Sprachstandfeststellung – Einschulung 2021/22
Werte Eltern,
der mündliche und schriftliche Sprachgebrauch ist eine Schlüsselkompetenz und bedeutsam für die Bildungsprozesse bei Kindern. Diese Bildungsprozesse beginnen in der Familie und werden in der Kindertagesstätte aufgegriffen und weitergeführt.
Im Rahmen der Prüfung der Schulfähigkeit (§§ 37, § 41 ff BbgSchulG) besteht im Land Brandenburg die Teilnahmeverpflichtung der Kinder an einer Sprachstandfeststellung ein Jahr vor der Einschulung. Die Sprachstandfeststellung beginnt jährlich in den Monaten Oktober und November in den Einrichtungen.
Alle Kinder, die an dem Programm teilgenommen haben, erhalten eine Teilnahmebestätigung, die von den Eltern bei der Schulanmeldung vorgelegt wird. Dieses Angebot und das Ausstellen der Bescheinigung sind kostenlos.
Eltern von Kindern, die keine Kindertagesstätte besuchen (Hauskinder) sollen sich eine Kita Ihres Vertrauens hierfür suchen.
Nachfolgende Einrichtungen stehen zur Auswahl:
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Kita „Storchennest“, Lücke 1, OT Saalow,
Leiterin: Frau Wirzints-Wolff, Tel.: 03377 / 301060
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Kita „Wirbelwind“, Puschkinstraße 7, OT Sperenberg ,
Leiterin: Frau Böhmert, Tel.: 033703 / 7377
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Kita „Abenteuerland“, Baruther Str. 2, OT Klausdorf,
Leiterin: Frau Pfarr, Tel.: 033703 / 7421
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Kita „Mäusetreff“, Horstweg 9, OT Rehagen ,
Leiterin: Frau Omland, Tel.: 033703/7547
Bitte melden Sie Ihr Kind in einer der o.g. Einrichtung bis zum 08.11.2020 an. Bei festgestelltem Förderbedarf beginnt das Förderangebot spätestens im Januar 2021. Ein späterer Einstieg in das Programm ist nicht mehr möglich.
Für eventuell auftretende Fragen stehe ich Ihnen Frau Racholdt unter der Telefonnummer 033703/95914 zu Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
i.V. Richter
Teamleiterin I