Tiere und Pflanzen sind in der Vegetationszeit mit Beginn vom 1. März bis zum 30. September wieder besonders zu schützen. Das Ordnungsamt der Gemeinde Am Mellensee bittet die Bürgerinnen und Bürger zum Schutz der heimischen Flora und Fauna beizutragen und die Vorgaben der Naturschutzgesetze zu beachten.
Gärten sind wichtige Rückzugsgebiete für Flora und Fauna. Insbesondere Vögel sind zur Aufzucht ihrer Jungen auf Hecken, Sträucher und Bäume angewiesen. Nur wenn sie ungestört bleiben, haben diese Arten auch in Zukunft eine Chance zu überleben.
Gemäß § 39 Abs. 5 Satz 1 Punkt 2 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) ist es verboten, in der Zeit vom 01. März bis 30. September Bäume außerhalb des Waldes, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.
Schonende und fachgerechte Form- oder Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses von Gebüschen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen sind zulässig. Dazu gehört zum Beispiel auch der Sommerschnitt von Obstbäumen.
Jedoch ist auch bei zulässigen Pflegearbeiten zu beachten, dass Tiere der besonders geschützten Arten (hierzu gehören zum Beispiel alle Vogelarten, Fledermäuse, Amphibien- und Reptilienarten) nicht zu Schaden kommen, verletzt oder gar getötet werden.
Während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser und Wanderzeiten dürfen die Tiere nicht derart gestört werden, dass sich ihr lokaler Bestand verschlechtert. Außerdem ist darauf zu achten, dass Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (zum Beispiel Nester) nicht aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört werden.
Durch die Baumschutzsatzung der Gemeinde Am Mellensee sind ganzjährig alle Bäume geschützt, die innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile bzw. im Geltungsbereich rechtswirksamer Bebauungspläne stehen. Ein Entfernen dieser Bäume bedarf der Erlaubnis durch das Ordnungsamt der Gemeinde Am Mellensee. Bei genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen wird über Baumfällungen im Rahmen der Baugenehmigung entschieden.
Keine Regel ohne Ausnahme!
Die oben genannten Regelungen gelten jedoch nicht immer für zulässige Bauvorhaben. In Einzelfällen kann es sein, dass Gehölze auch während der Vegetationszeit entfernt werden dürfen. Selbst die besonderen artenschutzrechtlichen Bestimmungen können hier nicht immer in vollem Umfang berücksichtigt werden.
Bei Fragen, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Gemeinde Am Mellensee.