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Zuständigkeitswechsel bei Rechtsansprüchen und Kostenübernahmen
Sehr geehrte Personensorgeberechtigte,
seit 2011 besteht zwischen der Gemeinde Am Mellensee und dem Landkreis Teltow-Fläming ein öffentlich-rechtlicher-Vertrag nach § 12 Abs. 1 KitaG, der die Übernahme verschiedener Aufgaben des Landkreises durch die Gemeinde regelt. Dieser Vertrag läuft zum 31.12.2025 aus. Bitte wenden Sie sich daher ab dem 01.01.2026 in folgenden Angelegenheiten nur noch an den Landkreis Teltow-Fläming:
Vor der Aufnahme in eine Kinderbetreuungseinrichtung:
Beantragung des erweiterten Rechtsanspruchs auf Betreuungszeiten von mehr als 6 Stunden täglich in der Krippe / Kita oder von mehr als 4 Stunden täglich im Hort,
Antrag auf Gewährung des Kostenausgleichs bei geplanter Betreuung Ihres Kindes in einem anderen Landkreis oder in Berlin.
Bei bereits bestehendem Betreuungsverhältnis:
Beantragung der Gewährung längerer Betreuungszeiten,
Antrag auf Gewährung des Kostenausgleichs bei geplantem Wechsel in eine Betreuungseinrichtung in einem anderen Landkreis oder in Berlin.
Ansprechpartner und weiterführende Informationen sowie das Antragsformular des Landkreises für den erweiterten Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung finden Sie unter folgendem Link:
Für Rückragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Haase
Teamleitung I









