Information - Zutritt der Vereine / Nutzer der Sporthallen in der Gemeinde Am Mellensee ab 24.11.2021
Achtung !!!
SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – SARS-CoV-2-EindV des Landes Brandenburg vom 12.11.2021
Zutritt für den Freizeitsport
Nutzer / Sportvereine sind für die Einhaltung und Umsetzung der aktuellen Verordnung verantwortlich!
- Für den Zutritt gilt die „2G- Regel“ (nur geimpfte oder genesene Personen)
- die Personendaten aller Sportausübenden sind in einem Kontaktnachweis nach § 5 zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung zu erfassen
- Außerhalb der Sportausübung ist das Abstandsgebot einzuhalten
- Außerhalb der Sportausübung (des Spielfeldes) sind alle Sportausübenden zum Tragen einer FFP 2- Maske bzw. medizinischen Maske verpflichtet
- Die Raumluft ist durch das Öffnen von Fenstern regelmäßig auszutauschen
Am Mellensee, 22.11.2021
F. Broshog
Bürgermeister