Ausweisung der Badestellen im Landkreis – Hinweise bis 10. März 2025 möglich
Die Vorbereitungen für die Badesaison 2025 haben begonnen. Dazu gehört auch die jährlich erforderliche Ausweisung der Badestellen, die während der Saison nach einheitlichen europäischen Kriterien überwacht werden. Die regelmäßige Beurteilung erfolgt durch das Gesundheitsamt in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde. Interessierte Personen oder Institutionen, die Meinungen und Vorschläge zu den ausgewiesenen Badestellen haben, können sich bis zum 10. März 2025 an das Gesundheitsamt des Landkreises Teltow-Fläming, Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde, wenden. Es ist unter Telefon 03371 608 3818 oder per E-Mail: zu erreichen.
Für die Saison 2025 beabsichtigt der Landkreis Teltow-Fläming folgende Badestellen auszuweisen:
Gewässer:
Badestellen:
1.
Glieniksee
Camp Dobbrikow
2.
Gottower See
Gottow
3.
Großer Wünsdorfer See
Strandbad Wünsdorf
Strand Neuhof
4.
Großer Zeschsee
Lindenbrück OT Zesch
5.
Kiessee Horstfelde
Horstfelde, Wasserskianlage
6.
Kiessee Rangsdorf
Strand am Kiessee
7.
Kliestower See
Kliestow
8.
Körbaer See
Erholungsgebiet Körbaer Teich
9.
Krummer See
Strandbad Sperenberg
10.
Mahlower See
Mahlow
11.
Mellensee
Strandbad Klausdorf,
Strandbad Mellensee
12.
Motzener See
Strandbad Kallinchen,
Campingplatz Kallinchen
Campingplatz AKK Kallinchen
13.
Rangsdorfer See
Strand am Rangsdorfer See
14.
Siethener See
Siethen, Strand Potsdamer Chaussee, Ortsausgang
15.
Vordersee
Dobbrikow
Während der Badesaison, also vom 15. Mai bis 15. September 2025, gibt das Gesundheitsamt an den überwachten Badegewässern vor Ort aktuelle Hinweise auf Informationstafeln. Außerdem wird im Internetauftritt des Landkreises unter www.teltow-flaeming.de in der Rubrik Freizeit/Baden in TF regelmäßig zu Bademöglichkeiten in der Region und zur Qualität der Badegewässer informiert.