Am Sonntag, den 23. Februar 2025 wird von 8:00 bis 18:00 Uhr der 21. Deutsche Bundestag gewählt.
Aufgrund der Aufhebung des 20. Deutschen Bundestages durch den Bundespräsidenten wurde am 27. Dezember 2024 der 23. Februar 2025 als neuer Wahltag bestimmt -> BGBl._I_Nr._435(Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt)
seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG), die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie nach Vollendung des vierzehnten Lebensjahres mindestens 3 Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
1. Für volljährige Deutsche ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist die Gemeinde zuständig, in der sie vor ihrem Fortzug zuletzt gemeldet waren (Aufenthalt liegt nicht länger als 25 Jahre zurück).
2. Bei diesen Anträgen (Anlage 2 zur BWO) ist der Versand an die zuständige Gemeindebehörde postalisch im Original oder per Fax, E-Mail oder sonstiger dokumentierbarer elektronischer Übermittlung möglich.
3. Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (02.02.2025) bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden. Ein Antrag kann bereits jetzt gestellt werden.
4. Üblicherweise verzichten die Gemeinden auf den Versand von Eingangsbestätigungen. Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist zugleich Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines. Mit dem Wahlschein werden Ihnen automatisch die Briefwahlunterlagen zugesandt.
5. Briefwahlunterlagen können erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und anschließendem Druck der Stimmzettel ausgegeben oder versandt werden. Im jetzigen Fall einer vorgezogenen Bundestagswahl kann diese Frist durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat deutlich verkürzt werden.
-> nach derzeitigem Terminstand, werden uns die Briefwahlunterlagen wohl erst ab der 6. KW (03.-07.02.2025) durch die Bundeswahlleitung zur Verfügung gestellt. Anschließend werden die Briefwahlunterlagen durch uns als Wahlbehörde an die Antragstellenden versandt.
Von daher ist es wichtig, dass die ausgefüllten Wahlunterlagen rechtzeitig an uns zurückgesandt werden.
Von Amts wegen werden alle wahlberechtigten Personen in das Wählerverzeichnis eingetragen, die zum Stichtag (42. Tag vor der Wahl) bei der Meldebehörde der Gemeinde Am Mellensee mit ihrer Hauptwohnung gemeldet sind. Die Wahlbenachrichtigung sollte allen Wahlberechtigten bis zum 02.02.2025 zugehen.
(Sollte dies bei Ihnen nicht der Fall sein, melden Sie sich rechtzeitig bei uns.)
Das Bundesgebiet ist derzeit in 299 Wahlkreise eingeteilt. Die Gemeinde Am Mellensee gehört dem Wahlkreis 62 an.
Zum Bundestagswahlkreis 62 gehören:
der gesamte Landkreis Dahme-Spreewald,
aus dem Landkreis Teltow-Fläming die amtsfreien Städte und Gemeinden: Am Mellensee, Baruth/Mark, Blankenfelde-Mahlow, Großbeeren, Luckenwalde, Nuthe-Urstromtal, Rangsdorf, Trebbin, Zossen und das Amt Dahme/Mark (Gemeinden Dahme/Mark, Dahmetal, Ihlow, Niederer Fläming).
Hauptstraße 21, 15838 Am Mellensee Turnhalle Mellensee
ja
006
Am Mellensee, Klausdorf
Zossener Straße 21c, 15838 Am Mellensee
ja
007
Am Mellensee, Kummersdorf-Gut
Heimstraße 9, 15838 Am Mellensee
nein
008
Am Mellensee, Kummersdorf-Alexanderdorf
Parkstraße 10, 15838 Am Mellensee
nein
009
Am Mellensee, Rehagen
Horstweg 9, 15838 Am Mellensee
ja
9043
Am Mellensee, Briefwahl I
Zossener Straße 21c, 15838 Am Mellensee
ja
9044
Am Mellensee, Briefwahl II
Zossener Straße 21c, 15838 Am Mellensee
ja
WAHLUNTERLAGEN BEANTRAGEN
WICHTIG: Briefwahlunterlagen können erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und anschließendem Druck der Stimmzettel ausgegeben oder versandt werden. Bei dieser vorgezogenen Bundestagswahl wurde diese Frist durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat durch Rechtsverordnung deutlich verkürzt. Wir gehen davon aus, dass uns alle relevanten Briefwahlunterlagen (Stimmzettel, Umschläge etc.) im Laufe der 6 KW vorliegen. Anschließend werden Ihre Anträge chronologisch abgearbeitet.
Die Stimmzettel liegen der Verwaltung mittlerweile vor und die Briefwahlunterlagen werden seit heute (06. Februar 2025) zum Versand vorbereitet. Sollten Sie vorhaben zu verreisen oder werden demnächst abwesend sein, dann bitte teilen Sie uns dies in einer separaten E-Mail oder telefonisch mit, damit Ihnen die Unterlagen noch vor Ihrer Abwesenheit zugestellt werden können!
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist wie folgt möglich:
mündlich während der Sprechzeiten bei der Wahlbehörde,
schriftlich oder
elektronisch (mail: )
Mit der Online-Anwendung OLIWA bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen ganz bequem über das Internet oder mobil mit dem Smartphone (per QR-Code) zu beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines wird dabei benutzerfreundlich mit Ihren persönlichen Daten erfasst und an uns als Wahlbehörde geleitet. Die Online Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist möglich in der Zeit vom 22.01.2025 bis 18.02.2025.
Ab dem 19.02.2025 sollten Wahlberechtigte entweder persönlich Vor-Ort wählen oder den Antrag zur Aushändigung der Wahlunterlagen stellen, da eine postalische Zustellung bis zum Wahltermin nicht mehr garantiert werden kann.
Briefwahlbüro Die Gemeinde Am Mellensee richtet ein Briefwahlbüro im Verwaltungsgebäude Zossener Straße 21c ein. Das bedeutet, dass alle Wahlberechtigten vor der Wahl dort ihre Stimme zur Wahl abgeben oder sich die Briefwahlunterlagen mit nach Hause nehmen können.
Achtung! - Das Wahlbüro kann erst nach Erhalt der gedruckten Stimmzettel öffnen -
dies wird vermutlich ab dem 10.02.2025 der Fall sein!
Das Briefwahlbüro (Raum 2.20) befindet sich im Obergeschoss und ist barrierefrei zu erreichen. Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros sind:
Dienstag
9.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag
9.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 18.00 Uhr
Freitag
9.00 bis 12.00 Uhr
Für Fragen steht Ihnen das Wahlbüroteam gern zur Verfügung: