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Rückerstattung von Elternbeiträgen für die nicht in Anspruch genommene Betreuungszeit ab dem 04.01.2021

Sehr geehrte Eltern,

 

die Landesregierung übernimmt die Elternbeiträge bei nicht oder nur teilweise Inanspruchnahme der Kindertagesbetreuung rückwirkend zum 04.01.2021.

Viele Eltern folgen seit Anfang des Jahres den Appell der Landesregierung, ihre Kinder nicht in den Kindertagesstätten betreuen zu lassen, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Des Weiteren wurde die Hortbetreuung auf eine Notbetreuung beschränkt.

 

Mit der Förderung werden Elternbeiträge teilweise oder vollständig übernommen und den Eltern entsprechend erlassen:

  • bei Verboten bzw. Teilverboten des Betriebes von Kindertagesbetreuung der Landesregierung,
  • bei einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Eltern und dem Kita-Träger
  • wenn die vertraglich vereinbarte Betreuungsleistung von mindestens einem vollen Monat gar nicht in Anspruch genommen wird
  • wenn die vertraglich vereinbarte Betreuungsleistung bis höchstens 50 Prozent in Anspruch genommen wird
  • wenn die Eltern freiwillig ihre Kinder aufgrund des Appells der Landesregierung gar nicht oder nur bis höchstens 50 Prozent ihrer bisherigen vertraglichen Betreuungsleistung in die Kindertagesbetreuung gebracht haben.

 

Für den Monat Januar 2021 werden die Anwesenheitslisten aus den Einrichtungen zu Grunde gelegt und es erfolgt eine automatische Verrechnung und demensprechende Erstattung des Elternbeitrages.

Die Eltern müssen ab Februar 2021 bis zum 15. eines Monats verbindlich dem Träger gegenüber erklären, in welchem Umfang sie die Betreuungsleistung im jeweiligen Monat nicht in Anspruch nehmen wollen. Die Vereinbarung finden Sie auf unserer Homepage unter:

https://www.gemeinde-am-mellensee.de/seite/493857/aktuelle-eltern-infos-kindertagesst%C3%A4tten.html

beziehungsweise liegt dies in der jeweiligen Kindereinrichtung aus.

 

Entscheiden sich Eltern ihre genehmigte Notbetreuung nicht oder max. 50 % ihrer bisherigen vertraglichen Betreuungsleistung in Anspruch zu nehmen, dann sollten sie sich unverzüglich mit dem Schulamt in Verbindung setzen und dies verbindlich mitteilen.

Positiv bescheidende Notbetreuungsanträge erhalten keine Rückerstattung sofern keine schriftliche Abmeldung im Schulamt erfolgte.

 

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Rückerstattung Bearbeitungszeit in Anspruch nimmt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

Lorenz

-Schulamt-

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