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Fundtiere

Fundtiere

 

Fundtiere sind aufgefundene Tiere, die dem Eigentümer entlaufen sind. Tiere, die besitzlos, aber nicht herrenlos sind. Hierzu zählen Tiere, die üblicherweise von Menschen gehalten werden, wie z.B. Hunde und Katzen. Nicht dazu zählen Tiere, die den hier sonst wildlebenden Arten zuzurechnen sind.

 

Laut § 965 BGB ist der Finder verpflichtet, unverzüglich beim Eigentümer oder, wenn dieser unbekannt ist, bei der Gemeinde eine ordnungsgemäße Fundtieranzeige zu erstatten. Für die Aufnahme einer Fundanzeige ist das Ordnungsamt der Gemeinde Am Mellensee zuständig.

 

Sofern Sie außerhalb der Öffnungszeiten ein Tier finden, wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Tierheim in Luckenwalde:

 

Tierheim des Tierschutzvereins Luckenwalde Jüterbog e.V.

Jüterboger Straße 42

14943 Luckenwalde

 

Telefon: 03371 / 632033

E-Mail: 

 

 

Doch nicht jedes aufgefundenen Tier ist ein Fundtier:

 

Ein aufgefundener Hund ohne Besitzer stellt ohne Probleme ein Fundtier dar. Es ist davon auszugehen, dass dieser verloren gegangen ist, jedoch einen Besitzer hat. Im Normalfall können Hunde schnell ihrem Besitzer zurückgeführt werden. Die aktuelle Hundehalterverordnung schreibt vor, dass alle Hunde mit einem Transponder/Chip zu kennzeichnen sind. Durch diesen können die Tiere sicher identifiziert und zugeordnet werden. Dies setzt natürlich voraus, dass das Tier ordnungsgemäß in einem Haustierregister wie z.B. bei Tasso registriert ist.

 

Bei Katzen ist es etwas komplizierter, denn nicht jede aufgefundene Katze ist besitzlos. 

Katzen gelten als unabhängig und eigenständig. So kommt es vor, dass sich Katzen mit Freigang auf ihren Streifzügen auch mal mehrere Anlaufstellen suchen und es sich dort einige Zeit gemütlich machen. Tierfreunde gehen häufig irrtümlich davon aus, dass diese Katzen besitzlos sind, sie Pflege und Zuwendung brauchen und bei ihnen bleiben können. Schließlich hat sich das Tier den neuen Platz selbst ausgesucht.

 

Doch so einfach ist das nicht. Nicht jede Katze, die plötzlich im Garten auftaucht, ist auf unsere Hilfe angewiesen. Die meisten haben ein Zuhause, in dem sie versorgt werden und gehen einfach nur gern auf Entdeckungstour. 

 

Im ländlichen Raum gibt es viele Freigänger. Diese tragen aus Sicherheitsgründen oft kein Halsband. Bei Freigängerkatzen ist zunächst davon auszugehen, dass sie jemandem gehören. Die Rechte des unbekannten Eigentümers müssen respektieren werden. Auch wenn der Eigentümer nicht nach seiner Katze sucht, z. B. weil sein Freigänger für gewöhnlich nur alle paar Tage nach Hause kommt und er daher gar nicht davon ausgeht, dass seine Katze entlaufen ist, so bedeutet dies nicht, dass die Katze niemandem gehört. 

 

Diese Katzen sollten auch nicht gefüttert werden. Zum einen werden die Katzen durch den Gedanken „es gut zu meinen“ dem eigentlichen Eigentümer entzogen. Zum anderen könnte der Katze in Unkenntnis von Vorerkrankungen, Allergien oder sonstiger Behandlungen ein gesundheitlicher Schaden zugefügt werden.

 

Für Katzen, welche fälschlicherweise als entlaufende Tiere in ein Tierheim gebracht werden, stellt dies erheblichen und unnötigen Stress dar.

 

Für die Zuordnung einer Katze zu Ihrem Halter ist es wichtig, das Tier mit Hilfe eines Transponders/Chips, kennzeichnen zu lassen und das Tier ordnungsgemäß in einem Haustierregister zu registrieren.

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