Bürgermeisterwahl - 2023
Alle wichtigen Informationen zur Bürgermeisterwahl an dieser Stelle:
Stand: Donnerstag, 28. September 2023, 10.00 Uhr
Der Wahlausschuss der Gemeinde Am Mellensee hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27. September gemäß § 77 Abs. 2 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) sowie § 74 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) folgendes Endergebnis der Wahl festgestellt: 3.687 Wählerinnen und Wähler gaben ihre Stimmen ab, davon waren 3.669 Stimmen gültig. Auf Volker Eilenberg (UWG) entfielen 1.358 Stimmen. Auf den Einzelbewerber Tobias Krüger (parteilos) entfielen 2.311 Stimmen.
Damit hat Tobias Krüger die Wahl für sich entschieden.
Stand: Mittwoch, 20. September 2023, 09.00 Uhr
Es sind bereits über 1.200 Briefwahlunterlagen versandt worden.
Informationen zum Wahlsonntag, 24.09.2023 von 08-18 Uhr: - wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr zur Hand oder diese verlegt hat, kann immer mit entsprechendem Personaldokument in seinem Wahllokal seine Stimme abgeben.
-> Übersicht - Wahllokale im Wahlgebiet
Nochmals der Hinweis für BriefWähler:
- Anträge auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen können noch bis zum 22.09.2023 gestellt werden - setzen Sie sich bitte mit dem Wahlbüro für einen Abholtermin in Verbindung, da eine postalische Versendung ab dem 21.09.2023 nicht mehr vorgenommen wird!
- Sollten Sie zwar einen Antrag gestellt, aber bisher noch keine Unterlagen erhalten haben, so setzen Sie sich bitte ebenfalls mit uns in Verbindung: / denn auf den Postversand haben wir leider keinen Einfluss.
Stand: Mittwoch, 6. September 2023, 14.00 Uhr
Das endgültige Wahlergebnis hat der Wahlausschuss in seiner gestrigen Sitzung, am 05.09.2023 festgestellt. Die zur Stichwahl zugelassenen Bewerber wurden bestätigt:
1. Herr Volker Eilenberger
2. Herr Tobias Krüger
Die erforderliche Stichwahl findet am 24.09.2023 statt.
Hinweis für BriefWähler:
- die Erstellung der Stimmzettel sowie die Briefwahlunterlagen befinden sich derzeit in Bearbeitung.
- wenn Sie bereits Ihre Wahlbenachrichtigung abgegeben oder auch ONLINE sowohl für die Hauptwahl als auch für die Stichwahl einen Antrag gestellt haben, so werden Ihnen die Unterlagen ab der kommenden Woche postalisch zugestellt.
- Sollten Sie bis Ende nächster Woche (15.09.2023) keine Unterlagen erhalten haben oder diese bereits ab kommenden Montag benötigen, so setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung:
- Es besteht ab sofort auch wieder die Möglichkeit ONLINE einen Antrag auf Briefwahlunterlagen zu stellen:
Link zur Beantragung von Briefwahlunterlagen
Stand: Montag, 4. September 2023, 13.00 Uhr
Die Wahlbeteiligung am gestrigen Sonntag lag mit 4.098 Wählerinnen und Wähler bei 66,8 %.
-> Ergebnisse einzusehen unter: Link - Wahlergebnisse vom Sonntag, 03.09.2023
Das endgültige Wahlergebnis wird der Wahlausschuss in seiner morgigen Sitzung, am 05.09.2023 um 18:30 Uhr, feststellen und die zugelassenen zwei Bewerber zur Stichwahl bestätigen.
Die erforderliche Stichwahl wird am 24.09.2023 stattfinden.
Alle weiteren Informationen zur Stichwahl werden auf dieser Seite bereitgestellt.
Stand: Sonntag, 3. September 2023, 07.00 Uhr
1. - insgesamt 6134 Wahlberechtigte dürfen im Wahlgebiet Ihre Stimme abgeben
2. - darunter wurden bereits 1136 Briefwahlunterlagen ausgestellt
Die Liste der zugelassenen Wahlvorschläge:
Die Auflistung entspricht hierbei auch der Reihenfolge auf dem Stimmzettel, die sich am Ergebnis der Kommunalwahl 2019 und der damit laufenden Legislaturperiode orientiert (siehe § 39 Abs. 3 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz i.V. mit den §§ 40, 41 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung).
Bekanntmachung - Zugelassene Wahlvorschläge
In welchem Wahllokal müssen Sie wählen?
Übersicht - Wahllokale im Wahlgebiet
Allgemeine Informationen zur Bürgermeistermeisterwahl
Wann wird gewählt?
Die Wahl zum / zur hauptamtlichen Bürgermeister*in findet am Sonntag, 03. September 2023 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr statt. Sollte es zu einer Stichwahl kommen, wird diese drei Wochen später am 24. September 2023 (Sonntag) stattfinden.
Wie oft wird gewählt?
Alle acht Jahre.
Wer ist wahlberechtigt?
In der Gemeinde Am Mellensee ist wahlberechtigt:
- wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
- am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat
- einen ständigen Wohnsitz in der Gemeinde Am Mellensee (d. h. einen gemeldeten Wohnsitz) hat oder sich dort für gewöhnlich aufhält
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge eines Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.
Wie viele Stimmen hat jede/r Wahlberechtigte?
Jede Wählerin und jeder Wähler hat nur eine Stimme zu vergeben.
Wo und wie kann ich wählen?
Alle Wahlberechtigten erhalten eine Wahlbenachrichtigung (ca. vier Wochen vor der Wahl). Diese enthält Ihre persönlichen Angaben, das Wahllokal, in welchem Sie Ihre Stimme abgeben können, ob diese Einrichtung barrierefrei ist und die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis geführt werden. Bringen Sie am Wahltag bitte die Wahlbenachrichtigung und ein gültiges Ausweisdokument mit.
Briefwahl
Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung beinhaltet einen Wahlscheinantrag, mit dem Sie auch die Briefwahl beantragen können. Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder sollten die Angaben auf Ihrer Wahlbenachrichtigung nicht stimmen, so setzen Sie sich bitte zeitnah mit der Wahlbehörde in Verbindung.
(Es wird ebenso wieder die Möglichkeit geben, die Briefwahl elektronisch online zu beantragen. Die genauen Informationen sowie der notwendige LINK dazu, wird rechtzeitig auf dieser Seite eingestellt.)
Sie erreichen den zust. Mitarbeiter telefonisch unter 033703-95918, per E-Mail an oder persönlich zu den allgemeinen Sprechzeiten in der Verwaltung - Zossener Str. 21c. Der Zugang in die 1. Etage ist mit einem Aufzug barrierefrei zu erreichen.
Bekanntmachungen