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News-Ticker

 

Winterdienst in der Gemeinde Am Mellensee

Winterdienst in der Gemeinde Am Mellensee

 

Aufgrund zahlreicher Anfragen aus der Einwohnerschaft und der daraus resultierenden Unklarheiten hinsichtlich des Verfahrens sowie der Zuständigkeiten im Winterdienst möchten wir heute näher über die geltenden Regelungen informieren.

 

Der Winterdienst kann grundsätzlich in fünf Zuständigkeitsbereiche unterteilt werden. Hinweise, Beschwerden und Verantwortlichkeiten sind entsprechend adressatengerecht zu steuern und zu bearbeiten.

 

1. Landesstraßen

Landesstraßen unterliegen nicht der Zuständigkeit der Gemeinde. Der Winterdienst wird durch die jeweils zuständige Landesbehörde durchgeführt.

2. Kreisstraßen

Auch Kreisstraßen fallen nicht in die Verantwortung der Gemeinde, sondern in die Zuständigkeit des Landkreises.

3. Kommunale Straßen mit beauftragtem Winterdienst

Ein Teil der gemeindeeigenen Straßen wird durch einen extern beauftragten Winterdienst betreut. Hier besteht ein vertragliches Verhältnis, dessen Einhaltung durch die Gemeinde konsequent überprüft wird. Bei nicht vertragskonformer Leistungserbringung werden entsprechende Zahlungen nicht geleistet.

4. Kommunale Straßen in direkter Zuständigkeit der Gemeinde

In bestimmten Bereichen erfolgt der Winterdienst unmittelbar durch den gemeindlichen Bauhof.

5. Anliegerpflichten

Für einzelne Bereiche sind die jeweiligen Anliegerinnen und Anlieger im Rahmen der geltenden Satzungen selbst für den Winterdienst verantwortlich, insbesondere für Gehwege und angrenzende Flächen.

 

Abschließend stellen wir fest, dass der Winterdienst in einzelnen Bereichen derzeit nicht in dem Umfang erfolgt, wie es vertraglich vereinbart ist. Entsprechende Konsequenzen werden aktuell umgesetzt. Langfristig wird sich die Gemeinde in diesem Bereich organisatorisch neu aufstellen, um eine nachhaltige Verbesserung der Situation zu erreichen.

 

Der Winterdienst in unserer Gemeinde ist auch in dieser Wintersaison täglich im Einsatz und bemüht sich, seine Aufgaben verantwortungsvoll und zuverlässig zu erfüllen. Hauptverkehrswege, Gefahrenstellen und wichtige Verbindungen haben dabei stets Priorität. Trotz sorgfältiger Planung und großem Engagement aller Mitarbeitenden lassen sich witterungsbedingte Einschränkungen nicht immer vollständig vermeiden.

 

Zur Information, der Winterdienst auf den Straßen muss so früh begonnen werden, dass er Werktags bis 07:00 Uhr abgeschlossen ist.

An Sonn- und Feiertagen ist der Winterdienst bis 09:00 Uhr abzuschließen.

 

Um Hinweise und Beschwerden effizient bearbeiten zu können, bitten wir die Einwohnerinnen und Einwohner, sich bevorzugt über unser Onlineportal „Maerker“ an die Gemeinde zu wenden. Eine möglichst detaillierte Beschreibung des Anliegens sowie die  Angabe des genauen Ortes und der Uhrzeit helfen bei der raschen Bearbeitung. Wenn möglich, laden Sie bitte auch ein aussagekräftiges Foto hoch. So kann der Winterdienst gezielt reagieren und die Situation zeitnah prüfen. In Fällen der Nichtzuständigkeit der Gemeinde werden die Hinweise unserseits an die jeweils richtige Stelle weitergeleitet.

 

Wir bitten um Verständnis, dass nicht alle Eingaben, aufgrund des hohen Aufkommens, beantwortet werden können.

 

Wir möchten alle Einwohner darüber informieren, dass der Winterdienst nicht auf allen Straßen im Gemeindegebiet durchgeführt wird. Der Zuständigkeitsbereich der Kommune beschränkt sich ausschließlich auf die gemeindeeigenen Straßen. Straßen in der Gemeinde die nicht in der Verantwortung der Kommune unterliegen:

 

Klausdorf: Am Denkmalplatz, Am Umspannwerk, Dorfaue, Straße nach Wünsdorf und Zossener Straße.

Gadsdorf: Gadsdorfer Straße

Mellensee: Bahnhofsallee, Luckenwalder Straße, Hauptstraße, Saalower Allee und Zossener Chaussee.

Sperenberg: Zossener Allee, Baruther Landstraße, Karl-Fiedler-Straße, Neuendorfer Straße, Klausdorfer Chaussee und Trebbiner Straße.

Saalow: Horstfelder Straße und Mellenseestraße.

Kummersdorf-Alexanderdorf: Sperenberger Straße, Parkstraße, Lüdersdorfer Straße, Klosterstraße und Rehagener Straße.

Rehagen: Weg um den Wasserturm, Chausseestraße und Sperenberger Straße.

Kummersdorf Gut: Straße nach Luckenwalde, Straße nach Sperenberg

 

Wir bitten um Verständnis und empfehlen, insbesondere bei winterlichen Straßenverhältnissen, erhöhte Vorsicht im Straßenverkehr.

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