Förderaufruf "Ehrenamt stärken. Versorgung sichern."
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat die Sondermaßnahme "Ehrenamt stärken. Versorgung sichern." gestartet.
Dabei soll ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfen und Nahversorgungsinitiativen im ländlichen Raum unter die Arme gegriffen werden, die Angehörige besonders schutzbedürftiger Gruppen bei der Nahversorgung, insbesondere bei der Lebensmittelversorgung, unterstützen. Darüber hinaus können Initiativen finanzielle Zuschüsse für pandemiebedingte (zusätzliche) Transportleistungen und weitere Mobilitätsaufwendungen erhalten.
Initiativen, die Angehörige besonders schutzbedürftiger Gruppen durch ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe oder bürgerschaftliche getragene Nahversorgung in ländlichen Räumen unterstützen, können seit dem 24.06.2020 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Interessenbekundungen einreichen. Die Interessenbekundungen werden entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Anzahl der pro Landkreis antragsberechtigten Initiativen ist begrenzt.
Die Bewerbung ist bis zum 12. Juli 2020 möglich.
Die Voraussetzungen:
Die Initiativen müssen überwiegend in Städten und Gemeinden mit maximal 50.000 Einwohnern aktiv sein. Der mögliche Förderbetrag liegt zwischen mindestens 2.000 und maximal 8.000 Euro.
Es können sich über ein Online-Formular bewerben:
- eingetragene Vereine (e.V.)
- gemeinnützige GmbHs (gGmbH)
- öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
- als gemeinnützig anerkannte Stiftungen des bürgerlichen Rechts
- genossenschaftlich organisierte Dorfläden und Dorfgaststätten
Details über das zweistufige Antragsverfahren finden Sie auf der Website www.bmel.de/ehrenamt-versorgung oder im beigefügten Flyer.