Bundestagswahl 2025
Am Sonntag, den 23. Februar 2025 wird von 8:00 bis 18:00 Uhr der 21. Deutsche Bundestag gewählt.
Aufgrund der Aufhebung des 20. Deutschen Bundestages durch den Bundespräsidenten wurde am 27. Dezember 2024 der 23. Februar 2025 als neuer Wahltag bestimmt -> BGBl._I_Nr._435 (Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt)
WAHLBERECHTIGUNG
Zur Bundestagswahl wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG), die am Wahltag
das 18. Lebensjahr vollendet haben,
seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG), die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie nach Vollendung des vierzehnten Lebensjahres mindestens 3 Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Als Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthalt gilt auch eine frühere Wohnung oder früherer Aufenthalt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages (EinigVtr) genannten Gebiet.
Für Auslandsdeutsche gilt:
Von Amts wegen werden alle wahlberechtigten Personen in das Wählerverzeichnis eingetragen, die zum Stichtag (42. Tag vor der Wahl) bei der Meldebehörde der Gemeinde Am Mellensee mit ihrer Hauptwohnung gemeldet sind. Die Wahlbenachrichtigung sollte allen Wahlberechtigten bis zum 02.02.2025 zugehen.
(Sollte dies bei Ihnen nicht der Fall sein, melden Sie sich rechtzeitig bei uns.)
Weitere Informationen:
https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html
Broschüre: einfachPOLITIK_Bundestagswahl_2025
WAHLGEBIET / WAHLLOKALE
Das Bundesgebiet ist derzeit in 299 Wahlkreise eingeteilt. Die Gemeinde Am Mellensee gehört dem Wahlkreis 62 an.
Zum Bundestagswahlkreis 62 gehören:
der gesamte Landkreis Dahme-Spreewald,
aus dem Landkreis Teltow-Fläming die amtsfreien Städte und Gemeinden: Am Mellensee, Baruth/Mark, Blankenfelde-Mahlow, Großbeeren, Luckenwalde, Nuthe-Urstromtal, Rangsdorf, Trebbin, Zossen und das Amt Dahme/Mark (Gemeinden Dahme/Mark, Dahmetal, Ihlow, Niederer Fläming).
Nachfolgend eine Übersicht unserer Wahllokale:
WAHLUNTERLAGEN BEANTRAGEN
Briefwahlunterlagen können erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und anschließendem Druck der Stimmzettel ausgegeben oder versandt werden. Bei dieser vorgezogenen Bundestagswahl wurde diese Frist durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat durch Rechtsverordnung deutlich verkürzt.
Wir gehen davon aus, dass uns alle relevanten Briefwahlunterlagen (Stimmzettel, Umschläge etc.) im Laufe der 6 KW vorliegen. Anschließend werden Ihre Anträge chronologisch abgearbeitet.
Sollten Sie vorhaben zu verreisen oder werden demnächst abwesend sein, dann bitte teilen Sie uns dies in einer separaten E-Mail oder telefonisch mit, damit Ihnen die Unterlagen noch vor Ihrer Abwesenheit zugestellt werden können!
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist wie folgt möglich:
mündlich während der Sprechzeiten bei der Wahlbehörde,
schriftlich oder
elektronisch (mail: )
Mit der Online-Anwendung OLIWA bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen ganz bequem über das Internet oder mobil mit dem Smartphone (per QR-Code) zu beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines wird dabei benutzerfreundlich mit Ihren persönlichen Daten erfasst und an uns als Wahlbehörde geleitet. Die Online Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist möglich in der Zeit vom 22.01.2025 bis 18.02.2025.
Ab dem 19.02.2025 sollten Wahlberechtigte entweder persönlich Vor-Ort wählen oder den Antrag zur Aushändigung der Wahlunterlagen stellen, da eine postalische Zustellung bis zum Wahltermin nicht mehr garantiert werden kann.
Link zur Beantragung von Briefwahlunterlagen Online
Briefwahlbüro
Die Gemeinde Am Mellensee richtet ein Briefwahlbüro im Verwaltungsgebäude Zossener Straße 21c ein. Das bedeutet, dass alle Wahlberechtigten vor der Wahl dort ihre Stimme zur Wahl abgeben oder sich die Briefwahlunterlagen mit nach Hause nehmen können.
Achtung! - Das Wahlbüro kann erst nach Erhalt der gedruckten Stimmzettel öffnen -
dies wird vermutlich ab dem 10.02.2025 der Fall sein!
Das Briefwahlbüro (Raum 2.20) befindet sich im Obergeschoss und ist barrierefrei zu erreichen. Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros sind:
Dienstag | 9.00 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 16.00 Uhr |
Donnerstag | 9.00 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 18.00 Uhr |
Freitag | 9.00 bis 12.00 Uhr |
Für Fragen steht Ihnen das Wahlbüroteam gern zur Verfügung:
Wahlleiter
Herr H. Sobota
Telefon: 033703-95921
E-Mail:
Stellv. Wahlleiter
Herr R. Haase
Telefon: 033703-95920
E-Mail: