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Information zum Fundtier – Wie verhalte ich mich?

Achtung - Aufnahme kann Diebstahl sein !!!

 

Fallbeispiel:

 

Bei Frau Mustermann auf dem Grundstück hält sich schon seit Tagen eine süße weiß/schwarz gefleckte Katze auf. Wenn Frau Mustermann den Garten betritt, schmust und schlängelt sich die Katze um ihre Beine. Du arme Katze, hast wohl kein Zuhause, denkt sich Frau Mustermann. Sie will unbedingt der Katze eine gute Katzenmama sein. Sie nimmt die Katze mit in ihre Wohnung. Ein Freigang wird aus Vorsichtmaßnahmen, sie könnte sich verlaufen oder gar überfahren werden, nicht mehr erlaubt. Die Katze erhielt den Namen Minka. Was Frau Mustermann  nicht wusste, war das Minka eigentlich Luci hieß und nur fünf Wohnhäuser weiter ein liebevolles Zuhause hatte. Die Familie suchte Luci im Ort, rief im Tierheim an, beim Fundbüro (Ordnungsamt) und bei der Polizei, aber Luci blieb verschwunden.

 

Rechtslage:

 

Ist der Besitzer eines Tieres  nicht auffindbar, gilt es in der Regel als „Fundsache“. Für die Verwahrung einer Fundsache ist die Gemeinde/ Ordnungsamt als Fundbüro zuständig. Nach Meldung des Fundtieres kann das Tier vorerst, wenn der Finder es wünscht, bei ihm als Pflegestelle bleiben. Meldet sich der Eigentümer nicht innerhalb einer Frist von 6 Monaten ergehen die Besitzansprüche an den Finder. 

 

Es ist nicht zu verachten, wenn sich Bürger um scheinbar herrenlose Streuner kümmern.

 

Dabei ist aber einiges zu beachten:

Nicht jede Katze, die draußen herumschleicht, ist auch eine Fundkatze!

  • Katzen sind meist Freigänger und machen  zum Teil auch größere Ausflüge um ihr Zuhause herum. 
  • Sie haben nichts gegen einen schönen Leckerbissen einzuwenden, den sie irgendwo bekommen können
  • Wenn ihnen ein Plätzchen besonders gut gefällt, legen sie sich dort auch oft stundenlang gemütlich zur Ruhe
  • Katzen haben aus Sicherheitsgründen meistens kein Halsband um
  • Viele streifen in ihrem Revier regelmäßig die gleichen Wege entlang, daher ist auch die Tatsache, dass eine Katze mehrfach in Ihrer Nähe auftaucht noch kein Zeichen dafür, dass das Tier kein Zuhause mehr hat.

 

Aufgrund dessen ist zunächst die Situation über eine gewisse Zeit zu beobachten. Eine Katze, die wohlgenährt ist und ein glänzendes Fell hat, in der Regel ein Freigänger, der sich auf seiner Erkundungstour ein paar extra Leckerlis gönnt. Eine Fütterung sollte hier nicht erfolgen.

 

Hingegen es sich bei einer verwahrlosten Katze mit struppigem Fell mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine herrenlose Katze handelt. Hier ist das Füttern nicht nur erlaubt, sondern wird dringend angeraten. Allerdings ist für herrenlose Katze  die Fundbehörde nicht zuständig, da kein Eigentümer vorhanden ist. Diese Katzen sind nicht der Fundbehörde zu melden.

 

Auffinden einer Katze außerhalb der Dienststunden der Fundbehörde

 

Wird eine Katze außerhalb der Dienststunden des Ordnungsamtes aufgefunden, ist das Tier dem Ordnungsamt am nächsten Arbeitstag zu melden. Besteht die Vermutung, dass es sich bei einer Katze um ein Fundtier handeln könnte, wird der Fund unverzüglich veröffentlicht und ggf. die Unterbringung des Tieres in einem vertragsgebundenen Tierheim veranlasst.

 

Katzen stellen keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar, folglich ist eine Unterbringung durch die Ordnungsbehörde selbst zu beauftragen.

 

Andere Tierarten, welche nicht als Freigänger zählen:

 

Für Tiere, welche keine Freigänger sind, z.B. Hunde, Kaninchen, Schildkröten (Kleintiere aus Terrarien, Käfighaltung) etc. gilt, wenn die Verwahrung beim Finder nicht bis zur nächsten Dienststunde des Ordnungsamtes möglich ist, kann dieser das für die Gemeinde Am Mellensee tätige Tierheim informieren bzw. dort abgeben.

 

Zuständiges Tierheim:

 

Tierheim des Tierschutzvereins Luckenwalde Jüterbog e.V.

Jüterboger Straße 42

14943 Luckenwalde

 

Telefon: 03371 / 632033

E-Mail:   tierheim.luckenwalde@gmail.com

Weitere Informationen

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