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Informationen zur aktuellen Entwicklung im Zusammenhang mit der Geflügelpest im Landkreis Teltow-Fläming und der Gemeinde Am Mellensee
1. Aktuelle Lage
Im Landkreis Teltow-Fläming wurde ein bestätigter Geflügelpestbefund festgestellt.
2. Prognose
Es ist damit zu rechnen, dass im gesamten Landkreis vermehrt tote Wildvögel aufgefunden
werden. Sollte es zu weiteren positiven Nachweisen bei Wildvögeln kommen, wird der
Landkreis voraussichtlich eine Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel erlassen.
3. Zuständigkeit
Zuständig für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Geflügelpest ist das Veterinärund
Lebensmittelüberwachungsamt Teltow-Fläming (siehe Ziff. 6).
4. Allgemeine Hinweise zum Verhalten bei Verdachtsfällen
- Verhindern Sie jeden Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln.
- Betreten Sie den Stall nur mit gesonderter Kleidung und Schuhen, um keine Erreger einzuschleppen.
- Halten Sie Möglichkeiten zum Händewaschen und zur Desinfektion des Schuhwerks bereit.
- Überlegen Sie bereits jetzt, wie Sie Ihr Geflügel vor Kontakten zu Wildvögeln schützen und ob Sie auf eine mögliche Aufstallung vorbereitet sind.
- Beim Auffinden toter Wildvögel werden, sofern möglich, die genauen Koordinaten des Fundortes oder eine möglichst genaue Ortsbeschreibung benötigt.
5. Meldepflicht für Geflügelhalter
Alle Geflügelhalter – auch wenn nur wenige Tiere zu Hobbyzwecken gehalten werden – sind
meldepflichtig. Gemäß der Viehverkehrsverordnung ist die Haltung folgender Tierarten dem
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt mitzuteilen:
Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse.
Bei der Meldung ist anzugeben, ob die Tiere im Stall oder im Freien gehalten werden.
6. Meldungen bei Verdachtsfällen und Erreichbarkeiten
Wenn Ihnen gehäuftes Sterben von Vögeln – insbesondere bei Wassergeflügel oder Greifvögeln – auffällt, melden Sie dies bitte umgehend an das Veterinäramt des Landkreises:
📞 Telefon: 03371 608-2201, -2210, -2215
📧 E-Mail:
7. Gefahrenhinweise für Menschen
Das Veterinäramt weist darauf hin, dass sich auch Menschen mit dem Erreger der Geflügelpest infizieren können. Infektionsquellen sind kranke oder verendete Tiere sowie deren Ausscheidungen, insbesondere Kot.
Eine saisonale Influenza-Schutzimpfung (Grippeschutzimpfung) kann helfen, sich wirksam zu schützen.
8. Weiterführende Informationen
Weitere Informationen und aktuelle Hinweise finden Sie auf folgenden Internetseiten:
• Internetauftritt des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV)
• Informationen des Friedrich-Loeffler-Instituts
• Fragen und Antworten zur Geflügelpest im Internetauftritt des Landkreises Teltow-Fläming
Mit freundlichen Grüßen
T. Krüger
Bürgermeister









