Meldung: Ein besonderer Elternabend in der Kita „Wirbelwind
Foto: Ein besonderer Elternabend in der Kita „Wirbelwind

Bekanntmachungen des Landkreises – Tierseuchenallgemeinverfügung zur Amerikanischen Faulbrut der Bienen in Rehagen

(15. 10. 2024)

Auszug aus dem Amtsblatt für den Landkreis Teltow-Fläming Nr. 34/2024

 

In einem Bienenbestand in der Gemeinde Am Mellensee (Ortsteil Rehagen) wurde am 8. Oktober 2024 die Amerikanische Faulbrut der Bienen amtlich festgestellt.

Zur Verhinderung der Verbreitung der Tierseuche wird nachfolgende Tierseuchenallgemeinverfügung auf Grundlage der Verordnung (EU) 2016/429 i. V. m. § 38 Abs. 11 und § 6 des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) und §§ 10-11 der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) erlassen.

I. Der Ortsteil Rehagen der Gemeinde Am Mellensee wird mit sofortiger Wirkung zum Sperrbezirk erklärt. Alle bislang noch nicht registrierten Besitzer von Bienenvölkern und -ständen im Sperrbezirk im Ortsteil Rehagen der Gemeinde Am Mellensee […] werden hiermit aufgefordert, sich im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu melden. Es hat seinen Sitz Am Nuthefließ 2 in 14943 Luckenwalde und ist unter folgenden Telefonnummern zu erreichen: 03371 608 2201 oder 2215 oder per E-Mail an .

Die Meldepflicht gilt auch für alle eingewanderten Imker unter Vorlage der Wandergenehmigung soweit bisher nicht erfolgt.

II. Für den Sperrbezirk gilt Folgendes:

1. Alle Bienenvölker und -stände im Sperrbezirk sind unverzüglich amtstierärztlich auf Amerikanische Faulbrut der Bienen untersuchen zu lassen.

2. Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.

3. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden.

4. Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden. Diese Vorschrift findet nach § 11 Abs. 2 BienSeuchV keine Anwendung auf Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist und auf Wachs, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, wenn sie an wachsverarbeitende Betriebe, die über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der Kennzeichnung "Seuchenwachs" abgegeben werden.

III. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

IV. Ein Widerspruch gegen die Anordnungen hat nach § 37 des TierGesG keine aufschiebende Wirkung.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Amtsblatt des Landkreises unter https://www.teltow-flaeming.de/files/content/pdf_aemter/01-landraetin/oeffentlichkeitsarbeit/amtsblaetter/2024/abl-2024-34.pdf. Weitere Fragen beantwortet der Landkreis unter https://www.teltow-flaeming.de/1253.

Betreuungssituation Kita Mäusetreff - normal Betrieb

(15. 10. 2024)

Sehr geehrte Eltern,
 

vielen Dank, dass Sie unserer Bitte gefolgt sind und Ihre Kinder eher abgeholt oder zu Hause betreut haben.

 

Die Betreuungssituation sieht wieder besser aus, sodass wir ab 15. 10.2024 wieder regulär öffnen können.


Gleichzeitig bitten wir Sie bis zum Ende der Woche (18. 10.2024) uns Ihren Betreuungsbedarf für die Ferien mitzuteilen. Die beigefügte Liste bitte in der Kita abgeben.

Gemeindevertretung kompakt

(14. 10. 2024)

In der jüngsten Gemeindevertretersitzung wurden zahlreiche Themen und Projekte angesprochen. Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über die wichtigsten Beschlüsse und Entwicklungen.

 

Satzungen

Beschlossen wurden die Satzungen, die für Organisation und Abläufe von besonderer Bedeutung sind (Hauptsatzung, Geschäftsordnung, Zuständigkeitsordnung).

 

Kommunale Gleichstellungsbeauftragte

Unsere Gemeinde hat zur Wahrung der Gleichstellung von Frauen im gemeindlichen Leben und deren Themen nunmehr eine kommunale Gleichstellungsbeauftragte bestellt. Fragen und Hinweise zu diesem Thema können so gezielt adressiert werden. Etwas ausführlicher und mit Kontaktdaten wird im Nachgang berichtet.

 

Bevölkerungsanalyse mit Schul- und Kitabedarfsplanung

Um möglichst zielgenau für die nächsten Jahre planen zu können, wird nun eine umfängliche Analyse durchgeführt. Dabei ist es von wesentlicher Bedeutung, auf einer soliden Grundlage zu planen, denn der Bau- und/oder der Anbau an unseren Kindereinrichtungen ist planerisch aufwendig und vor allem in finanzieller Hinsicht sehr erheblich. 

 

Verzicht Vorkaufsrecht Grundstück in Rehagen („Hessen-Gelände“)

Vorsorglich meldete die Gemeinde im Jahr 2023 das Vorkaufsrecht für die Liegenschaft an der Rehagener Bahnhofstr. an. Eine Entwicklung durch die Gemeinde selbst wird aufgrund der Kosten und Planungskapazitäten als nicht realistisch betrachtet – von daher wird das Vorkaufsrecht nicht durchgesetzt.

 

Solarpark Rehagen

Der beabsichtigte Solarpark in Rehagen kann nunmehr mit einigen Ergänzungen weiter geplant werden. Für alle weiteren Projekte in diesem Zusammenhang wird derzeit ein Kriterienkatalog erarbeitet.

 

Mühlenfließ in Mellensee

Die Gemeindevertreter und andere beteiligte Akteure werden voraussichtlich Anfang November einen Vor-Ort-Termin mit dem Wasser- und Bodenverband durchführen. Hiernach wird das Projekt und die Ergebnisse daraus zunächst im Bauausschuss erörtert.

 

Wasserwanderrastplatz

Im Bereich der Festwiese im Ortsteil Klausdorf wurden bereits vor geraumer Zeit Planungen initiiert. Im Laufe der Planungsphase wurden neue Anforderungen gestellt, auch ergaben Kostenschätzungen erhebliche Abweichungen. Im Rahmen der bereits geplanten finanziellen Mittel soll dieses Projekt nun in die nächste Phase gehen. Erforderlich dazu ist zunächst der Beschluss zur Neubeantragung von Fördermitteln. In den Ausschüssen und im Ortsbeirat werden die dann aktuellen Planungen vorgestellt. 

 

Beachten Sie bitte, dass die Zusammenfassung explizit kurz und kompakt erfolgt. Insofern werden auch nicht alle Anträge und Anfragen aufgeführt. Den umfänglichen Blick können Sie bei Bedarf jeweils den Niederschriften entnehmen: https://am-mellensee.ratsinfomanagement.net/

 

 

 

Badesaison 2024: Keine größeren Probleme

(24. 09. 2024)

Gesundheitsamt überprüfte von Mai bis September insgesamt 19 Badestellen - nur wenige Warnhinweise erforderlich

Ohne größere Probleme ist die Badesaison 2024 im Landkreis Teltow-Fläming aus Sicht des Gesundheitsamtes zu Ende gegangen. Wie in den Vorjahren wurden hier 15 Badegewässer mit insgesamt 19 amtlich ausgewiesenen Badestellen regelmäßig überprüft:

Lfd. Nr.

Gewässer

Badestellen

1.

Glieniksee

Camp Dobbrikow

2.

Gottower See

Gottow

3.

Großer Wünsdorfer See

Strandbad Wünsdorf

Strand Neuhof

4.

Großer Zeschsee

Lindenbrück OT Zesch

5.

Kiessee Horstfelde

Horstfelde, Wasserskianlage

6.

Kiessee Rangsdorf

Strand am Kiessee Rangsdorf

7.

Kliestower See

Kliestow

8.

Körbaer See

Erholungsgebiet Körbaer Teich

9.

Krummer See

Strandbad Sperenberg

10.

Mahlower See

Mahlow

11.

Mellensee

Strandbad Klausdorf,

Strandbad Mellensee

12.

Motzener See

Strandbad Kallinchen,
Campingplatz Kallinchen,
Campingplatz AKK Kallinchen

13.

Rangsdorfer See

Strand am Rangsdorfer See

14.

Siethener See

Siethen, Strand Potsdamer Chaussee, Ortsausgang

15.

Vordersee

Dobbrikow

Prüfungen von Mai bis September 2024

2024 begann die Badesaison wie gewohnt am 15. Mai und endete am 15. September. In dieser Zeit entnahm das Gesundheitsamt im Rahmen der Regelüberwachung der Badegewässer mindestens fünf Badewasserproben. Von Mai bis September 2024 fanden die Probennahmen einmal pro Monat statt.  Der Untersuchungsrhythmus erfolgte in Übereinstimmung mit der Brandenburgischen Badegewässerverordnung. Diese sieht vor, dass der Zeitabstand zwischen zwei Probenentnahmen nicht länger als einen Monat betragen darf. Die entnommenen Badewasserproben wurden in das Untersuchungslabor AGROLAB Potsdam GmbH gesandt und laboranalytisch untersucht. Dabei sollte festgestellt werden, ob das Badewasser an den jeweiligen Badestellen mit gesundheitsgefährdenden Bakterien belastet ist (Escherichia coli und intestinale Enterokokken). Außerdem führte das Gesundheitsamt vor Ort Bestimmungen des pH-Wertes, der Wassertemperatur und der Sichttiefe des Badewassers durch. 2024 gab es keine Überschreitungen der Höchstwerte für gesundheitsgefährdende Bakterien nach Brandenburgischer Badegewässerverordnung.

 

Algenwarnungen

Gewässerinterne biologische Prozesse sind in den brandenburgischen Badegewässern nicht selten von Bedeutung und können das Badegewässer zeitweilig beeinträchtigen. So kommt es alljährlich im Verlauf der Badesaison immer wieder in unterschiedlich ausgeprägter Form zu Algen- und auch Blaualgenansammlungen. 2024 musste das Gesundheitsamt an keinem Badegewässer eine Blaualgenentwicklung feststellen.

 

Temperaturen und Sichttiefen

Die höchste Badewassertemperatur wurde Ende August im Körbaer See mit 27°C gemessen. Während der Badesaison 2024 lagen die Sichttiefen der Badegewässer zwischen 2,0 und 0,25 Metern. Die höchste Sichttiefe mit zwei Metern zeigte der Körbaer See zu Beginn der Badesaison, die geringste Sichttiefe wurden mit 0,25 m im Rangsdorfer See festgestellt. Durch eine zu geringe Sichttiefe erhöht sich die Unfallgefahr an den Badestellen. Deshalb wurde während der gesamten Badesaison am Rangsdorfer See vom Gesundheitsamt darauf hingewiesen, dass Rettungsmaßnahmen nur erschwert möglich sind.  

 

Besonderheit im Jahr 2024: das Raue Hornblatt

Im Siethener See gab es eine große Ansammlung des Rauen Hornblatts. Darauf hat die Untere Wasserbehörde seit Beginn der Badesaison hingewiesen, weil unter Umständen das Baden und Schwimmen erschwert wird

 

Regelmäßige Informationen

Wie in den Vorjahren informierte das Gesundheitsamt während der Badesaison an den überwachten Badegewässern mittels Informationstafeln. Auch über Pressemitteilungen und das Internet wurde über die Badestellen und die Ergebnisse der Badegewässeruntersuchungen berichtet.

Schulung für Angehörige von Menschen mit Demenz in der Gemeinde Am Mellensee/ OT Sperenberg: „Hilfe zum Helfen“

(04. 09. 2024)

„Gut zu wissen, dass ich mit dieser Aufgabe nicht allein bin-ich weiß jetzt, wo ich Unterstützung finden kann. Und die Gespräche in der Gruppe haben mir sehr geholfen, mit meinem Mann besser zurechtzukommen.“ sagt eine Teilnehmerin am Ende der Schulungsreihe „Hilfe beim Helfen“.

Die Projektkoordinatorin für Alltagsunterstützung der Gemeinde Am Mellensee bietet Angehörigen von Menschen mit Demenz aus der Gemeinde Am Mellensee und Umgebung die Möglichkeit wichtige Informationen zu medizinischen, rechtlichen und finanziellen Fragen rund um des Thema Demenz zu erfahren. Auch praktische Tipps für einen stressfreieren Alltag werden besprochen.

Am 10.10.2024 beginnt die achtteilige Schulungsreihe. Sie findet immer Donnerstags von 17:00 bis 19:00 statt

 

Die Schulungsreihe wird in Kooperation mit dem Kompetenzzentrum Demenz für das Land Brandenburg durchgeführt und wird durch die Barmer Pflegeversicherung finanziert.  Versicherte aller Kassen können kostenfrei teilnehmen. 
Bei Bedarf wird eine Betreuung für Menschen mit Demenz während der Schulung angeboten. 

Interessierte werden gebeten sich telefonisch anzumelden:

Manuela Setny

0152/03777778, auf die Mailbox sprechen.

Mitteilung der Fundbehörde (Fundsachen beim Bürgermeisterpokal)

(03. 09. 2024)

Im Ordnungsamt der Gemeinde Am Mellensee, wurde folgende Fundsachen abgegeben:
Sonnenbrille

Hula Hoop Reifen


Sollten Sie der Besitzer der zuvor genannten Fundsache sein bzw. Hinweise zum Auffinden des Besitzers geben können, wenden Sie sich bitte an die Fundbehörde der Gemeinde Am Mellensee unter der Rufnummer: 033703 / 95948 oder per Email unter .

 

 

Foto zur Meldung: Mitteilung der Fundbehörde (Fundsachen beim Bürgermeisterpokal)
Foto: Mitteilung der Fundbehörde (Fundsachen beim Bürgermeisterpokal)

Start der offiziellen Facebook-Seite der Gemeinde Am Mellensee

(27. 08. 2024)

Die Gemeindeverwaltung freut sich, mitteilen zu können, dass die offizielle Facebook-Seite der Gemeinde Am Mellensee online ist. Dies ist ein weiterer Schritt, um unsere Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern zu verbessern und transparenter zu gestalten.

 

In Zukunft werden wir verstärkt auf der Facebook-Seite und unserer Webseite über die Arbeit der Gemeindeverwaltung informieren. Unser Ziel ist es, aktuelle Themen, wichtige Informationen und Veranstaltungen zeitnah und unkompliziert mit der Öffentlichkeit zu teilen.

 

Folgen Sie unserer Facebook-Seite und besuchen Sie uns gern regelmäßig auf unserer Webseite.

Foto zur Meldung: Start der offiziellen Facebook-Seite der Gemeinde Am Mellensee
Foto: Start der offiziellen Facebook-Seite der Gemeinde Am Mellensee

Aufgrund von technischen Problemen ist eine Darstellung der Sitzungsunterlagen der 2. Gemeindevertretung im Ratsinformation nicht möglich.

(23. 08. 2024)

Aufgrund von technischen Problemen ist eine Darstellung der Sitzungsunterlagen der 2. Gemeindevertretung am 3. September, 19:00 Uhr im Ratsinformation nicht möglich.

 

Ab dem 27.08.2024 können die Unterlagen eingesehen werden:

in der Verwaltung der Gemeinde Am Mellensee

Sitzungsdienst Raum 2.08 

Di 9-12 und 13-16 Uhr

Do 9-12 und 13-18 Uhr

Fr 9-12 Uhr

Mitteilung der Fundbehörde (Fahrrad gefunden)

(23. 08. 2024)

Im Ordnungsamt der Gemeinde Am Mellensee, wurde folgende Fundsache abgegeben:
1 Fahrrad


Sollten Sie der Besitzer der zuvor genannten Fundsache sein bzw. Hinweise zum Auffinden des Besitzers geben können, wenden Sie sich bitte an die Fundbehörde der Gemeinde Am Mellensee unter der Rufnummer: 033703 / 95948 oder per Email unter .

Foto zur Meldung: Mitteilung der Fundbehörde (Fahrrad gefunden)
Foto: Mitteilung der Fundbehörde (Fahrrad gefunden)

Kita - Schließzeiten 2025

(19. 08. 2024)

Informationen zur „Sommerkita“ 2025

 

Sehr geehrte Eltern,   

 

um stetig für eine gute Entwicklungsbegleitung der Kinder zu sorgen und Ihnen ein verlässlicheres Betreuungsangebot machen zu können, wird durch den Träger der Einrichtungen das pädagogische Personal ressourcenorientiert eingesetzt. 

Dafür gehen alle Einrichtungen der Gemeinde in eine Sommer- und Winterpause. 

Die Sommerpause wird wieder in der 2. und 3. Sommerferienwoche liegen und die Winterpause zwischen Weihnachten und Neujahr.   

 

Im Jahr 2025 betrifft dies folgende Zeiträume:

Sommerpause vom   04. August – 15. August 2025  
Winterpause vom 29. Dezember 2025 – 02. Januar 2026 
 

Eine Einrichtung, die sogenannte „Sommerkita“, wird in der Sommerpause geöffnet bleiben und für die Kinder ein Betreuungsangebot sicherstellen, welche eine Betreuung benötigen. Als „Sommerkita“ wird auch 2024 wieder die Kita „Abenteuerland“ in Klausdorf zur Verfügung stehen.

Die Kinder werden hier von einem Team, welches aus pädagogischen Fachkräften aller Einrichtungen zusammengesetzt ist, liebevoll betreut. 

Ihr Kind hat damit eine ihm bekannte Bezugsperson in der Einrichtung.  

 

Bitte melden Sie bei Bedarf ihr Kind bis zum 30.11.2024 an.   

 

Die Angabe von Gründen oder Nachweisen ist nicht erforderlich. Lediglich die Information, wann sie stattdessen 10 Tage zusammenhängend Urlaub mit Ihrem Kind planen, ist mitzuteilen.  Sie erhalten das Anmeldeformular „Anmeldung Kitapause“ in ihrer Einrichtung oder finden es auf der Homepage der Gemeinde unter: Leben > Kindereinrichtungen > LINK zu den Antrags-Formularen.

Anhand der Anmeldungen erfolgt die Einsatz- und Urlaubsplanung für unsere Erzieher.

 

Anträge nach dem 30.11.2024 erfolgen bitte mit dem Formular „Antrag Kitapause nachträglich“ mit Begründung und Nachweis des Arbeitgebers, z.B., wenn sich aus betrieblichen Gründen ihr Urlaub verschieben sollte. Um Kapazitäten zu planen, ist es erforderlich, dass die Anträge spätestens bis zum 30.06.2025 eingehen, danach ist eine Aufnahme nicht mehr möglich.    

Sollten Sie die „Sommerkita“ doch nicht benötigen, melden Sie ihr Kind bitte spätestens bis zum 30.06.2025 wieder ab. Das Abmeldeformular finden Sie ebenfalls auf unserer Internetseite. Um Ihrem Kind den Besuch in der „Sommerkita“ zu erleichtern, wird es im Verlauf des Jahres verschiedene Besuchs- und Kennenlernmöglichkeiten geben. Ihre Einrichtung wird Sie zu gegebener Zeit näher dazu informieren.   

 

Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung. 

Mit freundlichen Grüßen   

 

Das Team vom Sachgebiet Bildung 

Gemeinde Am Mellensee   

 

Bitte nutzen Sie für den Kontakt die Mail-Adresse:

[Download]

Mitteilung der Fundbehörde (Autoschlüssel gefunden)

(13. 08. 2024)

Im Ordnungsamt der Gemeinde Am Mellensee, wurde folgende Fundsache abgegeben:
1 Autoschlüssel 

 

Fundort: Kummersdorf-Alexanderdorf, vor dem Kloster
Fundtag: 07.07.2024


Sollten Sie der Besitzer der zuvor genannten Fundsache sein bzw. Hinweise zum Auffinden des Besitzers geben können, wenden Sie sich bitte an die Fundbehörde der Gemeinde Am Mellensee unter der Rufnummer: 033703 / 95948 oder per Email unter .

Foto zur Meldung: Mitteilung der Fundbehörde (Autoschlüssel gefunden)
Foto: Mitteilung der Fundbehörde (Autoschlüssel gefunden)

Information der Verwaltung: Die Glascontainerstandorte am Milzedamm und in der Vogelsangstraße werden ab dem 06.08.2024 geschlossen.

(01. 08. 2024)

Am 06.08.2024 werden die Glascontainerstandorte am Milzedamm (NP-Markt) im OT Mellensee und in der Vogelsangstraße im OT Saalow geschlossen.

 

Ab diesem Tag steht in der Alten Horstfelder ein neuer Entsorgungspunkt zur Verfügung.

 

Nötig wurde diese Änderung, weil die An- und Abfahrt aufgrund diverser Richtlinien der Abfallentsorger und des Arbeitsschutzes nicht mehr möglich ist.

 

Wir bitten um Verständnis. 

Pressemitteilung Landkreis Teltow-Fläming/Amerikanische Faulbrut der Bienen in Blankenfelde-Mahlow

(29. 07. 2024)

Guten Tag,

 

in Blankenfelde-Mahlow ist die Amerikanische Faulbrut der Bienen (auch als Bienenpest bekannt) festgestellt worden.

 

Die Amtstierärztin hat eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen. Darin wird die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow wird mit sofortiger Wirkung zum Sperrbezirk für die Bienenhaltung erklärt. Für den Sperrbezirk gilt Folgendes: 

 

  1. Alle Bienenvölker und -stände im Sperrbezirk sind unverzüglich amtstierärztlich auf Amerikanische Faulbrut der Bienen untersuchen zu lassen. 

  2. Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden. 

  3. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. 

  4. Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.

  5.  

Honig, der für den Verzehr durch den Menschen gedacht ist, ist von den Einschränkungen nicht betroffen.

 

Alle bislang noch nicht registrierten Besitzer von Bienenvölkern und -ständen im Sperrgebiet in der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow werden hiermit aufgefordert, sich im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu melden. Es hat seinen Sitz Am Nuthefließ 2 in 14943 Luckenwalde und ist unter folgenden Telefonnummern zu erreichen: (03371) 608 2201 oder 2215 oder per E-Mail an . Die Meldepflicht gilt auch für alle eingewanderten Imker unter Vorlage der Wandergenehmigung, soweit bisher nicht erfolgt.

 

Weitere Informationen:

www.teltow-flaeming.de/amerikanische-faulbrut

Pressemitteilung zum Flaggentag der Mayors für Peace

(08. 07. 2024)

Mit dem Hissen der Mayors-for-Peace-Flagge setzen wir auch in diesem Jahr ein Zeichen gegen Kriege und für eine friedliche Welt ohne Atomwaffen. Noch immer gefährden Nuklearwaffen die Existenz der Menschheit. 

 

Als Mitgliedsgemeinde im Verbund der Mayors for Peace setzen wir heute mit dem Hissen der Flagge ein sichtbares Zeichen gegen Atomwaffen und für ein friedvolles Zusammenleben der Menschen. 

 

Als Bürgermeisterinnen und Bürgermeister für den Frieden engagieren wir uns trotz der schwierigen Zeiten für nukleare Abrüstung, denn wir tragen die Verantwortung für die Sicherheit der Einwohnerinnen und Einwohner. 

 

Wir erwarten, dass es aufrichtige Bemühungen den Nuklearmächten und ein Nachfolgeabkommen des New START-Vertrages geben wird. 

 

Was ist der Flaggentag: 

Am Flaggentag erinnern die Mayors for Peace an ein Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofes in Den Haag vom 8. Juli 1996. Der Gerichtshof stellte fest, dass die Androhung des Einsatzes und der Einsatz von Atomwaffen generell gegen das Völkerrecht verstoßen. Zudem stellte der Gerichtshof fest, dass eine völkerrechtliche Verpflichtung besteht, „in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen und zum Abschluss zu bringen, die zu nuklearer Abrüstung in allen ihren Aspekten unter strikter und wirksamer internationaler Kontrolle führen.“ 

 

Wer sind die Mayors for Peace: 

Die Organisation Mayors for Peace wurde 1982 durch den Bürgermeister von Hiroshima gegründet. Das weltweite Netzwerk setzt sich vor allem für die Abschaffung von Atomwaffen ein, greift aber auch aktuelle Themen auf, um Wege für ein friedvolles Miteinander zu diskutieren. Mehr als 8.390 Städte in 166 Ländern gehören dem Netzwerk an, darunter 895 Städte in Deutschland. Rund 600 Städte in Deutschland beteiligen sich in diesem Jahr am Flaggentag.

[Pressemitteilung zum Flaggentag der Mayors für Peace]

Foto zur Meldung: Pressemitteilung zum Flaggentag der Mayors für Peace
Foto: Pressemitteilung zum Flaggentag der Mayors für Peace

gemeindeeigene Veranstaltungen/Aktionen im Juli

(04. 07. 2024)

Übersicht der gemeindeeigenen Veranstaltungen und Aktionen im Juli 2024.

[gemeindeeigenen Veranstaltungen und Aktionen im Juni 2024]

Was lange wärt…

(01. 07. 2024)

Mit dem Entschluss eine allgemeine Hausordnung für gemeindeeigene Gebäude aufzusetzen, haben wir die rechtliche Grundlage geschaffen, uns und unsere Gebäude für Kultur und andere öffentliche und gemeinnützige Zwecke zu öffnen. In diesem Rahmen sollen vor allem einheimische Engagierte die Möglichkeit erhalten Ihr Wirken der Öffentlichkeit zu zeigen.

 

Damit beherbergt unser Rathaus zum ersten Mal seit Einweihung im Jahre 2011 heimische Kunst. Am 26.06. eröffnete die Rehagener Künstlerin Silvia Kley mit musikalischem Rahmenprogramm ihre Gemälde-Ausstellung „Landschaften in Öl und Acryl“, deren Werke noch bis Ende August im großen Saal und den Fluren der Gemeindeverwaltung zu sehen sein werden.

 

Frau Gast, die als stellvertretende Bürgermeisterin die Vernissage offiziell eröffnete, dankte allen Beteiligten und der Künstlerin für das große Engagement, bevor Herr Werner Kley mit Gitarrenbegleitung durch Herrn Reinhard Glöckner die Vernissage durch Live-Musik bereicherte.

Die im Gebäude verschiedentlich angebrachten Werke sind kostenlos während der allgemeinen Öffnungszeiten zu betrachten. Die Mitarbeiter der Gemeinde freuen sich, mit dieser Aktion das kulturelle Angebot der Gemeinde beleben zu können und sehen mit Erwartung weiteren kulturellen Aktionen in der Gemeinde entgegen. 

Foto zur Meldung: Was lange wärt…
Foto: Was lange wärt…

das Fifty-Fifty-Taxi: Sicher ankommen – und das Land zahlt die Hälfte

(08. 05. 2024)

Die Altersgruppe der bis 25-jährigen trägt nach wie vor ein hohes Unfallrisiko. Häufige Unfallursachen sind das Fahren unter Alkohol oder Drogen, außerdem auch überhöhte bzw. unangepasste Geschwindigkeit sowie mangelnde Fahrpraxis. Sowohl als Fahrzeuglenker als auch als Mitfahrende sind die jungen Leute auf dem Weg zur bzw. von der Disco besonders gefährdet. Klar ist: In bestimmten Situationen ist es das Beste, den eigenen PKW stehen zu lassen und eine gute Mobilitätsalternative zu nutzen!

 

Hier kommt das Fifty-Fifty-Taxi ins Spiel:  Junge Erwachsene können sich für eine sichere Fahrt zur Party und auch zurück ein Taxi nehmen. Das Land Brandenburg bezahlt die Hälfte des Fahrpreises. Dies sogar im Raum Berlin-Brandenburg, wenn Start- oder Endpunkt der Fahrt im Land Brandenburg liegen. Ziel des Projekts ist es, die Zahl der Freizeit-Unfälle im Straßenverkehr von Jugendlichen und jungen Erwachsenen der Altersgruppe 16 bis 25 zu senken.

 

Ausführliche Informationen zum Fifty-Fifty-Taxi finden Sie auf den Seiten des Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung.

[Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung - Fifty-Fifty-Taxi]

Die Gemeindeverwaltung sucht Zeugen.

(30. 04. 2024)

In der vergangenen Woche wurden im OT Rehagen in der Straße Am Busenberg und im unbefestigten Bereich der Ziegelstraße mit „Bauschutt“ Straßenreparaturen vorgenommen. 

 

Da diese Maßnahmen ohne Kenntnis der Verwaltung getätigt und man von einer illegalen Müllentsorgung ausgehen muss, werden Zeugen gesucht die den Verursacher dabei beobachtet haben.

 

Wir bitten darum Hinweise unter 033703/95910 oder unter der Verwaltung melden.

Betreuungssituation - Kita "Storchennest"

(23. 04. 2024)

Sehr geehrte Eltern,


durch Aushang erfuhren Sie bereits, dass die Personalsituation angespannt ist.


Fachkräfte aus anderen Einrichtungen und eine Ehrenamtliche helfen in der Einrichtung bereits aus.


Heute sind weitere Krankmeldungen eingegangen.


Andere Einrichtungen können nur im begrenzten Maße aushelfen, sodass leider kurzfristig die


Öffnungszeit für den 23. 04.24 und den 24. 04.204
von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr


reduziert werden muss.

 

 


Mit freundlichen Grüßen

 

T. Krüger

Bürgermeister

[Download]

Hort am Mellensee bleibt am 08.05.2024 geschlossen

(23. 04. 2024)

Sehr geehrte Eltern,

 

aufgrund einer Weiterbildung bleibt Hort am Mellensee am 08.05.2024 geschlossen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen


Tobias Krüger
Bürgermeister

Information Brandschutzertüchtigung Hort Mellensee (Sommerferien 2024)

(19. 04. 2024)

Sehr geehrte Eltern, 

 

im Zuge der Brandschutzsanierung des Objektes Schule/Hort Mellensee können Sie vermehrt bauliche Aktivitäten wahrnehmen. Diese erfolgen derzeit im Außenbereich. 

 

Allerdings schließen sich erforderliche und baulich umfangreichere Maßnahmen auch im Innenbereich an. 

 

Um den regulären Schul- und Hortbetrieb möglichst gering zu beeinträchtigen, werden diese Maßnahmen während der Sommerferien ausgeführt. 

 

Die Maßnahmen erfolgen somit planmäßig in der Zeit vom 18.07.2024 bis einschließlich dem 31.08.2024. 

 

Infolge dessen können in diesem Jahr bedauerlicherweise keine Einschulungsfeiern im Gebäude stattfinden. 

 

Die Betreuung der Kinder, während der Baumaßnahmen, kann jedoch gewährleistet werden. Diese erfolgt gemeinschaftlich im Hort Sperenberg. Während der 2. und 3. Ferienwoche werden angemeldete Kinder in der Sommerkita in Klausdorf betreut. 

 

In Vorbereitung auf den Schulbeginn der 1. Klasse ist sich in kooperativer Absprache mit den Leitungsteams beider Hort-Einrichtungen darauf verständigt worden, dass alle Kinder der zukünftigen 1. Klasse von beiden Grundschulen für den Zeitraum vom 12.08.2024 bis 30.08.2024 (letzten 3 Ferienwochen) im Ersatzbau (Haus 2 Container) in Sperenberg betreut werden, um dort erste Kontakte mit anderen Schul-/Hortkindern untereinander zu knüpfen. 

 

Selbstverständlich sind auch die anderen Bereiche für die Kinder geöffnet.

 

Beide Einrichtungen werden rechtzeitig eine Bedarfsumfrage starten. Sobald das Sommerferienprogramm anhand der Kinderzahlen geplant wurde, erhalten die angemeldeten Kinder das Ferienprogramm mittels eines Handzettels. 

 

Am 02.09.2024 ist die Frühhortbetreuung im Hort Mellensee noch nicht möglich. 

 

Wir bitten Eltern von Kindern des Hortes Mellensee alle persönlichen Sachen Ihres Kindes vor Schließung der Einrichtung mitzunehmen. 

 

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Kollegen des Hortes und wir vom Team "Bildung" zur Verfügung. 

 

Für diese zwingend erforderlichen Maßnahmen sowie deren Auswirkungen bitten wir um Ihr Verständnis.

 

[Information Brandschutzertüchtigung Hort Mellensee (Sommerferien 2024)]

Information Bearbeitungssituation Fachbereich „Bildung“

(15. 04. 2024)

Sehr geehrte Eltern,

 

der Fachbereich „Bildung“ war zeitweise personell nicht auskömmlich besetzt, sodass Rückstände in der Bearbeitung aufgetreten sind. Dies betrifft vor allem die Essengeldverrechnungen aus den Jahren 2023 und 2024.

 

Die Vorbereitung der Vergabe von Kita-Plätzen für das nächste Kita-Jahr haben ebenso begonnen. 

 

Parallel laufen die Vorbereitungen für die neue Essengeldsatzung, welche ab 01.05.2024 in Kraft tritt.

 

Einen erheblichen zeitlichen Umfang nehmen derzeit Telefonate und der E-Mail-Verkehr zu Fragen, wann die Verrechnungen eingehen oder wann mit einem Kita-Platz zu rechnen ist, ein.

 

Wir haben Verständnis, dass Nachfragen zu beiden genannten Aufgabenfelder eingehen.

Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die Rückstände schnellstmöglich aufzuarbeiten. 

 

Die Nennung eines konkreten Zeitpunktes ist derzeit nicht möglich. Wir würden uns freuen, wenn von diesbezüglichen Fragen Abstand genommen wird.

 

Wir bitten hierfür um Verständnis und berichten über die Entwicklung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

T. Krüger

Bürgermeister

Racholdt

Stellv. Teamleitung

Fachbereich Bildung

                                                    

                                               

 

[Mitteilung der Verwaltung - Bearbeitungsrückstände Bereich Bildung]

Lückenschluss Radweg Kummersdorf-Gut – Sperenberg L 70

(04. 04. 2024)

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Am Mellensee,


bekanntermaßen arbeiten wir als Gemeinde, in Zusammenarbeit mit einem externen
Unternehmen, ein Radverkehrskonzept für die Gemeinde aus.


Darüber hinaus wird auch auf Landkreis- und Landesebene in dieser Hinsicht gearbeitet.


Einige bekannte Stellen „Lücken im Radverkehrsnetz“ sind vielen Einwohnern bekannt und
liegen auf der Hand. Trotzdem ist ein Konzept als Grundlage für die eigene Planung wesentlich
zielführender.


Dazu zählt der seit mehreren Jahren bekannte Handlungsbedarf „Lückenschluss zwischen
Kummersdorf-Gut und Sperenberg“. Hier teilen sich die Radfahrenden – dazu zählen
selbstverständlich auch die Kinder, die von Kummersdorf-Gut zur Schule nach 

Sperenberg fahren – die Fahrbahn mit dem Auto- und Lkw-Verkehr.


Von daher wurde seitens der Gemeinde und des hier sehr engagierten Ortsvorstehers
(Sperenberg) alles Erforderliche im Sinne der Kommunikation in die Wege geleitet. Die
Baumaßnahmen sollten im Jahr 2022 stattfinden, wurden dann auf das Jahr 2023 und zuletzt
auf das Jahr 2024 geschoben.


Nun erreicht mich seitens des zuständigen Landesbetriebes Straßenwesen die Nachricht,
dass aufgrund verschiedener Umstände der Baubeginn erneut verschoben werden muss.


Zum heutigen Tage ist nunmehr davon auszugehen, dass diese Baumaßnahmen schließlich
erst im Sommer 2026 erfolgen können.


Der damit verbundene Unmut Ihrerseits ist für mich selbstverständlich nachvollziehbar,
allerdings kann ich an dieser Stelle nicht mehr machen, als transparent den Sachstand
darzulegen und zu unterstreichen, dass die Maßnahmen nicht im Zuständigkeitsbereich
meines Hauses liegen.

[Information des Bürgermeisters - Lückenschluss Kummersdorf-Gut-Sperenberg]

Einschränkungen im Schüler- und im öffentlichen Personennahverkehr in Zossen ab Juli 2024

(13. 02. 2024)

Berlin – Dresden

 

Von Juli bis Oktober 2024 ist der Umbau des Johnewegs vorgesehen. Voraussichtlich ab November 2024 folgt der Umbau der Thomas-Müntzer-Straße. Im Rahmen dieser Arbeiten sind aufgrund der damit einhergehenden Straßensperrungen Einschränkungen im Schüler- und im öffentlichen Personennahverkehr notwendig. Die genauen Planungen dafür befinden sich noch in der Abstimmung mit dem Landkreis, der Stadt sowie den Verkehrsunternehmen.

 

Weitere Informationen zu den Fahrplänen und Linienverläufen geben wir rechtzeitig bekannt.

 

Für die Unannehmlichkeiten bitten wir um Verständnis.

 

Weitere Informationen dazu unter „Einschränkungen für Fahrgäste“
bauprojekte.deutschebahn.com/p/berlin-dresden/fahrplanaenderungen

 

Fragen zum Bauprojekt richten Sie bitte an

 

Informationen zu baubedingten Fahrplanänderungen für Züge der Deutschen Bahn finden Sie auf
bauinfos.deutschebahn.com

 

Alle Angaben ohne Gewähr.

 

im Auftrag der
Deutschen Bahn AG
Kommunikation Infrastruktur
Potsdamer Platz 2
10785 Berlin

[Infoblatt Deutschen Bahn AG]

TF/"klimafit" - Kursangebot der VHS Teltow-Fläming

(30. 01. 2024)

Unter dem Motto „klimafit“ startet am 18. April 2024 ein Kurs der Volkshochschule Teltow-Fläming in Ludwigsfelde. Bei dieser Gelegenheit kann man sich mit Folgen der Klimakrise global, regional und in Teltow-Fläming auseinandersetzen und erfahren, wie man mit Emissionseinsparungen aktiv zum Klimaschutz beitragen kann.

 

Die Klimakrise ist längst auch vor unserer Haustür angekommen. Viele Menschen in überfluteten Regionen Deutschlands haben dies erst kürzlich hautnah erlebt. Häufigere Starkregenereignisse, Dürren oder Dauerregen und immer mehr Hitzetage gehören mittlerweile zum Alltag. 

 

Aber wie kann sich meine Stadt und Gemeinde gegen die Folgen der Klimakrise wappnen? Wie vor der Haustür Klimaschutzmaßnahmen umsetzen? Wissen dazu vermittelt der Volkshochschulkursklimafit“. Hier können sich Bürger*innen ab April weiterbilden, um Städte und Gemeinden im Landkreis Teltow-Fläming gemeinsam klimafreundlicher zu gestalten. Der Kurs findet unter Leitung von Christian Quade statt.

 

"Um die Herausforderungen der Klimakrise wirksam anzugehen, ist eine starke Gemeinschaft engagierter Bürgerinnen und Bürger unerlässlich", betont Nadja Kulikowa, Projektleiterin beim WWF. "Der Kurs 'klimafit' vermittelt fundierte wissenschaftliche Grundlagen und etabliert Netzwerke von Individuen, die sich aktiv für den lokalen Klimaschutz einsetzen. Sie dienen als Vorbilder und motivieren andere dazu, sich ebenfalls einzubringen."

 

An sechs Kursabenden – vier in Präsenz und zwei online – erfahren Interessierte mehr über das Klimaschutzmanagement des Landkreis Teltow-Fläming und der Stadt Ludwigsfelde und wie sie sich daran beteiligen können. Sie lernen die Ursachen der Klimakrise von der globalen über die regionale hin bis zur lokalen Ebene kennen und auch, was sie in ihrem Umfeld dagegen tun können. Dabei haben die Kursteilnehmenden die Möglichkeit, sich mit führenden Klimawissenschaftler*innen, regionalen und lokalen Expert*innen und Initiativen auszutauschen.

 

Herausforderung Erderwärmung

 

Das Jahr 2023 war das weltweit wärmste Jahr seit Messbeginn 1881 und lag 1,4 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau. In Deutschland lag die Jahresmitteltemperatur sogar 2,4 Grad Celsius über dem Wert der international gültigen Referenzperiode. „Wir befinden uns aktuell auf einem Erwärmungspfad von bis zu drei Grad Celsius bis zum Ende des Jahrhunderts. Dies abzuwenden und die Folgen für Mensch und Natur beherrschbar zu halten, ist die größte Herausforderung der kommenden Jahre“, sagt Dr. Renate Treffeisen, Klimawissenschaftlerin und Projektleiterin für den REKLIM-Forschungsverbund.

 

Der Fortbildungskurs richtet sich an alle diejenigen, die den Klimaschutz voranbringen wollen. Damit beginnen die Teilnehmenden bereits im Kurs: Die „klimafit“-Challenge zeigt, wie sie CO2-Emissionen durch alltägliche Verhaltensänderungen etwa beim Essen, Heizen oder im Verkehr einsparen können. Aber auch im Bereich Politik und Finanzen lassen sich klimaschützende Maßnahmen z. B. durch die aktive Beteiligung von Bürger*innen oder Petitionen, aber auch durch klimaschützende Investitionen initiieren. Dies alles trägt zu einer notwendigen und transformativen Veränderung der Gesellschaft in Zeiten der Klimakrise bei. Nach erfolgreicher Teilnahme am Kurs „klimafit“ erhalten die Kursteilnehmenden ihr „klimafit“-Zertifikat, das sie als Multiplikator*innen für den kommunalen Klimaschutz auszeichnet.

 

Hintergrund

 

Den Kurs „klimafit“ haben der WWF Deutschland und der Helmholtz-Forschungsverbund „Regionale Klimaänderungen und Mensch" (REKLIM) 2017 gemeinsam entwickelt. Als dritter Projektpartner im Konsortium führt die Universität Hamburg die sozialwissenschaftliche Begleitforschung zum Projekt durch. Lokale Klimaschutzverantwortliche, Vertreter*innen von lokalen Initiativen und Wissenschaftler*innen unterstützen die Kurse mit Fachbeiträgen. Der Kurs wurde Ende vergangenen Jahres mit der „Nationalen Auszeichnung – Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Deutschen UNESCO-Kommission ausgezeichnet.

 

Das Projekt wird durch regionale Partner verstärkt, darunter ecolo – Agentur für Ökologie und Kommunikation, LIFE Bildung Umwelt Chancengleichheit e.V., Verein Zukunftsfähiges Thüringen e.V., Projekt Nachhaltigkeitszentrum Thüringen, KlimaKom eG, ifpro – Institut für Fortbildung und Projektmanagement, Institut für angewandtes Stoffstrommanagement (IfaS) am Umwelt-Campus Birkenfeld der Hochschule Trier und KlimaDiskurs.NRW e.V. Eine Übersicht über alle Partner finden Sie hier: www.klimafit-kurs.de/ueber-klimafit/unsere-partner

Geflügelpest auf dem Vormarsch - Hinweise des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes

(26. 01. 2024)

Geflügelpest in Brandenburg auf dem Vormarsch

 

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Teltow-Fläming mahnt zu Vorsicht

 

Mit einem Ausbruch der Geflügelpest ist auch in unserer Region jederzeit zu rechnen. Darauf macht das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Teltow-Fläming aufmerksam und mahnt zu äußerster Vorsicht bei der Geflügelhaltung. Grund für die Warnung ist ein deutlicher Anstieg der Ausbruchszahlen bei Wildvögeln und Haugeflügelbeständen. Allein im Land Brandenburg gibt es seit Oktober 2023 drei nachgewiesene Fälle von Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln und einen bestätigten Fall bei Wildvögeln.

 

Das Friedrich-Löffler-Institut schätzt die Gefahr eines Eintrages des Geflügelpesterregers in Tierhaltungen aktuell als hoch ein. Deshalb appelliert das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt eindringlich an die Geflügelhalter, alle Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten. Amtstierärztin Dr. Silke Neuling: „Vermeiden Sie unbedingt den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln! Sichern Sie die Ein- und Ausgänge Ihrer Stallungen und Ausläufe gegen unbefugtes Betreten! Beim Betreten der Stallungen und Ausläufe desinfizieren Sie unbedingt Ihre Hände und Schuhe oder ziehen sich um!“ 

 

Die Einschleppung des hochgradig ansteckenden Erregers in Geflügelbestände ist folgenschwer und sollte unbedingt vermieden werden. Deshalb ist es unerlässlich, die Behörde zu informieren, wenn Geflügel aus unklaren Gründen erkrankt oder stirbt. Auch die die Registrierung des Geflügelbestands im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Teltow-Fläming ist wichtig. „Nur dann können wir Sie direkt über Veränderungen der Tierseuchenlage oder Aufstallungsanordnungen informieren“; so die Amtstierärztin. Den entsprechenden Antrag zur Meldung findet man im Internetauftritt  des Landkreises unter der Rubrik Formulare Anzeige einer Tierhaltung (Formular).pdf (teltow-flaeming.de)

 

Weitere Hinweise erhalten interessierte Tierhalterinnen und Tierhalter hier:

Teltow-Fläming-Preis 2024

(17. 01. 2024)

Teltow-Fläming-Preis 2024

Vorschläge für Ehrungen bis zum 15. Februar 2024 einreichen!

Ehrenamtliches Engagement wird im Landkreis Teltow-Fläming künftig mit einem Jahresempfang geehrt. Er vereint die bisherigen Formen der Würdigung – den Neujahresempfang und die Feierstunde zum Tag des Ehrenamtes – und soll dem Ehrenamt so einen noch höheren Stellenwert geben. Beim Jahresempfang werden künftig auch die Teltow-Fläming-Preise verliehen. Vorschläge zur Ehrung können bis 15. Februar 2024 eingereicht werden.

 

Wer wird geehrt?

Der erste Jahresempfang des Landkreis Teltow-Fläming findet am 19. April 2024 statt. Er steht unter dem Motto „Miteinander leben und die Zukunft nachhaltig gestalten“ und greift anlässlich des 30-jährigen Landkreisbestehens das evaluierte Leitbild auf.

Die Teltow-Fläming-Preise 2024 sollen an Menschen verliehen werden, die sich – passend zu den im Leitbild fixierten Handlungsansätzen – besondere Verdienste auf folgenden Gebieten erworben haben:

  1. Leben und Gemeinschaft
  2. Wirtschaft und Tourismus
  3. Umwelt, Klimaneutralität und Gesundheit
  4. Soziales
  5. Familie und Kinder
  6. Bildung und Kultur

 

Senden Sie uns Vorschläge!

Alle Einwohner*innen des Landkreises sind berechtigt, Vorschläge zur Ehrung mit dem Teltow-Fläming-Preis einzureichen. Diese sind formlos mit ausführlicher Begründung bis zum 15. Februar 2024 vorzugsweise per E-Mail an folgende Adresse zu senden:

Die Vorschläge können auch postalisch eingereicht werden:

Landkreis Teltow-Fläming

Büro der Landrätin

Am Nuthefließ 2

14943 Luckenwalde

 

Über den Preis

Mit dem Teltow-Fläming-Preis werden Persönlichkeiten geehrt, die sich in besonderer Weise um den Landkreis Teltow-Fläming verdient gemacht haben.

Anlass der Auszeichnung können beispielsweise soziales, kulturelles und sportliches Engagement, ehrenamtliche Arbeit in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens oder der Einsatz gegen jegliche Form von Gewalt und für ein friedliches Miteinander aller Bevölkerungsgruppen sein. Außerdem sollen besondere Leistungen, die der Entwicklung und dem Ansehen des Landkreises dienen, gewürdigt werden. Dies können neben sportlichen und kulturellen auch wissenschaftliche und wirtschaftliche Leistungen sein.

 

Die Vergabe regelt eine Richtlinie des Kreistages Teltow-Fläming. Diese und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Teltow-Fläming: https://www.teltow-flaeming.de/tf-preis.

Foto zur Meldung: Teltow-Fläming-Preis 2024
Foto: Teltow-Fläming-Preis 2024

Pressemitteilung zum Flaggentag der Mayors for Peace am 8. Juli 2020

(07. 07. 2020)

Für eine Welt ohne Atomwaffen

Flaggentag der Bürgermeister für den Frieden

 

Am 8. Juli 2020 wird Frank Broshog, Bürgermeister der Gemeinde Am Mellensee, erstmalig vor dem Rathaus die Flagge des weltweiten Bündnisses Mayors for Peace hissen. Die Gemeinde ist seit diesem Jahr diesem internationalen Netzwerk beigetreten. Das Hissen symbolisiert den Einsatz des Netzwerkes für eine friedliche Welt ohne Atomwaffen. Mit der Aktion setzen sich die Bürgermeister für den Frieden in diesem Jahr für die Verlängerung des New-Start-Vertrages ein. Das von den USA und Russland unterzeichnete Abkommen trat 2011 in Kraft. Es ist die letzte noch gültige Vereinbarung zur Begrenzung von Atomwaffen. Der Vertrag läuft im Februar 2021 aus. Neben der Forderung nach einer Verlängerung des New-Start-Vertrages appellieren die Mayors for Peace am Flaggentag an die Atommächte, den Atomwaffenverbotsvertrag von 2017 zu unterzeichnen.

Herr Broshog erklärt:

„75 Jahre nach den Abwürfen der Atombomben auf Hiroshima und Nagasaki hat sich die Hoffnung der Überlebenden, der Hibakusha, nach einer Welt ohne Kernwaffen, immer noch nicht erfüllt. Wir, die Bürgermeister für den Frieden, erinnern mit dem Hissen unserer gemeinsamen Flagge an diesen Wunsch. Wir fordern die Atommächte eindringlich dazu auf, ernsthafte Verhandlungen zur Abschaffung der Nuklearwaffen zu führen und dem 2017 von den Vereinten Nationen verabschiedeten Atomwaffenverbotsvertrag endlich beizutreten.“

Aktuell schätzt das Stockholmer Friedensforschungsinstitut Sipri, dass die Atomwaffenstaaten noch immer rund 13.400 Kernwaffen besitzen. Zugleich werden die bestehenden Arsenale modernisiert. Es besteht die Befürchtung, dass eine neue Aufrüstungsspirale drohen könnte.

Der Flaggentag der Mayors for Peace erinnert an ein Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag (das Hauptrechtssprechungsorgan der Vereinten Nationen), das am 8. Juli 1996 veröffentlicht wurde. Das Gutachten stellte fest, dass die Gefahr durch oder die Verwendung von Nuklearwaffen im allgemeinen dem Völkerrecht widersprechen. (Quelle: Ihttps://www.icanw.de/fakten/nuklearwaffen-eine-chronologie) Mittlerweile nehmen mehr als 300 Städte an der deutschlandweiten Aktion der Bürgermeister für den Frieden teil.

Wer sind die Mayors for Peace?

Die Organisation Mayors for Peace wurde 1982 durch den Bürgermeister von Hiroshima gegründet. Das weltweite Netzwerk setzt sich vor allem für die Abschaffung von Atomwaffen ein, greift aber auch aktuelle Themen auf, um Wege für ein friedvolles Miteinander zu diskutieren. Mehr als 7.900 Städte gehören dem Netzwerk an, darunter mehr als 680 Städte in Deutschland.

 

 

Information zum Fundtier – Wie verhalte ich mich?

(08. 09. 2016)

Achtung - Aufnahme kann Diebstahl sein !!!

 

Fallbeispiel:

 

Bei Frau Mustermann auf dem Grundstück hält sich schon seit Tagen eine süße weiß/schwarz gefleckte Katze auf. Wenn Frau Mustermann den Garten betritt, schmust und schlängelt sich die Katze um ihre Beine. Du arme Katze, hast wohl kein Zuhause, denkt sich Frau Mustermann. Sie will unbedingt der Katze eine gute Katzenmama sein. Sie nimmt die Katze mit in ihre Wohnung. Ein Freigang wird aus Vorsichtmaßnahmen, sie könnte sich verlaufen oder gar überfahren werden, nicht mehr erlaubt. Die Katze erhielt den Namen Minka. Was Frau Mustermann  nicht wusste, war das Minka eigentlich Luci hieß und nur fünf Wohnhäuser weiter ein liebevolles Zuhause hatte. Die Familie suchte Luci im Ort, rief im Tierheim an, beim Fundbüro (Ordnungsamt) und bei der Polizei, aber Luci blieb verschwunden.

 

Rechtslage:

 

Ist der Besitzer eines Tieres  nicht auffindbar, gilt es in der Regel als „Fundsache“. Für die Verwahrung einer Fundsache ist die Gemeinde/ Ordnungsamt als Fundbüro zuständig. Nach Meldung des Fundtieres kann das Tier vorerst, wenn der Finder es wünscht, bei ihm als Pflegestelle bleiben. Meldet sich der Eigentümer nicht innerhalb einer Frist von 6 Monaten ergehen die Besitzansprüche an den Finder. 

 

Es ist nicht zu verachten, wenn sich Bürger um scheinbar herrenlose Streuner kümmern.

 

Dabei ist aber einiges zu beachten:

Nicht jede Katze, die draußen herumschleicht, ist auch eine Fundkatze!

  • Katzen sind meist Freigänger und machen  zum Teil auch größere Ausflüge um ihr Zuhause herum. 
  • Sie haben nichts gegen einen schönen Leckerbissen einzuwenden, den sie irgendwo bekommen können
  • Wenn ihnen ein Plätzchen besonders gut gefällt, legen sie sich dort auch oft stundenlang gemütlich zur Ruhe
  • Katzen haben aus Sicherheitsgründen meistens kein Halsband um
  • Viele streifen in ihrem Revier regelmäßig die gleichen Wege entlang, daher ist auch die Tatsache, dass eine Katze mehrfach in Ihrer Nähe auftaucht noch kein Zeichen dafür, dass das Tier kein Zuhause mehr hat.

 

Aufgrund dessen ist zunächst die Situation über eine gewisse Zeit zu beobachten. Eine Katze, die wohlgenährt ist und ein glänzendes Fell hat, in der Regel ein Freigänger, der sich auf seiner Erkundungstour ein paar extra Leckerlis gönnt. Eine Fütterung sollte hier nicht erfolgen.

 

Hingegen es sich bei einer verwahrlosten Katze mit struppigem Fell mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine herrenlose Katze handelt. Hier ist das Füttern nicht nur erlaubt, sondern wird dringend angeraten. Allerdings ist für herrenlose Katze  die Fundbehörde nicht zuständig, da kein Eigentümer vorhanden ist. Diese Katzen sind nicht der Fundbehörde zu melden.

 

Auffinden einer Katze außerhalb der Dienststunden der Fundbehörde

 

Wird eine Katze außerhalb der Dienststunden des Ordnungsamtes aufgefunden, ist das Tier dem Ordnungsamt am nächsten Arbeitstag zu melden. Besteht die Vermutung, dass es sich bei einer Katze um ein Fundtier handeln könnte, wird der Fund unverzüglich veröffentlicht und ggf. die Unterbringung des Tieres in einem vertragsgebundenen Tierheim veranlasst.

 

Katzen stellen keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar, folglich ist eine Unterbringung durch die Ordnungsbehörde selbst zu beauftragen.

 

Andere Tierarten, welche nicht als Freigänger zählen:

 

Für Tiere, welche keine Freigänger sind, z.B. Hunde, Kaninchen, Schildkröten (Kleintiere aus Terrarien, Käfighaltung) etc. gilt, wenn die Verwahrung beim Finder nicht bis zur nächsten Dienststunde des Ordnungsamtes möglich ist, kann dieser das für die Gemeinde Am Mellensee tätige Tierheim informieren bzw. dort abgeben.

 

Zuständiges Tierheim:

 

Tierheim des Tierschutzvereins Luckenwalde Jüterbog e.V.

Jüterboger Straße 42

14943 Luckenwalde

 

Telefon: 03371 / 632033

E-Mail:   tierheim.luckenwalde@gmail.com


Veranstaltungen

06.04.​2025
08:30 Uhr bis Uhr
Flohmarkt – Spielplatz Kummersdorf-Gut
[mehr]
 
19.04.​2025 bis
20.04.​2025
18:00 Uhr bis Uhr
Osterfeuer – FFW Gadsdorf
[mehr]
 
04.05.​2025
10:00 Uhr
Frühjahrswanderung proMellensee
Traditionelle Frühjahrswanderung mit dem Motto , „Wir gehen am Stock“ Rundwanderung über ca. 10 km für schnelle und gemütliche Wanderer. Beginn 10:00 mit Treffpunkt Angelas Eiskaffee in Mellensee Rast mit Einkehr in Zossen ist geplant [mehr]
 
10.05.​2025
14:00 Uhr
Spielplatzfest Fernneuendorf
Die Fernneuendorfer Kinder und Jugendlichen haben in einer Umfrage das Thema für den 10.05.2025 ... [mehr]
 
10.05.​2025 bis
11.05.​2025
20:00 Uhr bis Uhr
Tanzen am See
[mehr]
 
24.05.​2025
18:00 Uhr
SommerNachtsTraum Open Air
auf dem Gelände des Alten Ziegelwerks in Klausdorf in 15838 Am Mellensee von 18:00 Uhr bis 25.05.2025 02:00 Uhr [mehr]
 
01.06.​2025
14:00 Uhr
Spielplatzfest und Friedensfahrt 2025
Spielplatz Alexanderdorf (Siedlung) 15838 Gemeinde Am Mellensee 14:00 Beginn 14:30 Friedensfahrt a) ... [mehr]
 
21.06.​2025
Fest der Vereine 2025
Fest der Vereine der Gemeinde am Mellensee [mehr]
 
28.06.​2025 bis
29.06.​2025
09:00 Uhr
24h-Beachvolleyball-Turnier
24h-Beachvolleyball-Turnier des SV Klausdorf 1900 eV [mehr]
 
09.08.​2025 bis
10.08.​2025
09:00 Uhr
24h-Beachvolleyball-Turnier
24h-Beachvolleyball-Turnier auf der Sport-, Fest- und Freizeitwiese Klausdorf -Ersatztermin [mehr]
 
13.09.​2025
Heimatfest und Treff der Chöre
Das Festwochenende auf der Parkbühne in Kummersdorf-Alexanderdorf startet mit der 5. Ausgabe des ... [mehr]
 
14.09.​2025
13:00 Uhr
Kinder- und Familienfest 2025
Die 5. Ausgabe des großen Festes an der Parkbühne Kummersdorf Alexanderdorf mit zahlreichen ... [mehr]
 
05.10.​2025
10:00 Uhr
Vom Wasser zum Wein: eine feucht - fröhliche Herbstwanderung
Vom Großen Zeschsee mit seinem klaren Wasser wandern wir hinauf zum Weinberg Zesch, wo sicher noch die eine oder andere Überraschung auf die Wanderer wartet. Wanderstrecke: ca. 7km [mehr]
 
14.11.​2025 bis
16.11.​2025
16:30 Uhr
Deutsche Rangliste Badminton
Die Deutsche Badinton-Elite kommt zum dritten Mal nach Mellensee. Badminton der Oberklasse mit extrem schnellen Ballwechseln und viel sportliches Können live und kostenlos zu bestaunen. Kommt gern vorbei! [mehr]
 
 

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Gastroangebote

30.04.​2025 bis
30.04.​2025
17:00 Uhr
Walpurgisfeuer der Feuerwehr Rehagen
Walpurgisfeuer der Feuerwehr Rehagen am 30.04.2025 ab 17:00 Uhr - Bratwurst vom Grill - Suppe aus ... [mehr]
 
26.07.​2025 bis
26.07.​2025
12:00 Uhr
Familien- und Sommerfest
Das ist eine herzliche Einladung für Jung und Alt! Lasst uns gemeinsam den Sommer feiern! Auf ... [mehr]
 

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

27. 03. 2025 - Uhr bis Uhr

 

27. 03. 2025 - Uhr bis Uhr

 

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