Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit mit dem
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 19-02 "Küsterweg Ost" im OT Sperenberg
der Gemeinde Am Mellensee gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
(Verlinkung zum Amtsblatt Nr. 10/2022)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Am Mellensee hat am 18.11.2019 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 19-02 "Küsterweg Ost" im OT Sperenberg gefasst. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich im Amtsblatt für die Gemeinde Am Mellensee Nr. 13/19 am 21.12.2019 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht worden.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt gemäß §13b Baugesetzbuch (BauGB).
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Am Mellensee hat am 18.10.2022 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 19-02 "Küsterweg Ost" im OT Sperenberg in der Fassung vom 26.08.2022 gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Ziel der Planung
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohnhäusern in Fortschreibung der typischen städtebaulichen Strukturen des ländlichen Raumes.
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 19-02 „Küsterweg Ost“ liegt im Ortsteil Sperenberg der Gemeinde Am Mellensee und besteht aus den Flurstücken 510 und 509 tlw. (Küsterweg) der Flur 5 in der Gemarkung Sperenberg. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 4.315 m².
Beteiligung der Öffentlichkeit mit dem Entwurf des Bebauungsplans
Mit der Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans 19-02 „Küsterweg Ost“ wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet. Ihr wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes 19-02 „Küsterweg Ost“ im OT Sperenberg der Gemeinde Am Mellensee in der Fassung vom 26.08.2022, bestehend aus
- den Textlichen Festsetzungen (Teil II)
- dem Hinweis zum Vollzug der Vermeidungs- und Ersatzmaßnahmen (Teil III) sowie
- der dazugehörigen Begründung
findet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vom 07. November 2022 bis einschließlich 05. Dezember 2022
in der Gemeindeverwaltung Am Mellensee, Zossener Straße 21c in 15838 Am Mellensee, Ortsteil Klausdorf während der allgemeinen Dienststunden in der Zeit
Montag 09.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch 09.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Freitag 09.00 – 12.00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung unter 033703 / 959-0 (Sekretariat) sowie im Internet unter www.gemeinde-am-mellensee.de (Bürger / Bürgerbeteiligung) zu jedermanns Einsicht öffentlich statt.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift oder unter der E-Mailadresse vorgebracht werden.
Postanschrift der Gemeinde Am Mellensee ist Zossener Straße 21 c in 15838 Am Mellensee.
Gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 6 BauGB weist die Gemeinde darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO) [PDF], welches mit ausliegt und auf der o. g. Internetseite zum Herunterladen bereitsteht.
Übersichtsplan des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 19-02 "Küsterweg Ost" im OT Sperenberg der Gemeinde Am Mellensee (rote Umgrenzung)
Am Mellensee, 19.10.2022
F. Broshog
Bürgermeister