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Geplante Rückerstattung von Elternbeiträgen für die nicht in Anspruch genommene Betreuungszeit ab dem 04.01.2021

Sehr geehrte Eltern,

 

wie Sie schon aus der Presse entnommen haben, plant die Landregierung die Übernahme der Elternbeiträge bei nicht oder nur teilweise Inanspruchnahme der Kindertagesbetreuung, hier ist die Betreuung in den Kindergärten und Krippenbereichen gemeint, rückwirkend zum 04.01.2021.

 

Viele Eltern folgen seit Anfang des Jahres, den Apell der Landesregierung, ihre Kinder nicht in den Kindertagesstätten betreuen zu lassen, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen.

Das Jugendministerium hat die „2. Richtlinie Kita-Elternbeitrag Corona 2021“ entworfen. Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich nach bisheriger Kalkulation auf bis zu 15 Millionen Euro pro Monat und sollen aus dem Rettungsschirm des Landes Brandenburg zur Verfügung gestellt werden.

 

Mit der Förderung sollen Elternbeiträge übernommen werden:

  • bei Verboten bzw. Teilverboten des Betriebs von Kindertagesbetreuung,
  • bei einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Eltern und dem Kita-Träger oder die auf dem für die Kindertagespflege zuständigen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt beruhen, nach der für den Zeitraum von mindestens einem Monat die vertraglich vereinbarte Betreuungsleistung gar nicht oder bis höchstens 50 Prozent in Anspruch genommen wird und deshalb vollständig oder hälftig auf die Erhebung des Elternbeitrages verzichtet wird.
  • Diese Regelung soll auch für den Fall gelten, dass die Eltern freiwillig ihre Kinder aufgrund des Appells der Landesregierung gar nicht oder nur bis höchstens 50 Prozent ihrer bisherigen vertraglichen Betreuungsleistung in die Kindertagesbetreuung gebracht haben.
  • Dies schließt die Tagespflege ein.

Die Gemeinde Am Mellensee beabsichtigt von dieser Förderrichtlinie Gebrauch zu machen, sobald diese in Kraft tritt. Der Gesetzentwurf sieht vor, das hier schriftliche Vereinbarungen mit den Eltern getroffen werden sollen. Aus diesem Grunde, sind wir dabei Vordrucke für die Vereinbarungen zu erarbeiten.

 

Des Weiteren werden wir dann die Vereinbarungen (Formular) voraussichtlich gültig ab 01.02.2021 über unsere Einrichtungen an die Eltern verteilen sowie auf unserer Internetseite veröffentlichen.

 

Für den Monat Januar 2021 soll die Betreuungszeit anhand der Anwesenheitslisten geprüft werden und berechnet werden.

 

Wir möchten uns an dieser Stelle ausdrücklich noch einmal bei Ihnen für Ihre Mithilfe bei der Bewältigung dieser schwierigen Situation bedanken.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

Lorenz

-Schulamt-

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