Am 16. September 2025 ist die Änderung der Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg in Kraft getreten.
Die neuen Regelungen enthalten u.a. deutliche Änderungen der folgenden Gebühren:
Grundgebühr
Für Maßnahmen der Vollstreckungsbehörde zur Beitreibung von Geldforderungen wird eine Grundgebühr erhoben, die mit der Beauftragung der Vollstreckungsbehörde entsteht.
Sie richtet sich nach der Höhe der beizutreibenden Forderung.
Die Höhe der Grundgebühr beträgt neu 50,00€, höchstens 140,00€.
Pfändungsgebühr
Für Pfändungsmaßnahmen werden Pfändungsgebühren erhoben, die sich nach der Höhe der beizutreibenden Geldforderung richten.
Die Höhe der Pfändungsgebühr beträgt neu 22,00€, höchstens 160,00€.
Die entsprechenden Gesetzestexte finden Sie unter:
www.bravors.brandenburg.de
Zur Vermeidung von zusätzlichen Kosten für Mahnung und Vollstreckung, die für die verspätete Zahlung entstehen, zahlen Sie bitte fristgemäß zu den Fälligkeiten.
Sie können auch die Vorteile eines SEPA-Lastschriftmandats nutzen.
Das Formular finden Sie auf der Internetseite www.gemeinde-am-mellensee.de /Bürger/Formulare.