Öffentliche Beteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21-03 "Mellenseestraße" im OT Saalow
Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit mit dem
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21-03 "Mellenseestraße" im OT Saalow
der Gemeinde Am Mellensee gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Am Mellensee hat am 18.05.2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 21-03 "Mellenseestraße" im OT Saalow gefasst. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich im Amtsblatt für die Gemeinde Am Mellensee Nr. 06 / 2021 am 26.06.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht worden.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß §13a des Baugesetzbuches (BauGB). Wir weisen darauf hin, dass im Verfahren von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Am Mellensee hat am 20.06.2023 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 21-03 „Mellenseestraße“ im Ortsteil Saalow in der Fassung vom 17.04.2023 gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Ziel der Planung
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 21-03 „Mellenseestraße“ liegt im Ortsteil Saalow der Gemeinde Am Mellensee und besteht aus den Flurstücken 258/1 teilweise und 260/1 teilweise der Flur 3 in der Gemarkung Saalow, welche im Süden an die Mellenseestraße angrenzen und im Norden bis an die Fasanenstraße heranführen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,00 ha.
Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Der aufzustellende Bebauungsplan ist aus dem rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Am Mellensee (3. Änderung 2011) entwickelbar.
Beteiligung der Öffentlichkeit mit dem Vorentwurf des Bebauungsplans
Mit der Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans Nr. 21-03 "Mellenseestraße" wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet. Ihr wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 21-03 "Mellenseestraße" im OT Saalow der Gemeinde Am Mellensee in der Fassung vom 17.04.2023, bestehend aus
- der Planzeichnung (Teil A) [PDF-Datei],
- dem Text (Teil B) sowie
- der dazugehörigen Begründung [PDF-Datei]
findet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB statt:
vom 08. August 2023 bis (einschließlich) 08. September 2023
in der Gemeindeverwaltung Am Mellensee, Zossener Straße 21c in 15838 Am Mellensee, Ortsteil Klausdorf während der allgemeinen Dienststunden in der Zeit
Montag 09.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch 09.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Freitag 09.00 – 12.00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung unter 033703 / 959-0 (Sekretariat) zu jedermanns Einsicht öffentlich statt.
Die Unterlagen, die Gegenstand der öffentlichen Auslegung sind, können während des o. g. Zeitraums unter www.gemeinde-am-mellensee.de (Bürger / Bürgerbeteiligung) bzw. im Portal zu Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Bauleitplanung im Land Brandenburg unter https://www.uvp-verbund.de/bb von jedermann eingesehen werden.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift oder unter der E-Mailadresse vorgebracht werden.
Postanschrift der Gemeinde Am Mellensee ist Zossener Straße 21 c in 15838 Am Mellensee.
Gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 6 BauGB weist die Gemeinde darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)[PDF], welches mit ausliegt.
Lage des Plangebietes mit der Darstellung des räumlichen Geltungsbereichs des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 21-03 "Mellenseestraße" (rote Umgrenzung)
Am Mellensee, 22.06.2023
U. Gast
Allgemeine Stellvertretung des Bürgermeisters