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Ausschreibung von Winterdienstleistungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Gemeinde Am Mellensee beabsichtigt die Winterdienstleistungen auf den Gemeindestraßen und -wegen der Ortsteile neu zu vergeben.

 

Leistungsumfang

 

Die Gemeinde Am Mellensee besteht aus folgenden 8 Ortsteilen: Klausdorf, Mellensee, Gadsdorf, Saalow, Rehagen, Kummersdorf-Alexanderdorf, Kummersdorf Gut, Sperenberg/Fernneuendorf

 

Es wird für die Dauer von 2 Jahren vom 15.10.2018 bis 15.03.2020 ein Dienstleistungsvertrag für den Winterdienst abgeschlossen.

Der Winterdienst ist auf den Gemeindestraßen und -wegen der einzelnen Ortsteile durchzuführen. Der Winterdienst wird vom Auftragnehmer (AN) in alleiniger Verantwortung ausgeführt. Daher liegt die Feststellung über die Notwendigkeit eines Einsatzes sowie über die Art und den Umfang der Sicherungsmaßnahmen im pflichtgemäß auszuübenden Ermessen des AN.

Ist die Notwenigkeit bzw. Erforderlichkeit eines Einsatzes objektiv gegeben, so muss der AN der Räum- und Streupflicht nachkommen. Der Winterdienst auf den Straßen und Wegen muss so früh begonnen werden, dass er werktags bis 7:00 Uhr abgeschlossen ist.

 

An Sonn- und Feiertagen ist der Winterdienst bis 9:00 Uhr abzuschließen. Bei Bedarf ist tagsüber der Winterdienst bis 20:00 Uhr zu wiederholen, soweit er zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.

 

Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte, Schieberkappen u.ä. sind bei der Räumung freizuhalten.

 

Kontrollfahrten sollen nur in Ausnahmefällen bei unsicheren Witterungslagen zur Absicherung rechtzeitiger und geeigneter Räum – und Streueinsätze durchgeführt werden. Lehrfahrten außerhalb des Gemeindegebietes werden nicht vergütet.

 

Der Räumdienst setzt bei einer Schneehöhe von 5 cm ein.

Die Gemeinde erklärt ausdrücklich, dass ein Kies-Salz-Gemisch (90 Kies und 10 % Salz) zum Einsatz kommen soll. Zu berücksichtigen ist, dass in Straßen mit versickerungsfähigen Belägen nicht mit Salz gestreut werden darf. Hier ist lediglich der Schnee zu beräumen und bei Glätte mit Splitt 2/5 abzustumpfen.

 

Die Gesamtlänge der ausgeschriebenen Straßen beträgt 67,61 km. Davon sind 41% unbefestigt, 28% Asphalt und 30% Pflaster/ Beton als Straßenbelag vorhanden.

 

Die Reihenfolge der Räumung und Abstumpfung richtet sich nach der Wichtigkeit der Straßen. Hierbei sind die Straßen, die zu öffentlichen Einrichtungen wie Kita, Schule, Schulwege , Senioreneinrichtungen, Hauptverkehrsstrecken als erste zu räumen und abzustumpfen.

 

Kann aufgrund vorhandener Schneemengen oder sonstiger Elementarereignisse der Winterdienst nicht im erforderlichen Maß durchgeführt oder aufrechterhalten werden, so hat der AN den AG davon in Kenntnis zu setzen und nach dessen Anweisung den Winterdienst fortzusetzen.

 

Die auf den Straßen und Wegen der Gemeinde Am Mellensee eingesetzte Technik ist innerhalb der Ausschreibung darzustellen.

 

Die Räumung hat so zu erfolgen, dass die Straßenanlieger nicht über Gebühr belastet werden. Der Schnee soll insbesondere nicht auf den Gehweg geworfen werden, wenn sich dies nach der örtlichen Situation vermeiden lässt. Grundstückseinfahrten sind freizuhalten.

 

Rechnungslegung

 

Die Abrechnung der Leistung erfolgt monatlich im Nachhinein. Der Abrechnung ist als Nachweis der Einsatzbericht beizulegen. Die Nachweise müssen folgende Angaben enthalten:

 

  • Kennzeichen des eingesetzten Fahrzeugs
  • Datum und Uhrzeit des Einsatzes
  • Schneeverhältnisse
  • Angaben über Streuen, Räumen

 

Weiterhin erfolgt die Abrechnung als Pauschale für die Vorhaltung der Technik und des Personals. Daneben wird eine Einsatzpau-schale abgerechnet.

 

Das Auf-  und Abladen notwendiger Streustoffe auf die Schneeräumfahrzeuge werden nicht gesondert vergütet und sind in der Pauschale einzurechnen.

 

Im Angebot ist die Zusammensetzung der Pauschalbeträge nachvollziehbar darzustellen.

 

Bitte geben Sie folgende Preise an:

 

    Menge                  Einheit           E- Preis              G-Preis

 

Grundpauschale pro Monat                  6                     Monat             ………..               ………..

 

Einsatzpauschale                               40                    Einsatztage     ……….                ………..

                                                         (durchschnittlich ermittelt aus Vorjahren)

 

 

Nettobetrag                                                                                                            ………..

 

MwSt.                                                                                                                     ………..

 

Bruttobetrag                                                                                                           ………..

 

 

Erklärung des Bieters

 

Mit Abgabe eines Angebotes erklärt der Bieter nachfolgende Bedingungen als vereinbart.

 

  • Die Vorhaltepauschale enthält den, für die Branche festgelegten Mindestlohn (Tariflohn) für die Arbeitnehmer
  • Der AN verpflichtet sich, nur Fahrzeugführer einzusetzen, die über hinreichende Fahrpraxis verfügen.
  • Die Verkehrssicherungspflicht wird dem AN übertragen
  • Bei Ausfall von unentbehrlicher Technik hat der AN sofort für den Ersatz Sorge zu tragen
  • Hinweis: Es gibt einige Straßen und Wege die Sackgassen sind und in den meisten Fällen mit einem kleineren Fahrzeug beräumt werden müssen.
  • Nach Auftragsvergabe ist es möglich Absprachen zu tätigen, wo sich diese Sackgassen befinden und wo, auf Grund des Straßenbelages, ein Schiebeschild mit Gummikante benutzt werden sollte.

 

 

Haftung

 

Mit der Auftragsübernahme haftet der AN für die ordnungsgemäße Durchführung der übernommenen Winterdienstleistungen im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

 

Der AN wird gebeten, ihm bekanntgewordene Mängel des Straßenzustandes unverzüglich dem AG mitzuteilen (Frostschäden, Kanaldeckelbeschädigung und dergleichen)

 

Für Schäden, die nachweislich der AN zu vertreten hat, haftet der AN im Rahmen einer von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflicht-versicherung.

 

Abgabefrist 30.09.2018 13:00 Uhr

Bindefrist:   20.10.2018

 

Alle weiteren Angaben entnehmen Sie bitte dem Vergabemarktplatz.brandenburg.de

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Keßler, Tel. 033703/95913 oder kessler@mellensee.de

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