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News-Ticker

 

Stellvertretende Schiedsperson gesucht (für die Wahlperiode 2026-2031)

Die Gemeinde Am Mellensee sucht zum Ablauf der aktuellen Wahlperiode im Mai 2026 interessierte und geeignete Bewerber/innen für die Besetzung der Stelle, der stellvertretenden Schiedsperson, im Ehrenamt.
Die Wahl der Schiedsperson, durch die Gemeindevertretung, erfolgt jeweils für die Dauer von fünf Jahren und soll am 22.09.2026 durchgeführt werden. Die Berufung und Verpflichtung in das Amt erfolgt danach durch die Direktion des Amtsgericht Zossen, unter deren fachlicher Aufsicht die Schiedspersonen stehen. Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von Schiedspersonen ehrenamtlich wahrgenommen. Sie erhalten eine jährliche Aufwandsentschädigung nach der Satzung über die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Schiedspersonen der Gemeinde Am Mellensee


AUFGABEN EINER SCHIEDSPERSON
Unter dem Motto „Schlichten statt Richten“ besteht die Aufgabe einer Schiedsperson darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten. Durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleiches sollen so gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.
Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z. B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen von Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, bei Bedrohung und Beleidigungen, Sachbeschädigungen oder vermögensrechtlichen Streitigkeiten.


VORAUSSETZUNGEN
Für die Berufung als Schiedsperson müssen Bewerber*innen entsprechend den Maßgaben des Brandenburgischen Schiedsstellen- und Gütestellengesetz (BbgSchGG) das 25. Lebensjahr vollendet haben und im Bereich der Schiedsstelle, d. h. in der Gemeinde Am Mellensee einschließlich der Ortsteile, wohnen.
Zudem wird geprüft, ob die Bewerber*innen nach der Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind sowie die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen. Zudem dürfen sich die Personen nicht im Vermögensverfall (z. B. keine Insolvenz, kein Eintrag im Schuldnerverzeichnis) befinden.


PERSÖNLICHEN ANFORDERUNGEN
Für das Ehrenamt ist es besonders wichtig, dass die Schiedsperson und die stellvertretende Schiedsperson ein offenes Ohr für die Probleme der Menschen haben, ein hohes Maß an menschlichem Einfühlungsvermögen mitbringen
und eine gewisse Lebenserfahrung und Integrität besitzen sowie fähig sein, den Streitparteien vorurteilsfrei, sachlich und besonnen zu begegnen." Für die Tätigkeit sollten die Bewerber*innen einen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte hinreichenden Bildungsgrad aufweisen, im mündlichen und schriftlichen Sprachgebrauch sicher sein und über die für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen.
Weitere Informationen zur Arbeit der Schiedsstellen erhalten Sie auch unter
www.schiedsamt.de.


AUFRUF
Die Gemeinde Am Mellensee ruft Interessenten an dieser anspruchsvollen, ehrenamtlichen Tätigkeit auf, sich zu bewerben. Bewerbungen können bis zum 31. August 2026 bei der Gemeinde Am Mellensee; Zossener Str. 21c; 15838 Am Mellensee eingereicht werden.
Ein Bewerbungsformular ist beim Empfang im Verwaltungsgebäude erhältlich und kann von der Internetseite der Gemeine Am Mellensee heruntergeladen werden.

 

Senden Sie Ihre Bewerbung mit Lebenslauf an:


Gemeinde Am Mellensee 

Ordnungsamt 

Zossener Straße 21c 

15838 Am Mellensee


Engagieren Sie sich für ein gutes Miteinander in Ihrer Gemeinde!

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