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Information zur Änderung der Eindämmungsverordnung/Testung Kita-Kinder

 

 

Sehr geehrte Eltern,

 

aufgrund der Dritten Änderung der Zweiten SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung wird es ab 07.02.2022 eine Testverpflichtung für Kita-Kinder ab einem Jahr geben.

 

Es dürfen nur noch getestete Kinder (ab dem ersten Lebensjahr) in der Kindertagesstätte betreut werden. Geimpfte und genesene Kinder sind vom Zutrittsverbot und damit von einer Testverpflichtung ausgenommen. Auch für Eingewöhnungskinder oder Kinder der Sprachstandsfeststellung oder Sprachförderung gilt die Testverpflichtung.

 

Die Gemeinde stellt den Eltern für die Betreuung ihrer Kinder in Kindertagesstätten kostenlose Schnelltest zur Verfügung gestellt. Dies erfolgt in Form von Nasentests, aktuell aber auch mittels Lolli-Tests oder Speicheltests. Diese erhalten die Eltern direkt über die Einrichtung (2 Tests x in der Woche).

 

Der Zutritt zur Kindertagesstätte ist Kindern im Alter vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung nur dann gestattet, wenn für das jeweils betreute Kind an zwei nicht aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche ein Testnachweise in der Kindereinrichtung vorgelegt wird.

Als Nachweis ist eine von einer oder einem Sorgeberechtigten selbst unterzeichneten Bescheinigung über das negative Ergebnis eines ohne fachlicher Aufsicht durchgeführten Antigen-Test zur Eigenanwendung zulässig.

Das entsprechende Formular ist im Konzept beigefügt. Als Testnachweis wird auch eine Bescheinigung durch ein Testzentrum, einer Arztpraxis oder einer anderen durchführenden Stelle anerkannt (Testung mittels Videonachweis werden nicht anerkannt).

Sollten Kinder geimpft oder genesen sein ist dieses ebenfalls der Kindereinrichtung vorzuzeigen.

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Wird ein negativer Testnachweis nicht erbracht ist Betreuung des Kindes leider nicht möglich.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Sachgebiet für Schul- und Kindertagesstättenbetreuung

Veranstaltungen

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18. 04. 2024 - Uhr

 

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