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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 20-01

"Wohnen an der Hechtseestraße"

in der Gemeinde Am Mellensee gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

(Verlinkung zum Amtsblatt Nr. 10/2022)

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Am Mellensee hat am 03.08.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 20-01 "Wohnen an der Hechtseestraße" im OT Saalow gefasst. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich im Amtsblatt für die Gemeinde Am Mellensee Nr. 08 / 2020 am 29.08.2020 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht worden.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt

 

-  als qualifizierter Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und

 

-   im zweistufigen Beteiligungsverfahren mit der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 BauGB sowie der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Ziel der Planung

 

Ziel des aufzustellenden Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohnbauten, insbesondere von Einfamilienhäusern. Die innere Erschließung des Plangebietes soll über eine private Straßenverkehrsanlage, die äußere über Anbindungen an die nördlich geführte Hechtseestraße und die südliche Mellenseestraße erfolgen. Im Planaufstellungsverfahren ist zu klären, inwieweit die südliche Anbindung für den Kfz-Verkehr geöffnet werden soll.

 

Mit der städtebaulichen Planung soll auch der Missstand beseitigt werden, dass das im nördlichen Plangebietsteil an der Hechtseestraße, auf den Flurstücken 219/2 und 219/5, der Flur 3 liegende Wohngrundstück eine gesicherte Erschließung erhält.

 

Räumlicher Geltungsbereich

 

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 20-01 "Wohnen an der Hechtseestraße" liegt im Ortsteil Saalow der Gemeinde Am Mellensee. Diese zu großen Teilen dem Außenbereich angehörige Fläche wird

 

-    im Norden von der Hechtseestraße,

-    im Osten von den Einfamilienhausbebauungen des Siedlungszusammenhanges Saalow,

-    im Westen von einer Naturbrache mit einem stehenden Gewässer und

-    im Süden von der Mellenseestraße / Landesstraße (L) 79

 

begrenzt. Der ca. 0,74 ha große räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 219/2, 219/5, 219/7, 219/9 bis 219/12 und 450 der Flur 3 in der Gemarkung Saalow.

 

Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans wurde die Erschließung in zwei städtebaulichen Varianten betrachtet. Aufgrund straßenverkehrlicher Belange (Sichtdreiecke im Bereich Melenseestraße, keine Fahrzeugdurchquerung des Plangebietes) und naturschutzrechtlicher Belange (Alleebaumschutz) wird die Planung einer das Plangebiet von der Hechtseestraße zur Mellenseestraße durchführenden Erschließungsstraße nicht weiterverfolgt. Somit entfällt auch die Ausbildung eines verkehrssicheren Einmündungsbereichs an der Mellenseestraße.

 

Daraus ergibt sich keine Erforderlichkeit der Einbeziehung des privaten, von einem Hausgarten geprägten Flurstückes 219/7 der Flur 3 in der Gemarkung Saalow. Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 20-01 "Wohnen an der Hechtseestraße" wird um das Flurstück 219/7 verkleinert.

 

Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan

 

Der aufzustellende Bebauungsplan ist aus dem rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Am Mellensee (3. Änderung 2011) entwickelbar.

 

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes

 

Die Gemeindevertretung Am Mellensee hat auf Ihrer Sitzung am 18.10.2022 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 20-01 "Wohnen am Mellensee" in der Fassung vom 12.08.2022 gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß der §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.

 

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20-01 "Wohnen an der Hechtseestraße" im OT Saalow der Gemeinde Am Mellensee in der Fassung vom 12.08.2022, bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung, dem Teil B - Textliche Festsetzungen sowie der Begründung mit ihren nachfolgend angeführten Anlagen und den verfügbaren umweltbezogenen Informationen öffentlich ausgelegt.

 

Anlagen

 

01               STÄDTEBAULICHES KONZEPT

                   Fortschreibung der Variante 2 vom 12.08.2022

                   zum Bebauungsplan Nr. 20-01 "Wohnen an der Hechtseestraße"

 

02               BESTANDSPLAN FAUNA UND GESCHÜTZTE BIOTOPE

                   zum B-Plan "Wohnen an der Hechtseestraße"

                   in der Fassung Februar 2021

 

03               FREIFLÄCHEN BESTAND - BIOTOPTYPEN

                   in der Fassung (zum Vorentwurf) 11. Februar 2021

 

04               AUSWERTUNG DER STELLUNGNAHMEN DER ÖFFENTLICHKEIT

                   vom 30.05.2022

                   zum Vorentwurf des B-Plans Nr. 20-01 "Wohnen an der Hechtseestraße"

 

05               AUSWERTUNG DER STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE 

                   vom 30.05.2022

                   zum Vorentwurf des B-Plans Nr. 20-01 "Wohnen an der Hechtseestraße"

 

Vertragsentwurf, Maßnahmenkonzept und Entwurf Dienstbarkeitsvereinbarung

 

24.08.2022   Vertragsentwurf zwischen dem Landschaftspflegeverein Mittelbrandenburg e.V. und der Hermon Projektentwicklungs GmbH zur anteiligen Kompensation des Eingriffsvorhabens Bebauungsplan 20-01 "Wohnen an der Hechtseestraße" in der Gemeinde Am Mellensee, Ortsteil Saalow (Landkreis Teltow-Fläming) durch eine externe Kompensationsmaßnahme 

 

22.08.2022    Maßnahmenkonzept zum Projekt: Kompensationsmaßnahme "Trockenrasenbiotop Mühlenberg Saalow – Revitalisierung, Pflege und Entwicklung" (Eingriffsvorhaben: Am Mellensee B-Plan 20-01 "Wohnen an der Hechtseestraße") 

 

16.09.2022    Vertragsentwurf zwischen der Hermon Projektentwicklungs GmbH, der Grundstückseigentümerin und dem Landschaftspflegeverein Mittelbrandenburg e.V. für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit, mit den Anlagen 1, 3 und 4 

 

Verfügbare umweltbezogene Informationen

 

Zu den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB, die im Rahmen der Offenlage mit ausgelegt werden, gehören neben dem Umweltbericht (Begründung mit dem Bestandsplan Fauna und geschützte Biotope und dem Plan Freiflächen und Bestand – Biotoptypen) die Stellungahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 20-01 "Wohnen an der Hechtseestraße"

 

-    des Landesamest für Umwelt, Abteilung Technischer Umweltschutz 2 und Abteilung Wasserwirtschaft 1 und 2 vom 28.07.2021

 

-  des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, Abteilung Bodendenkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum vom 22.07.2021

 

-    des Zentraldienstes der Polizei des Landes Brandenburg, Kampfmittelbeseitigungsdienst vom 16.09.2021

 

-    des Landkreises Telltow-Fläming vom 28.072.2021 mit den Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde, des Umweltamtes mit den Sachgebieten Wasser, Boden, Abfall, der Unteren Denkmalschutzbehörde und

 

-    des Wasser- und Bodenverbandes "Dahme-Notte" vom 06.07.2021

 

und das Baugrund-Gutachten des Ingenieurbüros für Geotechnik Dipl.-Ing. F. Maschke, zur "Erschließung des B-Plangebietes Wohnen an der Hechtseestraße" (Bearb.-Nr. S21-125) vom 24.11.2021 sowie ergänzend zum Baugrundgutachten die Schadstoffanalyse des Ingenieurbüros für Geotechnik Dipl.-Ing. F. Maschke vom 06.12.2021.

 

I.     Aus dem Umweltbericht, den Fachbeiträgen und den umweltrelevanten Stellungnahmen sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

 

-      Angaben zum Schutzgut Fläche

       Bestandsbeschreibung, Ermittlung der Vorbelastung und Auswirkungen durch das Vorhaben, insbesondere Ausführungen durch Überbauung der Fläche (anlagebedingter Konflikt); erforderliche Kompensationsmaßnahmen im Hinblick auf die Inanspruchnahme der Fläche (durch den Plan zulässige Neuversiegelung durch bauliche Anlagen und Nutzungen)

 

-      Angaben zum Schutzgut Boden

       Bestandsbeschreibung, Ermittlung der Vorbelastung und Auswirkungen durch das Vorhaben, u. a. mit Ausführungen zu lokalen Beeinträchtigungen, zum Versiegelungsgrad, zur Bodenschutzfunktion, Lebensraumfunktion; zu Vermeidungs-/ Minderungsmaßnahmen im Hinblick auf die durch den Plan mögliche Bodeninanspruchnahme (baubedingte Konflikte); zu erforderlichen Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Plangebiets

 

-      Angaben zum Schutzgut Wasser

       Bestandsbeschreibung und Ermittlung der Auswirkungen durch das Vorhaben, u. a. mit Ausführungen zum Grund- und Oberflächenwasser und zur Versickerung des Niederschlagswassers; zu bau- und anlagenbedingten Auswirkungen auf das Grundwasser (Eindringen von Bauschadstoffen in den Boden)

 

-      Angaben zum Schutzgut Klima / Luft

       Bestandsbeschreibung und Ermittlung Auswirkungen durch das Vorhaben, u. a. mit Ausführungen zum Lokalklima; zu Auswirkungen der Neuversiegelung auf die klimatischen Verhältnisse auch zu bau- und betriebsbedingten Konflikten

 

-      Angaben zum Schutzgut Landschaft und biologische Vielfalt

       Bestandsbeschreibung und Ermittlung der Vorbelastungen und der Auswirkungen durch das Vorhaben, u. a. mit Ausführungen zum individuell geprägten Landschafts- und Ortsbilderleben;

 

-      Angaben zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit

       Bestandsbeschreibung, Ermittlung und Bewertung der Vorbelastung und Auswirkungen durch das Vorhaben zum Verkehrslärm, zur Luftreinhaltung und zu Abfallstoffen

 

-      Angaben zum Schutzgut Tiere und Pflanzen

       Bestandsbeschreibung und Ermittlung der Vorbelastung und Auswirkungen durch das Vorhaben, Ausführungen zu geschütztem Biotop, Biotoptypen, Gehölzen und Baumbestand, zu Brutvögeln, Fledermäusen, Säugetieren, Amphibien / Reptilien (Zauneidechse, Teichfrosch), Insekten im Plangebiet; zu den Schutz- bzw. Kompensationsmaßnahmen für Brutvögel und Zauneidechsen aufgrund ihrer Revierverluste, zu Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen für den Verlust von einzelnen Biotoptypen (z.B. Grasland), Gehölzen, zum Ausgleich des Totalverlustes des nach BNatSchG geschützten Biotops Trockenrasen

 

-      Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes

       Prüfung einer Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter sowie die UVP-Pflichtigkeit; beabsichtigte Planinhalte des Bebauungsplanes begründen keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung

 

-      Angaben zum Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter

       Bestandsbeschreibung und Ermittlung der Auswirkungen durch das Vorhaben, mit Hinweisen auf das Nichtvorhandensein von Kultur- und Sachgütern im Plangebiet

 

-      Angaben zu den Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

       Zusammenfassende Bewertung der Überbauung im Plangebiet

 

-      Angaben zur Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung

       Ausführungen zur Kompensationsermittlung; zu bewilligten Ausnahmen und erforderlichen plangebietsexternen Kompensationsmaßnahmen für die Bodenversieglung

 

-      Bestandsplan der Freiflächen Biotoptypen

 

II.    Aus der Faunistischen Untersuchung mit Prüfung der artenschutzrechtlichen Voraussetzungen für eine Zulassung des Vorhabens

       Angaben und Ermittlung der relevanten Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie, ausgewählter national geschützter Arten und der Vogelschutzrichtlinie (Blaumeise, Ringeltaube, Star, Amsel, Blässhuhn, Buchfink, Elster, Fitis, Grünfink, Hausrotschwanz, Haussperling, Klappergrasmücke, Kohlmeise, Mönchgrasmücke, Nebelkrähe, Stockente, Zilp Zalp, sowie zu Fledermäusen, Säugetieren, Amphibien / Reptilien (Teichfrosch, Zauneidechsen) Insekten; Prognose und Bewertung der Schädigung oder Störung relevanter Arten durch bau-, anlage- und betriebsbedingte Störungen insbesondere betroffener Arten nach der Vogelschutzrichtlinie und zu Reptilien (Teichfrosch) im Plangebiet; Ausführungen zu Verbotstatbeständen nach Bundesnaturschutzgesetz, zu den Schutz- bzw. Kompensationsmaßnahmen für Brutvögel und dem Teichfrosch aufgrund ihrer Revierverluste und Empfehlungen zu möglichen Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen.

 

III.   Aus weiteren umweltbezogenen Stellungnahmen

 

     Angaben und Informationen unter anderem zu Auswirkungen von Lärmimmissionen (Verkehrslärm) auf das Plangebiet als auch vom Plangebiet ausgehenden; zu Immissionsquellen (baubedingte temporäre Emissionen), zur Munitionsfreigabebescheinigung bei Bauvorhaben, zum Umgang mit Bodendenkmalen; methodische Informationen zum Biotopschutz, zur faunistischen Untersuchung; Hinweise zur Behandlung der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz und zum Umgang mit dem nach § 30 BNatSchG geschützten Biotop; zum Alleeschutz, Hinweise zur Niederschlagswasserableitung; Hinweise zu Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung

 

Die genannten Unterlagen liegen vom

 

            07. November 2022 bis einschließlich 19. Dezember 2022

 

in der Gemeindeverwaltung Am Mellensee, Zossener Straße 21c in 15838 Am Mellensee, Ortsteil Klausdorf während der allgemeinen Dienststunden in der Zeit

 

            Montag            09.00 – 12.00 Uhr

            Dienstag         09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

            Mittwoch         09.00 – 12.00 Uhr

            Donnerstag     09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

            Freitag            09.00 – 12.00 Uhr

 

und nach telefonischer Vereinbarung unter 033703 / 959-0 (Sekretariat) sowie im Internet unter www.gemeinde-am-mellensee.de (Bürger / Bürgerbeteiligung) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift oder unter der E-Mailadresse vorgebracht werden.

 

Postanschrift der Gemeinde Am Mellensee ist Zossener Straße 21 c in 15838 Am Mellensee.

 

Gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 6 BauGB weist die Gemeinde darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Hinweise zum Datenschutz

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO) [PDF], welches mit ausliegt und auf der o. g. Internetseite zum Herunterladen bereitsteht.

 

Geltungsbereich-20-01

Lage des räumlichen Geltungsbereichs: Ausschnitt mit dem Liegenschaftskataster (ALKIS) der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg, Stand 15.07.2022, mit der Darstellung des räumlichen Geltungsbereichs des B-Plans Nr. 20-01 "Wohnen an der Hechtseestraße" (rote Umgrenzung, orange gefüllte Fläche)

 

Am Mellensee, 19. Oktober 2022

 

 

F. Broshog

Bürgermeister

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