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Information / Hinweis von der Bauverwaltung zum Thema Niederschlagswasserentsorgung

Aus gegebenen Anlass, die Herbstzeit steht vor der Tür und damit wahrscheinlich auch wieder mehr Regentage, möchten wir alle Grundstückseigentümer auf Nachfolgendes hinweisen.

 

Gemäß § 54 (4) Brandenburgischen Wassergesetz (BbgWG) ist Niederschlagswasser, soweit Verunreinigung des Grundwassers nicht zu besorgen ist und sonstige Belange entgegenstehen, auf dem eigenen Grundstück zu versickern. Desgleichen besagt der § 52 Brandenburgisches Nachbarrechtsgesetz.

 

Das heißt, dass das Regenwasser grundsätzlich auf dem eigenen Grundstück beseitigt werden muss.

 

Meist handelt es sich dabei um das Regenwasser von den Dächern. Hier ist Sorge zu tragen, dass das Wasser nicht auf Nachbargrundstücke tropft oder gar fließt.

Leider wurde entgegen dieser Regel verstärkt festgestellt, dass diverse Dachentwässerungen in Richtung Fahrbahn entwässern. Dies verursacht, gerade bei Starkregen, größere Wasseransammlungen und teilweise Überschwemmungen in unseren Straßen. Aber auch das Niederschlagswasser, welches auf befestigte Flächen auf dem eigenen Grundstück und auf den Zufahrtsflächen anfällt, darf nicht auf öffentliche Flächen, sprich auf kommunalen Grund und in öffentliche Straßen abgeleitet werden.

 

Alle Grundstückseigentümer werden angehalten, Ihre Entwässerungssysteme von den Dächern und den befestigten Flächen noch einmal zu überprüfen, mit dem Ziel, ihr anfallendes Regenwasser auf dem eigenen Grundstück zu entwässern.

 

Regenentwässerung

 

 

Die Bauverwaltung wird in Zukunft ihr Augenmerk verstärkt auf die illegale Praxis legen.

Gleichzeitig zeigen wir an, dass die Gemeinde Am Mellensee zeitnah eine entsprechende Satzung über die Entsorgung von Niederschlagswasser (Niederschlagswasserentsorgungssatzung) im Gemeindegebiet erarbeiten wird.

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

02. 04. 2024 - Uhr bis 14:00 Uhr

 

02. 04. 2024 - Uhr bis 12:00 Uhr

 

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