Bekanntmachung zur Schulanmeldung der Lernanfänger des Schuljahres 2019/2020
Bekanntmachung zur Schulanmeldung der Lernanfänger
des Schuljahres 2019/2020
Auf der Grundlage der Regelungen des § 37 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) beginnt die Schulpflicht für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 01. August desselben Kalenderjahres.
Die für die Schulanmeldung maßgebliche Satzung wurde am 05. Dezember 2018 durch die Gemeindevertretung beschlossen.
Zur Schulanmeldung, zu der Sie bitte Ihr Kind mitbringen, ist die Vorlage folgender Dokumente erforderlich:
· Geburtsurkunde des Kindes, ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht oder andere Sorgerechtsentscheidungen
· Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung
· Kopie des Betreuungsvertrages bei Besuch einer Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg
· eine Meldebescheinigung ist nur erforderlich, wenn Ihr Kind vorzeitig eingeschult werden soll bzw. wenn Ihr Kind erst nach dem 27.09.2018 mit Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet angemeldet wurde
Die Anmeldung in den Grundschulen erfolgt zu folgenden Zeiten:
Grundschule am Mellensee, Hauptstraße 16, 15838 Am Mellensee
(Telefon: 03377 / 300697)
Schulbezirk: Ortsteile Mellensee und Saalow
Zeiten:
Montag: 14.01.2019 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag: 17.01.2019 14.00 Uhr - 19.00 Uhr
Freitag: 18.01.2019 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Anne Frank Grundschule Sperenberg, Puschkinstraße 6; 15838 Am Mellensee
(Telefon: 033703/77439)
Schulbezirk: Ortsteile Sperenberg, Kummersdorf-Gut, Kummersdorf-Alexanderdorf, Gadsdorf, Klausdorf und Rehagen
Zeiten:
Mittwoch: 16.01.2019 07.30 Uhr - 11.00 Uhr
Donnerstag: 17.01.2019 07.30 Uhr - 11.00 Uhr
Freitag: 18.01.2019 07.30 Uhr - 11.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Hinweis:
In der Gemeinde Am Mellensee gibt es zwei Schulbezirke mit Überschneidungsgebiet. Es wird darauf hingewiesen, dass die Anmeldung immer in der für den Hauptwohnsitz des Kindes zuständigen Schule zu erfolgen hat.
Um einen geordneten Schulbetrieb zu sichern und die Klassenstärke je Klasse so ausgewogen wie möglich zu gestalten, kann es auch nach der Anmeldung dazu kommen, dass das Überschneidungsgebiet (OT Rehagen und OT Klausdorf) laut Satzung in Anspruch genommen wird.
Über die Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Beachtung der Vorgaben des Schulträgers und der Schulbehörde. Ergänzende Informationen werden in den Grundschulen sowie in der Gemeinde von Frau Racholdt unter der Telefonnummer: 03377 / 95914 erteilt.
In Vertretung
Richter
Teamleiterin