Bekanntmachung zur Schulanmeldung der Lernanfänger des Schuljahres 2023/24
Auf der Grundlage der Regelungen des § 37 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) beginnt die Schulpflicht für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 01. August desselben Kalenderjahres.
Die für die Schulanmeldung maßgebliche Satzung wurde am 18.10.2022 durch die Gemeindevertretung beschlossen.
Zur Schulanmeldung, zu der Sie bitte Ihr Kind mitbringen, ist die Vorlage folgender Dokumente erforderlich:
· Geburtsurkunde des Kindes
· Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung
· Vollmacht des nichtanwesenden Elternteils
· ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht oder andere Sorgerechtsentscheidungen
· Impfausweis
· Kopie des Betreuungsvertrages bei Besuch einer Kindertagesstätte außerhalb
des Landes Brandenburg
· eine Meldebescheinigung ist nur erforderlich, wenn Ihr Kind vorzeitig eingeschult werden soll bzw. wenn Ihr Kind nach dem 06.10.2022 mit Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet angemeldet wurde
Die Anmeldung in den Grundschulen Am Mellensee erfolgt zu folgenden Zeiten:
Grundschule am Mellensee, Hauptstraße 16, 15838 Am Mellensee
(Telefon: 03377 / 300697)
Schulbezirk: Ortsteile Mellensee und Saalow
Montag, 16.01.2023 von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Dienstag, 17.01.2023 von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Freitag, 20.01.2023 von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Anne Frank Grundschule Sperenberg, Puschkinstraße 6, 15838 Am Mellensee
(Telefon: 033703/77439; E-Mail: )
Schulbezirk: Ortsteile Sperenberg, Kummersdorf-Gut, Kummersdorf-Alexanderdorf, Gadsdorf, Klausdorf und Rehagen
Montag, 16.01.2023 von 07.35 Uhr bis 15.00 Uhr
Dienstag, 17.01.2023 von 07.35 Uhr bis 15.00 Uhr
Mittwoch, 18.01.2023 von 07.35 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag, 19.01.2023 von 07.35 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag, 20.01.2023 von 07.35 Uhr bis 13.00 Uhr
Die Tage sind frei wählbar und nicht Kindertagesstätten bezogen. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin und nutzen Sie hierfür vorrangig die E-Mail-Kommunikation.
Hinweis:
Die Gemeinde Am Mellensee legt fest, dass für die Ortsteile Mellensee und Saalow die Grundschule am Mellensee und für die Ortsteile Rehagen, Klausdorf, Sperenberg, Gadsdorf, Kummersdorf-Alexanderdorf, Kummersdorf-Gut und die Anne Frank Grundschule Sperenberg, die für die Entgegennahme der Aufnahmeanträge zuständige Schule ist.
Durch diese Grundschulen erfolgt die administrative Aufgabenerledigung und die Überwachung der Schulplicht im Aufnahmeverfahren.
Die Schulbezirke sind deckungsgleich. Sie umfassen das Gemeindegebiet sowie deren Ortsteile.
Übersteigt die Zahl der Aufnahmeanträge die Aufnahmekapazität einer Schule, so richtet sich die Auswahl nach § 106 Abs. 2 Satz 4 BbgSchuIG nach der Nähe der Wohnung zur Schule und nach dem Vorliegen eines wichtigen Grundes nach § 106 Abs. 4 Satz 3 BbgSchulG.
Wünschen Eltern von schulpflichtigen Kindern eine andere Schule als die administrativ festgelegte Schule, erfolgt die Anmeldung an dieser Schule mit einem Antrag auf Besuch einer anderen als der zuständigen Schule beim Staatlichen Schulamt Brandenburg an der Havel (gemäß § 106 Abs. 4 Satz 1 BbgSchulG). Die Formulare erhalten Eltern in der Schule.
Über die Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Beachtung der Vorgaben des Schulträgers und der Schulbehörde. Ergänzende Informationen werden in den Grundschulen sowie in der Gemeinde von Frau Racholdt unter der Telefonnummer: 033703 / 95914 oder erteilt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Berkholz
Teamleiterin I