Mobilitätszuschuss für Ehrenamtliche
Antragstellung zur Entschädigung für erhöhten Mobilitätsaufwand auch 2025 möglich
Auch 2025 können ehrenamtlich tätige Personen den Mobilitätszuschuss des Landkreises Teltow-Fläming betragen. Er umfasst eine Pauschale von 100 Euro pro Kalenderjahr und dient als Anerkennung und Ausgleich für entstandene Fahrkosten. Insgesamt stehen für das Jahr 2025 30.000 Euro zur Verfügung, somit können 300 Menschen von der Pauschale profitieren. Seit Juni 2021 ist es ehrenamtlich aktiven Personen möglich, den Mobilitätzuschuss des Landkreises Teltow-Fläming zu beantragen.
Bedingungen zum Erhalt der Pauschale
Die antragstellende Person ist im Landkreis Teltow-Fläming ehrenamtlich engagiert
im Rahmen des ehrenamtlichen Engagements besteht ein erhöhter Mobilitätsaufwand (durchschnittlich 20 km pro Woche),
die antragstellende Person erhält keine anderweitige Aufwandsentschädigung für das im Antrag angegebene ehrenamtliche Engagement.
Informationen zur Antragstellung
Anträge werden nach dem Zeitpunkt des Einganges bearbeitet. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Erhalt eines Zuschusses.
Der Antrag ist schriftlich beim Büro für Chancengleichheit des Landkreises Teltow-Fläming einzureichen. Das Formular zum Herunterladen sowie die Richtlinie zur Ausreichung des Mobilitätszuschusses findet man im Internetauftritt des Landkreises Teltow-Fläming www.teltow-flaeming.de in der Dienstleistungsdatenbank („Was erledige ich wo?“) unter dem Stichpunkt „Mobilitätszuschuss für Ehrenamtliche“. Dort kann man ebenfalls die Bedingungen zum Erhalt des Mobilitätszuschusses nachlesen.
Die Angaben müssen auf dem Antrag von einer gemeinwohlorientierten Organisation (z. B. Verein, Verband, Initiative Stiftung usw.) einer Einrichtung (z. B. Freiwilligenagentur, Schule, Pflegeheim usw.) oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft (z. B. Stadt, Gemeinde) bestätigt werden. Inhaber und Inhaberinnen einer Ehrenamtskarte Berlin-Brandenburg benötigen keine zusätzliche Bestätigung. Als Nachweis ist eine Kopie der Vorder- und Rückseite der Ehrenamtskarte einzureichen.
Mit weiteren Fragen rund um das Thema Ehrenamt kann man sich an das Büro für Chancengleichheit des Landkreises Teltow-Fläming wenden. Dort hilft man auch denjenigen gern, die den Antrag nicht über das Internet herunterladen können.
Kontakt:
Landkreis Teltow-Fläming
Frau Doreen Kaya
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Tel.: 03371 608-1088
Fax.: 03371 608-9000
E-Mail: