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Information zur Befreiung von Elternbeträgen im letzten Kita-Jahr (vorzeitige Einschulung)

Sehr geehrte Eltern,

der Landtag Brandenburg hat am 18. Juni 2018 das Gesetz zum Einstieg in die Elternbeitragsfreiheit in Kindertagesstätten beschlossen. Das Gesetz trat am 01. August 2018 in Kraft.

Diese Information richtet sich an die Personensorgeberechtigten, welche Ihr Kind vorzeitig einschulen möchten.

Das Gesetz sieht vor, dass Eltern die Kosten für die Betreuung im letzten Kita-Jahr erstattet bekommen.

 

Hierfür benötige ich eine Mitteilung, in welchen Sie die vorzeitige Einschulung Ihres Kindes bis zum 1. Juni vor der Einschulung in der Gemeindeverwaltung (Schulamt) bekanntgeben. Das Schreiben muss den Name des Kindes, die Personenkontonummer, die Bankverbindung für die Rückerstattung,  Ihre Unterschrift und das Datum enthalten. Anerkannt wird der Brief oder das Fax.

 

Die Erstattung zunächst gezahlter Elternbeiträge erfolgt spätestens drei Monate nach der Einschulung anhand Ihrer Unterlagen.

 

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Schulamtes Frau Potschin (Tel.: 033703/95915) oder Frau Racholdt (Tel.: 033703/95914)  zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Broshog

Bürgermeister

 

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