Verkauf Baugrundstück "Alter Sportplatz"
Die Gemeinde Am Mellensee als Eigentümerin beabsichtigt nachstehendes unbebautes Grundstück in der Gemarkung Mellensee zu verkaufen.
Angaben zum Objekt:
Gemarkung Mellensee
Flur 2
Flurstück 695
Fläche 14.999 m²
Veräußerung einer Teilfläche von 13.555 m²
Objektbeschreibung:
Zum Verkauf steht das unvermessene Baugrundstück im Bebauungsplangebiet „Alter Sportplatz“ im OT Mellensee. Eine öffentliche Erschließung ist nicht vorhanden und ist vom Käufer zu übernehmen. Unter der Maßgabe, dass in der Vergangenheit auf dem Grundstück eine illegale Müllentsorgung durchgeführt wurde, ist mit einer Bodenkontamination zu rechnen. Die Fläche stellt im Ortsbild Wald dar. Es ist eine Ersatzaufforstung auf eigenes separates Flurstück durchzuführen.
Lage:
Das Baugebiet liegt im Landkreis Teltow–Fläming etwa 3 km südwestlich der Stadt Zossen und 30 km südlich von Berlin in landschaftlich sehr reizvoller Umgebung Nahe des Mellensees und des Großen Wünsdorfers Sees. Erreichbar ist das Baugebiet über die Zossener Chaussee im OT Mellensee.
Ansprechpartner:
Gemeinde Am Mellensee
Bauverwaltung
Zossener Str. 21 c
15838 Am Mellensee
Tel. 033703 959 40
reetz@mellensee.de
Gebot:
Das Mindestgebot, basierend auf einem aktuellen Wertgutachten eines Gutachters, beträgt 290.000,00 €.
Gebotsabgabe:
Termin bis 21.09.2017, 15.00 Uhr
im verschlossenen Umschlag mit Kennzeichnung
„Alter Sportplatz„ an die Gemeinde Am Mellensee
Gebotseröffnung: 21.09.2017, 15.00 Uhr
Einreichungsunterlagen:
Kaufpreisangebot
Nutzungskonzept einschließlich beabsichtigten Umsetzungszeitraums
Finanzierungsbestätigung über das Kaufpreisangebot
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die Entscheidung über den Verkauf trifft das zuständige Organ der Gemeinde Am Mellensee. Die Gemeinde Am Mellensee ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen bzw. an den Höchstbietenden oder überhaupt zu verkaufen.
Die Gemeinde behält sich vor, im Rahmen eines Last-Call-Verfahrens Bietern die Möglichkeit einzuräumen, ihr Angebot nachzubessern, insbesondere wenn von mehreren Bietern im Wesentlichen gleichwertige Angebote abgegeben wurden. Ein Anspruch auf die Durchführung eines solchen Verfahrens besteht nicht.
Für eine Einsichtnahme in die Unterlagen des beschlossenen Bebauungsplans wenden Sie sich bitte an die Bauverwaltung unter dem o.g. Kontakt.