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Grundsteuerreform - Abgabefrist bis zum 31.01.2023 verlängert!

Die Finanzämter bewerten ab 1. Juli 2022 alle Grundstücke in Deutschland. Diese Neubewertung ist erforderlich, damit Städte und Gemeinden ab 2025 die Grundsteuer nach aktuellen Wertverhältnissen berechnen können.

 

Alle Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer müssen nach der gesetzlichen Neuregelung ihre Grundsteuererklärung im Zeitraum vom 01. Juli bis 31. Oktober 2022 elektronisch (online) an das Finanzamt abgeben.

Abgabefrist für die Grundsteuererklärung ist bis zum 31.01.2023 verlängert!

 

Hierzu können Sie jede geeignete Software oder das kostenlose Angebot des Finanzamtes über Mein ELSTER (www.elster.de) nutzen.

 

N E U  --> ELSTER-Klickanleitung (PDF-Anleitung)

 

 

Steuererklärungen sind nicht gegenüber der Gemeinde abzugeben.

 

Für Fragen zur Grundsteuererklärung stehen Ihnen ab Mai die

 

Grundsteuer-Hotline 0331/200 600-20

 

Mo.- Do.          9.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Fr.                   9.00 Uhr bis 14.00 Uhr

 

sowie ein virtueller Assistent – www.steuerchatbot.de – zur Verfügung.

 

Erste Informationen zur Grundsteuererklärung können Sie bereits im Internet unter www.grundsteuer.brandenburg.de erhalten.

 

Das Finanzamt wird besondere Grundsteuer-Sprechtage und Termine für Grundstückeigentümerinnen und –eigentümer zur Online-Steuererklärung anbieten.

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