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Öffentliche Beteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21-03 "Mellenseestraße" im OT Saalow

Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit mit dem

Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21-03 "Mellenseestraße" im OT Saalow

der Gemeinde Am Mellensee gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Am Mellensee hat am 18.05.2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 21-03 "Mellenseestraße" im OT Saalow gefasst. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich im Amtsblatt für die Gemeinde Am Mellensee Nr. 06 / 2021 am 26.06.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht worden.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß §13a des Baugesetzbuches (BauGB). Wir weisen darauf hin, dass im Verfahren von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Am Mellensee hat am 20.06.2023 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 21-03 „Mellenseestraße“ im Ortsteil Saalow in der Fassung vom 17.04.2023 gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

 

Ziel der Planung

 

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Einfamilienhäusern auf bisher unbebauter Siedlungsfläche. Mit der Umsetzung der Planung werden innerörtliche Flächenpotenziale des Ortsteiles Saalow einer Wohnnutzung zugeführt und dem landesplanerischen Grundsatz der Innenentwicklung vor einer Außenentwicklung entsprochen. Neben neuen Wohnbauflächen soll zur Erschließung dieser Wohnbauflächen eine öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt werden. Sie verbindet dann die Fasanenstraße mit der Mellenseestraße.

 

Räumlicher Geltungsbereich

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 21-03 „Mellenseestraße“ liegt im Ortsteil Saalow der Gemeinde Am Mellensee und besteht aus den Flurstücken 258/1 teilweise und 260/1 teilweise der Flur 3 in der Gemarkung Saalow, welche im Süden an die Mellenseestraße angrenzen und im Norden bis an die Fasanenstraße heranführen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,00 ha.

 

Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan

 

Der aufzustellende Bebauungsplan ist aus dem rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Am Mellensee (3. Änderung 2011) entwickelbar.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit mit dem Vorentwurf des Bebauungsplans

 

Mit der Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans Nr. 21-03 "Mellenseestraße" wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet. Ihr wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 21-03 "Mellenseestraße" im OT Saalow der Gemeinde Am Mellensee in der Fassung vom 17.04.2023, bestehend aus

-      der Planzeichnung (Teil A) [PDF-Datei],

-      dem Text (Teil B) sowie

-      der dazugehörigen Begründung [PDF-Datei]

findet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB statt:

 

vom 08. August 2023 bis (einschließlich) 08. September 2023

 

in der Gemeindeverwaltung Am Mellensee, Zossener Straße 21c in 15838 Am Mellensee, Ortsteil Klausdorf während der allgemeinen Dienststunden in der Zeit

 

            Montag            09.00 – 12.00 Uhr

            Dienstag         09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

            Mittwoch         09.00 – 12.00 Uhr

            Donnerstag     09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

            Freitag            09.00 – 12.00 Uhr

 

und nach telefonischer Vereinbarung unter 033703 / 959-0 (Sekretariat) zu jedermanns Einsicht öffentlich statt.

 

Die Unterlagen, die Gegenstand der öffentlichen Auslegung sind, können während des o. g. Zeitraums unter www.gemeinde-am-mellensee.de (Bürger / Bürgerbeteiligung) bzw. im Portal zu Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Bauleitplanung im Land Brandenburg unter https://www.uvp-verbund.de/bb von jedermann eingesehen werden.

 

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift oder unter der E-Mailadresse vorgebracht werden.

 

Postanschrift der Gemeinde Am Mellensee ist Zossener Straße 21 c in 15838 Am Mellensee.

 

Gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 6 BauGB weist die Gemeinde darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Hinweise zum Datenschutz

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)[PDF], welches mit ausliegt.

 

Geltungsbereich - Bebauungsplans Nr. 21-03 "Mellenseestraße"Lage des Plangebietes mit der Darstellung des räumlichen Geltungsbereichs des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 21-03 "Mellenseestraße" (rote Umgrenzung)

 

 

Am Mellensee, 22.06.2023

 

U. Gast

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