Zuschuss vom Landkreis TF für Ehrenamtliche
Ehrenamtlich aktive Personen können ab sofort beim Landkreis Teltow-Fläming einen Antrag auf Mobilitätszuschuss stellen. Der Mobilitätszuschuss umfasst eine einmalige Pauschale von 100 Euro pro Kalenderjahr. Er dient als Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit und soll ein Ausgleich für entstandene Fahrkosten sein. Bedingungen zum Erhalt der Pauschale sind
- ein erhöhter Mobilitätsaufwand (durchschnittlich 20 km pro Woche) ohne anderweitige Vergütung des Ehrenamtes,
- die Tätigkeit als ehrenamtlich engagierte Person im Landkreis Teltow-Fläming ausübt,
- dass kein Mobilitätszuschuss von Dritten in diesem Kalenderjahr erhalten wurde.
Formalitäten
Für den Erhalt der Pauschale gilt das Prioritätsprinzip. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Erhalt eines Zuschusses.
Der Antrag ist schriftlich beim Büro für Chancengleichheit des Landkreises Teltow-Fläming einzureichen. Das Formular zum Herunterladen sowie die Richtlinie zur Ausreichung des Mobilitätszuschusses finden Sie unter dem unten angegebenen Link. Dort kann man ebenfalls die Bedingungen zum Erhalt des Mobilitätszuschusses erneut nachlesen.
Erforderliche Nachweise
Die Angaben müssen auf dem Antrag von einer gemeinnützigen Organisation (z. B. Verein, Verband, Initiative, Stiftung etc.) einer Einrichtung (z. B. Freiwilligenagentur, Schule, Pflegeheim etc.) oder einer amtlichen Stelle (z. B. Bürgermeister*in) bestätigt werden. Inhaber*innen einer Ehrenamtskarte Berlin-Brandenburg benötigen keine zusätzliche Bestätigung. Als Nachweis ist eine Kopie der Vorder- und Rückseite der Karte einzureichen.