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Information zur langfristigen Gehweg-, Straßen- und Radwegeplanung in der Gemeinde Am Mellensee

Information zur langfristigen Gehweg-, Straßen- und Radwegeplanung in der Gemeinde Am Mellensee

 

 

Die derzeitige Haushaltslage zieht in vielen Bereichen Einsparungen nach sich. Allein diese Tatsache bedeutet nicht, dass damit Stillstand einhergeht. Denn durch eine vorausschauende Planung wird es uns möglich sein kontinuierlich voranzukommen.

 

Gleichwohl sind einige Faktoren für uns maßgeblich und bindend. Insofern – im Sinne einer transparenten Verwaltung und in einfacherer Sprache – zunächst einige Erklärungen.

 

Für den Straßenbau ist der jeweiligen Straßenbaulastträger verantwortlich; oder vereinfacht gesagt: Zuständig ist der Eigentümer. Bei innerörtlichen Geh- oder Radwegen liegt – unabhängig vom Grundstückseigentum – die Baulast in der Regel bei der Gemeinde.

 

1. Kommunale Straßen

Zum größten Anteil in unserem Gemeindegebiet gehören die kommunalen Straßen. Dies sind grundsätzlich die „Nebenstraßen“ in den Wohn- und Gewerbegebieten, sogenannte Erschließungs- oder Anliegerstraßen. 

 

2. Kreisstraßen

Straßen mit höherer Verkehrsbelastung sind oftmals Kreisstraßen. Diese sind an der Kennzeichnung „K mit Nummer“ erkenntlich. Hier ist unser Landkreis Teltow-Fläming Straßenbaulastträger. 

 

  • von Kummersdorf-Alexanderdorf über Rehagen bis nach Mellensee (Rehagener Str., Chausseestr., Luckenwalder Str.; K 7227). 

  • von Sperenberg nach Neuhof (Neuendorfer Str.; K 7226) 

  • von Sperenberg nach Rehagen (Zossener Allee; K 7228)

  • durch Gadsdorf (Gadsdorfer Str.; K 7229)

  • von Kummersdorf-Gut nach Horstwalde (K 7225)

 

3. Landesstraßen

Mit hoher Relevanz für den Verkehr verfügen wir in unserem Gemeindegebiet über mehrere Landesstraßen. 

 

  • von Saalow über Mellensee bis Klausdorf (Mellenseestr., Saalower Allee, Luckenwalder Str., Klausdorfer Str., Zossener Str.; L 79)  

  • von Zossen durch Mellensee (Zossener Chaussee, Hauptstr., Bahnhofsallee; L 791)

  • von Sperenberg über Klausdorf nach Wünsdorf (Klausdorfer Chaussee, Am Umspannwerk, Am Denkmalplatz, Dorfaue, Straße nach Wünsdorf; L 74)

  • von Kummersdorf-Gut über Sperenberg und Kummersdorf-Alexanderdorf Richtung Lüdersdorf; L 70)

 

Gemeindliche Planung

 

Kommunaler Straßenbau

Der kommunale Straßenbau fokussiert sich aktuell auf Teile des Finkenschlags und Hohe Föhren in Klausdorf.

 

Haushaltsmittel für Reparaturen sind jährlich vorgesehen. Eine besondere Berücksichtigung erfolgt im Sinne von gemeinsamen Planungen (zwischen Anwohnern/Anliegern und Gemeinde).

 

Der Investitionsbedarf ist bekanntermaßen außerordentlich umfangreich und zugleich steigend.

 

Kommunale Gehwegplanung

Im Vergleich zur Straßenplanung bekommt die Gehwegplanung in unserer Gemeinde eine erhöhte Priorisierung. Dies darf schon damit begründet sein, dass hier die Verkehrssicherheit von wesentlicher Bedeutung ist.

 

Die Gehwegplanung sieht wie folgt aus:

 

2025:  Ausführung der Baumaßnahme Klausdorf Zossener Str. (vom Fußgängerüberweg bis Ortseingang Mellensee)

 

2025:  Planungsmaßnahmen Klausdorf (vom Fußgängerüberweg Richtung Denkmalplatz bis Anschluss zum fertiggestellten Gehweg)

 

2026: Ausführung der Baumaßnahme Klausdorf (vom Fußgängerüberweg Richtung Denkmalplatz bis Anschluss zum fertiggestellten Gehweg)

 

2026:  Planungsmaßnahmen Mellensee Ortseingang (Klausdorfer Str. bis Saalower Allee, Luckenwalder Str.)

 

2027: Ausführung der Baumaßnahme Mellensee Ortseingang (Klausdorfer Str. bis Saalower Allee, Luckenwalder Str.)

 

2027:  Planungsmaßnahmen Mellensee (Hauptstr. Ab Nottebrücke bis zum fertiggestellten Anschluss Hauptstr. 12 und weiter Hauptstr. 25 bis Ortsausgang)

 

2028:  Ausführung der Baumaßnahme Mellensee (Hauptstr. Ab Nottebrücke bis zum fertiggestellten Anschluss Hauptstr. 12 und weiter Hauptstr. 25 bis Ortsausgang)

 

 

Ausdrücklich gesondert zu betrachten ist der Bereich der Bahnhofsallee. Dieser erfolgt verknüpft mit der dortigen Straßenbaumaßnahme.

 

Zudem können Abweichungen dann entstehen, wenn die Chausseestr. in Rehagen erneuert wird; auch hier kann der dann begleitenden Gehwegbau sinnvoll werden.

 

Die vorgenannten Planungen unterliegen der jeweiligen (Haushalts-)Beschlüsse und der Gesamtfinanzlage und erzeugen ihre Verbindlichkeit jeweils mit Beschussfassung. 

 

Kommunale Radwege

Bei den kommunalen Radwegen sieht die Planung vor, dass in 2025 die Planungsmaßnahmen in Mellensee (Richtung Saalow; Saalower Allee ab Luckenwalder Str. bis zur Alten Horstfelder Str.) erfolgen, so dass die Ausführung hierzu im Jahr 2026 erfolgen kann.

Weitere Informationen

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

10.​07.​2025 - Uhr bis Uhr

 

10.​07.​2025 - Uhr bis Uhr

 

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