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Verkauf Baugrundstück "Alter Sportplatz"

 

Die Gemeinde Am Mellensee als Eigentümerin beabsichtigt nachstehendes unbebautes Grundstück in der Gemarkung Mellensee zu verkaufen.

 

 

 

 

 

 

Angaben zum Objekt:

Gemarkung Mellensee

Flur 2

Flurstück 695

Fläche 14.999 m²

Veräußerung einer Teilfläche von 13.555 m²

 

Objektbeschreibung:

Zum Verkauf steht das unvermessene Baugrundstück im Bebauungsplangebiet „Alter Sportplatz“ im OT Mellensee. Eine öffentliche Erschließung ist nicht vorhanden und ist vom Käufer zu übernehmen. Unter der Maßgabe, dass in der Vergangenheit auf dem Grundstück eine illegale Müllentsorgung durchgeführt wurde, ist mit einer Bodenkontamination zu rechnen. Die Fläche stellt im Ortsbild Wald dar. Es ist eine Ersatzaufforstung auf eigenes separates Flurstück durchzuführen.

 

Lage:

Das Baugebiet liegt im Landkreis Teltow–Fläming etwa 3 km südwestlich der Stadt Zossen und 30 km südlich von Berlin in landschaftlich sehr reizvoller Umgebung Nahe des Mellensees und des Großen Wünsdorfers Sees. Erreichbar ist das Baugebiet über die Zossener Chaussee im OT Mellensee.

 

Ansprechpartner:

Gemeinde Am Mellensee

Bauverwaltung

Zossener Str. 21 c

15838 Am Mellensee

Tel. 033703 959 40

reetz@mellensee.de

 

Gebot:

Das Mindestgebot, basierend auf einem aktuellen Wertgutachten eines Gutachters, beträgt 290.000,00 €.

 

Gebotsabgabe:

Termin bis 21.09.2017, 15.00 Uhr

im verschlossenen Umschlag mit Kennzeichnung

„Alter Sportplatz„ an die Gemeinde Am Mellensee

Gebotseröffnung: 21.09.2017, 15.00 Uhr

 

Einreichungsunterlagen:

Kaufpreisangebot

Nutzungskonzept einschließlich beabsichtigten Umsetzungszeitraums

Finanzierungsbestätigung über das Kaufpreisangebot

Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

 

Die Entscheidung über den Verkauf trifft das zuständige Organ der Gemeinde Am Mellensee. Die Gemeinde Am Mellensee ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen bzw. an den Höchstbietenden oder überhaupt zu verkaufen.

Die Gemeinde behält sich vor, im Rahmen eines Last-Call-Verfahrens Bietern die Möglichkeit einzuräumen, ihr Angebot nachzubessern, insbesondere wenn von mehreren Bietern im Wesentlichen gleichwertige Angebote abgegeben wurden. Ein Anspruch auf die Durchführung eines solchen Verfahrens besteht nicht.

Für eine Einsichtnahme in die Unterlagen des beschlossenen Bebauungsplans wenden Sie sich bitte an die Bauverwaltung unter dem o.g. Kontakt.

 

Weitere Informationen

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

22. 04. 2024 - Uhr bis Uhr

 

22. 04. 2024 - Uhr bis Uhr

 

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