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Information zum Hortbetrieb ab 04. Januar 2021

Liebe Eltern von Hortkindern,

 

wir möchten Sie über die Betreuung Ihrer Kinder in der Zeit vom 04. Januar 2021 bis 10. Januar 2021 benachrichtigen.

 

 

Das MBJS informierte, dass es eine Notbetreuung für Schüler der Jahrgangsstufen der 1. bis 4. Klasse für den o.g. Zeitraum in der Schule eingerichtet wird, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten.

 

Die entsprechenden Verordnungen werden voraussichtlich am 22.12.2020 erlassen. Wir gehen nach dem bisherigen Erkenntnisstand davon aus, dass beide Personensorgeberechtigten in Berufen der kritischen Infrastruktur arbeiten müssen oder mindestens ein Elternteil im stationären und ambulanten medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig sein muss.

 

Berufe der kritischen Infrastruktur:

  1. im Gesundheitsbereich, in gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen, den stationären und teilstationären Erziehungshilfen, in Internaten gemäß § 45 des Achten Buches Sozialgesetzbuch, den Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe sowie zur Versorgung psychisch Erkrankter,

  2. als Erzieherin und Erzieher oder als Lehrerin und Lehrer in der Notfallbetreuung,

  3. zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen in der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung,

  4. bei der Polizei, im Rettungsdienst, Katastrophenschutz, bei der Feuerwehr und bei der Bundeswehr sowie für die sonstige nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr,

  5. der Rechtspflege,

  6. im Vollzugsbereich einschließlich des Justizvollzugs, des Maßregelvollzugs und in vergleichbaren Bereichen,

  7. der Daseinsvorsorge für Energie, Abfall, Wasser, Öffentlicher Personennahverkehr, Informationstechnologie und Telekommunikation, die Leistungsverwaltung der Träger der Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch,

  8. der Landwirtschaft, der Ernährungswirtschaft, des Lebensmitteleinzelhandels und der Versorgungswirtschaft,

  9. als Lehrkräfte für zugelassenen Unterricht, für pädagogische Angebote und Betreuungsangebote in Schulen sowie für die Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen,

  10. der Medien (einschließlich Infrastruktur bis hin zur Zeitungszustellung),

  11. in der Veterinärmedizin,

  12. für die Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs erforderliches Personal,

  13. Reinigungsfirmen, soweit sie in kritischen Infrastrukturen tätig sind,

  14. in freiwilligen Feuerwehren und anderen Hilfsorganisationen ehrenamtlich Tätige

 

Die Organisation und Bescheidung der Notbetreuung obliegt den Grundschulen. Die Horte werden alle Schulkinder, welche einen Notfallbetreuungsplatz in der Grundschule erhalten haben, diese auch im Hort nahtlos nach dem regulären Unterricht betreuen.

Mit beiden Grundschulen gab es eine Abstimmung, dass die gemeindlichen Formulare für die Beantragung der Notfallbetreuung durch die Schule anerkannt werden.

Beide Einrichtungen (Schule und Hort) führen Absprachen direkt vor Ort durch, sodass keine Betreuungslücken entstehen.

 

Wir bitten Anträge auf Notbetreuung

für die Anne Frank Grundschule an:                         

und

für die Grundschule am Mellensee an:                     

zu stellen.

 

Alle bereits eingereichten Anträge in der Gemeinde werden an die Schulen weitergeleitet, sodass Sie diese nicht noch einmal eingereicht werden müssen.

 

Wir bitten Sie ab sofort Anträge für die Notbetreuung an die Mail-Adressen der Schulen zu richten.

 

Sobald wir über weitere Informationen verfügen, versuchen wir zeitnah über die Elternsprecher, die Einrichtungen und auch an dieser Stelle zu informieren.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

 

Racholdt

Schul- und Kindertagesstätten

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