Information zum Winterdienst in der Gemeinde Am Mellensee
Mit Einsetzen der winterlichen Witterung und der dementsprechenden Temperaturen wurden zumindest teilweise Fahrbahnen und Gehwege nicht ausreichend geräumt. Die Verwaltung der Gemeinde Am Mellensee hat diesbezüglich vielfache Hinweise und Anfragen erhalten. Dem weitläufigen Eindruck, dass die durchgeführten Maßnahmen bis hier hin unzureichend waren, sind zutreffend.
Aufgrund der daraus grundsätzlich resultierenden Gefahren und Schadenseintritte sowie der gesetzlichen Verpflichtung ist der Handlungsrahmen eng auszulegen. Dies bedeutet, dass die Gemeinde Am Mellensee, für die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Fahrbahnen und Gehwege, einen Winterdienst vorzuhalten hat. Für den ganz überwiegenden Flächenanteil bedient sich die Gemeinde Am Mellensee eines externen Vertragspartners.
Mithin ist der kommunale Bauhof nur für einen sehr begrenzten Bereich zuständig. Dies ist unter anderem in der Tatsache begründet, dass der Winterdienst kommunal personell und technisch nicht umfänglich durchführbar ist. Der dem Bauhof zugewiesene Bereich wurde und wird dagegen im vollem und erforderlichen Umfang beräumt.
Die im Zuständigkeitsbereich des Vertragspartners befindlichen Bereiche entsprechen jedoch nicht den erforderlichen Umsetzungsstand. Eine Dokumentation ist veranlasst. Konsequenzen hinsichtlich der vertraglichen Vereinbarungen sind Bestandteil derzeitiger und künftiger Vorgehensweisen.
Um den Verkehrssicherungspflichten nachzukommen, habe ich daher entschieden, die nicht beräumten Bereiche hilfsweise durch den kommunalen Bauhof - soweit möglich - zu beräumen.
Mit freundlichen Grüßen
T. Krüger
Bürgermeister