Information zur Grundsteuerreform
Die Finanzämter bewerten ab 1. Juli 2022 alle Grundstücke in Deutschland. Diese Neubewertung ist erforderlich, damit Städte und Gemeinden ab 2025 die Grundsteuer nach aktuellen Wertverhältnissen berechnen können.
Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer werden durch das Finanzamt im Mai bis Juni 2022 über die Abgabe der Steuererklärung zur Grundsteuer (Grundsteuerwerterklärung) im Zusammenhang mit der Reform der Grundsteuer schriftlich informiert.
Alle Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer müssen nach der gesetzlichen Neuregelung ihre Grundsteuererklärung im Zeitraum vom 01. Juli bis 31. Oktober 2022 elektronisch (online) an das Finanzamt abgeben.
Hierzu können Sie jede geeignete Software oder das kostenlose Angebot des Finanzamtes über Mein ELSTER (www.elster.de) nutzen.
Die Steuererklärung zur Grundsteuer (Grundsteuerwerterklärung) können durch die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückeigentümer erst ab dem 01. Juli bis zum 31. Oktober 2022 online abgegeben werden.
Steuererklärungen sind nicht gegenüber der Gemeinde abzugeben.
Für Fragen zur Grundsteuererklärung stehen Ihnen ab Mai die
Grundsteuer-Hotline 0331/200 600-20
Mo.- Do. 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Fr. 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr
sowie ein virtueller Assistent – www.steuerchatbot.de – zur Verfügung.
Erste Informationen zur Grundsteuererklärung können Sie bereits im Internet unter www.grundsteuer.brandenburg.de erhalten.
Das Finanzamt wird besondere Grundsteuer-Sprechtage und Termine für Grundstückeigentümerinnen und –eigentümer zur Online-Steuererklärung anbieten.