Volksbegehren „Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für ,Sandpisten‘“
Die Vertreter der "Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für 'Sandpisten'" haben fristgemäß die Durchführung eines Volksbegehrens verlangt. Die Landesregierung bzw. ein Drittel der Mitglieder des Landtages Brandenburg haben keine Klage gegen die Zulässigkeit dieses Volksbegehrens anhängig gemacht. Die öffentliche Bekanntmachung über das verlangte Volksbegehren wurde am 18. August 2021 im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht. Der sechsmonatige Eintragungszeitraum wurde auf den 12. Oktober 2021 bis 11. April 2022 festgesetzt.
A) Unterstützung des Volksbegehrens durch Eintragung in Eintragungslisten
Das Volksbegehren kann durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten in den folgenden Eintragungsräumen der Abstimmungsbehörde:
Eintragungsstelle
Eintragungszeiten
Einwohnermeldewesen der Gemeinde Am Mellensee
Zossener Straße 21c
15838 Am Mellensee
-OT Klausdorf-
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
07:00 – 15:00 Uhr
07:00 – 16:00 Uhr
07:00 – 15:00 Uhr
07:00 – 18:00 Uhr
07:00 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Bitte beachten Sie verkürzte/geänderte Öffnungszeiten zwischen Weihnachten und Neujahr (27.12. - 31.12.2021)
bis Montag, den 11. April 2022, 16 Uhr unterstützt werden.
B) Briefliche Eintragung
Jeder Eintragungsberechtigte hat das Recht, auf Antrag das Volksbegehren durch briefliche Eintragung zu unterstützen. Der Antrag kann von der eintragungsberechtigten Person selbst oder einer von ihr bevollmächtigten Person schriftlich, elektronisch (z. B. per E-Mail: , Fax: 033703 – 959 69 oder Online-Antrag Dokument und Merkblatt mit Datenschutzhinweisen Dokument)oder mündlich (zur Niederschrift) bei der Abstimmungsbehörde gestellt werden. Bei der elektronischen Antragstellung ist der Tag der Geburt der antragstellenden Person anzugeben.
Eine fernmündliche (telefonische) Antragstellung ist unzulässig.
Internetseite des Landesabstimmungsleiters des Landes Brandenburg: