Rehagen - Bahnhof | zur StartseiteAbendrot Lichterfahrt 2013 | zur StartseiteSaalow - Scheunenwindmühle | zur StartseiteSperenberg - Dorfbackofen | zur StartseiteVerwaltungsgebäude in Klausdorf | zur Startseite
 

Aktuelle Information zum Hortbetrieb ab 04. Januar 2021

Liebe Eltern von Grundschülern und Hortkindern,

 

beiliegende Informationen möchten wir Ihnen weitergeben.

Ab 04.01.2021 ist der Präsenzunterricht in der Grundschule sowie der Hortbetrieb untersagt.

Für die Notbetreuung in der Grundschule wurde beschlossen:

Für Schüler*innen der 1. bis 4. Klasse mit einem Notbetreuungsanspruch wird eine Notbetreuung in der Schule organisiert. Die Notbetreuung in der Schule umfasst die Unterrichtszeit der Jahrgangsstufe des jeweils regulären Schultages.
 

Für die Notbetreuung im Hort wurde beschlossen:

Ab dem 4. Januar 2021 ist die Hortbetreuung für Grundschulkinder untersagt. Der Hort organisiert für die Kinder der ersten bis vierten Jahrgangsstufe eine Notbetreuung im Rahmen der Kindertagesbetreuung.

Wer hat Anspruch auf Notbetreuung?

In Grundschulen und Horten werden Kinder der ersten bis vierten Schuljahrgangsstufe nur dann betreut, wenn

  • dies aus Kindeswohlgründen erforderlich ist oder
  • wenn beide Personensorgeberechtigten in kritischen Infrastrukturbereichen tätig sind oder
  • wenn ein*e Personensorgeberechtigte*r im stationären und ambulanten medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig ist.

Schulpflichtige Kinder der fünften und sechsten Schuljahrgangsstufe haben einen Anspruch auf Notbetreuung, wenn mindestens ein*e Personensorgeberechtigte*r im stationären und ambulanten medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig ist.

Vorrang hat die häusliche Betreuung.

 

Wo kann der Antrag auf Notbetreuung gestellt werden?

Den Antrag auf Notbetreuung ist in der Wohnortgemeinde zustellen.

Sie finden diesen auf unserer Homepage der Gemeinde Am Mellensee.

Die Anträge auf Notbetreuung können Sie bitte an senden.

 

Den Anspruch auf eine Notbetreuung aus Gründen der Wahrung des Kindeswohls prüft das Jugendamt des Landkreises Teltow-Fläming, Sachgebiet Familienunterstützende Hilfen, Am Nuthefließ 2, 15834 Am Mellensee

Hinweis:

Bereits beschiedenen Notbetreuungsanträge der GS Mellensee für den Schulbetrieb werden durch die Gemeinde für die Hortbetreuung erweitert.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

 

Racholdt

Schul- und Kindertagesstätten-

angelegenheiten

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

02. 04. 2024 - Uhr bis 14:00 Uhr

 

02. 04. 2024 - Uhr bis 12:00 Uhr

 

Nützliche Links

 

RufbusApp

 

 

Logo Märker Am Mellensee

 

 

Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft

 

 

GAG Logo

 

 

Mayors-For-Peace-Logo

Bürgermeister für den Frieden