Wichtiger Hinweis zur Ableitung von Regenwasser auf öffentliche Flächen
Wichtiger Hinweis zur Ableitung von Regenwasser auf öffentliche Flächen
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
wir weisen mit Nachdruck darauf hin, dass die Ableitung von Regenwasser von privaten Grundstücken auf öffentliche Flächen – insbesondere Straßen, Gehwege oder Plätze – nicht gestattet ist und bei Zuwiderhandlung ordnungsgeldbewährt geahndet werden kann.
Die geltenden Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) sehen ausdrücklich vor, dass:
Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück zu versickern oder zurückzuhalten ist – etwa über Mulden, Rigolen oder Zisternen.
Eine Einleitung in die öffentliche Kanalisation oder Entwässerungseinrichtungen nur mit ausdrücklicher Genehmigung zulässig ist.
Die Ableitung auf öffentliche Verkehrsflächen (Straßen, Wege, Plätze) grundsätzlich unzulässig ist und erhebliche Folgeschäden verursachen kann.
Trotz dieser eindeutigen rechtlichen Lage stellen wir immer noch fest, dass Regenwasseranlagen oder Grundstücksentwässerungen unsachgemäß errichtet oder betrieben werden – mit der Folge von Überflutungen, Straßenschäden und Verkehrsgefährdungen. Dies ist für die Gemeinde nicht hinnehmbar.
👉 Wir fordern daher alle Grundstückseigentümer und Bauherren eindringlich auf, bestehende Anlagen umgehend zu überprüfen und ggf. umzustellen.
👉 Die Gemeinde steht für Beratung zur Verfügung – bitte wenden Sie sich bei Unsicherheiten rechtzeitig an die zuständige Stelle.
👉 Zuwiderhandlungen können mit Ordnungsmaßnahmen oder Bußgeldern geahndet werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre aktive Mitwirkung, um Schäden an öffentlicher Infrastruktur sowie Umweltbelastungen zu vermeiden.