Holzfeuer im Freien - das Ordnungsamt informiert
Mit den Sommertagen beginnt auch das Abbrennen
von kleinen Gartenfeuern.
Was ist zu beachten?
Die Obergrenze für Höhe und Durchmesser des Brennstoffhaufens
beträgt 1 Meter
Nur trockenes und naturbelassenes Holz verwenden
Bei anhaltender Trockenheit oder starkem Wind kein Holzfeuer
entzünden
Abfälle gehören niemals ins Holzfeuer
Holzfeuer mit Holzspänen oder Kohlen- bzw. Grillanzünder
entfachen
Löschmittel immer bereithalten (z.B. Wasser, Sand, Feuerlöscher)
"Brandbeschleuniger" wie Benzin, Verdünnung, Spiritus niemals
verwenden, Explosionsgefahr!
Die Feuerstelle stets im ausreichenden Abstand zu Gebäuden
und brandgefährdeten Materialien anlegen
Bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug Feuer unverzüglich
löschen
Feuer immer bis zum Erlöschen der Glut beaufsichtigen
Abstand eines Feuers zum Wald muss mindestens 50 Meter
betragen, bei selbstgenutzten Grundstücken in Waldnähe
mindestens 30 Meter Abstand einhalten
Ab Waldbrandwarnstufe 4 ist jegliche Art von Feuer
(z. B. Feuertonne, Feuerschale, offenes Feuer) zu
unterlassen
Jeder Bürger ist verpflichtet, sich im Vorfeld über die Waldbrandwarnstufen
im jeweiligen Landkreis zu informieren. Dies
kann man im Internet, Videotext oder durch einen Anruf bei der
Ordnungsbehörde.
Sollten Sie noch dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das
Ordnungsamt der Gemeinde Am Mellensee, Zossener Straße 21c,
Tel.:033703/959-42.