Information - Änderungen bei der Erfassung biometrischer Daten
(Stand 07.05.2025)
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden.
• Erstellung des Lichtbilds in der Behörde:
Der Behörde steht das Kamerasystem Point-ID der Bundesdruckerei zur Verfügung, mit welchem die Lichtbilder direkt vor Ort gemacht werden und zum Preis von 6,00 € berechnet. (Werden Personalausweis und Reisepass zusammen beantragt, wird die Gebühr nur einmalig erhoben und nicht pro Dokument!)
Diese Möglichkeit steht derzeit jedoch noch nicht funktionstüchtig zur Verfügung, aufgrund Lieferschwierigkeiten der Bundesdruckerei!
• Erstellung des Lichtbildes außerhalb der Behörde durch einen Fotodienstleister:
(z.B. Fotografinnen/ Fotografen) und sichere elektronische Übermittlung an die Behörde. Die Fotodienstleister müssen sich bei einem privaten Cloud-Betreiber selbst registrieren. Welche Fotographen registriert sind, erfahren Sie unter folgendem Link:
https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
Diese Möglichkeit steht derzeit jedoch auch noch nicht funktionstüchtig zur Verfü-gung, aufgrund technischer Umsetzung seitens des IT- Fachverfahrensherstellers!
• Verarbeitung papiergebundener Lichtbilder erstellt durch einen Fotodienstleister außerhalb der Behörde:
Die Verarbeitung papiergebundener Lichtbilder bleibt in Abhängigkeit des IT- Fachverfahrensherstellers auch nach dem 1. Mai 2025 bestehen. Es wird mit Hochdruck an der Abstellung der technischen Schwierigkeiten gearbeitet und zunächst eine Übergangsfrist bis zum 31.07.2025 benannt.
Die papiergebundenen Lichtbilder werden für die Beantragung von hoheitlichen Dokumenten in der Übergangsfrist weiterhin akzeptiert.
Diese dürfen auch weiterhin nicht älter als ein halbes Jahr sein!!!