Aus dem Sondervermögen „Zukunftspaket Brandenburg" erhält die Gemeinde Am Mellensee 3.024.188,00 € für Investitionen. Die Höhe dieser Zuweisung ergibt sich nicht aus einer Bewerbung oder Verhandlung, sondern wird gesetzlich nach landesweit einheitlichen Messzahlen festgelegt – auf die Höhe der Mittel hat die Gemeinde keinen Einfluss. Der tatsächliche Investitionsbedarf in Am Mellensee liegt deutlich darüber; die Prioritätenliste bildet daher zwangsläufig nur einen Ausschnitt des insgesamt Notwendigen ab.
Über Monate konnten Ausschüsse, Ortsbeiräte und Bürgerinnen und Bürger Vorschläge einbringen; die Verwaltung hat diese geprüft, mit den Förderkriterien abgeglichen und der Gemeindevertretung vorgelegt, die die Prioritätenliste am 30.06.2026 mit 18 Maßnahmen beschlossen hat. Sie ist damit keine Entscheidung der Verwaltung allein.
Rahmenbedingungen des Sondervermögens
Die Mittel sind streng zweckgebunden:
• Gefördert werden nur Investitionen – keine Personal- oder Betriebskosten.
• Keine Reparaturen: Bei Gehwegen zählt nur der vollständige Neubau, bei Straßen nur die grundhafte Erneuerung.
• Mindestvolumen 50.000 € je Maßnahme – kleinere Vorhaben (z. B. Kitas, Bibliothek) laufen weiter über den regulären Haushalt.
• Vorrangiger Förderbereich ist die Infrastruktur, insbesondere Verkehrsinfrastruktur; der Bevölkerungsschutz zählt nicht zu den vorrangigen Bereichen.
• Die Gemeinde bleibt in der Haushaltssicherung: Es handelt sich um ohnehin notwendige Investitionen, keine Wunschliste.
Warum nicht jeder Ortsteil im gleichen Umfang profitiert
Nicht jeder Ortsteil profitiert im gleichen Umfang – entscheidend sind der tatsächliche Bedarf, die vorhandene Infrastruktur, bei Geh-/Radwegen zusätzlich Frequentierung und Anschluss ans Radverkehrskonzept sowie die Förderfähigkeit der jeweiligen Maßnahme. Alle Ortsteile werden dabei angemessen berücksichtigt.
Im Mittelpunkt stehen der schrittweise Ausbau des Geh- und Radwegenetzes zwischen den Ortsteilen, neue Dorfgemeinschaftshäuser in Klausdorf und Kummersdorf-Gut sowie Investitionen an den Grundschulen Sperenberg und Mellensee. Die vollständige Liste aller 18 Maßnahmen mit Ortsteil, Förderbereich, Haushaltsjahr und Kosten zeigt die Tabelle „Prioritätenliste – Stand 17.09.2026".
Zwei Anpassungen (17.09.2026)
An der Grundschule Sperenberg tritt aus Sicherheitsgründen (Treppenaufgang schadhaft) im Haushaltsjahr 2027 der Ersatzneubau des Haupteingangs hinzu; die Kosten steigen dadurch von 100.000 € auf rund 110.000 €. Die für 2027 ebenfalls vorgesehene Sanierung einer Etage bleibt davon unberührt und läuft unverändert weiter. Die Sanierung einer zweiten Etage wird dagegen zunächst zurückgestellt (Ruhemodus) und ist derzeit nicht in den Mitteln des Sondervermögens enthalten; sie bleibt vorgesehen und soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt umgesetzt werden. Ein weiterer Posten der Liste wird zu „E-Mobilität Verwaltung" (Ladeinfrastruktur am Rathaus statt Krisenkommunikation).
Wichtig: Jahr = geplanter Beginn, nicht Fertigstellung
Die in der Liste genannten Haushaltsjahre markieren jeweils den Start einer Maßnahme. Planung, Genehmigungen und Ausschreibungen können zu Verschiebungen führen; die zeitliche Einordnung ist der aktuelle Planungsstand.
73,0 % der Mittel fließen in Verkehrsinfrastruktur, 10,1 % in Bildung, 8,4 % in Energie/Wärme & Gesellschaftliches Leben, 5,9 % in Digitalisierung, 2,7 % in Bevölkerungsschutz. Verplant sind 93,31 % des Budgets – der verbleibende Budgetpuffer von 6,69 % liegt über der empfohlenen Mindestreserve von 5 %. Die gesetzliche Vorgabe, mindestens 50 % der Mittel bis 31.12.2029 zu verausgaben, wird bereits deutlich übertroffen.
Außerdem, außerhalb des Sondervermögens
Spielplatzerweiterung Rehagen (läuft), Spielplatz Klausdorf (in Planung), ein Dorfgemeinschaftshaus für Fernneuendorf sowie mittelfristig ein Rastplatz mit einem Angebot (Treffpunkt) für Jugendliche in Sperenberg – die Voraussetzungen für die Übertragung des dafür benötigten Grundstücks an die Gemeinde liegen derzeit noch nicht vor.